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   LAG Bremen, 12.10.2006 - 3 TaBV 7/06   

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LAG Bremen, 12.10.2006 - 3 TaBV 7/06 (https://dejure.org/2006,7690)
LAG Bremen, Entscheidung vom 12.10.2006 - 3 TaBV 7/06 (https://dejure.org/2006,7690)
LAG Bremen, Entscheidung vom 12. Oktober 2006 - 3 TaBV 7/06 (https://dejure.org/2006,7690)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Übernahme eines Auszubildendenvertreters; Zulässigkeit eines Antrags auf Feststellung des Nichtbestehens eines Arbeitsverhältnisses; Zusammenschluss verschiedener Rechtsträger zur gemeinsamen Durchführung der Berufsausbildung eines Auszubildenden als Gesellschaft ...

  • Landesarbeitsgericht Bremen PDF

    Übernahme eines Auszubildendenvertreters

  • Judicialis

    BetrVG § 1; ; BetrVG § ... 3; ; BetrVG § 3 Abs. 1; ; BetrVG § 3 Abs. 1 Nr. 1; ; BetrVG § 3 Abs. 1 Nr. 2; ; BetrVG § 3 Abs. 1 Nr. 3; ; BetrVG § 3 Abs. 1 Nr. 4; ; BetrVG § 3 Abs. 5; ; BetrVG § 3 Abs. 5 Satz 2; ; BetrVG § 5; ; BetrVG § 5 Abs. 1; ; BetrVG § 62; ; BetrVG § 64; ; BetrVG §§ 72 f.; ; BetrVG § 78; ; BetrVG § 78 a; ; BetrVG § 78 a Abs. 2; ; BetrVG § 78 a Abs. 3; ; BetrVG § 78 a Abs. 4; ; BetrVG § 78 a Abs. 4 Satz 1 Nr. 2; ; BetrVG § 78 a Abs. 4 Nr. 2; ; BetrVG § 97 Abs. 1; ; BetrVG § 98 Abs. 1; ; BetrVG § 99 Abs. 1; ; BetrVG § 99 Abs. 2; ; BetrVG § 99 Abs. 3; ; BetrVG § 102; ; BetrVG § 103; ; BetrVG § 128; ; TV Ratio § 15 Abs. 1; ; TV 122 § 1; ; TV 122 § 1 Abs. 1; ; TV 122 § 3; ; TV 122 § 3 Abs. 1; ; TV 122 § 3 Abs. 2; ; TV 122 § 3 Abs. 4; ; TV 122 § 3 Abs. 4 Satz 1; ; TV 122 § 4 Satz 2; ; ZPO § 256; ; ZPO § 256 Abs. 2; ; BBiG § 1 Abs. 1 a. F.; ; BBiG § 1 Abs. 2 a. F.; ; BBiG § 1 Abs. 5 1. Altern. a. F.; ; TVG § 1 Abs. 2; ; KSchG § 15; ; GKG § 2 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Arbeitsverhältnis des Auszubildendenvertreters bei berufspraktischen Betriebseinsätzen in Konzernunternehmen - zulässiger Zwischenfeststellungsantrag im Beschlussverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (28)

  • BAG, 24.08.2004 - 1 ABR 28/03

    Mitbestimmung über Dauer betrieblicher Berufsausbildung

    Auszug aus LAG Bremen, 12.10.2006 - 3 TaBV 7/06
    Dem stehe auch nicht die Entscheidung des BAGs vom 24.08.2004 - 1 ABR 28/03 - entgegen.

    Zwar hat das Bundesarbeitsgericht im Beschluss vom 24.08.2004 - Az.: 1 ABR 28/03 - angenommen, dass es sich beim TTC nach der Präambel des Tarifvertrag Mitbestimmung TTC um eine "Qualifizierungsorganisationseinheit", d.h. um einen Betrieb handele, dessen ausschließlicher Zweck die Durchführung der Berufsausbildung für andere Betriebe sei.

    Diese Regelung ist gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 3 BetrVG zulässig (vgl. BAG Beschl. v. 10.11.2004 - Az.: 7 ABR 17/04; BAG Beschl. v. 24.08.2004 - Az.: 1 ABR 28/03, Hess. LAG Beschl. v. 21.04.2005 - Az.: 9/5 TaBV 115/04).

