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   LAG Bremen, 13.11.2013 - 2 Sa 42/13   

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https://dejure.org/2013,53382
LAG Bremen, 13.11.2013 - 2 Sa 42/13 (https://dejure.org/2013,53382)
LAG Bremen, Entscheidung vom 13.11.2013 - 2 Sa 42/13 (https://dejure.org/2013,53382)
LAG Bremen, Entscheidung vom 13. November 2013 - 2 Sa 42/13 (https://dejure.org/2013,53382)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • arbeitsrechtsiegen.de

    Verzugslohnanspruch - Verjährungseinrede - Weiterbeschäftigungsanspruch

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    BGB § 611 ; BGB § 615 ; BGB § 204 Abs. 1 Nr. 1
    Verjährung des Anspruchs auf Verzugslohn nach Verweigerung der Beschäftigung des Arbeitnehmers bis zum Abschluss des Kündigungsschutzverfahrens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Verjährung des Anspruchs auf Verzugslohn nach Verweigerung der Beschäftigung des Arbeitnehmers bis zum Abschluss des Kündigungsschutzverfahrens

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (11)

  • BAG, 12.09.1985 - 2 AZR 324/84

    Verzug des Arbeitgebers bei Verurteilung zur Beschäftigung

    Auszug aus LAG Bremen, 13.11.2013 - 2 Sa 42/13
    Insoweit werde auf das BAG in seinem Urteil vom 12.09.1985 - 2 AZR 324/84 - verwiesen.

    Die Annahme des Klägers, die vom Arbeitsgericht offenbar geteilt wird, aus der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 12.09.1985 (Az.: 2 AZR 324/84 - AP Nr. 7 zu § 102 BetrVG 1972 Weiterbeschäftigung) ließe sich ein Vergütungsanspruch, der sich in einen Schadensersatzanspruch umwandele, bereits dann ableiten, wenn der Arbeitnehmer die Weiterbeschäftigung vom Arbeitgeber verlangt habe, ohne dass eine tatsächliche Beschäftigung erfolgt sei, übersieht, dass sich das Bundesarbeitsgericht in dieser Entscheidung mit einem auf § 102 Abs. 5 BetrVG beruhenden Weiterbeschäftigungsanspruch befasst hat.

  • KG, 03.02.2003 - 8 U 387/01

    Aussetzung eines Zivilrechtsstreits wegen des Todes einer Partei: Unwirksamkeit

    Auszug aus LAG Bremen, 13.11.2013 - 2 Sa 42/13
    Die herrschende Meinung interpretiert § 249 Abs. 2 ZPO so, dass schlechthin alle Klagerweiterungen hiervon erfasst werden (BAG vom 12.12.2000 und 09.07.2008 - aaO; KG Berlin Urteil vom 03.02.2003 - Az.: 8 U 387/01 - juris; Thomas/Putzo ZPO § 248 Rz. 6; Baumbach/Lauterbach ZPO § 249 Anm. 6; MünchKomm ZPO § 249 , Rn. 19; anderer Auffassung: LG Mannheim Urteil vom 18.02.2011 - Az.: 7 O 100/10 - juris, das das Einbringen neuer Streitgegenstände ins ausgesetzte Verfahren von § 249 Abs. 2 ZPO ausnimmt).
  • LG Mannheim, 18.02.2011 - 7 O 100/10

    Patentrecht: Klage einer Patentverwertungsgesellschaft wegen Verletzung des

    Auszug aus LAG Bremen, 13.11.2013 - 2 Sa 42/13
    Die herrschende Meinung interpretiert § 249 Abs. 2 ZPO so, dass schlechthin alle Klagerweiterungen hiervon erfasst werden (BAG vom 12.12.2000 und 09.07.2008 - aaO; KG Berlin Urteil vom 03.02.2003 - Az.: 8 U 387/01 - juris; Thomas/Putzo ZPO § 248 Rz. 6; Baumbach/Lauterbach ZPO § 249 Anm. 6; MünchKomm ZPO § 249 , Rn. 19; anderer Auffassung: LG Mannheim Urteil vom 18.02.2011 - Az.: 7 O 100/10 - juris, das das Einbringen neuer Streitgegenstände ins ausgesetzte Verfahren von § 249 Abs. 2 ZPO ausnimmt).
  • LAG Bremen, 12.04.2011 - 1 Sa 36/09

    Verhaltensbedingte Kündigung - Beweislast - Auflösungsantrag

    Auszug aus LAG Bremen, 13.11.2013 - 2 Sa 42/13
    Am 12.04.2011 erging ein erneutes Urteil des LAG Bremen - 1 Sa 36/09.
  • BAG, 19.09.2012 - 5 AZR 627/11

