Rechtsprechung
LAG Berlin-Brandenburg, 31.05.2017 - 15 TaBV 1979/16, 15 TaBV 2010/16, 15 TaBV 2049/16 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Entscheidungsdatenbank Berlin
§ 23 Abs 1 BetrVG, § 2 Abs 1 BetrVG, § 78 S 1 BetrVG
Ausschluss aus dem Betriebsrat - leichtfertig erstattete Strafanzeige - Entscheidungsdatenbank Brandenburg
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Ausschluss aus dem Betriebsrat; leichtfertig erstattete Strafanzeige
- rechtsportal.de
Ausschluss des Betriebsratsvorsitzenden aus dem Betriebsrat wegen leichtfertiger Erstattung einer Strafanzeige gegen Repräsentanten der Arbeitgeberin
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Brandenburg, 21.09.2016 - 3 BV 11/15
- LAG Berlin-Brandenburg, 31.05.2017 - 15 TaBV 1979/16, 15 TaBV 2010/16, 15 TaBV 2049/16
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (6)
- BAG, 27.07.2016 - 7 ABR 14/15
Betriebsratsmitglied - Ausschluss aus dem Betriebsrat
Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 31.05.2017 - 15 TaBV 1979/16
Eine grobe Verletzung der gesetzlichen Pflichten kann zum Ausschluss des Betriebsratsmitglieds führen, wenn unter Berücksichtigung aller Umstände die weitere Amtsausübung des Betriebsratsmitglieds untragbar erscheint (BAG 27.7. 2016 - 7 ABR 14/15 - NZA 2017, 136 Rn. 21).Zum Ausschluss aus dem Betriebsrat können nur Pflichtverletzung führen, die in der aktuellen Wahlperiode begangen wurden (BAG 27.07.2016 - 7 ABR 14/15 - NZA 2017, 136).
Auch muss berücksichtigt werden, dass der hiesige Betriebsratsvorsitzende - anders als in dem vom BAG entschiedenen Fall (27.07.2016 - 7 ABR 14/15 - NZA 2017, 136) - kein Jurist ist.
- ArbG Brandenburg, 21.09.2016 - 3 BV 11/15
Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 31.05.2017 - 15 TaBV 1979/16
Auf die Beschwerde der Beteiligten zu 2) und zu 3) wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Brandenburg an der Havel vom 21.09.2016 - 3 BV 11/15 - abgeändert:.den Beschluss des Arbeitsgerichts Brandenburg an der Havel vom 21.09.2016 - 3 BV 11/15 - abzuändern und den Antrag zurückzuweisen.
- BAG, 22.06.1993 - 1 ABR 62/92
Betriebsrat: Auflösung
Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 31.05.2017 - 15 TaBV 1979/16
Dies kann nur unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls, insbesondere der betrieblichen Gegebenheiten und des Anlasses der Pflichtverletzung beurteilt werden (BAG 22.06.09.1993 - 1 ABR 62/92 - juris Rn. 53).Insbesondere müssen die betrieblichen Gegebenheiten und der Anlass der Pflichtverletzung beurteilt werden (BAG 22.06.09.1993 - 1 ABR 62/92 - juris Rn. 53).
- BAG, 15.12.2016 - 2 AZR 42/16
Ordentliche verhaltensbedingte Kündigung wegen Stellung eines Strafantrags
Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 31.05.2017 - 15 TaBV 1979/16
Das BAG (15.12.2016 - 2 AZR 42/16 - juris Rn. 13f) geht davon aus, dass die Einschaltung der Staatsanwaltschaft durch einen Arbeitnehmer wegen eines vermeintlichen strafbaren Verhaltens des Arbeitgebers oder seiner Repräsentanten die Wahrnehmung staatsbürgerlicher Rechte darstellt. - BAG, 21.02.1978 - 1 ABR 54/76
Verfassungsmäßigkeit des § 74 Abs. 2 BetrVG -; Gefährdung des Betriebsfriedens …
Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 31.05.2017 - 15 TaBV 1979/16
Im Gegensatz zur Auffassung des Betriebsrats verpflichtet das Gebot der vertrauensvollen Zusammenarbeit nicht nur das Gremium insgesamt, sondern auch einzelne Betriebsratsmitglieder (BAG 21.02.1978 - 1 ABR 54/76 - juris Rn. 80). - BAG, 12.11.1997 - 7 ABR 14/97
Behinderung der Betriebsratsmitglieder in der Ausübung ihrer Tätigkeit
Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 31.05.2017 - 15 TaBV 1979/16
Der Betriebsrat wird so unter Rechtfertigungsdruck gesetzt, was nicht ohne Auswirkungen auf seine Amtsführung bleibe (BAG 12.11.1997 - 7 ABR 14/97 - juris Rn. 12).