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   LAG Bremen, 06.03.2018 - 1 Sa 87/17   

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LAG Bremen, 06.03.2018 - 1 Sa 87/17 (https://dejure.org/2018,7042)
LAG Bremen, Entscheidung vom 06.03.2018 - 1 Sa 87/17 (https://dejure.org/2018,7042)
LAG Bremen, Entscheidung vom 06. März 2018 - 1 Sa 87/17 (https://dejure.org/2018,7042)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • IWW

    § 305c Abs. 2 BGB, § 64 Abs. 2a ArbGG, §§ 519, 520 ZPO, 66 Abs. 1 ArbGG, § 67 ArbGG, § 397 Abs. 1 BGB, § 397 Abs. 2 BGB, §§ 133, 157 BGB, § 91 Abs. 1 ZPO, § 72 Abs. 2 Nr. 1 ArbGG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtsfolgen des Wegfalls der Tarifgebundenheit des Arbeitgebers bei einer vor dem 01.01.2002 vereinbarten Bezugnahmeklausel und späterer Vereinbarung des Wegfalls übertariflicher Zulagen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 133 ; BGB § 157
    Rechtsfolgen des Wegfalls der Tarifgebundenheit des Arbeitgebers bei einer vor dem 01.01.2002 vereinbarten Bezugnahmeklausel und späterer Vereinbarung des Wegfalls übertariflicher Zulagen

  • rechtsportal.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (20)

  • BAG, 05.07.2017 - 4 AZR 867/16

    Bezugnahmeklausel als Gleichstellungsabrede

    Auszug aus LAG Bremen, 06.03.2018 - 1 Sa 87/17
    Eine Gleichstellungsabrede im Sinne einer nur bedingten zeitdynamischen Verweisung auf Tarifverträge setzt nämlich voraus, dass die Tarifgebundenheit des Arbeitgebers in einer für den Arbeitnehmer erkennbaren Weise zur auflösenden Bedingung der Vereinbarung gemacht worden ist (BAG vom 5.7.2017, 4 AZR 867/16, Rn. 22, juris).

    Darin unterscheidet sich die vorliegende Änderungsvereinbarung maßgeblich von der Vereinbarung, die der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 5.7.2017 zu Grunde lag, in der die Bezugnahmeklausel ausdrücklich den Vorbehalt enthielt, dass tarifliche Bestimmungen nur Anwendung finden, "soweit" sie für den Arbeitgeber "verbindlich" sind (vgl. BAG vom 5.7.2017, a.a.O., Rn. 25, juris).

  • BAG, 24.02.2010 - 4 AZR 691/08

    Dynamische Bezugnahme auf Tarifvertrag - Betriebsübergang auf nicht

    Auszug aus LAG Bremen, 06.03.2018 - 1 Sa 87/17
    d) Kommt es in Arbeitsverhältnissen mit einer Bezugnahmeklausel, die vor dem 1.1.2002 vereinbart worden ist (Altvertrag), nach dem 31.12.2001 zu einer Arbeitsvertragsänderung, hängt die Beurteilung, ob es sich hinsichtlich dieser Klausel um einen Alt- oder Neuvertrag handelt, davon ab, ob die Klausel zum Gegenstand der rechtsgeschäftlichen Willensbildung der Parteien des Änderungsvertrages gemacht worden ist (BAG vom 7.12.2016, 4 AZR 414/14, Rn. 31, juris; BAG vom 8.7.2015, 4 AZR 51/14, Rn. 26; BAG vom 24.2.2010, 4 AZR 691/08, Rn. 25 mwN).

    Bei einer Änderung eines Altvertrags nach dem 1.1.2002 kommt es für die Beurteilung, ob die Auslegungsmaßstäbe für Neu- oder für Altverträge maßgebend sind, darauf an, ob die Klausel im Änderungsvertrag zum Gegenstand der rechtsgeschäftlichen Willensbildung der hieran beteiligten Vertragsparteien gemacht worden ist (BAG vom 24.2.2010, 4 AZR 691/08, Rn. 25; BAG vom 18.11.2009, 4 AZR 514/08, Rn. 23 bis 25, BAGE 132, 261 ).

