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   LAG Berlin-Brandenburg, 30.03.2021 - 24 Sa 2016/19   

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https://dejure.org/2021,14757
LAG Berlin-Brandenburg, 30.03.2021 - 24 Sa 2016/19 (https://dejure.org/2021,14757)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 30.03.2021 - 24 Sa 2016/19 (https://dejure.org/2021,14757)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 30. März 2021 - 24 Sa 2016/19 (https://dejure.org/2021,14757)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • IWW

    § 613a Abs. 4 BGB, § ... 533 ZPO, § 529 ZPO, § 67 ArbGG, § 64 Abs. 6 S. 1 ArbGG, §§ 8 Abs. 2, 64 Abs. 1, 2 b), c) ArbGG, §§ 519, 520 Abs. 1, 3 ZPO, § 66 Abs. 1 S. 1 und 2 ArbGG, § 128 Abs. 2 ZPO, § 4 KSchG, § 263 ZPO, § 264 ZPO, § 256 ZPO, § 6 KSchG, § 6 Satz 1 KSchG, § 12a Abs. 1 ArbGG, § 11 Abs. 1 ArbGG, § 114 Abs. 1 ZPO, § 119 Abs. 1 S. 2 ZPO, § 64 Abs. 6 Satz 1 ArbGG, § 533 Abs. 2 Nr. 2 ZPO, §§ 97, 92 ZPO

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    KSchG § 4 ; KSchG § 7 ; ZPO § 256 ; ZPO § 533
    Klageerweiterung in Berufung durch Kündigungsschutzantrag gegen neue Kündigung nach erstinstanzlichem Urteil; Fehlende Sachdienlichkeit der Klageerweiterung in der Berufungsinstanz

  • rechtsportal.de

    KSchG § 4 ; KSchG § 7 ; ZPO § 256 ; ZPO § 533
    Klageerweiterung in Berufung durch Kündigungsschutzantrag gegen neue Kündigung nach erstinstanzlichem Urteil; Fehlende Sachdienlichkeit der Klageerweiterung in der Berufungsinstanz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Klageerweiterung in der Berufungsinstanz Kündigungsschutzklage; allgemeiner Feststellungsantrag

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Klageerweiterung in Berufung durch Kündigungsschutzantrag gegen neue Kündigung nach erstinstanzlichem Urteil; Fehlende Sachdienlichkeit der Klageerweiterung in der Berufungsinstanz

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (11)

  • BAG, 14.12.2017 - 2 AZR 86/17

    Außerordentliche Kündigung - Klageerweiterung

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 30.03.2021 - 24 Sa 2016/19
    Danach ist eine Klageerweiterung in der Berufungsinstanz zulässig, wenn entweder der Gegner einwilligt oder das Gericht die Klageerweiterung für sachdienlich hält und diese auf Tatsachen gestützt ist, die das Berufungsgericht seiner Verhandlung und Entscheidung über die Berufung ohnehin zugrunde zu legen hat (BAG, Urteil vom 14. Dezember 2017 - 2 AZR 86/17 -, BAGE 161, 198-211, Rn. 18) .

    Der gekündigte Arbeitnehmer wiederum hat es selbst in der Hand, ob er eine Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht erhebt oder in einem bereits im Berufungsverfahren befindlichen Rechtsstreit die Klage entsprechend erweitert und sich damit dem Risiko ihrer Unzulässigkeit aussetzt, sollten die Voraussetzungen des § 533 ZPO nicht erfüllt sein (BAG, Urteil vom 14. Dezember 2017 - 2 AZR 86/17 -, BAGE 161, 198-211, Rn. 22) .

  • LAG Berlin-Brandenburg, 12.02.2021 - 9 Sa 926/19

    Kündigungsschutzklage; Allgemeiner Fortbestehensantrag; Klageerweiterung in der

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 30.03.2021 - 24 Sa 2016/19
    Wie die Kammer 9 des Landesarbeitsgerichts in ihrem Urteil vom 22. Januar 2021 (9 Sa 926/19) zu einer identischen Konstellation in einem Parallelverfahren bereits ausgeführt hat, handelt sich um Klageänderungen im Sinne des § 533 ZPO (2.1).

    Er mag insoweit einer Wirksamkeit einer späteren Kündigung nach § 4 KSchG bzw. der Berufung hierauf während der Rechtshängigkeit dieses Antrages entgegenstehen, führt aber nicht dazu, dass nach Abschluss der ersten Instanz ausgesprochene Kündigungen von vornherein als Gegenstand des Berufungsverfahrens anzusehen sind (so schon LAG Berlin -Brandenburg vom 22 Januar 2021 9 Sa 926/19).

  • BAG, 26.09.2013 - 2 AZR 682/12

    Kündigungsschutzklage - Klagefrist

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 30.03.2021 - 24 Sa 2016/19
    Die Rechtskraft eines positiven Feststellungsurteils schließt eine auf ihnen beruhende Beendigung aus (BAG 26.9.2013 - 2 AZR 682/12 - Rz 31 - NZA 2014, 443).

    Diese Bestimmung wird ausgehend vom Regelungszweck des § 6 Satz 1 KSchG auch auf eine allgemeine Feststellungsklage, mit der sich eine Arbeitnehmerin gegen Beendigungstatbestände wendet, die von einem bereits gestellten punktuellen Antrag nicht erfasst sind, entsprechend angewendet (vgl. BAG, Urteil vom 26. September 2013 - 2 AZR 682/12 -, BAGE 146, 161-176, Rn. 36; ErfK/Kiel, 21. Aufl. 2021, KSchG § 6 Rn. 3) .

