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   LAG Berlin-Brandenburg, 29.07.2016 - 2 Sa 787/16   

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https://dejure.org/2016,33233
LAG Berlin-Brandenburg, 29.07.2016 - 2 Sa 787/16 (https://dejure.org/2016,33233)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 29.07.2016 - 2 Sa 787/16 (https://dejure.org/2016,33233)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 29. Juli 2016 - 2 Sa 787/16 (https://dejure.org/2016,33233)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit der Auslobung einer Streikbruchprämie; Anspruch am Streik beteiligter Arbeitnehmer auf Zahlung der Streikbruchprämie

  • Betriebs-Berater

    Zulässigkeit der Zahlung einer "Streikbrecherprämie"

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 612a; TVG § 1
    Zahlung einer "Streikbrecherprämie"; Auslegung eines Tarifvertrages

  • rechtsportal.de

    BGB § 612a; TVG § 1
    Zulässigkeit der Auslobung einer Streikbruchprämie

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA-RR 2017, 29
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 13.07.1993 - 1 AZR 676/92

    Prämie an Nichtstreikende und tarifliches Maßregelungsverbot

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 29.07.2016 - 2 Sa 787/16
    Nach der Rechtsprechung des BAG (vgl. nur die von den Parteien und dem erstinstanzlichen Gericht zitierte Entscheidung vom 13.07.1993 - 1 AZR 676/92 - BAGE 73, 23ff. = EzA Artikel 9 GG Arbeitskampf Nr. 112; Staudinger/Richardi/Fischinger, BGB (2010), § 612a Randziffer 29 mit weiteren Nachweisen) ist die jedenfalls während oder vor dem Streik ausgelobte und/oder gezahlte Streikbruchprämie, die sich in einem verhältnismäßigen Rahmen bewegt, gerechtfertigt.

    Diesen Grundsätzen genügt die Zahlung bzw. Ausführung der Streikbruchprämie durch die Beklagte: Sie ist vor dem Streik ausgelobt worden, wurde allen Arbeitnehmern angeboten und hält sich im Rahmen der Verhältnismäßigkeit bei der Zahlung von 30, 00 Euro pro Tag (vergleiche ausführlich und zutreffend zu den Beispielen aus der Rechtsprechung zu angemessenen Prämien nur die Entscheidung des Arbeitsgerichts Potsdam vom 19.04.2016, S. 7 des Urteils von 50 DM in der Entscheidung des BAG vom 13.07.1993, a.a.O., bis 80, 00 Euro in der Entscheidung des LAG Hamm vom 06.08.2009 - 8 Sa 292/09 - BeckRS 2009, 73610).

  • LAG Hamm, 06.08.2009 - 8 Sa 292/09

    Streikbruchprämie; tarifliche Maßregelungsklausel; Auslegung; unterschiedliche

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 29.07.2016 - 2 Sa 787/16
    Diesen Grundsätzen genügt die Zahlung bzw. Ausführung der Streikbruchprämie durch die Beklagte: Sie ist vor dem Streik ausgelobt worden, wurde allen Arbeitnehmern angeboten und hält sich im Rahmen der Verhältnismäßigkeit bei der Zahlung von 30, 00 Euro pro Tag (vergleiche ausführlich und zutreffend zu den Beispielen aus der Rechtsprechung zu angemessenen Prämien nur die Entscheidung des Arbeitsgerichts Potsdam vom 19.04.2016, S. 7 des Urteils von 50 DM in der Entscheidung des BAG vom 13.07.1993, a.a.O., bis 80, 00 Euro in der Entscheidung des LAG Hamm vom 06.08.2009 - 8 Sa 292/09 - BeckRS 2009, 73610).
  • BAG, 22.04.2010 - 6 AZR 962/08

    Anspruch auf Strukturausgleich

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 29.07.2016 - 2 Sa 787/16
    Mit der dazu maßgeblichen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vergleiche z. B. BAG 22.04.2010 - 6 AZR 962/08 - NZA 2011, 1293, Randziffer 17) ist - im Sinne von Auslegungsmitteln - zunächst vom Tarifwortlaut auszugehen, wobei nicht am Buchstaben zu haften, sondern der maßgebliche Sinn der Erklärung zu erforschen ist.
  • LAG Berlin-Brandenburg, 26.07.2016 - 19 Sa 629/16

    "Streikbruchprämie" - Auslegung eines tarifvertraglichen "Maßregelungsverzichts"

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 29.07.2016 - 2 Sa 787/16
    Die Kammer folgt der Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 26.07.2016 - 19 Sa 629/16 - sowie der Entscheidung des Arbeitsgerichts Potsdam vom 19.04.2016 - 3 Ca 206/16 - (nicht rechtskräftig, Berufung eingelegt zum Verfahren 19 Sa 851/16 des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg):.
  • ArbG Bochum, 14.09.2016 - 3 Ca 206/16
    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 29.07.2016 - 2 Sa 787/16
    Die Kammer folgt der Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 26.07.2016 - 19 Sa 629/16 - sowie der Entscheidung des Arbeitsgerichts Potsdam vom 19.04.2016 - 3 Ca 206/16 - (nicht rechtskräftig, Berufung eingelegt zum Verfahren 19 Sa 851/16 des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg):.
  • LAG Niedersachsen, 18.05.2017 - 7 Sa 815/16

    Unverhältnismäßige Höhe einer Streikbruchprämie bei um ein Vielfaches höherer

    Hierzu gehört auch die Gewährung eines finanziellen Anreizes an die eigenen Arbeitnehmer, um diese so zur Arbeitsaufnahme zu bewegen und die Auswirkungen des Streiks auf den Betrieb zu mindern (so auch LAG Berlin-Brandenburg vom 29.07.2016, 2 Sa 787/16 , Rn. 30, 31; LAG Berlin-Brandenburg vom 30. September 2016, 6 Sa 904/16 , Rn. 35; ErfK-Preis, 17.Aufl. 2017, § 612a BGB Rn. 16; Schaub-Treber, 16. Aufl., § 194 Rn. 17; APS/Linck, § 612a BGB, Rn. 24 ).
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