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   LAG Berlin-Brandenburg, 30.04.2015 - 26 Ta 625/15   

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https://dejure.org/2015,12441
LAG Berlin-Brandenburg, 30.04.2015 - 26 Ta 625/15 (https://dejure.org/2015,12441)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 30.04.2015 - 26 Ta 625/15 (https://dejure.org/2015,12441)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 30. April 2015 - 26 Ta 625/15 (https://dejure.org/2015,12441)
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (11)

  • BAG, 16.04.2014 - 10 AZB 6/14

    Aussetzung - Verfassungsbeschwerde

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 30.04.2015 - 26 Ta 625/15
    Dabei ist der Beschleunigungsgrundsatz des § 9 Abs. 1 ArbGG ebenso zu berücksichtigen wie die Vorschriften zum Schutz vor überlanger Verfahrensdauer (§ 9 Abs. 2 Satz 2 ArbGG, § 198 ff. GVG) (vgl. BAG 16. April 2014 - 10 AZB 6/14, Rn. 5).(Rn.12).

    Dabei ist der Beschleunigungsgrundsatz des § 9 Abs. 1 ArbGG ebenso zu berücksichtigen wie die Vorschriften zum Schutz vor überlanger Verfahrensdauer (§ 9 Abs. 2 Satz 2 ArbGG, § 198 ff. GVG) (vgl. BAG 16. April 2014 - 10 AZB 6/14, Rn. 5).

    Der Gesichtspunkt der Prozesswirtschaftlichkeit, nämlich den Rechtsstreit über die Vergütung ggf. deutlich zu vereinfachen, kann dabei keine Rolle spielen (vgl. BAG 16. April 2014 - 10 AZB 6/14, Rn. 11).

    Sollte es nach einem Erfolg ihrer Nichtzulassungsbeschwerde im Ergebnis zur Abweisung der Kündigungsschutzklage kommen, stünde ihr, falls der Vergütungsklage rechtskräftig stattgegeben worden ist, die Restitutionsklage nach § 580 Nr. 6 ZPO zur Verfügung (vgl. BAG 16. April 2014 - 10 AZB 6/14, Rn. 11).

  • BAG, 22.11.2012 - 2 AZR 732/11

    Außerordentliche Kündigung - Zwei-Wochen-Frist

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 30.04.2015 - 26 Ta 625/15
    Der Streitgegenstand der (späteren) Kündigungsschutzklage und damit der Umfang der Rechtskraft eines ihr stattgebenden Urteils kann auf die (streitige) Auflösung des Arbeitsverhältnisses durch die konkret angegriffene Kündigung beschränkt werden kann (vgl. BAG 22. November 2012 - 2 AZR 732/11, Rn. 20).(Rn.16).

    Die Rechtskraft schließt gemäß § 322 ZPO im Verhältnis der Parteien zueinander eine hiervon abweichende gerichtliche Feststellung in einem späteren Verfahren aus (vgl. BAG 22. November 2012 - 2 AZR 732/11, Rn. 19).

    Das schließt es nicht aus, für die Bestimmung des Umfangs der Rechtskraft im Einzelfall Umstände heranzuziehen, die schon mit der Entscheidungsfindung zusammenhängen (vgl. BAG 22. November 2012 - 2 AZR 732/11, Rn. 20).

  • BAG, 27.04.2006 - 2 AZR 360/05

    Auflösungsantrag - Vorgreiflichkeit - Streitgegenstand

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 30.04.2015 - 26 Ta 625/15
    Das Ermessen kann jedoch eingeschränkt sein mit der Folge, dass nicht jede der an sich denkbaren Möglichkeiten, sondern nur bestimmte Möglichkeiten oder sogar nur noch eine Möglichkeit einer rechtmäßigen Ermessensausübung entsprechen (vgl. BAG 27. April 2006 - 2 AZR 360/05, Rn. 19).

    Von Bedeutung ist daneben auch der Beschleunigungsgrundsatz, der in arbeitsrechtlichen Bestandsstreitigkeiten besonders in den Vordergrund tritt (vgl. BAG 27. April 2006 - 2 AZR 360/05, Rn. 20).

  • BVerfG, 22.09.2008 - 1 BvR 1707/08

    Verfassungsgerichtliche Überprüfung der Aussetzung eines arbeitsgerichtlichen

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 30.04.2015 - 26 Ta 625/15
    Der arbeitsrechtliche Beschleunigungsgrundsatz (§ 9 Abs. 1 ArbGG) verbietet es in solchen Fällen regelmäßig, eine Aussetzung vorzunehmen (vgl. auch BVerfG 22. September 2008 - 1 BvR 1707/08, Rn. 20).(Rn.27).

