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   LAG Berlin-Brandenburg, 30.09.2022 - 6 Sa 280/22   

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LAG Berlin-Brandenburg, 30.09.2022 - 6 Sa 280/22 (https://dejure.org/2022,41861)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 30.09.2022 - 6 Sa 280/22 (https://dejure.org/2022,41861)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 30. September 2022 - 6 Sa 280/22 (https://dejure.org/2022,41861)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Annahmeverzug? Ja - Vergütung? Nein

Papierfundstellen

  • ZIP 2023, 821
  • NZA-RR 2023, 111
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BAG, 12.04.2011 - 9 AZR 80/10

    Mehrurlaub - Arbeitsunfähigkeit - Verfall

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 30.09.2022 - 6 Sa 280/22
    Prozesswirtschaftliche Erwägungen rechtfertigen es nicht, dem Arbeitnehmer dieses erste Bestimmungsrecht zu entziehen und seine materiellen Ansprüche deshalb einzuschränken (Bundesarbeitsgericht (BAG), Urteil vom 12. April 2011, - 9 AZR 80/10 -, BAGE 137, 328-338).
  • BAG, 27.05.2020 - 5 AZR 387/19

    Annahmeverzugslohn - Auskunft hinsichtlich anderweitigen Erwerbs

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 30.09.2022 - 6 Sa 280/22
    Nur wenn die Arbeitgeberin von diesen Arbeitsbedingungen der Vermittlungsvorschläge Kenntnis hat, ist sie in der Lage, Indizien für die Zumutbarkeit der Arbeit und eine mögliche Böswilligkeit des Unterlassens anderweitigen Erwerbs vorzutragen, Sodann obliegt es im Wege abgestufter Darlegungs- und Beweislast dem Arbeitnehmer, diesen Indizien entgegenzutreten und darzulegen, weshalb es nicht zu einem Vertragsschluss gekommen ist bzw, ein solcher unzumutbar war (BAG, Urteil vom 27. Mai 2020 - 5 AZR 387/19 -, BAGE 170, 327-339).
  • BAG, 22.03.2017 - 5 AZR 337/16

    Annahmeverzug - unterlassener Zwischenverdienst

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 30.09.2022 - 6 Sa 280/22
    Das kann die Abgabe von eigenen Angeboten mit einschließen (BAG, Urteil vom 22. März 2017 - 5 AZR 337/16 -, NZA 2017, 988-990).
  • BAG, 25.08.2020 - 9 AZR 612/19

    Urlaubsgewährung bei fristloser Kündigung

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 30.09.2022 - 6 Sa 280/22
    Eine wirksame Urlaubsgewährung setzt in diesem Fall jedoch voraus, dass die Arbeitgeberin trotz der Ungewissheit der Parteien über den Fortbestand des Arbeitsverhältnisses durch eine entsprechende Freistellungserklärung eindeutig zum Ausdruck bringt, der Arbeitnehmer werde zur Erfüllung des Anspruchs auf Erholungsurlaub endgültig von der Arbeitspflicht befreit und das Urlaubsentgelt entweder vor Antritt des Urlaubs zahlt oder dessen Zahlung vorbehaltlos zusagt (BAG, Urteil vom 25. August 2020 - 9 AZR 612/19 -, BAGE 172, 66-77).
  • BAG, 16.06.2004 - 5 AZR 508/03

    Annahmeverzug - Anrechnung von unterlassenem Erwerb

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 30.09.2022 - 6 Sa 280/22
    Der Anspruch beläuft sich jedoch gemäß § 11 Satz 1 Nr. 2 KSchG, der inhaltsgleich mit § 615 Satz 2 letzte Alternative BGB ist (BAG, Urteil vom 16. Juni 2004 - 5 AZR 508/03 -, BAGE 111, 123-130), wegen böswilligen Unterlassens der Annahme zumutbarer Arbeit der Höhe nach auf Null.
  • BAG, 19.02.2019 - 9 AZR 541/15

    Verfall von Urlaubsansprüchen - Obliegenheiten des Arbeitgebers

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 30.09.2022 - 6 Sa 280/22
    Fehlen solche, ist von einem diesbezüglichen Gleichlauf des gesetzlichen Urlaubsanspruchs und des Anspruchs auf tariflichen Mehrurlaub auszugehen (BAG, Urteil vom 19. Februar 2019 - 9 AZR 541/15 -, NZA 2019, 982-985).
  • BAG, 19.08.2015 - 5 AZR 975/13

    Rückwirkend begründetes Arbeitsverhältnis - Annahmeverzug

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 30.09.2022 - 6 Sa 280/22
    Deshalb setzt der Anspruch aus § 615 Satz 1 BGB ein erfüllbares, das heißt tatsächlich durchführbares Arbeitsverhältnis voraus (BAG, Urteil vom 19. August 2015 - 5 AZR 975/13 -, NZA 2015, 1460 fortfolgende).
  • BAG, 22.02.2012 - 5 AZR 249/11

    Annahmeverzug - Leistungswille - Verbindlichkeit einer Weisung

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 30.09.2022 - 6 Sa 280/22
    Nach einer unwirksamen Arbeitgeberkündigung bedarf es zur Begründung des Annahmeverzugs eines Angebots des Arbeitnehmers nicht (so etwa BAG, Urteil vom 22. Februar 2012 - 5 AZR 249/11 -, BAGE 141, 34-41).
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