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   LAG Bremen, 09.10.2014 - 1 SHa 4/14   

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LAG Bremen, 09.10.2014 - 1 SHa 4/14 (https://dejure.org/2014,30705)
LAG Bremen, Entscheidung vom 09.10.2014 - 1 SHa 4/14 (https://dejure.org/2014,30705)
LAG Bremen, Entscheidung vom 09. Oktober 2014 - 1 SHa 4/14 (https://dejure.org/2014,30705)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • IWW

    § 48 Abs. 1 a ArbGG, § ... 35 ZPO, § 36 Abs. 1 Nr. 6 ZPO, § 36 Abs. 2 ZPO, §§ 48 Abs. 1 Nr. 1 ArbGG, 17 a Abs. 2, 3 GVG, 17 a Abs. 2 Satz 3 GVG, Art. 103 GG, § 39 ZPO, § 504 ZPO, Verordnung Nr. 44/2001/EG, Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG, Art. 97 GG, § 48 Abs. 1 a Satz 1 ArbGG, § 48 Abs. 1 a Satz 2 ArbGG, § 48 ArbGG, § 29 ZPO, § 29 Abs. 1 ZPO, §§ 12, 13 ZPO, § 36 Abs. 3 Satz 1 ZPO, § 37 Abs. 2 ZPO

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bestimmung des örtlich zuständigen Gerichts für Zahlungsklage eines Montagearbeiters; unzureichende Einwendungen des Arbeitnehmers gegen rechtskräftige Verweisungsbeschlüsse an des Gericht des Betriebssitzes

  • Landesarbeitsgericht Bremen PDF

    Bestimmung des örtlich zuständigen Gerichts

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • BB 2014, 2739
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (18)

  • LAG Hamm, 27.11.2013 - 1 SHa 17/13

    Örtliche Zuständigkeit des Arbeitsgerichts

    Auszug aus LAG Bremen, 09.10.2014 - 1 SHa 4/14
    In einem solchen Fall wäre der Verweisungsbeschluss unter Berücksichtigung elementarer rechtsstaatlicher Grundsätze nicht mehr verständlich, damit offensichtlich unhaltbar und nicht mehr hinnehmbar (BAG Beschl. v. 06.01.1998 - 5 AS 30/97; LAG Schleswig-Holstein Beschl. v. 04.12.2008 - 4 SHa 8/08; LAG Köln Beschl. v. 17.08.2010 - 1 SHa 13/10 - LAGE Nr. 3 zu Art. 101 GG ; LAG Berlin-Brandenburg Beschl. v. 23.12.2010 - 6 SHa 2694/10; LAG Rheinland-Pfalz Beschl. v. 24.02.2012 - 8 SHa 3/12; LAG Hamm Beschl. v. 27.11.2013 - 1 SHa 17/13).

    Es wird deshalb die Auffassung vertreten, dass in Fällen, in denen weder ein gewöhnlicher Arbeitsort feststellbar ist noch Arbeitsleistungen des Arbeitnehmers von seinem Wohnsitz aus erfolgen, keine Zuständigkeit gemäß § 48 Abs. 1 a ArbGG begründet wird (ArbG Stendal Beschl. v. 24.03.2010 - 1 Ca 165/10; LAG Hamm Beschl. v. 27.11.2013 - 1 SHa 17/13: offen gelassen; GMP/Germelmann, ArbGG , 8. Aufl., Rdnr. 35 f zu § 48 ArbGG ).

    Jedenfalls kann es dann nicht als willkürlich eingeordnet werden, wenn eine örtliche Zuständigkeit in dem Verweisungsbeschluss nicht gemäß § 48 Abs. 1 a ArbGG bejaht wird, sondern am Sitz des Betriebes, von dem die Arbeitsleistung gesteuert wird (LAG Köln Beschl. v. 17.08.2010 - 1 SHa 13/10 - LAGE Nr. 3 zu Art. 101 GG ; LAG Hamm Beschl. v. 27.11.2013 - 1 SHa 17/13).

    Die Kosten des Beschlusses sind Kosten des Verfahrens (BGH Beschl. v. 10.12.1987 - I ARZ 809/87 - NJW 1988, 1794 ; LAG Hamm Beschl. v. 27.11.2013 - 1 SHa 17/13; LAG Sachsen-Anhalt Beschl. v. 23.07.2014 - 5 SHa 6/14 - m.w.N.).

