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   LAG Berlin-Brandenburg, 28.02.2017 - 7 Sa 1010/16   

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LAG Berlin-Brandenburg, 28.02.2017 - 7 Sa 1010/16 (https://dejure.org/2017,18209)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 28.02.2017 - 7 Sa 1010/16 (https://dejure.org/2017,18209)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 28. Februar 2017 - 7 Sa 1010/16 (https://dejure.org/2017,18209)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Diebstahl von Kundengeldern aus einem unbeaufsichtigt abgestellten Lastkraftwagen; Beteiligung des Arbeitnehmer an grob fahrlässig herbeigeführtem Schaden

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 667; BGB § 855; BGB § 280 Abs. 1
    Schadensersatz - Arbeitnehmerhaftung bei betrieblich veranlasster Tätigkeit

  • rechtsportal.de

    BGB § 667 ; BGB § 855 ; BGB § 280 Abs. 1
    Diebstahl von Kundengeldern aus einem unbeaufsichtigt abgestellten Lastkraftwagen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (12)

  • ArbG Frankfurt/Main, 07.05.1998 - 2 Ca 1991/98

    Anspruch des Arbeitnehmers auf die gesamte Nettovergütung für den letzten Monat

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 28.02.2017 - 7 Sa 1010/16
    Dies ergibt eine Auslegung der gesetzlichen Regelung (vgl. Zöller, ZPO § 850 c Rn. 3 mwN; Arbeitsgericht Frankfurt 07.05.1998 - 2 Ca 1991/98).

    Die Pfändungsgrenzen sollen dem Arbeitnehmer ein bestimmtes Mindesteinkommen innerhalb der Abrechnungszeiträume garantieren, was dadurch gewährleistet wird, dass unabhängig von der Dauer des Arbeitsverhältnisses in dem bestehenden Monat auf das Monatsentgelt abgestellt wird, wenn jedenfalls der vereinbarte Abrechnungszeitraum der Monat ist (Arbeitsgericht Frankfurt 07.05.1998 - 2 Ca 1991/98).

  • BAG, 28.10.2010 - 8 AZR 418/09

    Schadensersatz - betrieblich veranlasstes Handeln - Haftungsbegrenzung bei grober

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 28.02.2017 - 7 Sa 1010/16
    Auch die persönlichen Verhältnisse des Arbeitnehmers und die Umstände des Arbeitsverhältnisses, wie die Dauer der Betriebszugehörigkeit, das Lebensalter, die Familienverhältnisse und sein bisheriges Verhalten können zu berücksichtigen sein (st Rspr. vgl dazu insgesamt BAG 28. Oktober 2010 - 8 AZR 418/09 - Rz. 17, 18 - NZA 2011, 345-349).

    Eine feste, summenmäßig beschränkte Obergrenze der Haftung gibt es nicht, sie festzulegen wäre dem Gesetzgeber vorbehalten (BAG 28. Oktober 2010 - 8 AZR 418/09 - Rz. 25).

  • BAG, 21.01.2014 - 3 AZR 362/11

    Berechnung einer Betriebsrente - Auslegung einer Versorgungsordnung -

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 28.02.2017 - 7 Sa 1010/16
    Ebenso sind die bestehende Interessenlage und der mit dem Rechtsgeschäft verfolgte Zweck zu berücksichtigen (st. Rspr., vgl. zB BAG 10. Dezember 2014 - 10 AZR 63/14 - NZA 2015, 483-486, BAG 21. Januar 2014 - 3 AZR 362/11 - juris Rn. 57 mwN).
  • BAG, 10.12.2014 - 10 AZR 63/14

    Auslegung eines Prozessvergleichs - Nachtschicht

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 28.02.2017 - 7 Sa 1010/16
    Ebenso sind die bestehende Interessenlage und der mit dem Rechtsgeschäft verfolgte Zweck zu berücksichtigen (st. Rspr., vgl. zB BAG 10. Dezember 2014 - 10 AZR 63/14 - NZA 2015, 483-486, BAG 21. Januar 2014 - 3 AZR 362/11 - juris Rn. 57 mwN).
  • BAG, 18.03.1997 - 3 AZR 756/95

