Rechtsprechung
   LAG Bremen, 15.09.2015 - 1 Sa 92/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,41868
LAG Bremen, 15.09.2015 - 1 Sa 92/14 (https://dejure.org/2015,41868)
LAG Bremen, Entscheidung vom 15.09.2015 - 1 Sa 92/14 (https://dejure.org/2015,41868)
LAG Bremen, Entscheidung vom 15. September 2015 - 1 Sa 92/14 (https://dejure.org/2015,41868)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2015,41868) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • IWW

    § 125 Abs. 1 SGB IX, § ... 125 SGB IX, § 64 Abs. 1, 2 ArbGG, §§ 64 Abs. 6, 66 Abs. 1 ArbGG, 519, 520 ZPO, §§ 1, 3 Abs. 1 BUrlG, § 13 Abs. 1 Satz 1 BUrlG, EG-Richtlinie 88/2003, § 7 Abs. 4 BUrlG, § 5 BUrlG, § 3 Abs. 1 BUrlG, § 7 Abs. 3 Satz 3 BUrlG, §§ 286, 288 BGB, § 97 ZPO, § 72 Abs. 2 Ziff. 1 ArbGG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BUrlG § 7 Abs. 4; BUrlG § 13 Abs. 1; SGB IX § 125
    Urlaubsabgeltung; Übergang von unbefristeter Erwerbsunfähigkeitsrente in Altersrente; ruhendes Arbeitsverhältnis

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Urlaubsansprüche auch bei ruhendem Arbeitsverhältnis mit befristeter Erwerbsunfähigkeitsrente möglich

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (15)

  • BAG, 06.05.2014 - 9 AZR 678/12

    Erholungsurlaub bei unbezahltem Sonderurlaub

    Auszug aus LAG Bremen, 15.09.2015 - 1 Sa 92/14
    Für das Entstehen des Urlaubsanspruchs ist nach dem BUrlG allein das Bestehen eines Arbeitsverhältnisses Voraussetzung (BAG v. 06.05.2014, 9 AZR 678/12).

    Der Urlaubsanspruch nach den §§ 1, 3 Abs. 1 BUrlG steht nicht unter der Bedingung, dass der Arbeitnehmer im Bezugszeitraum eine Arbeitsleistung erbracht hat (BAG v. 06.05.2014, aaO.; BAG v. 07.08.2012, 9 AZR 353/10).

    Das Bundesarbeitsgericht hat bereits mehrfach entschieden, dass auch dann Urlaubsansprüche entstehen, wenn das Arbeitsverhältnis ruht und das Ruhen des Arbeitsverhältnisses darauf zurückzuführen ist, dass der Arbeitnehmer aus gesundheitlichen Gründen seine Verpflichtung zur Arbeitsleistung nicht erfüllen kann (BAG v. 06.05.2014, aaO.; BAG v. 07.08.2012, aaO.).

    Auch in der Entscheidung vom 06.05.2014 (aaO.) hinsichtlich der Frage der Urlaubsabgeltung bei unbezahltem Sonderurlaub ist das Bundesarbeitsgericht davon ausgegangen, dass für die Urlaubsabgeltung allein maßgeblich auf den Bestand des Arbeitsverhältnisses und die Erfüllung der Wartezeit nach dem BUrlG abzustellen ist.

  • LAG Niedersachsen, 29.03.2012 - 7 Sa 662/11

    Urlaubsabgeltung bei durchgängiger Arbeitsunfähigkeit; Europarechtskonforme

    Auszug aus LAG Bremen, 15.09.2015 - 1 Sa 92/14
    Daraus folgt auch nach Auffassung der Kammer, dass allein der Bezug einer Erwerbsunfähigkeitsrente genauso wenig wie der Bezug von Arbeitslosengeld dazu führen kann, dass der gesetzliche Jahresurlaub nicht entsteht (ebenso LAG Niedersachsen v. 29.03.2012, 7 Sa 662/11; LAG Berlin-Brandenburg v. 15.02.2013, 8 Sa 2006/12; a. A. ArbG Halle v. 23.01.2014, 5 Ca 1108/13 NMB).

    Weder der Bezug von Krankengeld noch der Bezug einer Erwerbsunfähigkeitsrente durch die Rentenversicherung noch der Bezug von Arbeitslosengeld im Wege der sog. Gleichwohlgewährung hat Auswirkungen auf das Arbeitsverhältnis und den Grundsatz, dass der Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub auch bei durchgehender Arbeitsunfähigkeit entsteht (LAG Niedersachsen v. 29.03.2012, aaO.).

    Ohne entsprechende gesetzliche, tarifvertragliche oder arbeitsvertragliche Regelung ist eine Kürzung des Urlaubsanspruchs nicht möglich (LAG Niedersachsen v. 29.03.2012, aaO.).

  • BAG, 12.11.2013 - 9 AZR 727/12

    Urlaubsabgeltung - lang andauernde Arbeitsunfähigkeit

    Auszug aus LAG Bremen, 15.09.2015 - 1 Sa 92/14
    Da er nach erfüllter Wartezeit in der zweiten Hälfe des Kalenderjahres aus dem Arbeitsverhältnis ausgeschieden ist, fand keine Zwölftelung des Urlaubsanspruchs nach § 5 BUrlG statt (BAG v. 12.11.2013, 9 AZR 727/12).

    Denn eine tarifliche Zwölftelung des gesetzlichen Urlaubsanspruchs nach erfüllter Wartezeit ist nach § 13 Abs. 1 Satz 1 i.V.m. § 3 Abs. 1 BUrlG unzulässig (BAG v. 12.11.2013, aaO.; BAG v. 20.01.2009, 9 AZR 650/07).