  • LAG Sachsen-Anhalt, 23.07.2014 - 5 SHa 6/14

    Örtliche Zuständigkeit - Arbeitsort im Sinne von § 48 Abs 1a S 1 ArbGG -

    Auszug aus LAG Bremen, 09.10.2014 - 1 SHa 4/14
    Dafür genügt es, wenn dort in gewissem Umfang Arbeitsleistungen erbracht werden, so z.B. Reisetätigkeiten geplant werden, Berichte geschrieben werden oder andere mit der Arbeitsleistung verbundene Tätigkeiten verrichtet werden (LAG Rheinland-Pfalz Beschl. v. 24.02.2012 - 8 SHa 3/12; LAG Sachsen-Anhalt Beschl. v. 23.07.2014 - 5 SHa 6/14).

    Eine greifbare Gesetzeswidrigkeit wird insoweit angenommen, wenn sich das Gericht bei einer Verweisung über das dem Kläger gemäß § 35 ZPO zustehende Wahlrecht zwischen verschiedenen örtlich zuständigen Arbeitsgerichten und die erfolgte Wahl hinweggesetzt hat (LAG Sachsen-Anhalt Beschl. v. 23.07.2014 - 5 SHa 6/14; LAG Schleswig-Holstein Beschl. v. 04.12.2008 - 4 SHa 8/08).

    Die Kosten des Beschlusses sind Kosten des Verfahrens (BGH Beschl. v. 10.12.1987 - I ARZ 809/87 - NJW 1988, 1794 ; LAG Hamm Beschl. v. 27.11.2013 - 1 SHa 17/13; LAG Sachsen-Anhalt Beschl. v. 23.07.2014 - 5 SHa 6/14 - m.w.N.).

  • LAG Schleswig-Holstein, 04.12.2008 - 4 Sha 8/08

    Verweisungsbeschluss, gesetzeswidrig, Zuständigkeit, örtliche,

    Auszug aus LAG Bremen, 09.10.2014 - 1 SHa 4/14
    In einem solchen Fall wäre der Verweisungsbeschluss unter Berücksichtigung elementarer rechtsstaatlicher Grundsätze nicht mehr verständlich, damit offensichtlich unhaltbar und nicht mehr hinnehmbar (BAG Beschl. v. 06.01.1998 - 5 AS 30/97; LAG Schleswig-Holstein Beschl. v. 04.12.2008 - 4 SHa 8/08; LAG Köln Beschl. v. 17.08.2010 - 1 SHa 13/10 - LAGE Nr. 3 zu Art. 101 GG ; LAG Berlin-Brandenburg Beschl. v. 23.12.2010 - 6 SHa 2694/10; LAG Rheinland-Pfalz Beschl. v. 24.02.2012 - 8 SHa 3/12; LAG Hamm Beschl. v. 27.11.2013 - 1 SHa 17/13).

    Eine greifbare Gesetzeswidrigkeit wird insoweit angenommen, wenn sich das Gericht bei einer Verweisung über das dem Kläger gemäß § 35 ZPO zustehende Wahlrecht zwischen verschiedenen örtlich zuständigen Arbeitsgerichten und die erfolgte Wahl hinweggesetzt hat (LAG Sachsen-Anhalt Beschl. v. 23.07.2014 - 5 SHa 6/14; LAG Schleswig-Holstein Beschl. v. 04.12.2008 - 4 SHa 8/08).

    Dies ist der Ort, an dem der Arbeitnehmer die Arbeitsleistung zu erbringen hat, wobei der Gerichtsstand des Erfüllungsorts für alle Streitigkeiten aus dem Arbeitsverhältnis gilt (BAG Urt. v. 09.10.2002 - 5 AZR 307/01 - AP Nr. 18 zu § 38 ZPO Internationale Zuständigkeit; LAG Schleswig-Holstein Beschl. v. 04.12.2008 - 4 SHa 8/08).

