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   LAG Bremen, 12.11.2009 - 3 TaBV 14/09   

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LAG Bremen, 12.11.2009 - 3 TaBV 14/09 (https://dejure.org/2009,21352)
LAG Bremen, Entscheidung vom 12.11.2009 - 3 TaBV 14/09 (https://dejure.org/2009,21352)
LAG Bremen, Entscheidung vom 12. November 2009 - 3 TaBV 14/09 (https://dejure.org/2009,21352)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unbegründeter Antrag auf Ersetzung der Zustimmung zur befristeten Einstellung im Rahmen einer Arbeitnehmerüberlassung bei unzureichender Unterrichtung des Betriebsrats; Nachschieben von Verweigerungsgründen bei unzureichender Unterrichtung; Zustimmungsverweigerung des ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unbegründeter Antrag auf Ersetzung der Zustimmung zur befristeten Einstellung im Rahmen einer Arbeitnehmerüberlassung bei unzureichender Unterrichtung des Betriebsrats; Nachschieben von Verweigerungsgründen bei unzureichender Unterrichtung; Zustimmungsverweigerung des ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (22)

  • BAG, 27.07.1993 - 1 ABR 7/93

    Beschäftigung von freien Mitarbeitern als mitbestimmungspflichtige Einstellung -

    Auszug aus LAG Bremen, 12.11.2009 - 3 TaBV 14/09
    Das Bundesarbeitsgericht habe zwar in seinem Beschluss vom 27.07.1993 - 1 ABR 7/93 (AP Nr. 3 zu § 93 BetrVG 1972) die Auffassung vertreten, dass auch eine Stelle für einen freien Mitarbeiter auf Verlangen des Betriebsrats innerbetrieblich ausgeschrieben werden müsse, um den im Betrieb beschäftigten Arbeitnehmern die Möglichkeit zu geben, sich auf solche Stelle bei ihrem Arbeitgeber zu bewerben, da ein Arbeitnehmer ohne Weiteres ein Interesse daran haben könne, neben seinem Hauptarbeitsverhältnis auch ein Rechtsverhältnis als freier Mitarbeiter mit demselben Arbeitgeber zu haben.

    Das Landesarbeitsgericht Niedersachsen vertritt unter Bezugnahme auf den Beschluss des Bundesarbeitsgerichts vom 27.07.1993 - 1 ABR 7/93 - aaO. die Auffassung, dass im Falle der Leiharbeit zu berücksichtigen sei, dass es sich um Arbeitsplätze bei einem anderen Arbeitgeber handeln würde und daher die zu besetzenden Stellen im Ergebnis den innerbetrieblichen Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehen würden.

    Das Bundesarbeitsgericht hat in seinem Beschluss vom 27.07.1993 1 ABR 7/93 - aaO. angenommen, dass der Betriebsrat auch die Ausschreibung von Stellen freier Mitarbeiter verlangen könne.

    Außerdem sollten Irritationen der Belegschaft über die Hereinnahme Außenstehender trotz eines möglicherweise im Betrieb vorhandenen qualifizierten Angebots entgegen gewirkt werden (vgl. BAG Beschluss vom 27.07.1993 - 1 ABR 7/93 - aaO. mit Hinweis auf die Begründung Regierungsentwurf BT-Drucks. VI/1786, 50).

    Das Bundesarbeitsgericht hat in seinem Beschluss vom 27.07.1993 - 1 ABR 7/93 - aaO. auch auf das mögliche Interesse von teilzeitbeschäftigten Arbeitnehmern im Betrieb hingewiesen, das darin bestehen könnte, neben ihrem (Teilzeit-) Arbeitsverhältnis eine weitere Tätigkeit in Form der freien Mitarbeit zum selben Arbeitgeber auszuüben.

  • BAG, 11.06.2002 - 1 ABR 43/01

    Zustimmungsverweigerung durch Telefax

    Auszug aus LAG Bremen, 12.11.2009 - 3 TaBV 14/09
    Konkrete Tatsachen und Gründe sollen nach Auffassung des Bundesarbeitsgerichts nur bei einer auf § 99 Abs. 2 Nr. 3 und 6 BetrVG gestützten Verweigerung nötig sein (vgl. BAG, Beschluss vom 11.06.2002 - 1 ABR 43/01 - AP Nr. 118 zu § 99 BetrVG 1972).