  • BAG, 18.11.2009 - 4 AZR 514/08

    Bezugnahme auf Tarifvertrag durch Arbeitsvertrag - Auslegung -

    Auszug aus LAG Bremen, 06.03.2018 - 1 Sa 87/17
    Bei einer Änderung eines Altvertrags nach dem 1.1.2002 kommt es für die Beurteilung, ob die Auslegungsmaßstäbe für Neu- oder für Altverträge maßgebend sind, darauf an, ob die Klausel im Änderungsvertrag zum Gegenstand der rechtsgeschäftlichen Willensbildung der hieran beteiligten Vertragsparteien gemacht worden ist (BAG vom 24.2.2010, 4 AZR 691/08, Rn. 25; BAG vom 18.11.2009, 4 AZR 514/08, Rn. 23 bis 25, BAGE 132, 261 ).

    Eine solche Regelung hindert die Annahme eines "Altvertrages" und eine Rechtsfolgenkorrektur unter dem Gesichtspunkt des Vertrauensschutzes (BAG 18.11.2009, 4 AZR 514/08, Rn. 25, aaO).

  • BAG, 18.04.2007 - 4 AZR 652/05

    Bezugnahmeklausel - Auslegung - Vertrauensschutz

    Auszug aus LAG Bremen, 06.03.2018 - 1 Sa 87/17
    Es wendet die Auslegungsregel lediglich aus Gründen des Vertrauensschutzes weiterhin auf "Altverträge" an, also auf Bezugnahmeklauseln in Arbeitsverträgen, die vor dem Inkrafttreten der Schuldrechtsreform vereinbart worden sind (BAG vom 14.12.2005, 4 AZR 536/04, Rn. 24 ff., BAGE 116, 326 ; BAG vom 18.4.2007, 4 AZR 652/05, Rn. 29 ff., BAGE 122, 74 ; bestätigt durch BVerfG vom 26.3.2009, 1 BvR 3564/08 und 21.4.2009, 1 BvR 784/09).

    Die Auslegung von Verweisungsklauseln in diesen Arbeitsverträgen hat sich in erster Linie an deren Wortlaut zu orientieren (BAG vom 18.4.2007, 4 AZR 652/05, Rn. 26, 28, BAGE 122, 74 ).

  • BAG, 04.06.2008 - 4 AZR 308/07

    Bezugnahmeklausel - Betriebsübergang - Branchenwechsel

    Auszug aus LAG Bremen, 06.03.2018 - 1 Sa 87/17
    (2) Da das Schreiben der Beklagten vom 26.4.2005 einseitig vorformuliert und für eine Vielzahl von Vertragszwecken bestimmt war, handelte es sich bei der zwischen den Parteien auf der Grundlage des Schreibens der Beklagten vom 26.4.2005 getroffenen Änderungsvereinbarung um einen Formularvertrag, der nach seinem objektiven Inhalt und typischen Sinn einheitlich so auszulegen ist, wie er von verständigen und redlichen Vertragspartnern unter Abwägung der Interessen der normalerweise beteiligten Verkehrskreise verstanden wird, wobei die Verständnismöglichkeiten des durchschnittlichen Vertragspartners des Verwenders zugrunde zu legen sind (vgl. BAG vom 4.6.2008, 4 AZR 308/07, Rn. 30 mwN).
  • BAG, 08.07.2015 - 4 AZR 51/14

    Auslegung einer Bezugnahmeregelung - Gleichstellungsabrede - Abschluss eines

    Auszug aus LAG Bremen, 06.03.2018 - 1 Sa 87/17
    d) Kommt es in Arbeitsverhältnissen mit einer Bezugnahmeklausel, die vor dem 1.1.2002 vereinbart worden ist (Altvertrag), nach dem 31.12.2001 zu einer Arbeitsvertragsänderung, hängt die Beurteilung, ob es sich hinsichtlich dieser Klausel um einen Alt- oder Neuvertrag handelt, davon ab, ob die Klausel zum Gegenstand der rechtsgeschäftlichen Willensbildung der Parteien des Änderungsvertrages gemacht worden ist (BAG vom 7.12.2016, 4 AZR 414/14, Rn. 31, juris; BAG vom 8.7.2015, 4 AZR 51/14, Rn. 26; BAG vom 24.2.2010, 4 AZR 691/08, Rn. 25 mwN).
  • BAG, 24.02.2016 - 4 AZR 991/13