  • LAG Köln, 17.08.2010 - 1 SHa 13/10

    Bindungswirkung von Verweisungsbeschlüssen; unsubstantiierte Darlegungen eines

    Auszug aus LAG Bremen, 09.10.2014 - 1 SHa 4/14
    In einem solchen Fall wäre der Verweisungsbeschluss unter Berücksichtigung elementarer rechtsstaatlicher Grundsätze nicht mehr verständlich, damit offensichtlich unhaltbar und nicht mehr hinnehmbar (BAG Beschl. v. 06.01.1998 - 5 AS 30/97; LAG Schleswig-Holstein Beschl. v. 04.12.2008 - 4 SHa 8/08; LAG Köln Beschl. v. 17.08.2010 - 1 SHa 13/10 - LAGE Nr. 3 zu Art. 101 GG ; LAG Berlin-Brandenburg Beschl. v. 23.12.2010 - 6 SHa 2694/10; LAG Rheinland-Pfalz Beschl. v. 24.02.2012 - 8 SHa 3/12; LAG Hamm Beschl. v. 27.11.2013 - 1 SHa 17/13).

    Eine willkürliche Missdeutung liegt dabei noch nicht vor, wenn das Gericht sich mit der Rechtslage eingehend auseinandersetzt und seine Auffassung nicht jedes sachlichen Grundes entbehrt (LAG Köln Beschl. v. 17.08.2010 - 1 SHa 13/10 - LAGE Nr. 3 zu Art. 101 GG ).

    Jedenfalls kann es dann nicht als willkürlich eingeordnet werden, wenn eine örtliche Zuständigkeit in dem Verweisungsbeschluss nicht gemäß § 48 Abs. 1 a ArbGG bejaht wird, sondern am Sitz des Betriebes, von dem die Arbeitsleistung gesteuert wird (LAG Köln Beschl. v. 17.08.2010 - 1 SHa 13/10 - LAGE Nr. 3 zu Art. 101 GG ; LAG Hamm Beschl. v. 27.11.2013 - 1 SHa 17/13).

  • BAG, 12.06.1986 - 2 AZR 398/85

    Erfüllungsort der Arbeitsleistung von Reisenden

    Auszug aus LAG Bremen, 09.10.2014 - 1 SHa 4/14
    Nach der Rechtsprechung des BAG soll aber in den Fällen, in denen der Arbeitnehmer an mehreren Orten tätig ist, und in denen eigentlich ein einheitlicher (gemeinsamer) Erfüllungsort nicht festgestellt werden kann, der Wohnsitz des Arbeitnehmers als einheitlicher Erfüllungsort für sämtliche Verpflichtungen aus dem Arbeitsverhältnis anzunehmen sein, wenn der Arbeitnehmer von seinem Wohnsitz aus Arbeitsleistungen erbringt (BAG Urt. v. 12.06.1986 - 2 AZR 398/85 - AP Nr. 1 zu Art. 5 Brüsseler Abkommen).

    Dies gilt insbesondere auch für Montagearbeiter (BAG Urt. v. 12.06.1986 - 2 AZR 398/85 - AP Nr. 1 zu Art. 5 Brüsseler Abkommen; ArbG Stendal Beschl. v. 24.03.2010 - 1 Ca 165/10; GMP/Germelmann, ArbGG , aaO., Rdnr. 42 zu § 48 ArbGG ).

  • ArbG Stendal, 24.03.2010 - 1 Ca 165/10

    Örtliche Zuständigkeit - weisungsgebundene Entsendung von Monteuren und

    Auszug aus LAG Bremen, 09.10.2014 - 1 SHa 4/14
    Es wird deshalb die Auffassung vertreten, dass in Fällen, in denen weder ein gewöhnlicher Arbeitsort feststellbar ist noch Arbeitsleistungen des Arbeitnehmers von seinem Wohnsitz aus erfolgen, keine Zuständigkeit gemäß § 48 Abs. 1 a ArbGG begründet wird (ArbG Stendal Beschl. v. 24.03.2010 - 1 Ca 165/10; LAG Hamm Beschl. v. 27.11.2013 - 1 SHa 17/13: offen gelassen; GMP/Germelmann, ArbGG , 8. Aufl., Rdnr. 35 f zu § 48 ArbGG ).

    Dies gilt insbesondere auch für Montagearbeiter (BAG Urt. v. 12.06.1986 - 2 AZR 398/85 - AP Nr. 1 zu Art. 5 Brüsseler Abkommen; ArbG Stendal Beschl. v. 24.03.2010 - 1 Ca 165/10; GMP/Germelmann, ArbGG , aaO., Rdnr. 42 zu § 48 ArbGG ).