    Der arbeitsrechtliche Beschleunigungsgrundsatz (§ 9 Abs. 1 ArbGG) verbietet in solchen Fällen regelmäßig, eine Aussetzung vorzunehmen (vgl. auch BVerfG 22. September 2008 - 1 BvR 1707/08, Rn. 20).

  • LAG Hessen, 20.04.2007 - 11 Ta 631/06

    Aufhebung eines Aussetzungsbeschlusses - pflichtgemäßes Ermessen - Umstände des

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 30.04.2015 - 26 Ta 625/15
    Das Beschwerdegericht kann im Beschwerdeverfahren weder seine Ermessenserwägungen an die Stelle des erstinstanzlichen Gerichts setzen noch die für die Aussetzung maßgebliche materiellrechtliche Würdigung des Gerichts der ersten Instanz einer sachlichen Prüfung unterziehen (vgl. LAG Berlin-Brandenburg 6. März 2008 - 15 Ta 281/08 sowie 10. Oktober 2012 - 4 Ta 1832/12; Hessisches LAG 20. April 2007 - 11 Ta 631/06).

    Im Rahmen der Ermessensausübung bei der Aussetzung sind mindestens zu berücksichtigen: das Beschleunigungsgebot, der Stand der beiden Verfahren, insbesondere des vorgreiflichen Rechtsstreits und dessen voraussichtliche Dauer und damit die voraussichtliche Dauer der Aussetzung, die Gefahr sich widersprechender Entscheidungen unter Berücksichtigung der Erfolgsaussichten der Klagepartei auch in jenem Rechtsstreit, ob bereits ein Urteil zu ihren Gunsten ergangen ist und wie ggf. die Erfolgsaussichten eines Rechtsmittels zu beurteilen sind, die wirtschaftliche Situation beider Parteien, die Notwendigkeit für die Klagepartei, ihre Ansprüche mit Hilfe eines gerichtlichen Titels durchsetzen zu müssen und das Verhalten der Klagepartei (vgl. LAG Berlin-Brandenburg 6. März 2008 - 15 Ta 281/08 sowie 10. Oktober 2012 - 4 Ta 1832/12; Hessisches LAG 20. April 2007 - 11 Ta 631/06; LAG Schleswig-Holstein 24. November 2006 - 2 Ta 268/06).

  • LAG Berlin-Brandenburg, 06.03.2008 - 15 Ta 281/08

    Aussetzung - Vorgreiflichkeit - Ermessenprüfung im Beschwerdeverfahren

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 30.04.2015 - 26 Ta 625/15
    Das Beschwerdegericht kann im Beschwerdeverfahren weder seine Ermessenserwägungen an die Stelle des erstinstanzlichen Gerichts setzen noch die für die Aussetzung maßgebliche materiellrechtliche Würdigung des Gerichts der ersten Instanz einer sachlichen Prüfung unterziehen (vgl. LAG Berlin-Brandenburg 6. März 2008 - 15 Ta 281/08 sowie 10. Oktober 2012 - 4 Ta 1832/12; Hessisches LAG 20. April 2007 - 11 Ta 631/06).

    Im Rahmen der Ermessensausübung bei der Aussetzung sind mindestens zu berücksichtigen: das Beschleunigungsgebot, der Stand der beiden Verfahren, insbesondere des vorgreiflichen Rechtsstreits und dessen voraussichtliche Dauer und damit die voraussichtliche Dauer der Aussetzung, die Gefahr sich widersprechender Entscheidungen unter Berücksichtigung der Erfolgsaussichten der Klagepartei auch in jenem Rechtsstreit, ob bereits ein Urteil zu ihren Gunsten ergangen ist und wie ggf. die Erfolgsaussichten eines Rechtsmittels zu beurteilen sind, die wirtschaftliche Situation beider Parteien, die Notwendigkeit für die Klagepartei, ihre Ansprüche mit Hilfe eines gerichtlichen Titels durchsetzen zu müssen und das Verhalten der Klagepartei (vgl. LAG Berlin-Brandenburg 6. März 2008 - 15 Ta 281/08 sowie 10. Oktober 2012 - 4 Ta 1832/12; Hessisches LAG 20. April 2007 - 11 Ta 631/06; LAG Schleswig-Holstein 24. November 2006 - 2 Ta 268/06).