    Auslegung einer arbeitsvertraglichen Bezugnahmeklausel - Gleichstellungsabrede -

    Auszug aus LAG Bremen, 06.03.2018 - 1 Sa 87/17
    Die Verweisung auf einen Tarifvertrag oder ein Tarifwerk in der jeweils geltenden Fassung wurde deshalb einschränkend dahin ausgelegt, die auf diese Weise zum Ausdruck gebrachte Dynamik gehe nur so weit, wie sie bei einem tarifgebundenen Arbeitnehmer reiche, sie ende also dann, wenn der Arbeitgeber wegen Wegfalls der eigenen Tarifgebundenheit nicht mehr normativ an künftige Tarifentwicklungen gebunden sei (BAG vom 23.2.2011, 4 AZR 536/09, Rn. 17 f. mwN; BAG vom 24.2.2016, 4 AZR 991/13).
  • LAG Berlin, 07.05.1979 - 9 Sa 106/78
    Auszug aus LAG Bremen, 06.03.2018 - 1 Sa 87/17
    Eine Verzögerung der Erledigung des Rechtsstreits ist danach dann gegeben, wenn die Entscheidungsfindung in der Berufungsinstanz durch das verspätete Vorbringen hinausgeschoben wird, wenn also bei Berücksichtigung des Vorbringens später entschieden werden würde (OLG Celle vom 24.4.1978, 11 U 26/78, NJW 1979, 377 ; OLG Frankfurt vom 23.6.1978, 2 U 42/78, NJW 1979, 375 ; LAG Berlin vom 7.5.1979, 9 Sa 106/78, EzA ZPO § 528 Nr. 1; Natter/Gross/Pfeiffer, ArbGG , 2. Aufl., § 67 Rn. 13; GWBG/Benecke, ArbGG , 8. Aufl., § 67 Rn. 8).
  • LAG Düsseldorf, 26.07.2012 - 15 Sa 788/12

    Befristetes Arbeitsverhältnis und unerlaubte Arbeitnehmerüberlassung ?

    Auszug aus LAG Bremen, 06.03.2018 - 1 Sa 87/17
    Entscheidend ist allein die Verzögerung in der Berufungsinstanz, nicht jedoch, ob bei rechtzeitigem Vorbringen in der ersten Instanz die Tatsachen bereits in dem Urteil des Arbeitsgerichts hätten berücksichtigt werden können (LAG Düsseldorf vom 26.7.2012, 15 Sa 788/12 Rn. 46, Juris; LAG Hamm vom 2.2.1995, 4 Sa 1850/94, LAGE ArbGG 1979 § 67 Nr. 3; GMP/Schleusener, ArbGG , 9. Aufl., § 67 Rn. 9).
  • BGH, 03.07.2012 - VI ZR 120/11

    Arzthaftungsprozess: Verstoß gegen das verfassungsmäßige Verbot einer

    Auszug aus LAG Bremen, 06.03.2018 - 1 Sa 87/17
    Dabei geht die Kammer vom absoluten Verzögerungsbegriff aus (vgl. BGH vom 3.7.2012, VI ZR 120/11, NJW 2012, 2808 ; BGH vom 31.1.1980, VII ZR 96/79, NJW 1980, 945 ; BGH vom 2.12.1982, VII ZR 71/82, NJW 1983, 575 ).
  • BAG, 23.02.2011 - 4 AZR 536/09

    Bezugnahme auf Tarifvertrag durch Arbeitsvertrag und Personal-überleitungsvertrag

  • OLG Celle, 24.04.1978 - 11 U 26/78
  • OLG Frankfurt, 23.06.1978 - 2 U 42/78
  • LAG Hamm, 02.02.1995 - 4 Sa 1850/94

    Urkundenbeweis: Erbringung durch Foto- oder Telekopie; Kündigung:

  • BAG, 30.07.2008 - 10 AZR 606/07

    Freiwilligkeitsvorbehalt bei Sonderzahlungen

  • BGH, 31.01.1980 - VII ZR 96/79

    Beurteilung der Verzögerung der Erledigung eines Rechtsstreits; Berücksichtigung

  • BAG, 22.10.2008 - 4 AZR 784/07

    Vertragliche Inbezugnahme eines Tarifvertrags

  • BAG, 14.12.2005 - 4 AZR 536/04

    Auslegungsregel zur Gleichstellungsabrede - Ankündigung einer

  • BGH, 02.12.1982 - VII ZR 71/82

    Begriff der Verzögerung; Entscheidung des Vorsitzenden über Anordnung von frühen

  • BAG, 07.12.2016 - 4 AZR 414/14

    Insolvenzforderung - Zulässigkeit der Berufung - Wert des Beschwerdegegenstands -

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