  • BAG, 06.01.1998 - 5 AS 30/97

    Kündigung - Voraussetzungen - Kündigung außerordentlich - Arbeitsverhältnis -

    Auszug aus LAG Bremen, 09.10.2014 - 1 SHa 4/14
    In einem solchen Fall wäre der Verweisungsbeschluss unter Berücksichtigung elementarer rechtsstaatlicher Grundsätze nicht mehr verständlich, damit offensichtlich unhaltbar und nicht mehr hinnehmbar (BAG Beschl. v. 06.01.1998 - 5 AS 30/97; LAG Schleswig-Holstein Beschl. v. 04.12.2008 - 4 SHa 8/08; LAG Köln Beschl. v. 17.08.2010 - 1 SHa 13/10 - LAGE Nr. 3 zu Art. 101 GG ; LAG Berlin-Brandenburg Beschl. v. 23.12.2010 - 6 SHa 2694/10; LAG Rheinland-Pfalz Beschl. v. 24.02.2012 - 8 SHa 3/12; LAG Hamm Beschl. v. 27.11.2013 - 1 SHa 17/13).

    Verkennt das Arbeitsgericht, dass es für eine Klage auch nach § 29 ZPO zuständig sein könnte, so kann der Verweisungsbeschluss möglicherweise keine Bindungswirkung entfalten (BAG Beschl. v. 06.01.1998 - 5 AS 30/97).

  • LAG Hessen, 09.06.2008 - 1 SHa 1/08

    Zur gerichtlichen Bestimmung der Zuständigkeit für die Klage eines

    Auszug aus LAG Bremen, 09.10.2014 - 1 SHa 4/14
    Handelt es sich um einen Streit über die örtliche Zuständigkeit innerhalb des beschrittenen Rechtswegs, ist im arbeitsgerichtlichen Verfahren nach § 36 Abs. 2 ZPO das Landesarbeitsgericht zuständig, zu dessen Bezirk das zuerst mit der Sache befasste Gericht gehört (BAG Beschl. v. 07.02.2014 - 10 AS 3/14; Hessisches LAG Beschl. v. 09.06.2008 - 1 SHa 1/08).

    Die Vorlage ist in dem hier gegebenen Fall des § 36 Abs. 1 Nr. 6 ZPO auch ohne Antrag einer Partei von Amts wegen zulässig, um einen Verfahrensstillstand zu vermeiden (BGH Beschl. v. 31.01.1979 - IV ARZ 111/78 - NJW 1979, 1048; BGH Beschl. v. 07.03.1991 - I ARZ 15/91 - MDR 1991, 1199 ; Hessisches LAG Beschl. v. 09.06.2008 - 1 SHa 1/08).

  • LAG Rheinland-Pfalz, 24.02.2012 - 8 SHa 3/12

    Bestimmung des örtlich zuständigen Gerichts

    Auszug aus LAG Bremen, 09.10.2014 - 1 SHa 4/14
    In einem solchen Fall wäre der Verweisungsbeschluss unter Berücksichtigung elementarer rechtsstaatlicher Grundsätze nicht mehr verständlich, damit offensichtlich unhaltbar und nicht mehr hinnehmbar (BAG Beschl. v. 06.01.1998 - 5 AS 30/97; LAG Schleswig-Holstein Beschl. v. 04.12.2008 - 4 SHa 8/08; LAG Köln Beschl. v. 17.08.2010 - 1 SHa 13/10 - LAGE Nr. 3 zu Art. 101 GG ; LAG Berlin-Brandenburg Beschl. v. 23.12.2010 - 6 SHa 2694/10; LAG Rheinland-Pfalz Beschl. v. 24.02.2012 - 8 SHa 3/12; LAG Hamm Beschl. v. 27.11.2013 - 1 SHa 17/13).

    Dafür genügt es, wenn dort in gewissem Umfang Arbeitsleistungen erbracht werden, so z.B. Reisetätigkeiten geplant werden, Berichte geschrieben werden oder andere mit der Arbeitsleistung verbundene Tätigkeiten verrichtet werden (LAG Rheinland-Pfalz Beschl. v. 24.02.2012 - 8 SHa 3/12; LAG Sachsen-Anhalt Beschl. v. 23.07.2014 - 5 SHa 6/14).