    Betriebsrenten - Aufrechnung mit Schadensersatzansprüchen

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 28.02.2017 - 7 Sa 1010/16
    Diese Einschränkung gilt dann, wenn der Arbeitgeber gegen eine Lohn- oder Ruhegehaltsforderung mit einer Schadensersatzforderung aus einer vorsätzlichen unerlaubten Handlung des früheren Arbeitnehmers aufrechnen will (vgl. z.B. BAG 18.03.1997 - 3 AZR 756/95 - BAGE 85, 274 - 283).
  • LG Stuttgart, 16.09.2009 - 10 S 10/09
    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 28.02.2017 - 7 Sa 1010/16
    Die Aufbewahrung von Wertgegenständen in einem auf der Straße abgestellten und dann unbeaufsichtigt zurückgelassenen Fahrzeug begründet den Vorwurf des grob fahrlässigen Verhaltens (LG Berlin, Urteil vom 22. Juni 2010 - 10 S 10/09 -, NJW-RR 2011, 352-355; OLG Frankfurt NJW-RR 2003, 555; LG Hamburg, NJW-RR 2002, 264).
  • LG Berlin, 22.06.2010 - 10 O 10/09

    Missbräuchliche Verwendung von EC-Karten, Grobe Fahrlässigkeit, Anscheinsbeweis

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 28.02.2017 - 7 Sa 1010/16
    Die Aufbewahrung von Wertgegenständen in einem auf der Straße abgestellten und dann unbeaufsichtigt zurückgelassenen Fahrzeug begründet den Vorwurf des grob fahrlässigen Verhaltens (LG Berlin, Urteil vom 22. Juni 2010 - 10 S 10/09 -, NJW-RR 2011, 352-355; OLG Frankfurt NJW-RR 2003, 555; LG Hamburg, NJW-RR 2002, 264).
  • OLG Frankfurt, 17.01.2003 - 10 U 30/02

    Rechtsfolgen des Erwerbs von Reiseschecks; Abrechnung bei grob fahrlässig

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 28.02.2017 - 7 Sa 1010/16
    Die Aufbewahrung von Wertgegenständen in einem auf der Straße abgestellten und dann unbeaufsichtigt zurückgelassenen Fahrzeug begründet den Vorwurf des grob fahrlässigen Verhaltens (LG Berlin, Urteil vom 22. Juni 2010 - 10 S 10/09 -, NJW-RR 2011, 352-355; OLG Frankfurt NJW-RR 2003, 555; LG Hamburg, NJW-RR 2002, 264).
  • LG Hamburg, 23.11.2001 - 313 S 116/01

    Haftung bei Zurücklassen der EC-Karte im Auto

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 28.02.2017 - 7 Sa 1010/16
    Die Aufbewahrung von Wertgegenständen in einem auf der Straße abgestellten und dann unbeaufsichtigt zurückgelassenen Fahrzeug begründet den Vorwurf des grob fahrlässigen Verhaltens (LG Berlin, Urteil vom 22. Juni 2010 - 10 S 10/09 -, NJW-RR 2011, 352-355; OLG Frankfurt NJW-RR 2003, 555; LG Hamburg, NJW-RR 2002, 264).
  • BAG, 15.11.2001 - 8 AZR 95/01

    Haftung eines Zugrestaurantleiters für abhanden gekommene Einnahmen

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 28.02.2017 - 7 Sa 1010/16
    Es kommt also nicht nur darauf an, was von einem durchschnittlichen Anforderungen entsprechenden Angehörigen des jeweiligen Verkehrskreises in der jeweils Situation erwartet werden konnte, ob also die Gefahr erkennbar und der Erfolg vorhersehbar und vermeidbar war, sondern auch darauf, ob der Schädigende nach seinen individuellen Fähigkeiten die objektiv gebotenen Sorgfalt erkennen und erbringen konnte (BAG 18. Januar 2007 - 8 AZR 250/06 - Rn. 40, AP BGB § 254 Nr. 15 = EzA BGB 2002 § 611 Arbeitnehmerhaftung Nr. 2; vom 15.11.2001 - 8 AZR 95/01 - BAGE 99, 100).
  • BAG, 27.09.1994 - GS 1/89

    Haftung des Arbeitnehmers

  • BAG, 18.01.2007 - 8 AZR 250/06

    Schadensersatzanspruch einer Bank gegen einen Wertpapierhändler wegen

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