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   LAG Brandenburg, 02.02.2006 - 9 Sa 328/05   

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LAG Brandenburg, 02.02.2006 - 9 Sa 328/05 (https://dejure.org/2006,34071)
LAG Brandenburg, Entscheidung vom 02.02.2006 - 9 Sa 328/05 (https://dejure.org/2006,34071)
LAG Brandenburg, Entscheidung vom 02. Februar 2006 - 9 Sa 328/05 (https://dejure.org/2006,34071)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (14)

  • BAG, 28.10.2004 - 8 AZR 199/04

    Wiedereinstellung nach Betriebsübergang in der Insolvenz

    Auszug aus LAG Brandenburg, 02.02.2006 - 9 Sa 328/05
    Findet der Betriebsübergang nach Ablauf der Kündigungsfrist anlässlich einer insolvenzbedingten Kündigung statt, ist ein Wiedereinstellungsanspruch des Arbeitnehmers gegenüber dem Betriebserwerber jedoch nicht anzuerkennen; auch für den Fall der Sanierung des Betriebs lässt sich kein über die Kündigungsfrist hinausgehender Wiedereinstellungsanspruch ableiten ( BAG 28. Oktober 2004 - 8 AZR 199/04 - NZA 2005, 405 [BAG 28.10.2004 - 8 AZR 199/04] ).

    Würde man ein solche "unhaltbare Rechtsausübungsfolge" aber vorliegend annehmen, wäre dies schwerlich mit der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, nach welcher der Ermöglichung einer sanierenden Übertragung in der Insolvenz und dem damit verbundenen Erhalt von Arbeitsplätzen - wenn auch in der Regel nicht aller - regelmäßig der Vorzug gegenüber dem Bestandsinteresse des einzelnen Arbeitnehmers zu geben ist (ausf.: BAG 28. Oktober 2004 - 8 AZR 199/04 - NZA 2005, 405, [BAG 28.10.2004 - 8 AZR 199/04] zu II.2.b.dd. der Gründe), zu vereinbaren.

  • LAG Brandenburg, 02.02.2006 - 9 Sa 329/05
    Auszug aus LAG Brandenburg, 02.02.2006 - 9 Sa 328/05
    Wegen des Ergebnisses der (gleichzeitig im Parallelverfahren 9 Sa 329/05 durchgeführten) Beweisaufnahme wird auf das Protokoll der mündlichen Verhandlung vom 2. Februar 2006 (Bl. 288 bis 291 d.A.) Bezug genommen.

    Der (mit Einverständnis der Parteien gleichzeitig auch im Parallelverfahren 9 Sa 329/05; vgl. zu dieser Möglichkeit der gemeinsamen Beweisaufnahme: Zöller/Greger, ZPO-Komm., 25. Aufl., § 147 Rn. 5) als Zeuge vernommene Rechtsanwalt Dr. Mxxxxx hat den Vortrag des Klägers nicht bestätigt.

  • BAG, 18.08.2005 - 8 AZR 523/04

    Aufhebungsvertrag bei einem geplanten Betriebsübergang - dreiseitiger Vertrag

    Auszug aus LAG Brandenburg, 02.02.2006 - 9 Sa 328/05
    Solche Verträge werden in der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ohne Rücksicht auf ihre sachliche Berechtigung als wirksam angesehen (zu all dem zuletzt: BAG 18. August 2005 - 8 AZR 523/04 - DB 2006, 107 [BAG 18.08.2005 - 8 AZR 523/04] ).

    Soweit er - im Gegenteil - den objektiven Gesetzesumgehungstatbestand allein mit der Behauptung begründet, dass es der Beklagten darum gegangen sei, einen in der Belegschaft "abgespeckten Betrieb" zu übernehmen, ist er darauf zu verweisen, dass das Bundesarbeitsgericht der Auffassung, den Aufhebungsvertrag bereits dann als unzulässiges Umgehungsgeschäft anzusehen, wenn dessen Motiv lediglich in der erleichterten Betriebsübernahme liege (vgl. LAG Bremen 26. August 2004 - 3 Sa 80/04 verb. m. 1 Sa 81/04 - juris-Recherche), ausdrücklich nicht gefolgt ist (BAG 18. August 2005, a.a.O., zu II.2.d. der Gründe).