  • BAG, 09.10.2002 - 5 AZR 307/01

    Internationale Zuständigkeit der Arbeitsgerichte

    Auszug aus LAG Bremen, 09.10.2014 - 1 SHa 4/14
    Dies ist der Ort, an dem der Arbeitnehmer die Arbeitsleistung zu erbringen hat, wobei der Gerichtsstand des Erfüllungsorts für alle Streitigkeiten aus dem Arbeitsverhältnis gilt (BAG Urt. v. 09.10.2002 - 5 AZR 307/01 - AP Nr. 18 zu § 38 ZPO Internationale Zuständigkeit; LAG Schleswig-Holstein Beschl. v. 04.12.2008 - 4 SHa 8/08).
  • BGH, 10.12.1987 - I ARZ 809/87

    Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses bei Verweisung im schriftlichen

  • BAG, 02.07.2008 - 10 AZR 355/07

    Internationale Zuständigkeit - Rügelose Einlassung

  • BAG, 02.07.2014 - 10 AS 3/14

    Bestimmung des örtlich zuständigen Gerichts

  • BGH, 31.01.1979 - IV ARZ 111/78

    Zuständigkeit der Familiengerichte - Zuständigkeit der Vollstreckungsgerichte -

  • BGH, 07.03.1991 - I ARZ 15/91

    Bestimmung des zuständigen Gerichts nach § 36 Nr. 3 ZPO setzt Antrag des Klägers

  • BVerfG, 03.11.1992 - 1 BvR 1243/88

    Erörterungsgebühr

  • BVerfG, 01.10.2009 - 1 BvR 1969/09

    Keine Grundrechtsverletzung durch Ablehnung der Kostenerstattung im

  • LAG Berlin-Brandenburg, 23.12.2010 - 6 SHa 2694/10

    Bestimmung des zuständigen Gerichts nach § 36 Abs 1 Nr 6 ZPO - offensichtliche

  • ArbG Heilbronn, 08.06.2022 - 2 Ca 115/22

    Örtliche Zuständigkeit - Arbeitsort - Wohnort

    Seine Bestimmung erfolgt somit nach materiellem Recht (BGH, Urteil vom 20.05.1981 - VIII ZR 270/80, NJW 1981, 2642), wobei bei Arbeitsverträgen grundsätzlich davon auszugehen ist, dass der Ort, an dem die Arbeitsleistung zu erbringen ist, nach dem Willen der Vertragspartner der einheitliche Erfüllungsort für alle beiderseitigen Verpflichtungen sein soll (BAG, Urteil vom 20.04.2004 - 3 AZR 301/03, AP ZPO § 38 Internationale Zuständigkeit Nr. 21; LAG Bremen - Beschluss vom 09.10.2014 - 1 SHa 4/14, BeckRS 2014, 73128).

    Hierfür genügt es, wenn dort in gewissem Umfang Arbeitsleistungen erbracht werden (LAG Bremen, Beschluss vom 09.10.2014 - 1 SHa 4/14, BeckRS 2014, 73128; LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 24.02.2012 - 8 SHa 3/12, BeckRS 2012, 69112).

  • LAG Hamm, 04.01.2024 - 1 SHa 21/23

    Bestimmung des örtlich zuständigen Gerichts; einheitlicher Erfüllungsort,

    Dabei ist im Regelfall auf den tatsächlichen Mittelpunkt der Berufstätigkeit abzustellen, also auf den Ort, an dem der Arbeitnehmer die Arbeitsleistung zu erbringen hat (BAG Urt. v. 20.04.2004 - 3 AZR 301/03 - Rn. 14; Urt. v. 09.10.2002 5 AZR 307/01 Rn. 22; Beschl. v. 23.10.1996 - 5 AS 6/96 - Rn. 12; LAG Bremen Beschl. v. 09.10.2014 - 1 SHa 4/14 Rn. 45) .
  • LAG Berlin-Brandenburg, 20.04.2015 - 21 SHa 462/15

    Bestimmung der örtlichen Zuständigkeit im Beschlussverfahren - Restmandat -

    Zur Vermeidung eines Verfahrensstillstandes ist die Vorlage im Fall des § 36 Abs. 1 Nr. 6 ZPO auch ohne Antrag einer Partei oder im Beschlussverfahren ohne Antrag einer der Beteiligten von Amts wegen zulässig (vgl. LAG Bremen vom 09.10.2014 - 1 SHa 4/14 - Rn. 26 zitiert nach juris; Hessisches LAG vom 09.06.2008 - 1 SHa 1/08 - Rn. 2 zitiert nach juris, jeweils m. w. N.).
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