Rechtsprechung
LAG Berlin-Brandenburg, 30.11.2020 - 26 Ta (Kost) 6081/20 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
§ 31b RVG, Nr 1000 Abs 1 S 1 Nr 2 RVG-VV
Gegenstandswert - Vergleichsmehrwert - Nichtberücksichtigung von zur Aufrechnung gestellter Forderung - Entscheidungsdatenbank Brandenburg
§ 31b RVG, § 45 GKG, Nr 1000 Abs 1 S 1 Nr 2 RVG-VV
Voraussetzungen des § 39b RVG nicht erfüllt, wenn Einigung nicht ausschließlich eine Zahlungsvereinbarung iSd Nr. 1000 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 VV RVG betrifft - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- beck-blog (Kurzinformation)
Kein Vergleichsmehrwert wegen Zahlungsvereinbarung durch Erlass bei vorfälliger Zahlung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Keine Erhöhung des Gegenstandswertes bei Hilfsaufrechnung; Keine automatische Rechtfertigung für einen Vergleichsmehrwert durch Regelung von Zahlungsmodalitäten; Auslösen des Vergleichsmehrwertes durch vertragliche Erfüllungsregelungen unter Mitwirkung eines ...
Verfahrensgang
- ArbG Cottbus, 17.08.2020 - 11 Ca 10021/20
- LAG Berlin-Brandenburg, 30.11.2020 - 26 Ta (Kost) 6081/20
Papierfundstellen
- NZA-RR 2021, 88
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 14.07.1999 - VIII ZR 70/99
Abgrenzung von Primär-und Hilfsaufrechnung
Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 30.11.2020 - 26 Ta 6081/20
Wirtschaftlich geht der Streit der Parteien aber nur über einen Betrag, der die Höhe der Klageforderung nicht übersteigt (vgl. BGH 14. Juli 1999 - VIII ZR 70/99, Rn. 4).(Rn.7).Wirtschaftlich geht der Streit der Parteien aber nur über einen Betrag, der die Höhe der Klageforderung nicht übersteigt (vgl. BGH 14. Juli 1999 - VIII ZR 70/99, Rn. 4; LAG Berlin-Brandenburg 14. Juni 2018 - 26 Ta (Kost) 6048/18, zu II der Gründe).
- OLG Schleswig, 14.11.2018 - 9 W 162/18
Unanwendbarkeit des § 31b RVG auf anwaltliche Einigungsgebühr bei gerichtlichem …
Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 30.11.2020 - 26 Ta 6081/20
Die Bestimmung des § 31b RVG zum Gegenstandswert bei Zahlungsvereinbarungen betrifft den Fall, dass die unter anwaltlicher Mitwirkung erzielte Einigung ausschließlich eine Zahlungsvereinbarung im Sinne der Nr. 1000 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 VV RVG zum Gegenstand hat (so auch Schleswig-Holsteinisches OLG 14. November 2018 - 9 W 162/18, Rn. 4 f, mwN, auch zur Entstehungsgeschichte der Norm).(Rn.13).Das Interesse der Parteien an der vertraglichen Regelung beschränkt sich nicht hierauf, sondern orientiert sich an der Hauptsache (so zutreffend Schleswig-Holsteinisches OLG 14. November 2018 - 9 W 162/18, Rn. 4 f, mwN, auch zur Entstehungsgeschichte der Norm).