  • BAG, 25.03.2004 - 2 AZR 399/03

    Außerordentliche Kündigung einer tariflich ordentlich unkündbaren Arbeitnehmerin

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 30.04.2015 - 26 Ta 625/15
    Es kann den Rechtsstreit fortführen und in der Sache entscheiden oder aussetzen, es kann, falls die übrigen Voraussetzungen vorliegen, einen über die vorgreifliche Rechtsfrage anhängigen Rechtsstreit hinzuverbinden (§ 147 ZPO) oder es kann die Rechtsstreite unverbunden lassen, aber zeitnah (uU am selben Tag) entscheiden (§ 147 ZPO, vgl. Senat 25. März 2004 - 2 AZR 399/03) .
  • BAG, 22.06.1994 - 7 AZR 609/93

    Einzelvertragliche und tarifliche Altersgrenzenregelungen - Anspruch eines

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 30.04.2015 - 26 Ta 625/15
    Das ergibt sich schon daraus, dass es sich bei Weiterbeschäftigungsanträgen regelmäßig um unechte Hilfsanträge handelt (vgl. BAG 22. Juni 1994 - 7 AZR 609/93, Rn. 12).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 26.03.2012 - 6 Ta 402/12

    Vorgreiflichen Rechtsverhältnis i.S.d. § 148 ZPO - Klage auf Entfernung einer

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 30.04.2015 - 26 Ta 625/15
    Davon wäre nur auszugehen, wenn der Kläger im Falle des Fortbestehens seines Arbeitsverhältnisses einen Anspruch auf Entfernung der streitigen Abmahnungen hätte (vgl. LArbG Berlin-Brandenburg 26. März 2012 - 6 Ta 402/12, Rn. 5).
  • BAG, 19.12.1985 - 2 AZR 190/85

    Weiterbeschäftigungsanspruch nach Verurteilung zur Weiterbeschäftigung und

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 30.04.2015 - 26 Ta 625/15
    (b) Ob dem Kläger unabhängig von den Kündigungen vom 30. September 2013 danach im vorliegenden Verfahren ausnahmsweise ein Weiterbeschäftigungsanspruch zustehen kann, wenn das Arbeitsgericht hier zu dem Ergebnis kommen sollte, dass auch die Kündigungen vom 19. Juni 2014 unwirksam sind (zur Frage der Beendigung eines Weiterbeschäftigungsanspruchs nach Ausspruch weiterer Kündigungen und dem Zeitpunkt der Beendigung grundlegend: BAG 19. Dezember 1985 - 2 AZR 190/85), kann dahinstehen, insbesondere auch die Frage, ob der Anspruch später wieder "aufleben" kann.
  • LAG Schleswig-Holstein, 24.11.2006 - 2 Ta 268/06

    Aussetzung, Vorgreiflichkeit

  • LAG Hessen, 28.02.2017 - 14 Ta 51/17

    Aussetzung; Hilfsantrag; Unzulässiges Teilurteil; Ermessen; Stufenklage;

    bb) Der Aussetzungsbeschluss ist jedoch, unabhängig von der Frage, ob Vorgreiflichkeit iSd. § 148 ZPO hier gegebenen ist, der Klageerfolg im ausgesetzten Rechtsstreit also allein von dem im fortgeführten abhängt (Hess. LAG 15.12.2006 - 16 Ta 566/06 - Juris; LAG Berlin-Brandenburg 30.04.2015 - 26 Ta 625/15 - Juris; OLG Köln 29.01.2014 - 2 W 4/14 -Juris), auch deshalb aufzuheben, weil eine Ermessensausübung des Gerichts unterblieben ist.
  • LAG Hessen, 06.07.2020 - 15 Ta 181/20

    Im Rahmen der Ermessensausübung bei der Entscheidung über eine Aussetzung iSv. §

    Im Rahmen der Ermessensausübung bei der Aussetzung sind mindestens zu berücksichtigen: das Beschleunigungsgebot, der Stand der beiden Verfahren, insbesondere des vorgreiflichen Rechtsstreits und dessen voraussichtliche Dauer und damit die voraussichtliche Dauer der Aussetzung, ebenso die Vorschriften zum Schutz vor überlanger Verfahrensdauer § 9 Abs. 2 Satz 2 ArbGG, § 198 ff GVG, die Gefahr sich widersprechender Entscheidungen unter Berücksichtigung der Erfolgsaussichten der Klagepartei auch in jenem Rechtsstreit, ob bereits ein Urteil zu ihren Gunsten ergangen ist und wie gegebenenfalls die Erfolgsaussichten eines Rechtsmittels zu beurteilen sind, die wirtschaftliche Situation beider Parteien, die Notwendigkeit für die Klagepartei, ihre Ansprüche mit Hilfe eines gerichtlichen Titels durchsetzen zu müssen und das Verhalten der Klagepartei (vgl. LAG Berlin-Brandenburg 30. April 2015 - 26 Ta 625/15 - ; 6. März 2008 - 15 Ta 281/08 - ; 10. Oktober 2012 - 4 Ta 1832/12; Hessisches LAG 6. April 2004 - 1 Ta 106/04 - ; LAG Schleswig-Holstein 24. November 2006 - 2 Ta 268/06 -).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 05.08.2022 - 26 Ta 6047/22

