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   LAG Brandenburg, 24.08.2004 - 2 Sa 233/04   

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https://dejure.org/2004,26172
LAG Brandenburg, 24.08.2004 - 2 Sa 233/04 (https://dejure.org/2004,26172)
LAG Brandenburg, Entscheidung vom 24.08.2004 - 2 Sa 233/04 (https://dejure.org/2004,26172)
LAG Brandenburg, Entscheidung vom 24. August 2004 - 2 Sa 233/04 (https://dejure.org/2004,26172)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BAG, 18.12.1986 - 2 AZR 717/85

    Begriff des "anderen Ausbildungsverhältnisses" - Sachlicher Grund für die

    Auszug aus LAG Brandenburg, 24.08.2004 - 2 Sa 233/04
    Nach der einschlägigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts und der überwiegenden Auffassung in der Literatur setzt der Übernahmeanspruch gem. § 78 a BetrVG voraus, dass der Anspruchsinhaber Auszubildender ist und ein Berufsausbildungsverhältnis im Sinne dieser Vorschrift mit dem künftigen Arbeitgeber begründet hat (BAGE 43, 115 ff., 120; Urt. v. 18.12.1986 - 2 AZR 717/85 -, n. v.; GK-Betriebsverfassungsgesetz/Kreutz, 7. Aufl., § 78 a Rdnr. 12 m. w. N.; Fitting, BetrVG, 21. Aufl., § 78 a Rdnr. 5 m. w. N.; Richardi/Thüsing, BetrVG, 9. Aufl., § 78 a Rdnr. 6; Kittner in D-K-K, BetrVG, 8. Aufl., § 78 a Rdnr. 4).

    Voraussetzung ist jedoch auch für § 19 BBiG , dass er nur für solche Personen gilt, mit denen kein Ausbildungsvertrag nach § 1 BBiG abgeschlossen wird, die aber in einem systematischen Ausbildungsgang berufliche Kenntnisse und Fähigkeiten erhalten sollen (BAG v. 18.12.1986, a. a. O.).

  • BAG, 23.06.1983 - 6 AZR 595/80

    Anwendung von Vorschriften

    Auszug aus LAG Brandenburg, 24.08.2004 - 2 Sa 233/04
    Nach der einschlägigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts und der überwiegenden Auffassung in der Literatur setzt der Übernahmeanspruch gem. § 78 a BetrVG voraus, dass der Anspruchsinhaber Auszubildender ist und ein Berufsausbildungsverhältnis im Sinne dieser Vorschrift mit dem künftigen Arbeitgeber begründet hat (BAGE 43, 115 ff., 120; Urt. v. 18.12.1986 - 2 AZR 717/85 -, n. v.; GK-Betriebsverfassungsgesetz/Kreutz, 7. Aufl., § 78 a Rdnr. 12 m. w. N.; Fitting, BetrVG, 21. Aufl., § 78 a Rdnr. 5 m. w. N.; Richardi/Thüsing, BetrVG, 9. Aufl., § 78 a Rdnr. 6; Kittner in D-K-K, BetrVG, 8. Aufl., § 78 a Rdnr. 4).
  • LAG Köln, 23.02.2000 - 2 Sa 1248/99

    Auszubildender - § 78a BetrVG - Begriff

    Auszug aus LAG Brandenburg, 24.08.2004 - 2 Sa 233/04
    Die Tatbestandsvoraussetzungen werden auch durch solche Ausbildungsverhältnisse erfüllt, die etwa tariflichen Regelungen entsprechen und eine geordnete Ausbildung von mindestens zwei Jahren Dauer vorsehen (BAG a. a. O, 115 ff., 121; LAG Köln, Urt. v. 23.02.2000 - 2 Sa 1248/99 -, AiB 2001, S. 53 f.).
  • BAG, 17.08.2005 - 7 AZR 553/04

    Überbetriebliche Ausbildung - Weiterbeschäftigung nach § 78a BetrVG

    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Brandenburg vom 24. August 2004 - 2 Sa 233/04 - wird zurückgewiesen.
  • VGH Baden-Württemberg, 29.11.2007 - PL 15 S 1/06

    Personalvertretungsrecht - Feststellung, dass ein Weiterbeschäftigungsverhältnis

    Denn der Weiterbeschäftigungsanspruch nach § 9 Abs. 2 BPersVG knüpft an ein Berufsausbildungsverhältnis an, das der Auszubildende mit seinem künftigen Arbeitgeber begründet hat (vgl. LAG Brandenburg, Urteil vom 24.08.2004 - 2 Sa 233/04 -, Juris).
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