  • BAG, 27.02.2020 - 8 AZR 215/19

    Kündigungen des Cockpit-Personals von Air Berlin wegen fehlerhafter

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 30.03.2021 - 24 Sa 2016/19
    Nimmt man dies mit der Klägerin an (vgl. hierzu BAG, Urteil vom 27. Februar 2020 - 8 AZR 215/19 -, Rn. 92ff, juris) , stellt sich über die für die Kündigung vom 9. Juli 2018 zu prüfenden Voraussetzungen hinaus weiter die Frage, ob im Falle eines Betriebsübergangs von einem fortbestehenden Arbeitsverhältnis zwischen der Klägerin und dem Beklagten im August 2020 bzw. im Februar 2021 noch ausgegangen werden kann.
  • BAG, 24.05.2018 - 2 AZR 67/18

    Änderungsschutzklage - Streitgegenstand - Klagefrist

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 30.03.2021 - 24 Sa 2016/19
    Ein solcher Antrag soll bis Ende der mündlichen Verhandlung bei vorliegenden weiteren Kündigungen in einen Antrag nach § 4 KSchG umgestellt werden (BAG, Urteil vom 24. Mai 2018 - 2 AZR 67/18 -, BAGE 163, 24-35, Rn. 34) .
  • BGH, 21.03.2018 - VIII ZR 68/17

    Hinreichende Bestimmtheit eines Klageantrags durch konkrete Bezeichnung des

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 30.03.2021 - 24 Sa 2016/19
    § 533 ZPO bezieht sich nur auf Klageänderungen im Sinne des § 263 ZPO (BGH, Urteil vom 21. März 2018 - VIII ZR 68/17 -, BGHZ 218, 139-162; BGH, Urteil vom 7.5.2015 - VII ZR 145/12 - Rn 24; Roth in: Stein/Jonas ZPO, 23. Aufl. § 264 Rn. 3; BAG, Urteil vom 21. April 2009 - 3 AZR 285/07 -, Rn. 20, juris) .
  • BAG, 21.04.2009 - 3 AZR 285/07

    Betriebsrente - Verweisung auf Beamtenversorgungsrecht

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 30.03.2021 - 24 Sa 2016/19
    § 533 ZPO bezieht sich nur auf Klageänderungen im Sinne des § 263 ZPO (BGH, Urteil vom 21. März 2018 - VIII ZR 68/17 -, BGHZ 218, 139-162; BGH, Urteil vom 7.5.2015 - VII ZR 145/12 - Rn 24; Roth in: Stein/Jonas ZPO, 23. Aufl. § 264 Rn. 3; BAG, Urteil vom 21. April 2009 - 3 AZR 285/07 -, Rn. 20, juris) .
  • BAG, 14.03.2017 - 9 AZR 633/15

    Unzulässige Berufung - Berufungsbegründung

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 30.03.2021 - 24 Sa 2016/19
    Die Klägerin hat sich mit ihrer Berufung gegen die Ausführungen des Arbeitsgerichts zu einem fehlenden Feststellungsinteresse gewandt und sich damit im Sinne der Anforderungen (vgl. BAG, Urteil vom 14. März 2017 - 9 AZR 633/15 -, Rn. 11, juris) mit diesen auseinandergesetzt.
  • BAG, 10.10.2002 - 2 AZR 622/01

    Allgemeiner Feststellungsantrag - doppelte Rechtshängigkeit

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 30.03.2021 - 24 Sa 2016/19
    Der Urteilsgegenstand kann sich aber nicht auf Sachverhalte erstrecken, die sich nach Schluss der mündlichen Verhandlung zugetragen und deshalb nicht von den Parteien zur Stützung ihres Antrags vorgetragen werden können (vgl. z.B. BAG vom 10.10.2002 - 2 AZR 622/01 - AP KSchG 1969 § 4 Nr. 49 unter B 2 b bb ) Das arbeitsgerichtliche Urteil stellt eine zeitliche Zäsur dar (vgl. Gallner/Mestwerdt/ Nägel, Kündigungsschutzrecht 7. Auflage 2021 § 4 KSchG Rz 54).
  • BAG, 12.05.2005 - 2 AZR 426/04

    Kündigungsschutzklage - allgemeine Feststellungsklage - Streitgegenstand

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 30.03.2021 - 24 Sa 2016/19
    Streitgegenstand einer solchen Kündigungsschutzklage ist die Frage, ob das Arbeitsverhältnis durch diese bestimmte Kündigung zu dem in der Kündigung vorgesehenen Zeitpunkt geendet hat (std Rspr. vgl. z.B. BAG 12.05.2005 - 2 AZR 426/04 - NJW 2006, 395) , d.h. hier die Frage, ob das Arbeitsverhältnis der Klägerin durch die Kündigung vom 9. Juli 2018 zum 31. Oktober 2018 beendet wurde.
  • BGH, 07.05.2015 - VII ZR 145/12

    Vergütungsklage nach Bestellerkündigung eines Werklieferungsvertrages: Behandlung

  • BAG, 28.04.2022 - 6 AZR 237/21

    Kündigungsschutzklage - Berufungsinstanz - Klageänderung

    Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 30. März 2021 - 24 Sa 2016/19 - im Kostenpunkt hinsichtlich der Kosten des Rechtsstreits zweiter Instanz und insoweit aufgehoben, als die Berufung hinsichtlich der Kündigungsschutzanträge die Kündigungen vom 27. August 2020 sowie 28. Januar 2021 betreffend zurückgewiesen wurde.
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