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   LAG Bremen, 05.11.2009 - 3 TaBV 16/09   

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LAG Bremen, 05.11.2009 - 3 TaBV 16/09 (https://dejure.org/2009,25767)
LAG Bremen, Entscheidung vom 05.11.2009 - 3 TaBV 16/09 (https://dejure.org/2009,25767)
LAG Bremen, Entscheidung vom 05. November 2009 - 3 TaBV 16/09 (https://dejure.org/2009,25767)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zustimmungsverweigerung des Betriebsrats zur befristeten Einstellung einer Arbeitnehmerin ohne innerbetriebliche Ausschreibung; Nachholung unterbliebener Ausschreibung nur bei Dringlichkeit vorläufiger Einstellung; unbegründeter Antrag der Arbeitgeberin auf vorläufige ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zustimmungsverweigerung des Betriebsrats zur befristeten Einstellung einer Arbeitnehmerin ohne innerbetriebliche Ausschreibung; Nachholung unterbliebener Ausschreibung nur bei Dringlichkeit vorläufiger Einstellung; unbegründeter Antrag der Arbeitgeberin auf vorläufige ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (14)

  • BAG, 27.07.1993 - 1 ABR 7/93

    Beschäftigung von freien Mitarbeitern als mitbestimmungspflichtige Einstellung -

    Auszug aus LAG Bremen, 05.11.2009 - 3 TaBV 16/09
    Das Bundesarbeitsgericht habe zwar in seinem Beschluss vom 27.07.1993 - 1 ABR 7/93 (AP Nr. 3 zu § 93 BetrVG 1972) die Auffassung vertreten, dass auch eine Stelle für einen freien Mitarbeiter auf Verlangen des Betriebsrats innerbetrieblich ausgeschrieben werden müsse, um den im Betrieb beschäftigten Arbeitnehmern die Möglichkeit zu geben, sich auf solche Stelle bei ihrem Arbeitgeber zu bewerben, da ein Arbeitnehmer ohne Weiteres ein Interesse daran haben könne, neben seinem Hauptarbeitsverhältnis auch ein Rechtsverhältnis als freier Mitarbeiter mit demselben Arbeitgeber zu haben.

    Das Landesarbeitsgericht Niedersachsen vertritt unter Bezugnahme auf den Beschluss des Bundesarbeitsgerichts vom 27.07.1993 - 1 ABR 7/93 - aaO. die Auffassung, dass im Falle der Leiharbeit zu berücksichtigen sei, dass es sich um Arbeitsplätze bei einem anderen Arbeitgeber handeln würde und daher die zu besetzenden Stellen im Ergebnis den innerbetrieblichen Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehen würden.

    Das Bundesarbeitsgericht hat in seinem Beschluss vom 27.07.1993 1 ABR 7/93 - aaO. angenommen, dass der Betriebsrat auch die Ausschreibung von Stellen freier Mitarbeiter verlangen könne.

    Außerdem sollten Irritationen der Belegschaft über die Hereinnahme Außenstehender trotz eines möglicherweise im Betrieb vorhandenen qualifizierten Angebots entgegen gewirkt werden (vgl. BAG Beschluss vom 27.07.1993 - 1 ABR 7/93 - aaO. mit Hinweis auf die Begründung Regierungsentwurf BT-Drucks. VI/1786, 50).

    Das Bundesarbeitsgericht hat in seinem Beschluss vom 27.07.1993 - 1 ABR 7/93 - aaO. auch auf das mögliche Interesse von teilzeitbeschäftigten Arbeitnehmern im Betrieb hingewiesen, das darin bestehen könnte, neben ihrem (Teilzeit-) Arbeitsverhältnis eine weitere Tätigkeit in Form der freien Mitarbeit zum selben Arbeitgeber auszuüben.

  • LAG Berlin, 26.09.2003 - 6 TaBV 609/03

    Stellenausschreibung

    Auszug aus LAG Bremen, 05.11.2009 - 3 TaBV 16/09
    Nach Auffassung des Landesarbeitsgerichts Berlin (Beschluss v. 26.09.2003 - 6 TaBV 609/03) könne die Ausschreibung in jeder Phase des Arbeitsgerichtsverfahrens nachgeholt werden.

