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   LAG Berlin-Brandenburg, 30.07.2018 - 26 Ta 1048/18   

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https://dejure.org/2018,39259
LAG Berlin-Brandenburg, 30.07.2018 - 26 Ta 1048/18 (https://dejure.org/2018,39259)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 30.07.2018 - 26 Ta 1048/18 (https://dejure.org/2018,39259)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 30. Juli 2018 - 26 Ta 1048/18 (https://dejure.org/2018,39259)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BRAO § 48 Abs. 2 ; ZPO § 127
    Aufhebung PKH-Beiordnung - wichtiger Grund i. S. d. § 48 Abs. 2 BRAO

  • rechtsportal.de

    BRAO § 48 Abs. 2 ; ZPO § 127
    Voraussetzungen der Beiordnung eines anderen Rechtsanwalts im Rahmen der Prozesskostenhilfe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Voraussetzungen der Beiordnung eines anderen Rechtsanwalts im Rahmen der Prozesskostenhilfe

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Hamm, 15.12.2017 - 2 WF 204/17

    Rechtsanwaltsbeiordnung

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 30.07.2018 - 26 Ta 1048/18
    Eine unzureichende Mitarbeit bei der Führung des Verfahrens kann dann zu einer nachhaltigen Störung des Vertrauensverhältnisses führen, wenn ein Anwalt aufgrund dieses Verhaltens außerstande ist, der ihm im Rahmen des Mandatsverhältnisses obliegenden Pflicht zur sachgerechten Vertretung der Interessen zu genügen (vgl. OLG Hamm 15. Dezember 2017 - II-2 WF 204/17, Rn. 9 f.).

    Stellt die beigeordnete Rechtsanwältin unter Hinweis auf ein gestörtes Vertrauensverhältnis einen Antrag auf Entpflichtung, so ist Voraussetzung für eine Stattgabe, dass konkrete Umstände vorgetragen und gegebenenfalls nachgewiesen werden, aus denen sich ergibt, dass eine nachhaltige und nicht zu beseitigende Erschütterung des Vertrauensverhältnisses vorliegt, aufgrund der es zu besorgen ist, dass die Rechtsverfolgung objektiv nicht mehr sachgerecht geführt werden kann (vgl. OLG Hamm 15. Dezember 2017 - II-2 WF 204/17, Rn. 9 mwN.).

    Eine unzureichende Mitarbeit bei der Führung des Verfahrens kann dann zu einer nachhaltigen Störung des Vertrauensverhältnisses führen, wenn eine Anwältin aufgrund dieses Verhaltens außerstande ist, der ihr im Rahmen des Mandatsverhältnisses obliegenden Pflicht zur sachgerechten Vertretung der Interessen zu genügen (vgl. OLG Hamm 15. Dezember 2017 - II-2 WF 204/17, Rn. 9 f.).

  • LAG Köln, 20.01.2014 - 6 Ta 329/13

    Aufhebung der Beiordnung eines Rechtsanwalts

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 30.07.2018 - 26 Ta 1048/18
    Davon ist jedenfalls auszugehen, wenn es einem Anwalt seit mehreren Jahren nicht mehr gelungen ist, die Mandantschaft zu einer Mitarbeit zu bewegen bzw. überhaupt eine Reaktion auf Anfragen zu erhalten (so auch LAG Köln 20. Januar 2013 - 6 Ta 329/13, Rn. 5).

    In diesem Fall ist eine sachgerechte Interessenwahrnehmung durch die beigeordnete Anwältin nicht - mehr - möglich (vgl. LAG Köln 20. Januar 2013 - 6 Ta 329/13, Rn. 5).

  • BGH, 15.09.2010 - IV ZR 240/08

    Aufhebung der Rechtsanwaltsbeiordnung: Vertrauensverlust durch negative

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 30.07.2018 - 26 Ta 1048/18
    Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn das Vertrauensverhältnis zwischen Anwalt und Mandant nachhaltig und tiefgreifend gestört ist (vgl. BGH 15. September 2010 - IV ZR 240/08, Rn. 1).
  • LAG Köln, 30.04.2019 - 1 Ta 17/19

    Unbeschränkte Beiordnung; Vertretungspflicht im Nachprüfungsverfahren; Aufhebung

    1.) In der Rechtsprechung ist zwar anerkannt, dass eine nachhaltige tiefgreifende Störung des Vertrauensverhältnisses zwischen Anwalt und Partei einen wichtigen Grund zur Aufhebung der Beiordnung darstellen kann, etwa dann, wenn die Mandantschaft überhaupt keine Reaktion auf Anfragen des Rechtsanwalts zeigt (LAG Berlin-Brandenburg 30.07.2018 - 26 Ta 1048/18 - LAG Köln 20.01.2013 - 6 Ta 329/13 -).
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