    Streitwert bei mehreren Kündigungen

    In diesem Fall kann über eine Kündigung losgelöst von einem anderen Verfahren, aber auch von einer im selben Verfahren angegriffenen weitere Kündigung, entschieden werden, die das Arbeitsverhältnis zu einem früheren Zeitpunkt auflösen soll (vgl. LAG Berlin-Brandenburg 30. April 2015 - 26 Ta 625/15, Rn. 17 f.).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 24.01.2022 - 26 Ta 6108/21

    Bewertung eines Hilfsantrages bei Vergleichsabschluss - Gegenstandswert bei

    In diesem Fall kann über eine Kündigung losgelöst von einem anderen Verfahren, aber auch von einer im selben Verfahren angegriffenen weitere Kündigung, entschieden werden, die das Arbeitsverhältnis zu einem früheren Zeitpunkt auflösen soll (vgl. LAG Berlin-Brandenburg 30. April 2015 - 26 Ta 625/15, Rn. 17 f.).
  • LAG Hessen, 31.05.2021 - 15 Ta 34/21

    Zu berücksichtigende Merkmale bei der Aussetzung nach § 148 ZPO ; Prüfungsumfang

    ihren Gunsten ergangen ist und wie ggf. die Erfolgsaussichten eines Rechtsmittels zu beurteilen sind, die wirtschaftliche Situation beider Parteien, die Notwendigkeit für die Klagepartei, ihre Ansprüche mit Hilfe eines gerichtlichen Titels durchsetzen zu müssen und das Verhalten der Klagepartei (vgl. LAG Berlin-Brandenburg 30. April 2015 - 26 Ta 625/15 - ; 6. März 2008 - 15 Ta 281/08 - ; 10. Oktober 2012 - 4 Ta 1832/12; Hessisches LAG 6. April 2004 - 1 Ta 106/04 - ; LAG Schleswig-Holstein 24. November 2006 - 2 Ta 268/06 -).
  • LAG Hessen, 29.02.2016 - 14 Ta 488/15

    Die Vorgreiflichkeit eines gegen den Betriebsveräußerer geführten

    Vorgreiflichkeit kann regelmäßig nur dann bejaht werden,wenn es auf den Ausgang des anderweitigen Rechtsstreits überhauptankommt ( LAG Berlin-Brandenburg 30. April 2015 - 26 Ta 625/15 - Juris; OLG Köln 29. Januar 2014 - 2 W 4/14 -, Juris) , der Klageerfolg imausgesetzten Rechtsstreit also allein von dem im fortgeführten abhängt( Hess. LAG 15. Dezember 2006 - 16 Ta 566/06 - Juris ).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 04.08.2017 - 2 Sa 441/17

    Annahmeverzug - Aussetzung - rechtskräftiges Urteil - Verfassungsbeschwerde

    Dabei ist der Beschleunigungsgrundsatz des § 9 ArbGG ebenso zu berücksichtigen wie die Voraussetzungen zum Schutz vor überlanger Verfahrensdauer (BAG 16.04.2014, a.a.O., Rdz. 5; LAG Berlin-Brandenburg, 30.04.2015 - 26 Ta 625/15 - zitiert nach Juris.
  • ArbG Duisburg, 15.12.2021 - 4 Ca 838/21
    Gegenüber dem vorrangigen Zweck einer Aussetzung - einander widersprechende Entscheidungen zu verhindern - sind insbesondere die Nachteile einer langen Verfahrensdauer und die dabei entstehenden Folgen für die Parteien abzuwägen (LArbG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 30. April 2015 - 26 Ta 625/15 -, Rn. 16, juris).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 01.10.2015 - 10 Ta 1608/15

    Aussetzung - Vergütungsklage - nicht rechtskräftiges Kündigungsschutzverfahren

    Führen Parteien einen Rechtsstreit über Entgeltansprüche, die von der Wirksamkeit einer Kündigung abhängen, über die bereits eine (nicht rechtskräftige) Entscheidung zugunsten des Arbeitnehmers vorliegt, kommt eine Aussetzung dieses Rechtsstreits regelmäßig nicht in Betracht (LAG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 30. April 2015 - 26 Ta 625/15).
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