    Ausgehend von der Auffassung des Bundesarbeitsgerichts in dem Beschl. v. 24.08.2004 - Az.: 1 ABR 28/03, nach dem die Auszubildenden nicht Arbeitnehmer des Betriebs TTC (TT) sein sollen, würde ein Anspruch auf Begründung eines Arbeitsverhältnisses nach dem TV Mitbestimmung TTC leer laufen, wenn auf den Betrieb abzustellen wäre.

    Im Übrigen hat auch das Bundesarbeitsgericht in dem zitierten Beschluss vom 24.08.2004 - Az.: 1 ABR 28/03 - darauf abgestellt, dass die Arbeitgeberin für die im TTC eingestellten Auszubildenden den betrieblichen Teil der Berufsausbildung durchführe.

  • BAG, 17.08.2005 - 7 AZR 553/04

    Überbetriebliche Ausbildung - Weiterbeschäftigung nach § 78a BetrVG

    Auszug aus LAG Bremen, 12.10.2006 - 3 TaBV 7/06
    Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts setzt die Übernahme eines Jugend- und Auszubildendenvertreters nach § 78 a BetrVG in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis voraus, dass mit dem ausbildenden Unternehmen ein Berufsausbildungsverhältnis im Sinne des Berufsbildungsgesetzes oder ein Vertragsverhältnis besteht, das aufgrund Tarifvertrag oder arbeitsvertraglicher Vereinbarung eine geordnete Ausbildung von mindestens zwei Jahren vorsieht (vgl. BAG Urt. v. 17.08.2005 - Az.: 7 AZR 553/04 - NZA 2006, 624).

    Durch das Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 17.08.2005 - Az. 7 AZR 553/04 NZA 2006, 624 - wurde nicht entschieden, welche Rechtsfolgen sich im Rahmen des § 78 a BetrVG im Übrigen daraus ergeben, dass die berufspraktische Unterweisung woanders als die theoretische Ausbildung erfolgt.

    Nach dem Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 17.08.2005 - Az. 7 AZR 553/04 - soll § 5 Abs. 1 BetrVG nicht ohne weiteres zum Schutz nach § 78 a BetrVG führen.

    Auch in dem Urteil vom 17.08.2005 - Az. 7 AZR 553/04 hat sich das Bundesarbeitsgericht mit der Frage auseinandergesetzt, wie sich eine Verzahnung der durch verschiedene Rechtsträger durchgeführten Ausbildung rechtlich auswirken könnte.

    Es ist somit die für den Übernahmeanspruch nach § 78 a BetrVG erforderliche Ausbildung im Sinne des BBiG (vgl. BAG Urt. v. 17.08.2005 - Az.: 7 AZR 553/04) gegeben.

  • BAG, 03.12.1986 - 4 AZR 19/86

    Eingruppierung eines Schwergerätemechanikers bei den

    Auszug aus LAG Bremen, 12.10.2006 - 3 TaBV 7/06
    Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist die Unterschrift der Tarifvertragsparteien oder mindestens eine Verweisung auf die Ergebnisniederschrift, Protokollnotiz etc. in dem Tarifvertrag nötig (vgl. BAG Urt. v. 03.12.1986 - Az.: 4 AZR 19/86 - AP Nr. 6 zu § 51 TV AL II).

    Auch wenn eine inhaltlich übereinstimmende Meinung der Tarifvertragsparteien gegeben ist, die veröffentlicht wurde, genügt dies nicht (vgl. BAG Urt. v. 03.12.1986 - Az.: 4 AZR 19/86 - AP Nr. 6 zu § 51 TV AL II; BAG Urt. v. 28.07.1988 - Az.: 6 AZR 349/87 - AP Nr. 1 zu § 5 TV BuPost; LAG Schleswig-Holstein Urt. v. 11.02.2004 - Az.: 3 Sa 342/03).

    Jedoch kann eine solche übereinstimmende Auffassung der Tarifvertragsparteien, die nicht die Form für Tarifverträge wahrt, zur Auslegung eines Tarifvertrages herangezogen werden, jedoch nicht um ein widerstreitendes Ergebnis zum Tarifvertrag zu erhalten (vgl. BAG Urt. v. 19.06.1974 - Az.: 4 AZR 436/73 - AP Nr. 3 zu § 3 BAT; BAG Urt. v. 03.12.1986 - Az.: 4 AZR 19/86 - AP Nr. 6 zu § 51 TV AL II; BAG Urt. v. 28.07.1988 - Az.: 6 AZR 349/87 - AP Nr. 1zu § 5 TV BuPost).

