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   LAG Bremen, 08.12.2020 - 1 Sa 30/20   

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LAG Bremen, 08.12.2020 - 1 Sa 30/20 (https://dejure.org/2020,49041)
LAG Bremen, Entscheidung vom 08.12.2020 - 1 Sa 30/20 (https://dejure.org/2020,49041)
LAG Bremen, Entscheidung vom 08. Dezember 2020 - 1 Sa 30/20 (https://dejure.org/2020,49041)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • IWW

    Artikel 21 Abs. 1 b Brüssel I, § 623 BGB, Art. ... 8 Abs. 4 Rom I-VO, Art. 8 Rom I-VO, Art. 8 Abs. 2 Rom I-VO, Art. 8 Abs. 3 Rom I-VO, § 117 BGB, § 9 Ziff. 1 AÜG, § 10 AÜG, § 1 Abs. 3 Ziff. 3 AÜG, Art. 8 der Rom I-VO, Art. 8 Abs. 4 der Rom I-VO, § 64 Abs. 1, 2 ArbGG, §§ 64 Abs. 6, 66 Abs. 1 ArbGG, 519, 520 ZPO, Artikel 21 Nr. 2 a EuGVVO, Verordnung (EG) Nr. 593/2008, Artikel 3 Abs. 1 Rom I-VO, Artikel 8 Rom I-VO, Artikel 8 Abs. 2 Satz 1 Rom I-VO, Artikel 8 Abs. 2 Satz 2 Rom I-VO, Artikel 8 Abs. 4 Rom I-VO, Artikel 8 Abs. 2 Rom I-VO, § 84 Abs. 1 Satz 2, Abs. 2 HGB, § 9 AÜG, § 10 Abs. 1 Satz 1 AÜG, § 1 Abs. 1 AÜG, § 9 Abs. 1 Nr. 1, 1b AÜG, § 1 Abs. 3 Nr. 3 AÜG, Artikel 56, 57 AEUV, § 10 Abs. 1 AÜG, § 106 GewO, Artikel 6 des Grundgesetzes, § 109 GewO, § 97 ZPO, § 72 Abs. 2 Nr. 1 ArbGG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Gewöhnlicher Arbeitsort bei Ausübung einer Tätigkeit in mehreren Staaten Zuständigkeit der Arbeitsgerichtsbarkeit bei 'sic-non-Fällen' Pilot als Arbeitnehmer Geltung des AÜG bei gewerbsmäßiger Arbeitnehmerüberlassung durch einen ausländischen Verleiher

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Gewöhnlicher Arbeitsort bei Ausübung einer Tätigkeit in mehreren Staaten; Zuständigkeit der Arbeitsgerichtsbarkeit bei "sic-non-Fällen"; Pilot als Arbeitnehmer; Geltung des AÜG bei gewerbsmäßiger Arbeitnehmerüberlassung durch einen ausländischen Verleiher

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (34)

  • ArbG Düsseldorf, 18.11.2019 - 15 Ca 3068/19
    Auszug aus LAG Bremen, 08.12.2020 - 1 Sa 30/20
    Bei Flugpersonal ist daher der Abflugort regelmäßig als gewöhnlicher Arbeitsort im Sinne von Artikel 8 Abs. 2 Rom I-VO anzusehen (ErfK (Schlachter), a.a.O., Rom I-VO, Rn 12; s. auch ArbG Düsseldorf v. 18.11.2019, 15 Ca 3068/19).

    In B. fanden schließlich auch die Briefings statt (s. auch ArbG Düsseldorf v. 18.11.2019, a.a.O.).

    Nach B. ist die Klägerin nach Durchführung ihrer Arbeitsleistung auch regelmäßig wieder zurückgekehrt (vgl. ArbG Düsseldorf v. 18.11.2019, a.a.O.).

    Die Klägerin war auch den Base Captains untergeordnet, die von der Beklagten an der jeweiligen Home base eingesetzt worden sind (vgl. auch ArbG Düsseldorf vom 18.11.2019, a.a.O.).

  • EuGH, 14.09.2017 - C-168/16

    Mitglieder des Flugpersonals können in Rechtsstreitigkeiten über ihre

    Auszug aus LAG Bremen, 08.12.2020 - 1 Sa 30/20
    Der Begriff des gewöhnlichen Arbeitsortes ist unionsrechtsautonom auszulegen und orientiert sich an der Auslegung der entsprechenden Bestimmungen des Prozessrechts (EuGH vom 15.03.2011, NZA 2011, 625 ; EuGH vom 14.09.2017, NZA 2017, 1477 ).