    Dabei sind nur die im Rahmen der Wochenfrist vorgebrachten Gründe zu beachten (vgl. BAG Beschluss vom 10.08.1993 - 1 ABR 22/93 - NZA 1994, 187 ; BAG Beschluss vom 28.04.1998 - 1 ABR 50/97 - AP Nr. 18 zu § 99 BetrVG 1972 Eingruppierung; BAG Beschluss vom 11.06.2002 - 1 ABR 43/01 - AP Nr. 118 zu § 99 BetrVG 1972).

    Mit dem Nachschieben neuer Gründe ist er ausgeschlossen (BAG Beschluss vom 11.06.2002 - 1 ABR 43/01 - AP Nr. 118 zu § 99 BetrVG 1972).

  • LAG Bremen, 03.03.2009 - 1 TaBV 21/08
    Auszug aus LAG Bremen, 12.11.2009 - 3 TaBV 14/09
    Auch das Landesarbeitsgericht Bremen hat in seinem Beschluss vom 03.03.2009 - 1 TaBV 21/08 (n. V.) die Auffassung vertreten, dass gerade bei teilzeitbeschäftigten Arbeitnehmern des Betriebes ein Interesse bestehen könne, durch eine zusätzliche Beschäftigung als Leiharbeitnehmer zu weiteren Verdienstmöglichkeiten zu gelangen.

    bb) Die Beschwerdekammer schließt sich der Auffassung des Landesarbeitsgerichts Bremen im Beschluss vom 03.03.2009 - 1 TaBV 21/08 - an und folgt insoweit nicht der Auffassung des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen in seinem Beschluss vom 09.08.2006 - 15 TaBV 53/05 (aaO.).

  • LAG Niedersachsen, 09.08.2006 - 15 TaBV 53/05

    Ersetzung der Zustimmung zur Einstellung von Leiharbeitnehmern und über ihre

    Auszug aus LAG Bremen, 12.11.2009 - 3 TaBV 14/09
    Das Landesarbeitsgericht Niedersachsen hat in seinem Beschluss vom 09.08.2006 - 15 TaBV 53/05 (EzAÜG BetrVG Nr. 94) die Auffassung vertreten, dass die innerbetriebliche Ausschreibung von Arbeitsplätzen, die für eine Besetzung mit Leiharbeitnehmern vorgesehen sei, dann nicht verlangt werden könne, wenn der Arbeitplatz auf Dauer in der Weise besetzt werden solle.

    bb) Die Beschwerdekammer schließt sich der Auffassung des Landesarbeitsgerichts Bremen im Beschluss vom 03.03.2009 - 1 TaBV 21/08 - an und folgt insoweit nicht der Auffassung des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen in seinem Beschluss vom 09.08.2006 - 15 TaBV 53/05 (aaO.).

  • ArbG Detmold, 12.09.2007 - 2 BV 44/07
    Auszug aus LAG Bremen, 12.11.2009 - 3 TaBV 14/09
    Demgegenüber vertritt das Arbeitsgericht Detmold die Auffassung, dass eine innerbetriebliche Ausschreibung auch dann zu erfolgen habe, wenn der Arbeitgeber beabsichtige, die Arbeitsplätze mit Leiharbeitnehmern zu besetzen, und der Betriebsrat hierauf eine Zustimmungsverweigerung gem. § 99 Abs. 2 Nr. 5 BetrVG stützen könne (vgl. ArbG Detmold Beschluss vom 12.09.2007 - 1 BV 43/07 und 2 BV 44/07 - AiB 2007, 729).
  • BAG, 23.01.2008 - 1 ABR 74/06