    Maßgeblich ist also, ob nach ihrem Willen durch die Notiz der Tarifvertrag ergänzt werden soll oder z.B. nur das Ergebnis einer Besprechung wiedergegeben wird (vgl. BAG Urt. v. 03.12.1986 -Az.: 4 AZR 19/86 - AP Nr. 6 zu § 51 TV AL II).

  • BAG, 29.11.1989 - 7 ABR 67/88

    Weiterbeschäftigung des Jugendvertreters nach Berufsausbildung

    Auszug aus LAG Bremen, 12.10.2006 - 3 TaBV 7/06
    Wenn die Voraussetzungen nach § 78 a Abs. 2 und 3 BetrVG vorliegen, wandelt sich das Ausbildungsverhältnis im Anschluss in ein Arbeitsverhältnis um (vgl. BAG Beschl. v. 29.11.1989 - Az.: 7 ABR 67/88 - AP Nr. 20 zu § 78 a BetrVG 1972).

    Nach Auffassung des Bundesarbeitsgerichts setzt ein Antrag nach § 78 a Abs. 4 BetrVG im Beschlussverfahren zwar nicht voraus, dass die Voraussetzungen für die Begründung eines Arbeitsverhältnisses nach § 78 a Abs. 2 und 3 BetrVG gegeben sind (vgl. BAG Beschl. v. 29.11.1989 - Az.: 7 ABR 67/88 - AP Nr. 20 zu § 78 a BetrVG 1972).

    Andererseits hat es das Bundesarbeitsgericht für möglich erachtet, dass im Rahmen eines echten Feststellungsantrages geltend gemacht wird, dass kein Arbeitsverhältnis besteht; dieser Antrag soll jedoch im Urteilsverfahren zu verfolgen sein (vgl. BAG Beschl. v. 29.11.1989 - Az.: 7 ABR 67/88 - AP Nr. 20 zu § 78 a BetrVG 1972; BAG Urt. v. 23.08.1984 - Az.: 6 AZR 32/84).

    Die Weiterbeschäftigung ist dem Arbeitgeber grundsätzlich dann unzumutbar, wenn zu diesem Zeitpunkt im Ausbildungsbetrieb kein freier Arbeitsplatz vorhanden ist, auf dem der Auszubildende mit seiner durch die Ausbildung erworbenen Qualifikation beschäftigt werden kann (vgl. BAG Beschl. v. 29.11.1989 - Az.: 7 ABR 67/88 - AP Nr. 20 zu § 78 a BetrVG 1972; BAG Beschl. v. 12.11.1997 - Az.: 7 ABR 73/96 - AP Nr. 31 zu § 78 a BetrVG 1972; BAG Beschl. v. 28.06.2000 - Az.: 7 ABR 57/98 - ZTR 2001, 139).

  • LAG Bremen, 23.05.2006 - 1 TaBV 20/05

    Übernahme von Mitgliedern der Auszubildendenvertretung bei überbetrieblicher

    Auszug aus LAG Bremen, 12.10.2006 - 3 TaBV 7/06
    Die 1. Kammer des Landesarbeitsgerichts Bremen hat in ihrer Entscheidung vom 23. Mai 2006 - 1 TaBV 20/05 - insoweit ausgeführt, dass das Zustandekommen des Arbeitsverhältnisses letztlich eine Vorfrage für den Auflösungsantrag sei.

    Es kann dahingestellt bleiben, ob der in dem zuletzt zitierten Beschluss des Bundesarbeitsgerichts geäußerten Auffassung für den damaligen Rechtszustand zu folgen ist, da diese Entscheidung nicht den Zuordnungstarifvertrag vom 15.05.2003 berücksichtigt (vgl. LAG Bremen Beschluss vom 23.05.2006 - 1 TaBV 20/05).

    a) Die 1. Kammer des Landesarbeitsgerichts hat in der genannten Entscheidung vom 23. Mai 2006 - 1 TaBV 20/05 Folgendes ausgeführt:.

  • BAG, 26.01.1994 - 7 ABR 13/92

    Arbeitnehmerstatus beruflicher Rehabilitanden

    Auszug aus LAG Bremen, 12.10.2006 - 3 TaBV 7/06
    Dies ergebe sich aus der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 26.01.1994 - 7 ABR 13/92 - in der festgehalten worden sei, dass dann, wenn Betriebe der Wirtschaft "... überbetriebliche Stätten zur Vermittlung einer berufspraktischen Ausbildung ... unterhielten, es sich nicht um Einrichtungen der betrieblichen Berufsausbildung und nicht um sonstige Berufsbildungseinrichtungen" handele, "da die Ausbildung unstreitig weit überwiegend in einzelnen betrieblichen Konzernbetrieben" erfolge.