    Es kommt also auf den Ort an, von dem aus der Arbeitnehmer seine Arbeitstätigkeit aufnimmt oder wohin er zurückkehrt (EuGH vom 14.09.2017, a.a.O.; BAG vom 19.03.2014, NZA 2014, 1076 ).

    Dabei nennt der EuGH als Auslegungsziel ausdrücklich die Verhinderung von Umgehungsstrategien (EuGH vom 14.09.2017, a.a.O.).

    Auf die Registrierung des Flugzeugs kommt es nicht an (EuGH vom 14.09.2017, a.a.O.).

  • EuGH, 22.04.2020 - C-692/19

    Yodel Delivery Network

    Auszug aus LAG Bremen, 08.12.2020 - 1 Sa 30/20
    Voraussetzung ist, dass jemand während einer bestimmten Zeit für einen anderen nach dessen Weisung Leistungen erbringt und dafür als Gegenleistung eine Vergütung erhält (s. nur EuGH vom 22.04.2020, C-692/19; EuGH vom 03.05.2012, C-337/10; s. auch Dornbusch/Fischermeier/Löwisch-Kolbe, AR, 8. Aufl., § 6 Gewerbeordnung Rn 5).

    Es genügt nach Ansicht des EuGH ein irgendwie geartetes Unterordnungsverhältnis (EuGH vom 22.04.2020, a.a.O.; ErfK (Preis), 20. Aufl., § 611a BGB Rn 19).

    Hinzukommt, dass auch unionsrechtlich klargestellt ist, dass die Einstufung als selbständiger Leistungserbringer es nicht ausschließt, dass eine Person als Arbeitnehmer einzustufen ist, wenn ihre Selbstständigkeit nur fiktiv ist und damit ein tatsächliches Arbeitsverhältnis verschleiert wird (EuGH vom 22.04.2020, a.a.O.; EuGH vom 04.12.2014, C 413/13).

    Daraus folgt, dass die Eigenschaft als Arbeitnehmer im Sinne des Unionsrechts nicht dadurch berührt wird, dass eine Person aus steuerlichen, administrativen oder verwaltungstechnischen Gründen als selbständiger Dienstleistungserbringer beschäftigt wird, sofern sie nach Weisung ihres Arbeitgebers handelt, insbesondere was ihre Freiheit bei der Wahl von Zeit, Ort und Inhalt ihrer Arbeit angeht (EuGH vom 22.04.2020, a.a.O.).

  • LAG Bremen, 30.10.2018 - 1 Sa 157/17

    Schlüssiger Vortrag zur Arbeitnehmereigenschaft als Indiz für die

    Auszug aus LAG Bremen, 08.12.2020 - 1 Sa 30/20
    Dies wurde bestätigt durch Urteil des Landesarbeitsgerichts Bremen vom 30.10.2018 (Az. 1 Sa 157/17).

    Mit rechtskräftig gewordenem Urteil vom 30.10.2018 - 1 Sa 157/17 - hat das Landesarbeitsgericht Bremen festgestellt, dass die deutsche Gerichtsbarkeit gegeben ist.

    Auch die Frage der Wirksamkeit der Versetzung im behaupteten Arbeitsverhältnis und der Anspruch auf Erteilung eines Zwischenzeugnisses gehören zu dieser Fallgruppe (vgl. auch bereits allerdings hinsichtlich der internationalen Zuständigkeit LAG Bremen vom 30.10.2018, 1 Sa 157/17).

  • BAG, 21.05.2019 - 9 AZR 295/18

    Arbeitnehmerstatus - Übersetzer

    Auszug aus LAG Bremen, 08.12.2020 - 1 Sa 30/20
    a) Ein Arbeitsverhältnis unterscheidet sich von dem Rechtsverhältnis eines selbstständig Tätigen durch den Grad der persönlichen Abhängigkeit, in der sich der Verpflichtete befindet (BAG vom 21.05.2019, 9 AZR 295/18).