  • BAG, 12.11.1998 - 8 AZR 265/97

    Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses nach Betriebsübergang

    Auszug aus LAG Brandenburg, 02.02.2006 - 9 Sa 328/05
    Zumindest für den Fall, in dem - außerhalb des Insolvenzverfahrens - ein Betrieb oder Betriebsteil dadurch auf den Erwerber übergeht, dass dieser die Identität der wirtschaftlichen Einheit durch die Einstellung der organisierten Hauptbelegschaft und deren Einsatz auf ihren alten Arbeitsplätzen mit unveränderten Aufgaben übernimmt, wird in Rechtsprechung und Schrifttum vorherrschend angenommen, dass der Arbeitnehmer den Anspruch auf Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses noch während dessen Bestehen oder wenigstens innerhalb eines Monats ( § 613a Abs. 6 BGB analog) oder gar unverzüglich nach Kenntniserlangung von den den Betriebsübergang ausmachenden tatsächlichen Umständen gegenüber dem Betriebserwerber geltend machen muss ( BAG 12. November 1998 - 8 AZR 265/97 - BAGE 90, 153; weitergehend: LAG Hamm 11. Mai 2000 - 4 Sa 1469/99 - DB 2000, 1923; KR/ Etzel, 7. Aufl., § 1 KSchG Rn. 743).
  • LAG Hamm, 11.05.2000 - 4 Sa 1469/99

    Verspätete Geltendmachung eines Wiedereinstellungs- bzw. Fortsetzungsanspruchs;

    Auszug aus LAG Brandenburg, 02.02.2006 - 9 Sa 328/05
    Zumindest für den Fall, in dem - außerhalb des Insolvenzverfahrens - ein Betrieb oder Betriebsteil dadurch auf den Erwerber übergeht, dass dieser die Identität der wirtschaftlichen Einheit durch die Einstellung der organisierten Hauptbelegschaft und deren Einsatz auf ihren alten Arbeitsplätzen mit unveränderten Aufgaben übernimmt, wird in Rechtsprechung und Schrifttum vorherrschend angenommen, dass der Arbeitnehmer den Anspruch auf Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses noch während dessen Bestehen oder wenigstens innerhalb eines Monats ( § 613a Abs. 6 BGB analog) oder gar unverzüglich nach Kenntniserlangung von den den Betriebsübergang ausmachenden tatsächlichen Umständen gegenüber dem Betriebserwerber geltend machen muss ( BAG 12. November 1998 - 8 AZR 265/97 - BAGE 90, 153; weitergehend: LAG Hamm 11. Mai 2000 - 4 Sa 1469/99 - DB 2000, 1923; KR/ Etzel, 7. Aufl., § 1 KSchG Rn. 743).
  • LAG Brandenburg, 12.04.2005 - 2 Sa 497/04

    Fortsetzung des früheren Arbeitsverhältnisses zu unveränderten Bedingungen im

    Auszug aus LAG Brandenburg, 02.02.2006 - 9 Sa 328/05
    Auch weicht die vorliegende Entscheidung hinsichtlich der Problematik des Fortsetzungs-/Wiedereinstellungsanspruchs von der Entscheidung einer anderen Kammer des Landesarbeitsgerichts Brandenburg in einem Parallelrechtsstreit (Az.: 2 Sa 497/04; anhängig beim Bundesarbeitsgericht unter dem Az. 8 AZR 606/05) ab ( § 72 Abs. 2 Nr. 2 ArbGG ).
  • BAG, 23.11.2006 - 8 AZR 606/05

    Betriebsübergang - Beschäftigungsgesellschaft - (Wieder-) Einstellungsanspruch

    Auszug aus LAG Brandenburg, 02.02.2006 - 9 Sa 328/05
    Auch weicht die vorliegende Entscheidung hinsichtlich der Problematik des Fortsetzungs-/Wiedereinstellungsanspruchs von der Entscheidung einer anderen Kammer des Landesarbeitsgerichts Brandenburg in einem Parallelrechtsstreit (Az.: 2 Sa 497/04; anhängig beim Bundesarbeitsgericht unter dem Az. 8 AZR 606/05) ab ( § 72 Abs. 2 Nr. 2 ArbGG ).
  • BAG, 13.04.2000 - 2 AZR 258/99

    Anfechtung des Arbeitsvertragsangebots wegen Täuschung über MfS-Mitarbeit -

    Auszug aus LAG Brandenburg, 02.02.2006 - 9 Sa 328/05
    Denn auch wenn grundsätzlich eine Verwirkung des Anfechtungsrechts vor Ablauf der einschlägigen gesetzlichen Anfechtungsfrist nicht ausgeschlossen ist (vgl. z.B. (in Bezug auf die Anfechtung eines Arbeitsvertrags nach § 123 BGB ) BAG 13. April 2000 - 2 AZR 258/99 - juris-Recherche), fehlt es vorliegend an Anhaltspunkten für eine Annahme, dass die Anfechtungsgegner (Insolvenzverwalter und GeBeWe Transfergesellschaft mbH) berechtigt darauf vertrauen durften, dass der Kläger eine Anfechtung nicht (mehr) erklären werde (sog. Umstandsmoment).
  • BGH, 21.06.1974 - V ZR 15/73