    Mitbestimmung bei Übernahme von Leiharbeitnehmern

    Auszug aus LAG Bremen, 12.11.2009 - 3 TaBV 14/09
    Außerdem steht dem Betriebsrat auch im Falle der Beschäftigung von Leiharbeitnehmern ein Mitbestimmungsrecht hinsichtlich deren Arbeitsplätze zu, weil es sich bei der Beschäftigung von Leiharbeitnehmern um eine Einstellung im Sinne des § 99 Abs. 1 BetrVG handelt (vgl. BAG Beschluss v. 23.01.2003 - 1 ABR 74/06 - AP Nr. 14 zu § 14 AÜG ).
  • BAG, 18.10.1988 - 1 ABR 36/87

    Zustimmungsersetzung im Falle der Verweigerung des Betriebsrats bezüglich der

    Auszug aus LAG Bremen, 12.11.2009 - 3 TaBV 14/09
    Das Merkmal der Offensichtlichkeit erfordert eine grobe, ohne weiteres ersichtliche Verkennung der sachlich-betrieblichen Notwendigkeiten für eine alsbaldige Durchführung der Maßnahme, wobei von dem Zeitpunkt der Entscheidung des Arbeitgebers, nicht aber von der nachträglichen Beurteilung der Situation auszugehen ist (vgl. BAG Beschluss vom 07.11.1977 - 1 ABR 55/75 - AP Nr. 1 zu § 100 BetrVG 1972; BAG Beschluss vom 18.10.1988 - 1 ABR 36/87 - AP Nr. 4 zu § 100 BetrVG 1972).
  • BAG, 07.11.1977 - 1 ABR 55/75

    Ersetzung der Zustimmung des Betriebsrats - Feststellung der Erforderlichkeit -

    Auszug aus LAG Bremen, 12.11.2009 - 3 TaBV 14/09
    Das Merkmal der Offensichtlichkeit erfordert eine grobe, ohne weiteres ersichtliche Verkennung der sachlich-betrieblichen Notwendigkeiten für eine alsbaldige Durchführung der Maßnahme, wobei von dem Zeitpunkt der Entscheidung des Arbeitgebers, nicht aber von der nachträglichen Beurteilung der Situation auszugehen ist (vgl. BAG Beschluss vom 07.11.1977 - 1 ABR 55/75 - AP Nr. 1 zu § 100 BetrVG 1972; BAG Beschluss vom 18.10.1988 - 1 ABR 36/87 - AP Nr. 4 zu § 100 BetrVG 1972).
  • LAG Hessen, 24.04.2007 - 4 TaBV 24/07

    Zustimmungsverweigerungsrecht des Betriebsrats beim Einsatz von Leiharbeitnehmern

    Auszug aus LAG Bremen, 12.11.2009 - 3 TaBV 14/09
    Das Hessische Landesarbeitsgericht hat sich in seinem Beschluss vom 24.04.2007 - 4 TaBV 24/07 (zit. nach JURIS) mit der Frage befasst, ob ein Widerspruchsgrund im Sinne von § 99 Abs. 2 Nr. 5 BetrVG für den Betriebsrat dadurch gegeben sei, dass der Arbeitgeber einen Hinweis in der Ausschreibung vorgenommen habe, dass die ausgeschriebene Stelle mit einem Leiharbeitnehmer besetzt werden solle.
  • BAG, 14.12.2004 - 1 ABR 54/03

    Zustimmung des Betriebsrats zur Einstellung

    Auszug aus LAG Bremen, 12.11.2009 - 3 TaBV 14/09
    Das Bundesarbeitsgericht hat in seinem Beschluss vom 14.12.2004 - 1 ABR 54/03 (AP Nr. 121 zu § 99 BetrVG 1972), mit dem es über die Rechtsbeschwerde gegen den Beschluss des Landesarbeitsgerichts Berlin vom 26.09.2003 - 6 TaBV 603/03 und 6 TaBV 633/03 (aaO.) zu entscheiden hatte, die Frage, ob eine nach § 93 BetrVG erforderliche Ausschreibung im Laufe des Zustimmungsersetzungsverfahrens mit heilender Wirkung nachgeholt werden kann, dahinstehen lassen.
  • LAG Berlin, 26.09.2003 - 6 TaBV 609/03

