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   LAG Berlin-Brandenburg, 30.03.2009 - 10 Sa 70/09   

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LAG Berlin-Brandenburg, 30.03.2009 - 10 Sa 70/09 (https://dejure.org/2009,31003)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 30.03.2009 - 10 Sa 70/09 (https://dejure.org/2009,31003)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 30. März 2009 - 10 Sa 70/09 (https://dejure.org/2009,31003)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 16.09.2002 - II ZR 107/01

    Verjährung der Ansprüche gegen den Geschäftsführer; Abkürzung der

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 30.03.2009 - 10 Sa 70/09
    Nach der Rechtsprechung des BGH (Urteil vom 16.9.2002 - II ZR 107/01) hafte in der Regel das Organ einer Gesellschaft den Gesellschaftern, was auch für die verspätete Geltendmachung von Forderungen gelte.

    Deshalb ist ein Berufen auf eine Verfallfrist bei mittelbarer Gesellschafterbenachteiligung nur dann unzulässig, wenn das Vorgehen in einem derartigen Maße gegen Treu und Glauben verstieße, dass der Anwendung der Verfallfrist unter dem Gesichtspunkt der unzulässigen Rechtsausübung die Wirksamkeit abzusprechen wäre, wie der BGH im Urteil vom 16.9.2002 - II ZR 107/01 für den insoweit vergleichbaren Fall der Verjährungseinrede entschieden hat.

  • BAG, 19.11.2003 - 10 AZR 110/03

    Insolvenzanfechtung - tarifliche Ausschlußfrist

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 30.03.2009 - 10 Sa 70/09
    Der insolvenzrechtlichen Rückgewähr steht entsprechend der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts im Urteil vom 19.11.2003 - 10 AZR 110/03 - zwar nicht die arbeitsvertragliche Verfallklausel entgegen, aber die arbeitsrechtliche Verfallklausel wurde am 30.6.2000 außerhalb des Vier-Jahres-Zeitraums des § 134 Abs. 1 InsO vereinbart.
  • BGH, 19.02.2009 - IX ZR 62/08

    Kenntnis des Arbeitnehmers von der Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 30.03.2009 - 10 Sa 70/09
    Die verschärfte Haftung des § 143 Abs. 2 Satz 2 InsO würde den Beklagten nur bei Kenntnis der Gläubigerbenachteiligung treffen, was nach der jüngsten Rechtsprechung des BGH bei Arbeitnehmern eine sehr hohe Hürde ist (Urteil vom 19.2.2009 - IX ZR 62/08) und für die keine Anhaltspunkte ersichtlich sind.
  • BGH, 09.05.2005 - II ZR 287/02

    Umfang der persönlichen Haftung der Vorstandsmitglieder eine Aktiengesellschaft

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 30.03.2009 - 10 Sa 70/09
    Soweit der Kläger meint, dass es nicht nachvollziehbar sei, dass bei einem Schadenersatzanspruch des Arbeitnehmers gegen den Arbeitgeber das Gebot der Kapitalerhaltung dem entgegenstehen könne, bei der Anwendung von Verfallfristen aber nicht, übersieht der Kläger, dass das BAG zum einen lediglich - als nicht tragenden Grund seiner Entscheidung - auf die Entscheidung des BGH vom 9. Mai 2005 - II ZR 287/02 - verwiesen hat und der BGH damit nur die Rückgewähr der Einlagen und den Erwerb eigener Aktien im Rahmen der Naturalrestitution entgegen dem Gesetzeswortlaut für zulässig erachtet hat, obwohl diese Vorschriften einem solchen Schadenausgleich normalerweise entgegenstehen würden.
  • BGH, 20.12.2007 - IX ZR 207/05

    Umfang der richterlichen Hinweispflicht

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 30.03.2009 - 10 Sa 70/09
    Ein gerichtlicher Hinweis ist allerdings entbehrlich, wenn die Partei von der Gegenseite die gebotene Unterrichtung bereits erhalten hat (BGH, Beschuss vom 20. Dezember 2007 - IX ZR 207/05 mit weiteren Nachweisen).
  • BGH, 22.11.2006 - VIII ZR 72/06

    Auslegung der Bezeichnung "fahrbereit" in einem Gebrauchtwagenkaufvertrag;

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 30.03.2009 - 10 Sa 70/09
    Entsprechendes gilt für das Berufungsgericht, wenn der Hinweis bereits im ersten Rechtszug erfolgt ist (BGH, Urteil vom 22. November 2006 - VIII ZR 72/06).
  • BGH, 10.11.2005 - III ZR 72/05

    Rückzahlung von im Rahmen eines" Schenkkreises" gezahltem Geld

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 30.03.2009 - 10 Sa 70/09
    Zwar hat der BGH mit Urteil vom 10. November 2005 - III ZR 72/05 entschieden, dass die Rückforderungssperre des § 817 Satz 2 BGB nicht greife, wenn der Schutzzweck der Nichtigkeitssanktion dem entgegen stehe, doch zum einen nahm der BGH dieses nur bei entsprechender Sittenwidrigkeit an und im übrigen steht der Schutzzweck des § 71a AktG Rückforderungssperre des § 817 Satz 2 BGB nicht entgegen.
  • BVerfG, 12.06.2003 - 1 BvR 2285/02

    Verletzung rechtlichen Gehörs durch Zurückweisung von Beklagtenvorbringen als

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 30.03.2009 - 10 Sa 70/09
    Ein Gericht verstößt gegen den Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs, wenn es ohne vorherigen Hinweis Anforderungen an den Sachvortrag stellt oder auf rechtliche Gesichtspunkte abstellt, mit denen auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter nach dem bisherigen Prozessverlauf nicht zu rechnen brauchte (vgl. etwa BVerfG, Beschluss vom 12. Juni 2003 - 1 BvR 2285/02).
  • BGH, 11.12.2008 - IX ZR 195/07

    Anspruch des Insolvenzverwalters auf Rückgewehr unentgeltlicher Leistungen

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 30.03.2009 - 10 Sa 70/09
    Im Hinblick auf die vom Arbeitsgericht nicht angesprochenen Aspekte des Falles und die dazu erfolgten Ausführungen in der Berufungsinstanz ist aber unabhängig davon, dass die erstinstanzlich vom Kläger erklärte Aufrechnung mit Schadenersatzansprüchen nach § 96 InsO wohl ins Leere gehen dürfte (vgl. BGH, Urteil vom 11. Dezember 2008 - IX ZR 195/07), ohne dass es entscheidungserheblich wäre, folgendes zu ergänzen:.
  • BGH, 15.02.2005 - XI ZR 144/03

    Gewährung rechtlichen Gehörs im Berufungsverfahren

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 30.03.2009 - 10 Sa 70/09
    In einem solchen Fall ist ein gerichtlicher Hinweis geboten (BGH, Beschluss vom 15. Februar 2005 - XI ZR 144/03).
  • BAG, 04.10.2005 - 9 AZR 598/04

    Aufklärungspflicht - Belegschaftsaktien - Darlehen

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