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   LAG Berlin-Brandenburg, 30.11.2020 - 26 Ta (Kost) 6081/20   

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https://dejure.org/2020,39776
LAG Berlin-Brandenburg, 30.11.2020 - 26 Ta (Kost) 6081/20 (https://dejure.org/2020,39776)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 30.11.2020 - 26 Ta (Kost) 6081/20 (https://dejure.org/2020,39776)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 30. November 2020 - 26 Ta (Kost) 6081/20 (https://dejure.org/2020,39776)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Kein Vergleichsmehrwert wegen Zahlungsvereinbarung durch Erlass bei vorfälliger Zahlung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Keine Erhöhung des Gegenstandswertes bei Hilfsaufrechnung; Keine automatische Rechtfertigung für einen Vergleichsmehrwert durch Regelung von Zahlungsmodalitäten; Auslösen des Vergleichsmehrwertes durch vertragliche Erfüllungsregelungen unter Mitwirkung eines ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA-RR 2021, 88
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 14.07.1999 - VIII ZR 70/99

    Abgrenzung von Primär-und Hilfsaufrechnung

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 30.11.2020 - 26 Ta 6081/20
    Wirtschaftlich geht der Streit der Parteien aber nur über einen Betrag, der die Höhe der Klageforderung nicht übersteigt (vgl. BGH 14. Juli 1999 - VIII ZR 70/99, Rn. 4).(Rn.7).

    Wirtschaftlich geht der Streit der Parteien aber nur über einen Betrag, der die Höhe der Klageforderung nicht übersteigt (vgl. BGH 14. Juli 1999 - VIII ZR 70/99, Rn. 4; LAG Berlin-Brandenburg 14. Juni 2018 - 26 Ta (Kost) 6048/18, zu II der Gründe).

  • OLG Schleswig, 14.11.2018 - 9 W 162/18

    Unanwendbarkeit des § 31b RVG auf anwaltliche Einigungsgebühr bei gerichtlichem

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 30.11.2020 - 26 Ta 6081/20
    Die Bestimmung des § 31b RVG zum Gegenstandswert bei Zahlungsvereinbarungen betrifft den Fall, dass die unter anwaltlicher Mitwirkung erzielte Einigung ausschließlich eine Zahlungsvereinbarung im Sinne der Nr. 1000 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 VV RVG zum Gegenstand hat (so auch Schleswig-Holsteinisches OLG 14. November 2018 - 9 W 162/18, Rn. 4 f, mwN, auch zur Entstehungsgeschichte der Norm).(Rn.13).

    Das Interesse der Parteien an der vertraglichen Regelung beschränkt sich nicht hierauf, sondern orientiert sich an der Hauptsache (so zutreffend Schleswig-Holsteinisches OLG 14. November 2018 - 9 W 162/18, Rn. 4 f, mwN, auch zur Entstehungsgeschichte der Norm).

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