    Zweistufige tarifliche Ausschlussfrist - Annahmeverzugsvergütung

    Auszug aus LAG Bremen, 13.11.2013 - 2 Sa 42/13
    In seiner Entscheidung vom 19.09.2012 (Az.: 5 AZR 624/11 - AP Nr. 200 zu § 4 TVG Ausschlussfristen) hat das Bundesarbeitsgericht den Weg gewählt, die Erhebung der Kündigungsschutzklage als ausreichende gerichtliche Geltendmachung im Sinne der tarifvertraglichen Ausschlussfrist anzusehen.
  • LAG Hamm, 11.03.2011 - 18 Sa 1170/10

    Zweistufigkeit der tariflichen Ausschlussfrist bei Anspruch auf

    Auszug aus LAG Bremen, 13.11.2013 - 2 Sa 42/13
    In Umsetzung des oben zitierten Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts hat das Landesarbeitsgericht Hamm (Urteil vom 11.03.2011 - Az.: 18 Sa 1170/10 - juris) für den Fall der Erhebung der Kündigungsschutzklage die 2. Stufe der tariflichen Ausschlussfrist ergänzend so ausgelegt, dass Fristbeginn für die gerichtliche Geltendmachung für vom Ausgang des Kündigungsschutzprozesses abhängige Ansprüche der Eintritt der Rechtskraft des Urteils über die Unwirksamkeit der Kündigung ist.
  • BAG, 21.06.2012 - 2 AZR 694/11

    Kündigung wegen des Verdachts der Bestechung

    Auszug aus LAG Bremen, 13.11.2013 - 2 Sa 42/13
    Hiergegen legte die Beklagte Revision ein, die das BAG mit Urteil vom 21.06.2012 - 2 AZR 694/11 zurückgewiesen hat.
  • BVerfG, 01.12.2010 - 1 BvR 1682/07

    Verletzung des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz im Zivilprozess (Art 2 Abs 1

    Auszug aus LAG Bremen, 13.11.2013 - 2 Sa 42/13
    Es ist der Auffassung, dass im Hinblick auf die Entscheidung des BVerfG vom 01.12.2010 - Az.: 1 BvR 1682/07 - AP Nr. 196 zu § 4 TVG Ausschlussfristen) die für den vorliegenden Fall maßgeblichen zivilprozessualen Regeln verfassungskonform ausgelegt werden müssen.
  • BAG, 09.07.2008 - 5 AZR 518/07

    Ausschlussfristen - gerichtliche Geltendmachung

    Auszug aus LAG Bremen, 13.11.2013 - 2 Sa 42/13
    a) Dies ergibt sich entgegen der Annahme des Klägers allerdings nicht aus den Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts vom 12.12.2000 und 09.07.2008 (Az.: 9 AZR 1/00 - AP Nr. 154 zu § 4 TVG Ausschlussfristen bzw. 5 AZR 518/07 - AP Nr. 21 zu § Tarifverträge: Gebäudereinigung).
  • LAG Düsseldorf, 08.08.2008 - 9 Sa 2261/07

    Klageerweiterung im ausgesetzten Verfahren, anderweitige Rechtshängigkeit,

    Auszug aus LAG Bremen, 13.11.2013 - 2 Sa 42/13
    So hat das Landesarbeitsgericht Düsseldorf in seiner Entscheidung vom 08.08.2008 ( 9 Sa 2261/07 - juris) das Problem der nicht eingehaltenen 3 Wochenfrist nach § 4 KSchG durch eine Klagerweiterung im ausgesetzten Verfahren dadurch gelöst, dass es die Zustellung 10 Wochen nach Ausspruch der Kündigung dann als "demnächst" nach § 167 ZPO und damit als fristwahrend angesehen hat, wenn die Zustellung während des Laufs der Dreiwochenfrist dem Prozessbevollmächtigten des Arbeitgebers tatsächlich - wenn auch unwirksam - zugestellt wurde.
  • BAG, 12.12.2000 - 9 AZR 1/00

    Tarifliche Ausschlußfrist bei Betriebsübergang

  • BAG, 24.06.2015 - 5 AZR 462/14

    Annahmeverzug - Beschäftigungspflicht - Schadensersatz

    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Bremen vom 13. November 2013 - 2 Sa 42/13 - wird zurückgewiesen.

    Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Bremen vom 13. November 2013 - 2 Sa 42/13 - wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass auf die Berufung der Beklagten der Zinsausspruch in Ziff. 1 des Urteils des Arbeitsgerichts Bremen-Bremerhaven - Kammern Bremen - vom 17. Januar 2013 - 1 Ca 1306/11 - dahingehend abgeändert wird, dass Zinsen iHv. fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus 4.390,55 Euro seit dem 3. Januar 2007 und aus weiteren 4.390,55 Euro seit dem 1. Februar 2007 zu zahlen sind.

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