    Das Landesarbeitsgericht Berlin vertritt in seinem Beschluss vom 26.09.2003 - 6 TaBV 609/03 und 6 TaBV 633/03 (LAG Report 2004, 23 f.) die Auffassung, dass eine unterbliebene oder fehlerhafte Stellenausschreibung bis zum Schluss der Beschwerdeinstanz nachgeholt werden kann, solange die Einstellung bisher nur als vorläufige Maßnahme vollzogen worden sei.

    Das Bundesarbeitsgericht hat in seinem Beschluss vom 14.12.2004 - 1 ABR 54/03 (AP Nr. 121 zu § 99 BetrVG 1972), mit dem es über die Rechtsbeschwerde gegen den Beschluss des Landesarbeitsgerichts Berlin vom 26.09.2003 - 6 TaBV 603/03 und 6 TaBV 633/03 (aaO.) zu entscheiden hatte, die Frage, ob eine nach § 93 BetrVG erforderliche Ausschreibung im Laufe des Zustimmungsersetzungsverfahrens mit heilender Wirkung nachgeholt werden kann, dahinstehen lassen.

  • LAG Bremen, 03.03.2009 - 1 TaBV 21/08
    Auszug aus LAG Bremen, 05.11.2009 - 3 TaBV 16/09
    Auch das Landesarbeitsgericht Bremen hat in seinem Beschluss vom 03.03.2009 - 1 TaBV 21/08 (n. V.) die Auffassung vertreten, dass gerade bei teilzeitbeschäftigten Arbeitnehmern des Betriebes ein Interesse bestehen könne, durch eine zusätzliche Beschäftigung als Leiharbeitnehmer zu weiteren Verdienstmöglichkeiten zu gelangen.

    b) Die Beschwerdekammer schließt sich der Auffassung des Landesarbeitsgerichts Bremen im Beschluss vom 03.03.2009 - 1 TaBV 21/08 - an und folgt insoweit nicht der Auffassung des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen in seinem Beschluss vom 09.08.2006 - 15 TaBV 53/05 (aaO.).

  • LAG Niedersachsen, 09.08.2006 - 15 TaBV 53/05

    Ersetzung der Zustimmung zur Einstellung von Leiharbeitnehmern und über ihre

    Auszug aus LAG Bremen, 05.11.2009 - 3 TaBV 16/09
    Das Landesarbeitsgericht Niedersachsen hat in seinem Beschluss vom 09.08.2006 - 15 TaBV 53/05 (EzAÜG BetrVG Nr. 94) die Auffassung vertreten, dass die innerbetriebliche Ausschreibung von Arbeitsplätzen, die für eine Besetzung mit Leiharbeitnehmern vorgesehen sei, dann nicht verlangt werden könne, wenn der Arbeitplatz auf Dauer in der Weise besetzt werden solle.

    b) Die Beschwerdekammer schließt sich der Auffassung des Landesarbeitsgerichts Bremen im Beschluss vom 03.03.2009 - 1 TaBV 21/08 - an und folgt insoweit nicht der Auffassung des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen in seinem Beschluss vom 09.08.2006 - 15 TaBV 53/05 (aaO.).

  • BAG, 11.06.2002 - 1 ABR 43/01

    Zustimmungsverweigerung durch Telefax

    Auszug aus LAG Bremen, 05.11.2009 - 3 TaBV 16/09
    Konkrete Tatsachen und Gründe sollen nach Auffassung des Bundesarbeitsgerichts nur bei einer auf § 99 Abs. 2 Nr. 3 und 6 BetrVG gestützten Verweigerung nötig sein (vgl. BAG, Beschluss vom 11.06.2002 - 1 ABR 43/01 - AP Nr. 118 zu § 99 BetrVG 1972).

    Dabei sind nur die im Rahmen der Wochenfrist vorgebrachten Gründe zu beachten (vgl. BAG Beschluss vom 10.08.1993 - 1 ABR 22/93 - NZA 1994, 187 ; BAG Beschluss vom 28.04.1998 - 1 ABR 50/97 - AP Nr. 18 zu § 99 BetrVG 1972 Eingruppierung; BAG Beschluss vom 11.06.2002 - 1 ABR 43/01 - AP Nr. 118 zu § 99 BetrVG 1972).

