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   LAG Berlin-Brandenburg, 28.04.2022 - 5 Sa 1708/21   

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https://dejure.org/2022,9113
LAG Berlin-Brandenburg, 28.04.2022 - 5 Sa 1708/21 (https://dejure.org/2022,9113)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 28.04.2022 - 5 Sa 1708/21 (https://dejure.org/2022,9113)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 28. April 2022 - 5 Sa 1708/21 (https://dejure.org/2022,9113)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 150a SGB 11, § 191 BGB
    Corona-Prämie für Pflegekräfte - Berechnung des Beschäftigungszeitraums - Vererbbarkeit

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 150a SGB 11, § 191 BGB

  • IWW
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Berechnung des Beschäftigungszeitraums für Corona-Prämie von Pflegekräften; Auswirkung von Zeiten der Arbeitslosigkeit auf Corona-Prämie; Unbeachtlichkeit der Fristversäumung des Arbeitgebers zur Meldung der Prämie gegenüber der Pflegekasse für Beschäftigten; ...

Kurzfassungen/Presse (12)

  • berlin.de (Pressemitteilung)

    Corona-Prämie für Pflegekräfte - erforderliche Arbeitsleistungen

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Corona-Prämie für Pflegekräfte

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Corona-Prämie für Pflegekräfte - und die erforderliche Arbeitsleistungen

  • lto.de (Kurzinformation)

    Auszahlung von Corona-Prämie auch bei längerer Krankheit

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Corona-Prämie für Pflegekräfte und die erforderliche Arbeitsleistungen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Berechnung des Beschäftigungszeitraums für Corona-Prämie von Pflegekräften; Auswirkung von Zeiten der Arbeitslosigkeit auf Corona-Prämie; Unbeachtlichkeit der Fristversäumung des Arbeitgebers zur Meldung der Prämie gegenüber der Pflegekasse für Beschäftigten; ...

  • tp-presseagentur.de (Kurzinformation)

    Corona-Prämie für Pflegekräfte - erforderliche Arbeitsleistungen

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Arbeitgeber muss Corona-Prämie an Erben auszahlen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Längere Unterbrechung hindert Anspruch auf Corona-Prämie nicht

  • bund-verlag.de (Kurzinformation)

    Dreimonatige Beschäftigung in einer Pflegeeinrichtung für die Corona-Pflegeprämie muss nicht zusammenhängend erfolgen

  • bund-verlag.de (Kurzinformation)

    Dreimonatige Beschäftigung in einer Pflegeeinrichtung für die Corona-Pflegeprämie muss nicht zusammenhängend erfolgen

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Wertschätzung mit Corona-Prämie auch für erkrankte Pflegekraft

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • ArbG Berlin, 16.11.2021 - 36 Ca 409/21

    Corona-Prämie (doch) nicht für alle

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 28.04.2022 - 5 Sa 1708/21
    Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Berlin vom 16. November 2021 - 36 Ca 409/21 - abgeändert und die Beklagte verurteilt, an den Kläger 974, 10 Euro brutto nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 21. Januar 2021 zu zahlen.

    das Urteil des Arbeitsgerichts Berlin vom 16. November 2021 - 36 Ca 409/21 - wird abgeändert und die Beklagte verurteilt, an den Kläger 974, 10 EUR brutto Corona-Prämie 2020 nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 21. Januar 2021 zu zahlen.

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 09.07.2021 - 3 Ta 18/21

    Zutreffende Berechnung einer Corona-Prämie für Pflegepersonal - Rechtsweg

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 28.04.2022 - 5 Sa 1708/21
    Die Sonderleistung knüpft deshalb unmittelbar an die Erbringung der Arbeitsleistung an und honoriert die deutlich höheren Arbeitsanforderungen während der Pandemie (Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 09. Juli 2021 - 3 Ta 18/21 -, Randnummer 16, juris).
  • LAG Hamm, 21.10.2022 - 13 Sa 413/22

    Voraussetzungen des Anspruchs einer Pflegekraft auf Zahlung einer Coronaprämie;

    Mit der Formulierung, dass eine "Unterbrechung" in den unter § 150a Abs. 5 SGB XI aufgeführten Fällen unbeachtlich ist, hat der Gesetzgeber zu Gunsten der in der Pflege Tätigen zwar sichergestellt, dass der Dreimonatszeitraum nicht jeweils wieder neu zu laufen beginnt, wenn der Arbeitnehmer aus einem der unter § 150a Abs. 5 SGB XI genannten Gründe seine Tätigkeit vorübergehend unterbrechen muss (so auch LArbG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 24. März 2022 - 5 Sa 1708/21 -, Rn. 24, juris).
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