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   LAG Berlin-Brandenburg, 31.07.2013 - 13 Ta 1310/13   

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https://dejure.org/2013,43905
LAG Berlin-Brandenburg, 31.07.2013 - 13 Ta 1310/13 (https://dejure.org/2013,43905)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 31.07.2013 - 13 Ta 1310/13 (https://dejure.org/2013,43905)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 31. Juli 2013 - 13 Ta 1310/13 (https://dejure.org/2013,43905)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • IWW

    ZPO § 114 ZPO § 115 SGB XII 82 Abs. 2 Nr. 4 SGB XII § 3 Abs. 6 Nr. 2 a, d SGB XII DVO § 82

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Höchstbetrag für die Absetzung von Fahrtkosten zur Arbeitsstätte vom Einkommen i.R.d. Bewilligung von Prozesskostenhilfe

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Höchstkosten für die Fahrt zur Arbeitsstätte bei der Einkommensberechnung zur Prozesskostenhilfe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Zweibrücken, 30.01.2006 - 6 WF 12/06

    Prozesskostenhilfe: Höhe der Fahrtkosten als abzusetzende Werbungskosten bei der

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 31.07.2013 - 13 Ta 1310/13
    Endlich ist die Fahrtstrecke des Klägers nach den §§ 115 Abs. 1 Nr. 1 a) ZPO; 82 Abs. 2 Nr. 4 SGB XII und § 3 Abs. 6 Nr. 2 a) und d) DVO zu § 82 SGB XII nur einfach zu berechnen ( ebenso OLG Zweibrücken 30.01.2006 - 6 WF 12/06 - FamRZ 2006, 799 ), da es in der DVO heißt." 2. Ist ein öffentliches Verkehrsmittel nicht vorhanden oder dessen Benutzung im Einzelfall nicht zumutbar und deshalb die Benutzung eines Kraftfahrzeuges notwendig, so sind folgende monatliche Pauschbeträge abzusetzen:.
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