Rechtsprechung
   LAG Berlin-Brandenburg, 31.05.2017 - 15 TaBV 1979/16, 15 TaBV 2010/16, 15 TaBV 2049/16   

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https://dejure.org/2017,39177
LAG Berlin-Brandenburg, 31.05.2017 - 15 TaBV 1979/16, 15 TaBV 2010/16, 15 TaBV 2049/16 (https://dejure.org/2017,39177)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 31.05.2017 - 15 TaBV 1979/16, 15 TaBV 2010/16, 15 TaBV 2049/16 (https://dejure.org/2017,39177)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 31. Mai 2017 - 15 TaBV 1979/16, 15 TaBV 2010/16, 15 TaBV 2049/16 (https://dejure.org/2017,39177)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ausschluss aus dem Betriebsrat; leichtfertig erstattete Strafanzeige

  • rechtsportal.de

    Ausschluss des Betriebsratsvorsitzenden aus dem Betriebsrat wegen leichtfertiger Erstattung einer Strafanzeige gegen Repräsentanten der Arbeitgeberin

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 27.07.2016 - 7 ABR 14/15

    Betriebsratsmitglied - Ausschluss aus dem Betriebsrat

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 31.05.2017 - 15 TaBV 1979/16
    Eine grobe Verletzung der gesetzlichen Pflichten kann zum Ausschluss des Betriebsratsmitglieds führen, wenn unter Berücksichtigung aller Umstände die weitere Amtsausübung des Betriebsratsmitglieds untragbar erscheint (BAG 27.7. 2016 - 7 ABR 14/15 - NZA 2017, 136 Rn. 21).

    Zum Ausschluss aus dem Betriebsrat können nur Pflichtverletzung führen, die in der aktuellen Wahlperiode begangen wurden (BAG 27.07.2016 - 7 ABR 14/15 - NZA 2017, 136).

    Auch muss berücksichtigt werden, dass der hiesige Betriebsratsvorsitzende - anders als in dem vom BAG entschiedenen Fall (27.07.2016 - 7 ABR 14/15 - NZA 2017, 136) - kein Jurist ist.

  • ArbG Brandenburg, 21.09.2016 - 3 BV 11/15
    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 31.05.2017 - 15 TaBV 1979/16
    Auf die Beschwerde der Beteiligten zu 2) und zu 3) wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Brandenburg an der Havel vom 21.09.2016 - 3 BV 11/15 - abgeändert:.

    den Beschluss des Arbeitsgerichts Brandenburg an der Havel vom 21.09.2016 - 3 BV 11/15 - abzuändern und den Antrag zurückzuweisen.

  • BAG, 22.06.1993 - 1 ABR 62/92

    Betriebsrat: Auflösung

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 31.05.2017 - 15 TaBV 1979/16
    Dies kann nur unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls, insbesondere der betrieblichen Gegebenheiten und des Anlasses der Pflichtverletzung beurteilt werden (BAG 22.06.09.1993 - 1 ABR 62/92 - juris Rn. 53).

    Insbesondere müssen die betrieblichen Gegebenheiten und der Anlass der Pflichtverletzung beurteilt werden (BAG 22.06.09.1993 - 1 ABR 62/92 - juris Rn. 53).

  • BAG, 15.12.2016 - 2 AZR 42/16

    Ordentliche verhaltensbedingte Kündigung wegen Stellung eines Strafantrags

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 31.05.2017 - 15 TaBV 1979/16
    Das BAG (15.12.2016 - 2 AZR 42/16 - juris Rn. 13f) geht davon aus, dass die Einschaltung der Staatsanwaltschaft durch einen Arbeitnehmer wegen eines vermeintlichen strafbaren Verhaltens des Arbeitgebers oder seiner Repräsentanten die Wahrnehmung staatsbürgerlicher Rechte darstellt.
  • BAG, 21.02.1978 - 1 ABR 54/76

    Verfassungsmäßigkeit des § 74 Abs. 2 BetrVG -; Gefährdung des Betriebsfriedens

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 31.05.2017 - 15 TaBV 1979/16
    Im Gegensatz zur Auffassung des Betriebsrats verpflichtet das Gebot der vertrauensvollen Zusammenarbeit nicht nur das Gremium insgesamt, sondern auch einzelne Betriebsratsmitglieder (BAG 21.02.1978 - 1 ABR 54/76 - juris Rn. 80).
  • BAG, 12.11.1997 - 7 ABR 14/97

    Behinderung der Betriebsratsmitglieder in der Ausübung ihrer Tätigkeit

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 31.05.2017 - 15 TaBV 1979/16
    Der Betriebsrat wird so unter Rechtfertigungsdruck gesetzt, was nicht ohne Auswirkungen auf seine Amtsführung bleibe (BAG 12.11.1997 - 7 ABR 14/97 - juris Rn. 12).
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