    Widersprechen sich Vereinbarung und tatsächliche Durchführung, ist letztere maßgeblich, weil sich aus der praktischen Handhabung der Vertragsbeziehungen am ehesten Rückschlüsse daraus ziehen lassen, von welchen Rechten und Pflichten die Vertragsparteien ausgegangen sind, was sie also wirklich gewollt haben (BAG vom 21.05.2019, a.a.O.; BAG vom 01.12.2020, 9 AZR 102/20).

  • LAG Rheinland-Pfalz, 08.10.2019 - 6 Sa 97/19

    Internationale Zuständigkeit - individuelles Arbeitsverhältnis - Co-Pilot

    Auszug aus LAG Bremen, 08.12.2020 - 1 Sa 30/20
    Auch das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz ist in dem Urteil vom 08.10.2019 ( 6 Sa 97/19; Anlage K 42) in einer ähnlichen Fallgestaltung von der Weisungsabhängigkeit der Pilotinnen und Piloten von den jeweiligen Base Captains ausgegangen.

    Dass die Klägerin Entgeltzahlungen über die W. Ltd. bzw. die B. Ltd. erhalten hat, steht der Annahme eines Arbeitsverhältnisses zur Beklagten nicht entgegen, da für die Einordnung des Rechtsverhältnisses die Modalitäten der Entgeltzahlung nicht maßgeblich sind (BAG vom 20.10.2015, 9 AZR 525/14; LAG Rheinland-Pfalz vom 08.10.2019, a.a.O.).

  • BAG, 24.05.2018 - 6 AZR 116/17

    Einsatz Schulhausmeister an einer zweiten Schule

    Auszug aus LAG Bremen, 08.12.2020 - 1 Sa 30/20
    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Ausübungskontrolle ist der Zeitpunkt, zu dem der Arbeitgeber die Ermessensentscheidung zu treffen hatte (BAG vom 24.05.2018, NZA-RR 2018, 568 ).
  • BAG, 01.12.2020 - 9 AZR 102/20

    Arbeitnehmereigenschaft von "Crowdworkern"

    Auszug aus LAG Bremen, 08.12.2020 - 1 Sa 30/20
    Widersprechen sich Vereinbarung und tatsächliche Durchführung, ist letztere maßgeblich, weil sich aus der praktischen Handhabung der Vertragsbeziehungen am ehesten Rückschlüsse daraus ziehen lassen, von welchen Rechten und Pflichten die Vertragsparteien ausgegangen sind, was sie also wirklich gewollt haben (BAG vom 21.05.2019, a.a.O.; BAG vom 01.12.2020, 9 AZR 102/20).
  • BAG, 23.09.2004 - 6 AZR 567/03

    Direktionsrecht - Personelle Auswahlentscheidung

    Auszug aus LAG Bremen, 08.12.2020 - 1 Sa 30/20
    Der Arbeitgeber muss insbesondere durch den Schutz von Ehe und Familie in Artikel 6 des Grundgesetzes auf familiäre Belange Rücksicht nehmen (BAG vom 23.09.2004, NZA 2005, 359 ).
  • BAG, 22.03.2000 - 7 ABR 34/98

    Nichtigkeit einer Betriebsratswahl - Grenzüberschreitende Arbeitnehmerüberlassung

    Auszug aus LAG Bremen, 08.12.2020 - 1 Sa 30/20
    Dabei spielt auch keine Rolle, ob die ausländischen Verleiher eine Erlaubnis ihres Heimatstaates besitzen oder nach seinem Recht eine solche nicht benötigen (Bay. OLG vom 26.02.1999, DB 1999, 1019 ; BAG vom 22.03.2000, 7 ABR 34/98; LAG Frankfurt/Main vom 28.08.1981, EzAÜG § 10 Fiktion Nr. 11).
  • BAG, 20.06.2007 - 10 AZR 302/06