    So soll nur eine betriebliche Ausbildung zur Anwendung des § 5 BetrVG führen (vgl. BAG Beschl. v. 26.01.1994 - Az.: 7 ABR 13/92).

    Nicht aber würden diejenigen zu den Arbeitnehmer dieses Betriebes zählen, die lediglich Empfänger der von der sonstigen Berufsbildungseinrichtung durchgeführten Berufsbildungsmaßnahme seien (vgl. BAG Beschl. v. 26.01.1994 - Az.: 7 ABR 13/92).

  • BAG, 28.07.1988 - 6 AZR 349/87

    Wegfall der bezahlten Mittagspause bei der Deutschen Bundespost

    Auszug aus LAG Bremen, 12.10.2006 - 3 TaBV 7/06
    Auch wenn eine inhaltlich übereinstimmende Meinung der Tarifvertragsparteien gegeben ist, die veröffentlicht wurde, genügt dies nicht (vgl. BAG Urt. v. 03.12.1986 - Az.: 4 AZR 19/86 - AP Nr. 6 zu § 51 TV AL II; BAG Urt. v. 28.07.1988 - Az.: 6 AZR 349/87 - AP Nr. 1 zu § 5 TV BuPost; LAG Schleswig-Holstein Urt. v. 11.02.2004 - Az.: 3 Sa 342/03).

    Jedoch kann eine solche übereinstimmende Auffassung der Tarifvertragsparteien, die nicht die Form für Tarifverträge wahrt, zur Auslegung eines Tarifvertrages herangezogen werden, jedoch nicht um ein widerstreitendes Ergebnis zum Tarifvertrag zu erhalten (vgl. BAG Urt. v. 19.06.1974 - Az.: 4 AZR 436/73 - AP Nr. 3 zu § 3 BAT; BAG Urt. v. 03.12.1986 - Az.: 4 AZR 19/86 - AP Nr. 6 zu § 51 TV AL II; BAG Urt. v. 28.07.1988 - Az.: 6 AZR 349/87 - AP Nr. 1zu § 5 TV BuPost).

  • BAG, 12.11.1997 - 7 ABR 73/96

    Auflösung des Arbeitsverhältnisses nach § 78 a Abs. 4 BetrVG

    Auszug aus LAG Bremen, 12.10.2006 - 3 TaBV 7/06
    Die Weiterbeschäftigung ist dem Arbeitgeber grundsätzlich dann unzumutbar, wenn zu diesem Zeitpunkt im Ausbildungsbetrieb kein freier Arbeitsplatz vorhanden ist, auf dem der Auszubildende mit seiner durch die Ausbildung erworbenen Qualifikation beschäftigt werden kann (vgl. BAG Beschl. v. 29.11.1989 - Az.: 7 ABR 67/88 - AP Nr. 20 zu § 78 a BetrVG 1972; BAG Beschl. v. 12.11.1997 - Az.: 7 ABR 73/96 - AP Nr. 31 zu § 78 a BetrVG 1972; BAG Beschl. v. 28.06.2000 - Az.: 7 ABR 57/98 - ZTR 2001, 139).

    Der Arbeitgeber darf nicht innerhalb von drei Monaten vor Ausbildungsende den Arbeitsplatz anderweitig besetzen (vgl. BAG Beschl. v. 12.11.1997 - Az.: 7 ABR 73/96 - AP Nr. 31 zu § 78 a BetrVG 1972; BAG Beschl. v. 29.09.1999 - Az.: 7 ABR 10/98).

  • LAG Bremen, 01.02.2006 - 2 TaBV 15/05
    Auszug aus LAG Bremen, 12.10.2006 - 3 TaBV 7/06
    bb) Das Beschwerdegericht teilt ebenso wie die 2. Kammer des Landesarbeitsgerichts Bremen in dem Beschluss vom 01.02.2006 - Az.: 2 TaBV 15/05 - die Auffassung des Landesarbeitsgerichts München (Beschl. v. 12.10.2005 - Az.: 9 TaBV 30/05), dass die Frage des freien Arbeitsplatzes im Falle der Beteiligten zu 1) unternehmensbezogen, evtl. sogar konzernweit zu beurteilen ist.

