Rechtsprechung
LAG Berlin-Brandenburg, 31.01.2018 - 15 Sa 732/17 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
§ 24 Abs 1 S 2 TV-L, § 242 BGB, § 818 Abs 3 BGB
Zurechnung von Wissen innerhalb einer Körperschaft des öffentlichen Rechts - Fehlerhafte Eingruppierung - Überzahlung - Ausschlussfrist - Entscheidungsdatenbank Brandenburg
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Leistungsklage einer Arbeitnehmerin aufgrund rechtswidrigen Gehaltsabzugs nach vorheriger Überzahlung
- Betriebs-Berater
Wissenszurechnung einer Körperschaft öffentlichen Rechts
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Leistungsklage einer Arbeitnehmerin aufgrund rechtswidrigen Gehaltsabzugs nach vorheriger Überzahlung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Potsdam, 19.01.2017 - 2 Ca 1268/16
- LAG Berlin-Brandenburg, 31.01.2018 - 15 Sa 732/17
Papierfundstellen
- BB 2018, 819
- NZA-RR 2018, 329
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (4)
- BAG, 10.03.2005 - 6 AZR 217/04
Überzahltes Gehalt - Verfall des Rückzahlungsanspruchs
Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 31.01.2018 - 15 Sa 732/17
Dies sei regelmäßig dann anzunehmen, wenn der Arbeitnehmer erkennt, dass seinem Arbeitgeber bei der Berechnung der Vergütung ein Fehler unterlaufen ist, der zu einer erheblichen Überzahlung geführt hat und er diesen nicht anzeigt (BAG 10.03.2005 - 6 AZR 217/04 - juris Rn. 17).27 Vorliegend kommt hinzu, dass nach der Rechtsprechung des BAG der Arbeitnehmer den Arbeitgeber nur dann auf dessen Irrtum hinsichtlich der Vergütung aufmerksam machen muss, wenn er eine "erhebliche Mehrzahlung" erhält (BAG 10.03.2005 - 6 AZR 217/04 - juris Rn. 17).
Zwar haben die Vergütungsabrechnungen durchgehend eine zu hohe Entgeltgruppe ausgewiesen, doch ist ein Arbeitnehmer schon nach der Rechtsprechung des BAG nicht verpflichtet, Vergütungsabrechnungen zu überprüfen (BAG 10.03.2005 - 6 AZR 217/04 - juris Rn. 17).
- BGH, 30.06.2000 - V ZR 149/99
Zeitpunkt der Beeinträchtigung bei arglistiger Täuschung
Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 31.01.2018 - 15 Sa 732/17
Es gilt der allgemeine Grundsatz, dass die Aufspaltung von Zuständigkeiten nicht dazu führen darf, dass ein Vertragspartner einer juristischen Person schlechter gestellt wird als der Vertragspartner einer natürlichen Person (BGH 13.10.2000 - V ZR 149/99 - juris Rn. 14). - BSG, 17.04.2008 - B 13 R 123/07 R
Nachversicherung - vorsätzliche Vorenthaltung der Beiträge durch Dienstherrn - …
Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 31.01.2018 - 15 Sa 732/17
25 Die Zurechnung von Wissen innerhalb einer Körperschaft des öffentlichen Rechts oder auch einer juristischen Person des Privatrechts erfolgt nach dem Grundsatz, dass jede am Rechtsverkehr teilnehmende Organisation sicherzustellen hat, dass die ihr ordnungsgemäß zustehenden, rechtserheblichen Information von ihren Entscheidungsträgern zur Kenntnis genommen werden können (BSG 17.04.2008 - B 13 R 123/07 R - juris Rn. 18f). - BVerwG, 12.03.2015 - 3 C 6.14
Lastenausgleich; Hauptentschädigung; Mietwohngrundstücksregelung; …
Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 31.01.2018 - 15 Sa 732/17
Die Risiken einer Wissensaufteilung hat derjenige zu tragen, der sie veranlasst hat und durch zweckmäßige Organisation beherrschen kann (BVerwG 12.03.2015 - 3 C 6/14 - juris Rn. 16f).
- LAG Hamm, 23.01.2020 - 17 Sa 1030/19
Rückzahlungsanspruch des klagenden Landes wegen Überzahlung von …
Die Kammer folgt der Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg (31.01.2018 - 15 Sa 732/17 - Rd. 25, 26).Ansonsten stünden die Beschäftigten im öffentlichen Dienst des klagenden Landes schlechter dar, als wenn sie eine natürliche Person als Vertragspartner hätten, die das gesamte Wissen in ihrer Person vereinigt (LAG Berlin-Brandenburg 31.01.2018 a.a.O. Rd. 26).