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   LAG Berlin-Brandenburg, 28.10.2020 - 25 Sa 1105/20   

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LAG Berlin-Brandenburg, 28.10.2020 - 25 Sa 1105/20 (https://dejure.org/2020,48848)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 28.10.2020 - 25 Sa 1105/20 (https://dejure.org/2020,48848)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 28. Oktober 2020 - 25 Sa 1105/20 (https://dejure.org/2020,48848)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de
  • rechtsportal.de

    Anspruch auf vertragsgemäße Beschäftigung Geldentschädigung bei Nichtbeschäftigung wegen Verletzung der Persönlichkeitsrechte Anspruch eines Chefarztes auf vertragsgemäße Beschäftigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Beschäftigungsanspruch eines Chefarztes; Entschädigungsanspruch wegen Verletzung des Persönlichkeitsrechts aufgrund von Nichtbeschäftigung

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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (28)

  • BAG, 25.08.2010 - 10 AZR 275/09

    Allgemeine Geschäftsbedingungen - Versetzungsvorbehalt

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 28.10.2020 - 25 Sa 1105/20
    Eine Veränderung des Tätigkeitsbereichs kann er nur einvernehmlich oder durch eine Änderungskündigung herbeiführen (BAG, Urteil vom 25. August 2010 - 10 AZR 275/09 -, BAGE 135, 239-249, Rn. 22).

    Ungewöhnliche, insbesondere überraschende Klauseln i. S. v. § 305c Abs. 1 BGB (z. B. "versteckte" Versetzungsvorbehalte) werden allerdings nicht Vertragsbestandteil (BAG 25. August 2010 - 10 AZR 275/09 -, Rn. 18 - 19; juris).

    Ist der Wortlaut eines Formularvertrags nicht eindeutig, kommt es für die Auslegung entscheidend darauf an, wie der Vertragstext aus der Sicht der typischerweise an Geschäften dieser Art beteiligten Verkehrskreise zu verstehen ist, wobei der Vertragswille verständiger und redlicher Vertragspartner beachtet werden muss (BAG 10. Dezember 2008 - 10 AZR 1/08 - Rn. 14, juris, BAG 25. August 2010 - 10 AZR 275/09 -, Rn. 18 - 19; juris).

    Von Bedeutung für das Auslegungsergebnis sind ferner der von den Vertragsparteien verfolgte Regelungszweck sowie die der jeweils anderen Seite erkennbare Interessenlage der Beteiligten (BAG 9. Juni 2010 - 5 AZR 332/09 - Rn. 36, juris Rn. 18; BAG 25. August 2010 - 10 AZR 275/09 -, juris).

    Dies gilt auch dann, wenn Inhalt, Ort und Zeit der Arbeitsleistung im Arbeitsvertrag nicht abschließend festgelegt sind, sondern dem Weisungsrecht des Arbeitgebers nach § 106 GewO unterliegen (BAG 25. August 2010 - 10 AZR 275/09 -, Rn. 15, juris).

    Solange die Arbeitgeberin nicht rechtswirksam von ihrem Weisungsrecht erneut Gebrauch gemacht oder eine wirksame Freistellung von der Arbeit ausgesprochen hat, bleibt es bei der bisher zugewiesenen Arbeitsaufgabe am bisherigen Ort und der Arbeitnehmer hat einen dementsprechenden Beschäftigungsanspruch (BAG, Urteil vom 25. August 2010 - 10 AZR 275/09 -, BAGE 135, 239-249, Rn. 15).

  • BAG, 27.02.1985 - GS 1/84

    Anspruch des Arbeitnehmers auf Weiterbeschäftigung während der Dauer des

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 28.10.2020 - 25 Sa 1105/20
    Die Generalklausel des § 242 BGB werde dabei ausgefüllt durch die Wertentscheidung der Art. 1 und 2 GG (BAG Großer Senat 27. Februar 1985 - GS 1/84 - zu C I 2 der Gründe, BAGE 48, 122).