    Darauf hat bereits die zweite Kammer des Landesarbeitsgerichts Bremen zum Beschluss vom 01.02.2006 - 2 TaBV 15/05 - hingewiesen.

  • BAG, 10.11.2004 - 7 ABR 17/04

    Schwerbehindertenvertretung - Wahlanfechtung - Betriebsbegriff -

    Auszug aus LAG Bremen, 12.10.2006 - 3 TaBV 7/06
    Diese Regelung ist gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 3 BetrVG zulässig (vgl. BAG Beschl. v. 10.11.2004 - Az.: 7 ABR 17/04; BAG Beschl. v. 24.08.2004 - Az.: 1 ABR 28/03, Hess. LAG Beschl. v. 21.04.2005 - Az.: 9/5 TaBV 115/04).

    Dies wirkt sich auch auf andere zu bildende Vertretungen aus (vgl. BAG Beschl. v. 10.11.2004 -Az.: 7 ABR 17/04), so auch auf Auszubildendenvertretungen (vgl. Däubler/Trümner, BetrVG, 10. Aufl., Rdnr. 66 zu § 3 BetrVG).

  • BAG, 06.11.1996 - 7 ABR 54/95

    Auflösung des Arbeitsverhältnisses nach § 78 a Abs. 4 BetrVG

  • BAG, 23.08.1984 - 6 AZR 32/84
  • ArbG Bremen-Bremerhaven, 30.11.2005 - 7 BV 60/05
  • BAG, 03.06.2004 - 2 AZR 577/03

    Anhörung des Betriebsrats des Hauptbetriebs zur Kündigung eines Arbeitnehmers der

  • BAG, 19.06.1974 - 4 AZR 436/73

    Praktikum - Student - Praktikum innerhalb des Studiums - Rechtssetzungsbefugnis

  • LAG Hessen, 21.04.2005 - 5 TaBV 115/04

    Tarifauslegung - Bildung gesonderter Spartengesamtbetriebsräte

  • BGH, 14.05.1992 - III ZR 48/91

    Anpassung einer Stundungsabrede bei Wegfall der Geschäftsgrundlage

  • LAG Schleswig-Holstein, 11.02.2004 - 3 Sa 342/03

    Erschwerniszulage, Funktionszulage, Gleichheitsgrundsatz, Stichtagsregelung,

  • LAG München, 12.10.2005 - 9 TaBV 30/05

    Auszubildendenvertreter

  • BAG, 28.06.2000 - 7 ABR 57/98

    Jugend- und Auszubildendenvertretung: Auflösung des Arbeitsverhältnisses

  • BAG, 14.04.2004 - 4 AZR 232/03

    Auslegung eines Koalitionsvertrages

  • LAG Hamm, 10.06.2005 - 13 TaBV 26/05

    Wahl; Freistellung; Betriebsratsmitglied; freizustellendes Betriebsratsmitglied;

  • BAG, 29.09.1999 - 7 ABR 10/98

    Jugend- und Auszubildendenvertretung: Auflösung des Arbeitsverhältnisses

  • BAG, 12.09.1996 - 7 ABR 61/95

    Wahlberechtigung von Auszubildenden in einem Ausbildungsbetrieb

  • BAG, 24.02.1999 - 5 AZB 10/98

    Rechtsweg - Auszubildende in berufsbildenden Schulen und "sonstigen

  • BAG, 13.03.1986 - 6 AZR 424/85
  • BAG, 11.01.1995 - 7 AZR 574/94

    Arbeitsverhältnis im Anschluß an das Berufsausbildungsverhältnis von Mitgliedern

  • BAG, 25.05.1988 - 7 AZR 627/87

    Begründung eines Arbeitsverhältnisses gemäß § 78a BetrVG - Anspruch auf

  • BAG, 05.12.2007 - 7 ABR 80/06

    Auszubildendenvertreter - Begründung Arbeitsverhältnisses und Auflösung eines

    Auf die Rechtsbeschwerde der Arbeitgeberin wird der Beschluss des Landesarbeitsgerichts Bremen vom 12. Oktober 2006 - 3 TaBV 7/06 - unter Zurückweisung der Rechtsbeschwerde im Übrigen teilweise aufgehoben und zur Klarstellung insgesamt wie folgt neu gefasst:.
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