  • BAG, 18.10.1988 - 1 ABR 36/87

    Zustimmungsersetzung im Falle der Verweigerung des Betriebsrats bezüglich der

    Auszug aus LAG Bremen, 05.11.2009 - 3 TaBV 16/09
    Das Merkmal der Offensichtlichkeit erfordert eine grobe, ohne weiteres ersichtliche Verkennung der sachlich-betrieblichen Notwendigkeiten für eine alsbaldige Durchführung der Maßnahme, wobei von dem Zeitpunkt der Entscheidung des Arbeitgebers, nicht aber von der nachträglichen Beurteilung der Situation auszugehen ist (vgl. BAG Beschluss vom 07.11.1977 - 1 ABR 55/75 - AP Nr. 1 zu § 100 BetrVG 1972; BAG Beschluss vom 18.10.1988 - 1 ABR 36/87 - AP Nr. 4 zu § 100 BetrVG 1972).
  • BAG, 23.01.2008 - 1 ABR 74/06

    Mitbestimmung bei Übernahme von Leiharbeitnehmern

    Auszug aus LAG Bremen, 05.11.2009 - 3 TaBV 16/09
    Außerdem steht dem Betriebsrat auch im Falle der Beschäftigung von Leiharbeitnehmern ein Mitbestimmungsrecht hinsichtlich deren Arbeitsplätze zu, weil es sich bei der Beschäftigung von Leiharbeitnehmern um eine Einstellung im Sinne des § 99 Abs. 1 BetrVG handelt (vgl. BAG Beschluss v. 23.01.2003 - 1 ABR 74/06 - AP Nr. 14 zu § 14 AÜG ).
  • BAG, 14.12.2004 - 1 ABR 54/03

    Zustimmung des Betriebsrats zur Einstellung

    Auszug aus LAG Bremen, 05.11.2009 - 3 TaBV 16/09
    Das Bundesarbeitsgericht hat in seinem Beschluss vom 14.12.2004 - 1 ABR 54/03 (AP Nr. 121 zu § 99 BetrVG 1972), mit dem es über die Rechtsbeschwerde gegen den Beschluss des Landesarbeitsgerichts Berlin vom 26.09.2003 - 6 TaBV 603/03 und 6 TaBV 633/03 (aaO.) zu entscheiden hatte, die Frage, ob eine nach § 93 BetrVG erforderliche Ausschreibung im Laufe des Zustimmungsersetzungsverfahrens mit heilender Wirkung nachgeholt werden kann, dahinstehen lassen.
  • BAG, 07.11.1977 - 1 ABR 55/75

    Ersetzung der Zustimmung des Betriebsrats - Feststellung der Erforderlichkeit -

    Auszug aus LAG Bremen, 05.11.2009 - 3 TaBV 16/09
    Das Merkmal der Offensichtlichkeit erfordert eine grobe, ohne weiteres ersichtliche Verkennung der sachlich-betrieblichen Notwendigkeiten für eine alsbaldige Durchführung der Maßnahme, wobei von dem Zeitpunkt der Entscheidung des Arbeitgebers, nicht aber von der nachträglichen Beurteilung der Situation auszugehen ist (vgl. BAG Beschluss vom 07.11.1977 - 1 ABR 55/75 - AP Nr. 1 zu § 100 BetrVG 1972; BAG Beschluss vom 18.10.1988 - 1 ABR 36/87 - AP Nr. 4 zu § 100 BetrVG 1972).
  • BAG, 10.08.1993 - 1 ABR 22/93

    Betriebsrat: Unterrichtungspflicht des Arbeitgebers - Wochenfrist - Verweigerung

    Auszug aus LAG Bremen, 05.11.2009 - 3 TaBV 16/09
    Dabei sind nur die im Rahmen der Wochenfrist vorgebrachten Gründe zu beachten (vgl. BAG Beschluss vom 10.08.1993 - 1 ABR 22/93 - NZA 1994, 187 ; BAG Beschluss vom 28.04.1998 - 1 ABR 50/97 - AP Nr. 18 zu § 99 BetrVG 1972 Eingruppierung; BAG Beschluss vom 11.06.2002 - 1 ABR 43/01 - AP Nr. 118 zu § 99 BetrVG 1972).
  • ArbG Detmold, 12.09.2007 - 2 BV 44/07
  • ArbG Detmold, 12.09.2007 - 1 BV 43/07
  • LAG Hessen, 24.04.2007 - 4 TaBV 24/07