    Arglistige Täuschung bei Kauf eines Hotels - Verletzung einer vertragsähnlichen

    Auszug aus LAG Brandenburg, 02.02.2006 - 9 Sa 328/05
    Die Täuschungshandlung eines Vertreters des Anfechtungsgegner werden diesem ohne weiteres zugerechnet; der Vertreter ist kein "Dritter" i.S.v. § 123 Abs. 2 BGB (bereits: BGH 21. Juni 1974 - V ZR 15/73 - NJW 1974, 1505 [BGH 21.06.1974 - V ZR 15/73] ).
  • BAG, 24.05.2005 - 8 AZR 333/04

    Betriebsübergang bei Fremdvergabe der Reinigung

    Auszug aus LAG Brandenburg, 02.02.2006 - 9 Sa 328/05
    Zu den maßgeblichen Tatsachen zählen insbesondere die Art des betreffenden Betriebs, der Übergang der materiellen Betriebsmittel wie Gebäude und bewegliche Güter sowie deren Wert und Bedeutung, die Übernahme der immateriellen Betriebsmittel und der vorhandenen Organisation, der Grad der Ähnlichkeit mit der Betriebstätigkeit des bisherigen Inhabers, in betriebsmittelarmen Betrieben die Weiterbeschäftigung der Hauptbelegschaft, der Übergang von Kundschaft und Lieferantenbeziehungen sowie die Dauer einer eventuellen Unterbrechung der Betriebstätigkeit (st. Rspr. des Bundesarbeitsgerichts im Anschluss an EuGH 11. März 1997 - Rs C-13/95 - [Ayse Süzen] AP EWG-Richtlinie Nr. 77/187 Nr. 14; beispielsweise BAG 24. Mai 2005 - 8 AZR 333/04 - juris-Recherche).
  • EuGH, 11.03.1997 - C-13/95

    EINE PUTZFRAU, DIE ENTLASSEN WIRD, NACHDEM IHR UNTERNEHMEN EINEN

  • BAG, 22.05.1997 - 8 AZR 101/96

    Betriebsstillegung durch Konkursverwalter

  • LAG Bremen, 26.08.2004 - 3 Sa 80/04

    Nichtigkeit eines dreiseitigen Auflösungsvertrages mit Übergang in

  • BAG, 18.10.2000 - 2 AZR 380/99

    Anfechtung des Arbeitsvertrags wegen Falschbeantwortung der Frage nach einer

  • BAG, 23.11.2006 - 8 AZR 349/06

    Betriebsübergang - Beschäftigungsgesellschaft - (Wieder-) Einstellungsanspruch

    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Brandenburg vom 2. Februar 2006 - 9 Sa 328/05 - wird zurückgewiesen.
  • LAG Hamm, 27.05.2011 - 18 Sa 1587/09

    Fristlose Eigenkündigungen vor Betriebsübergang; unbegründete Zahlungsklage der

    Das ist auch dann anzunehmen, wenn die Arbeitnehmer mit dem Hinweis auf eine geplante Betriebsveräußerung und bestehende Arbeitsplatzangebote des Betriebserwerbers veranlasst werden, ihre Arbeitsverhältnisse mit dem Betriebsveräußerer selbst fristlos zu kündigen, um mit dem Betriebserwerber neue Arbeitsverträge abschließen zu können (LAG Brandenburg, Urteil vom 02.02.2006 - 9 Sa 328/05).

    Ausreichend ist, dass - auch wenn dies nicht ausdrücklich ausgesprochen wird - nach den gesamten Umständen klar ist, dass der Arbeitnehmer vom Erwerber des Betriebs eingestellt wird (LAG Brandenburg, Urteil vom 02.02.2006 - 9 Sa 328/05).

    Demgegenüber reicht es nicht aus, wenn das Motiv des Rechtsgeschäfts lediglich in der erleichterten Betriebsübernahme liegt (BAG, Urteil vom 18.08.2005 - 8 AZR 523/04; LAG Brandenburg, Urteil vom 02.02.2006 - 9 Sa 328/05).

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