    In seiner Entscheidung vom 27. Mai 1985 (- GS 1/84 -, NZA 1985, 702) stellt der Große Senat des Bundesarbeitsgerichts auf die Förderungspflicht des Arbeitgebers aus §§ 611, 613 BGB i. V. m. § 242 BGB ab.

    Werde dem Arbeitnehmer diese Möglichkeit der Persönlichkeitsentfaltung durch Arbeitsleistung im Rahmen seines Arbeitsverhältnisses genommen, so berühre dies seine Würde als Mensch (BAG, Beschluss vom 27. Februar 1985 - GS 1/84 -, BAGE 48, 122-129, Rn. 47).

  • BAG, 10.11.1955 - 2 AZR 591/54

    Arbeitsverhältnis: Zuweisung vertraglich nicht vereinbarter Tätigkeit,

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 28.10.2020 - 25 Sa 1105/20
    Das Bundesarbeitsgericht hat in der grundlegenden Entscheidung (BAG 10. November 1955 - 2 AZR 591/54, AP § 611 BGB Beschäftigungspflicht Nr. 2) den Charakter des Arbeitsverhältnisses als ein personenrechtliches Gemeinschaftsverhältnis beschrieben.

    Vielmehr habe er einen Anspruch auf tatsächliche Beschäftigung (BAG 10. November 1955, aaO).

  • BAG, 19.08.1976 - 3 AZR 173/75

    Arbeitsverhältnis: Beschäftigungspflicht nach ausgesprochener Kündigung

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 28.10.2020 - 25 Sa 1105/20
    Diese Rechtsprechung wurde in vielen Entscheidungen fortgeführt (BAG 26.Oktober 1971 - 1 AZR 113/68, juris; BAG 15 Juni 1972 - 2 AZR 345/71, juris; BAG 19 August 1976 - 3 AZR 173/75, juris; BAG 26. Mai 1977 - 2 AZR 135/76, juris; BAG 9 April 2014 - 10 AZR 637/13, juris).

    Deshalb muss, wie oben dargelegt, der Arbeitnehmer mit seinen Rechten nur dann zurücktreten, wenn überwiegende und schutzwürdige Interessen des Arbeitgebers entgegenstehen (vgl. BAG 19. August 1976 - 3 AZR 173/75, Rn. 26, juris).

  • LAG Niedersachsen, 17.04.2013 - 2 Sa 179/12

    Abrechnung ärztlicher Leistungen unter Verstoß gegen § 4 Abs. 2 GOÄ durch einen

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 28.10.2020 - 25 Sa 1105/20
    Dabei hat allerdings das Landesarbeitsgericht auf eine Fallkonstellation verwiesen (LAG Niedersachsen, Urteil vom 17. April 2013 - 2 Sa 179/12 -, juris), bei der ein Chefarzt die behandelten Patienten bewusst unzutreffend über den tatsächlichen Behandler im Unklaren gelassen hat und die Erlöse der (unzutreffend abgerechneten) Privatliquidation dem Chefarzt persönlich zuflossen.
  • LAG Rheinland-Pfalz, 14.03.2017 - 8 Sa 388/16

    Anspruch auf tatsächliche Beschäftigung - ungekündigtes Arbeitsverhältnis -

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 28.10.2020 - 25 Sa 1105/20
    Ein Recht zur einseitigen Freistellung besteht deshalb in der Regel nur bei schweren bzw. schwersten drohenden Pflichtverletzungen des Arbeitnehmers, z. B. bei Vermögens- und Eigentumsdelikten, bei Tätlichkeiten, bei (drohenden) Wettbewerbsverstößen (LAG Rheinland-Pfalz vom 14. März 2017 - 8 Sa 388/16, juris; LAG Hamm vom 3. November 1993 - 15 Sa 1592/93, EzA-SD 1994 Nr. 9, S. 11), oder wenn der Arbeitgeber durch Tatsachen begründet annehmen darf, der Arbeitnehmer habe die ihm übertragenen Aufgaben nicht sorgfältig oder nicht redlich erfüllt und der Arbeitgeber werde dadurch konkret geschädigt.
  • BAG, 19.02.2015 - 8 AZR 1007/13

    Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts - Observation durch einen

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 28.10.2020 - 25 Sa 1105/20
    Hierbei sind in gebotener Gesamtwürdigung insbesondere die Bedeutung und Tragweite des Eingriffs, ferner Anlass und Beweggrund des Handelnden sowie der Grad des Verschuldens zu berücksichtigen (vgl. BAG 19. Februar 2015 - 8 AZR 1007/13, Rn. 14, 16).
  • BAG, 18.03.1999 - 8 AZR 344/98
    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 28.10.2020 - 25 Sa 1105/20
    2.1.1.1 Die Unmöglichkeit der Beschäftigung, etwa aus betriebsbedingten Gründen, führt gemäß § 275 BGB zum Erlöschen des Beschäftigungsanspruchs (BAG 18. März 1999 - 8 AZR 344/98, ZTR 1999, 516).
  • BAG, 23.11.2017 - 8 AZR 372/16

    Entschädigung - Benachteiligung iSd. AGG - Alter - ethnische Herkunft -

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 28.10.2020 - 25 Sa 1105/20
    Der Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht ist deshalb nur dann rechtswidrig, wenn das Schutzinteresse des Betroffenen die schutzwürdigen Belange der anderen Seite überwiegt (vgl. BAG 15. September 2016 - 8 AZR 351/15, Rn. 33 mwN; BAG 23. November 2017 - 8 AZR 372/16, Rn. 62; LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 7. Juni 2018 - 26 Sa 1246/17 -, Rn. 27, juris).
  • BGH, 24.01.2006 - XI ZR 384/03

    Zur Schadensersatzfeststellungsklage von Dr. Kirch gegen die Deutsche Bank AG und

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 28.10.2020 - 25 Sa 1105/20
    Anders als bei den anderen in § 823 Abs. 1 BGB genannten Rechtsgütern handelt es sich bei dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht um ein sogenanntes Rahmenrecht (BGH 9. Dezember 2003 - VI ZR 373/02 - juris; BGH 24. Januar 2006 - XI ZR 384/03 - juris).
  • BAG, 02.03.2006 - 2 AZR 23/05

    Betriebsbedingte Kündigung - Sozialauswahl

  • BGH, 09.12.2003 - VI ZR 373/02

    Luftbildaufnahmen ja, Wegbeschreibung nein

  • BAG, 17.02.1998 - 9 AZR 130/97

    Fürsorgepflicht des Arbeitgebers bei Vorlage einer ärztlichen Empfehlung zum

  • BAG, 10.12.2008 - 10 AZR 1/08

    Anspruch auf Weihnachtsgeld - Freiwilligkeitsvorbehalt - AGB-Kontrolle - sog.

  • BVerfG, 14.02.1973 - 1 BvR 112/65

    Soraya

  • LAG Hamm, 03.11.1993 - 15 Sa 1592/93

    Wettbewerbsverbot; Konkurrenztätigkeit; Freistellungsklausel; Suspendierung

  • BAG, 14.04.1999 - 4 AZR 189/98

    Bewährungsaufstieg nach BAT - Rückgriff auf Tätigkeiten zur Zeit der DDR

  • BAG, 26.05.1977 - 2 AZR 135/76

    Einleitung des Anhörungsverfahrens bei Zweifeln über die Einordnung als leitender