    Stellenausschreibung

  • ArbG Detmold, 12.09.2007 - 1 BV 43/07
  • BAG, 15.04.1986 - 1 ABR 55/84

    Zustimmungsersetzung zur Umgruppierung

  • BAG, 10.11.1992 - 1 ABR 21/92

    Bewerbung Schwerbehinderter und Pflichten nach § 99 BetrVG

  • BAG, 10.08.1993 - 1 ABR 22/93

    Betriebsrat: Unterrichtungspflicht des Arbeitgebers - Wochenfrist - Verweigerung

  • BAG, 28.01.1986 - 1 ABR 10/84

    Betriebsrat - Unterrichtungspflicht

  • BAG, 14.12.2004 - 1 ABR 55/03

    Erforderliche Bewerbungsunterlagen

  • BAG, 16.09.2008 - 9 AZR 781/07

    Verlängerungsanspruch - höherwertiger Arbeitsplatz

  • BAG, 21.07.2009 - 1 ABR 35/08

    Mitbestimmung bei Übernahme von Leiharbeitnehmern - Verstoß gegen das

  • BAG, 28.04.1998 - 1 ABR 50/97

    Widerspruch des Betriebsrats gegen zu hohe Eingruppierung

  • BAG, 15.08.2006 - 9 AZR 8/06

    Anspruch auf Verlängerung der Arbeitszeit

  • BAG, 13.02.2007 - 9 AZR 575/05

    Teilzeitlehrkraft - Verlängerung der Arbeitszeit

  • BAG, 11.10.2022 - 1 ABR 16/21

    Zustimmungsersetzung - innerbetriebliche Stellenausschreibung

    dd) Hier kann dahinstehen, ob die Ausschreibung nach § 93 BetrVG ausnahmsweise während des Zustimmungsersetzungsverfahrens nachgeholt werden kann, wenn die (vorläufige) Besetzung der Stelle derart dringlich ist, dass eine vorherige Ausschreibung aus zeitlichen Gründen nicht möglich ist (so etwa LAG Bremen 12. November 2009 - 3 TaBV 14/09 - zu II 3 d bb der Gründe, und 5. November 2009 - 3 TaBV 16/09 - zu II 3 c bb der Gründe; DKW/Bachner/Wenckebach 18. Aufl. § 99 Rn. 233; Fitting 31. Aufl. § 99 Rn. 252; wohl auch ErfK/Kania 22. Aufl. BetrVG § 99 Rn. 35) .
  • BAG, 01.06.2011 - 7 ABR 18/10

    Mitbestimmung bei Einstellung eines Leiharbeitnehmers - Berichtigung der

    Die Rechtsbeschwerde der Arbeitgeberin gegen den Beschluss des Landesarbeitsgerichts Bremen vom 12. November 2009 - 3 TaBV 14/09 - wird zurückgewiesen, soweit sie sich gegen die Entscheidung über den Antrag zu 1. richtet.
  • LAG Berlin-Brandenburg, 16.12.2010 - 25 TaBV 2017/10

    Ersetzung der Zustimmung des Betriebsrats - Einstellung von Leiharbeitnehmern

    Diese Verpflichtung gilt auch für Stellen, die mit Leiharbeitnehmern besetzt werden sollen (LAG Bremen, Beschluss vom 12. November 2009 - 3 TaBV 14/09 - juris).
  • LAG Bremen, 26.05.2010 - 2 TaBV 5/10

    Betriebsverfassungsrechtliche Pflichten des Arbeitgebers bei Einsatz von

    Der vorliegende Sachverhalt ist weit gehend identisch mit dem "Cook and Chill-Fällen", die bislang vom Landesarbeitsgericht Bremen überwiegend zu Gunsten des Betriebsrates entschieden worden sind (vgl. LAG Bremen, Beschlüsse vom 11.03.2010 - Az.: 3 TaBV 24/09, vom 17.11.2009 - Az.: 1 TaBV 7/09, vom 12.11.2009 - 3 TaBV 14/09, vom 29.07.2009 - 2 TaBV 5/09, vom 04.11.2009 - 2 TaBV 15/9).
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