    Geltungsbereich des VTV und Einschränkung der AVE

  • BAG, 24.04.1996 - 5 AZR 1031/94

    Direktionsrecht - Umsetzung - Abmahnung

  • EuGH, 01.07.2008 - C-49/07

    MOTOE - Art. 82 EG und 86 EG - Begriff "Unternehmen" - Vereinigung ohne

  • BAG, 22.10.2014 - 10 AZB 46/14

    Geschäftsführer - Abberufung - Rechtsweg

  • EuGH, 03.05.2012 - C-337/10

    Bei Eintritt in den Ruhestand hat ein Beamter Anspruch auf eine finanzielle

  • BAG, 19.05.1992 - 1 AZR 418/91

    Unwirksamkeit der Mittagspausenregelung in Baden-Württemberg

  • EuGH, 04.12.2014 - C-413/13

    FNV Kunsten Informatie en Media - Vorlage zur Vorabentscheidung - Wettbewerb -

  • BAG, 19.03.2014 - 5 AZR 252/12

    Arbeitsvertragsschluss in deutscher Sprache - ausländischer Arbeitnehmer

  • BAG, 17.01.2001 - 5 AZB 18/00

    Rechtsweg: Betreiberin einer Bäckerei-Verkaufsstelle

  • BAG, 13.06.2012 - 10 AZR 296/11

    Wirksamkeit einer Versetzung - Stationierung einer Purserette bei einer

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 25.10.2016 - 3 Ta 32/16

    Rechtswegzuständigkeit - Tätigkeit eines Piloten auf der Grundlage eines

  • BAG, 26.05.2011 - 8 AZR 37/10

    Betriebsübergang - Betriebsverlagerung - neuer Betriebssitz im Ausland

  • BAG, 19.02.2008 - 1 AZR 1004/06

    Stichtagsregelung im Sozialplan

  • BAG, 24.04.1996 - 5 AZB 25/95

    Rechtsweg zu den Arbeitsgerichten - Grundlage der Prüfung

  • BAG, 10.07.2013 - 10 AZR 915/12

    Versetzung - Auswahl beim sog. Entfristungsüberhang

  • LAG Baden-Württemberg, 17.04.2013 - 4 TaBV 7/12

    Gestellung gem. § 4 Abs 3 TVöD als unzulässige dauerhafte Arbeitnehmerüberlassung

  • EuGH, 17.12.1981 - 279/80

    Webb

  • BAG, 28.10.1993 - 2 AZB 12/93

    Rechtswegzuständigkeit; Zusammenhangsklage

  • BAG, 04.11.2015 - 7 AZR 933/13

    Befristeter Arbeitsvertrag - Schriftform - "Auflockerungsrechtsprechung"

  • BAG, 18.10.2017 - 10 AZR 330/16

    Versetzung - unbillige Weisung - Verbindlichkeit für den Arbeitnehmer

  • EuGH, 15.03.2011 - C-29/10

    Übt ein Arbeitnehmer seine Tätigkeit in mehreren Mitgliedstaaten aus, findet auf

  • BAG, 20.10.2015 - 9 AZR 525/14

    Internationale Zuständigkeit - Gerichtsstandsvereinbarung

  • BayObLG, 26.02.1999 - 3 ObOWi 4/99

    Überlassung ausländischer Leiharbeitnehmer

  • BAG, 15.12.2016 - 6 AZR 430/15

    Ordentliche Kündigung eines durch "CRO-Vertrag" begründeten Rechtsverhältnisses

  • BAG, 26.04.2022 - 9 AZR 139/21

    Arbeitnehmerüberlassung mit Auslandsbezug - Fiktion eines Arbeitsverhältnisses

    wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Bremen vom 8. Dezember 2020 - 1 Sa 30/20 - im Kostenausspruch und insoweit aufgehoben, als das Landesarbeitsgericht die Berufung der Beklagten zu 2.
  • LAG Düsseldorf, 04.01.2022 - 14 Sa 822/21

    Festlegung des Bewerberkreises für Vertretungsunterricht; Anforderungen an

    bb.Unabhängig von den Erwägungen zu 1) handelt es sich jedenfalls nicht um eine schriftliche Kündigung, denn eine E-Mail erfüllt das Schriftformerfordernis des § 623 BGB nicht (vgl. hierzu statt vieler BAG v. 19.2.2008 - 1 AZR 1004/06; LAG Bremen v. 08.12.2020 - 1 Sa 30/20).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 19.05.2022 - 14 Sa 1396/21

    Ort der Arbeitsleistung bei Flugpersonal; Arbeitsvertrag mit Rückzahlungsklausel

    Die Verwendung der englischen Sprache ist im Luftverkehr ohnehin die gängige Vertragssprache (vgl. hierzu z. B. LAG Bremen, 08.12.2020, 1 Sa 30/20, juris).
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