  • BAG, 26.08.1997 - 9 AZR 61/96

    Unterlassung ehrverletzender Äußerungen

  • BAG, 09.04.2014 - 10 AZR 637/13

    Beschäftigungsanspruch - Nachtdienstuntauglichkeit

  • BAG, 26.10.1971 - 1 AZR 113/68

    Fragen zur Rechtmäßigkeit eines Streiks -; Umfang der Betriebsratstätigkeit

  • LAG Hamburg, 13.09.2007 - 8 Sa 35/07

    Zur Entschädigung wegen Verletzung des allgemeines Persönlichkeitsrechts durch

  • BAG, 09.06.2010 - 5 AZR 332/09

    Arbeitnehmerstatus eines Versicherungsvertreters - Vertragstypenwahl - Ausgleich

  • BGH, 25.05.1954 - I ZR 211/53

    Veröffentlichung von Briefen

  • LAG Berlin-Brandenburg, 07.06.2018 - 26 Sa 1246/17

    Entschädigung - allgemeines Persönlichkeitsrecht - Nichtbeschäftigung

  • BAG, 26.01.1988 - 1 AZR 531/86

    Anforderungen an die Begründung des Betriebsrats für die Verweigerung seiner

  • BAG, 15.09.2016 - 8 AZR 351/15

    "Mobbing" - Auslegung von Klageanträgen - Ersatz des materiellen Schadens -

  • BAG, 15.06.1972 - 2 AZR 345/71

    Teilsuspendierung - Kündigung

  • LAG Berlin-Brandenburg, 30.06.2023 - 12 Sa 331/23

    Umsetzung - Direktionsrecht - Berücksichtigung behinderungsgerechter

    Solange dieser nicht rechtswirksam von seinem Weisungsrecht erneut Gebrauch gemacht oder eine wirksame Freistellung von der Arbeit ausgesprochen hat, bleibt es bei der bisher zugewiesenen Arbeitsaufgabe am bisherigen Ort und der Arbeitnehmer hat einen dementsprechenden Beschäftigungsanspruch (BAG, 25. August 2010 - 10 AZR 275/09, juris Rn 15; (LArbG Berlin-Brandenburg, 28. Oktober 2020 - 25 Sa 1105/20, juris Rn 66).
  • ArbG Köln, 12.04.2023 - 18 Ca 5765/22

    Döschner-Schülke ./. WDR

    Die Nichtbeschäftigung eines Arbeitnehmers, dem ein wirksamer Anspruch auf tatsächliche Beschäftigung zukommt, ist regelmäßig mit einer Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts verbunden (LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 28. Oktober 2020 - 25 Sa 1105/20 -, Rn. 69 - 71, juris; Urteil vom 7. Juni 2018 - 26 Sa 1246/17 -, Rn. 30, juris; LAG Düsseldorf, Urteil vom 7. November 2011 - 14 Sa 1021/11 -, Rn. 29, juris).

    Deshalb muss der Arbeitnehmer mit seinen Rechten nur dann zurücktreten, wenn überwiegende und schutzwürdige Interessen des Arbeitgebers entgegenstehen (BAG, Urteil vom 19. August 1976 - 3 AZR 173/75 -, BAGE 28, 168-175, Rn. 26; LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 28. Oktober 2020 - 25 Sa 1105/20 -, Rn. 69 - 71, juris).

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 08.11.2022 - 2 Sa 214/21

    Unverzügliche Zurückweisung der Kündigung - Arbeitsverweigerung -

    Eine Veränderung des Tätigkeitsbereiches kann er nur einvernehmlich oder durch Änderungskündigung herbeiführen (LAG Berlin Brandenburg, Urteil vom 28.10.2020 - 25 Sa 1105/20 - Rn. 62, juris).
  • ArbG Bocholt, 28.07.2022 - 4 Ca 308/22

    Einrichtungsbezogene Impfpflicht

    Dies setzt allerdings gewichtige Gründe voraus, etwa eine erhebliche Gefährdung für die Ordnung des Betriebs oder die Gefahr schwerer Vertragsverletzungen (LArbG Berlin-Brandenburg, Urteil v. 28.10.2020, 25 Sa 1105/20, Rn. 60).
  • ArbG Köln, 25.10.2022 - 16 Ga 60/22
    (LAG Berlin-Brandenburg Urteil vom 28.10.2020 - 25 Sa 1105/20, BeckRS 2020, 43112 Rn. 46 m.w.N.).
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