    Zustimmungsverweigerungsrecht des Betriebsrats beim Einsatz von Leiharbeitnehmern

  • BAG, 28.04.1998 - 1 ABR 50/97

    Widerspruch des Betriebsrats gegen zu hohe Eingruppierung

  • BAG, 11.10.2022 - 1 ABR 16/21

    Zustimmungsersetzung - innerbetriebliche Stellenausschreibung

    dd) Hier kann dahinstehen, ob die Ausschreibung nach § 93 BetrVG ausnahmsweise während des Zustimmungsersetzungsverfahrens nachgeholt werden kann, wenn die (vorläufige) Besetzung der Stelle derart dringlich ist, dass eine vorherige Ausschreibung aus zeitlichen Gründen nicht möglich ist (so etwa LAG Bremen 12. November 2009 - 3 TaBV 14/09 - zu II 3 d bb der Gründe, und 5. November 2009 - 3 TaBV 16/09 - zu II 3 c bb der Gründe; DKW/Bachner/Wenckebach 18. Aufl. § 99 Rn. 233; Fitting 31. Aufl. § 99 Rn. 252; wohl auch ErfK/Kania 22. Aufl. BetrVG § 99 Rn. 35) .
  • LAG Köln, 21.05.2021 - 9 TaBV 42/20

    Zustimmungsersetzungsverfahren; Versetzung; Nachholung einer Ausschreibung

    (1.1.) Nach einer Auffassung darf der Arbeitgeber nur ausnahmsweise eine erforderliche Ausschreibung in den Fällen nachholen, in denen eine vorläufige Einstellung aus dringenden betrieblichen Erfordernissen sofort vorgenommen werden muss (LAG Bremen, Beschluss vom 05. November 2009 - 3 TaBV 16/09 -, Rn. 72, juris; Fitting, 30. Aufl. 2020, § 99 BetrVG. Rn. 252), wie etwa bei im Fall der Ersetzung des einzigen Kranführers im Betrieb (vgl. Fitting, 30. Aufl. 2020, § 99 BetrVG, Rn. 252).

    Ansonsten würde der in § 93 BetrVG zum Ausdruck kommende Schutzzweck, innerbetriebliche Beschäftigungsmöglichkeiten für die im Betrieb beschäftigten Arbeitnehmer bekannt zu machen, unterlaufen werden (LAG Bremen, Beschluss vom 05. November 2009 - 3 TaBV 16/09 -, Rn. 72, juris).

  • LAG Köln, 14.09.2012 - 5 TaBV 18/12

    Pflicht zur internen Ausschreibung - Nachholung der Ausschreibung

    Dies bedeute, dass die nach § 93 BetrVG erforderliche nachzuholende Ausschreibung zeitnah zu der vorläufigen personellen Maßnahme erfolgen müsse ( LAG Bremen 5. November 2009 - 3 TaBV 16/09 - juris; Fitting § 99 BetrVG Rn. 252; DKK/Bachner § 99 BetrVG Rn. 233) .
  • ArbG Trier, 29.04.2010 - 3 BV 36/09

    Informationspflicht gem. § 99 BetrVG im Rahmen einer Versetzung - keine aus

    Ebenso konnte dahinstehen, ob die Stellenausschreibung für die von den Arbeitnehmerinnen U und T zu besetzenden Stellen in Traben-Trarbach bzw. Schweich, welche zunächst unterblieben waren und wohl später noch nachgeholt wurden, ohne dass sich jedoch jemand auf diese Stellen beworben hätte, den Antragsgegner zur Zustimmungsverweigerung gemäß § 99 Abs. 2 Nr. 5 BetrVG berechtigte oder ob und ggf. unter welchen Voraussetzungen den nachgeholten Stellenausschreibungen - jedenfalls, da sich auf sie unstreitig niemand beworben hat - heilende Wirkung zukommt (vgl. hierzu einerseits LAG Berlin 26.09.2003 - 6 TaBV 609/03 sowie andererseits LAG Bremen 05.11.2009 - 3 TaBV 16/09 [beim BAG anhängig unter 7 ABR 4/10]).
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