  • LAG Berlin-Brandenburg, 15.02.2013 - 8 Sa 2006/12

    Urlaubsabgeltungsanspruch

    Auszug aus LAG Bremen, 15.09.2015 - 1 Sa 92/14
    Daraus folgt auch nach Auffassung der Kammer, dass allein der Bezug einer Erwerbsunfähigkeitsrente genauso wenig wie der Bezug von Arbeitslosengeld dazu führen kann, dass der gesetzliche Jahresurlaub nicht entsteht (ebenso LAG Niedersachsen v. 29.03.2012, 7 Sa 662/11; LAG Berlin-Brandenburg v. 15.02.2013, 8 Sa 2006/12; a. A. ArbG Halle v. 23.01.2014, 5 Ca 1108/13 NMB).

    Urlaubsansprüche entstehen auch dann, wenn die Erwerbsfähigkeit des Arbeitnehmers vollständig gemindert ist (LAG Berlin-Brandenburg v. 15.02.2013, aaO.).

  • LAG Düsseldorf, 05.05.2010 - 7 Sa 1571/09

    Tariflicher Ausschluss von Urlaubsabgeltungsansprüchen; Ausschluss des

    Auszug aus LAG Bremen, 15.09.2015 - 1 Sa 92/14
    Die von der Beklagten angeführten Entscheidungen der Instanzgerichte hinsichtlich des Ruhens des Arbeitsverhältnisses und der Zahlung von Urlaubsabgeltung (LAG Düsseldorf v. 05.05.2010, 7 Sa 1571/09; LAG Köln v. 19.08.2011, 12 Sa 110/11; LAG Baden-Württemberg v. 09.06.2011, 6 Sa 109/10) dürften aufgrund der Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts vom 07.08.2012 und 06.05.2014 als überholt anzusehen sein.
  • BAG, 26.06.1969 - 5 AZR 393/68

    Urlaubsanspruch

    Auszug aus LAG Bremen, 15.09.2015 - 1 Sa 92/14
    Danach erlischt er grundsätzlich (ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts seit BAG v. 26.06.1969, 5 AZR 393/68).
  • BAG, 23.03.2010 - 9 AZR 128/09

    Mehrurlaub - Zusatzurlaub - Vertrauensschutz

    Auszug aus LAG Bremen, 15.09.2015 - 1 Sa 92/14
    Für die gefundene Lösung spricht im Übrigen auch, dass nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts der Mindesturlaub bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses - unabhängig von der Erfüllbarkeit des Freistellungsanspruchs in einem gedachten fortbestehenden Arbeitsverhältnis - nach § 7 Abs. 4 BUrlG abzugelten ist (BAG v. 23.03.2010, 9 AZR 128/09; BAG v. 04.05.2010, 9 AZR 183/09).
  • BAG, 20.01.2009 - 9 AZR 650/07

    Urlaubsanspruch - Erfüllung - Abgeltung

    Auszug aus LAG Bremen, 15.09.2015 - 1 Sa 92/14
    Denn eine tarifliche Zwölftelung des gesetzlichen Urlaubsanspruchs nach erfüllter Wartezeit ist nach § 13 Abs. 1 Satz 1 i.V.m. § 3 Abs. 1 BUrlG unzulässig (BAG v. 12.11.2013, aaO.; BAG v. 20.01.2009, 9 AZR 650/07).
  • LAG Köln, 19.08.2011 - 12 Sa 110/11

    Urlaubsabgeltung bei lang andauernder Arbeitsunfähigkeit im öffentlichen Dienst;

    Auszug aus LAG Bremen, 15.09.2015 - 1 Sa 92/14
    Die von der Beklagten angeführten Entscheidungen der Instanzgerichte hinsichtlich des Ruhens des Arbeitsverhältnisses und der Zahlung von Urlaubsabgeltung (LAG Düsseldorf v. 05.05.2010, 7 Sa 1571/09; LAG Köln v. 19.08.2011, 12 Sa 110/11; LAG Baden-Württemberg v. 09.06.2011, 6 Sa 109/10) dürften aufgrund der Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts vom 07.08.2012 und 06.05.2014 als überholt anzusehen sein.
  • LAG Baden-Württemberg, 09.06.2011 - 6 Sa 109/10

    Urlaubsabgeltungsanspruch - Ruhen des Arbeitsverhältnisses bei Bezug von

    Auszug aus LAG Bremen, 15.09.2015 - 1 Sa 92/14
    Die von der Beklagten angeführten Entscheidungen der Instanzgerichte hinsichtlich des Ruhens des Arbeitsverhältnisses und der Zahlung von Urlaubsabgeltung (LAG Düsseldorf v. 05.05.2010, 7 Sa 1571/09; LAG Köln v. 19.08.2011, 12 Sa 110/11; LAG Baden-Württemberg v. 09.06.2011, 6 Sa 109/10) dürften aufgrund der Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts vom 07.08.2012 und 06.05.2014 als überholt anzusehen sein.
  • BAG, 04.05.2010 - 9 AZR 183/09

    Urlaub und Urlaubsabgeltung

  • ArbG Halle, 23.01.2014 - 5 Ca 1108/13

    Urlaubsabgeltung bei längerer Krankheit und bei Renteneintritt

  • BAG, 20.05.2008 - 9 AZR 219/07

    Urlaubsabgeltung bei zweiter Elternzeit - Änderung der Senatsrechtsprechung

  • BAG, 07.08.2012 - 9 AZR 353/10

    Urlaub - krankheitsbedingtes Ruhen des Arbeitsverhältnisses

  • EuGH, 26.06.2001 - C-173/99

    BECTU

  • BAG, 09.08.2016 - 9 AZR 628/15

    Revision - Zulässigkeit - Revisionsbegründung

    Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Bremen vom 15. September 2015 - 1 Sa 92/14 - wird als unzulässig verworfen.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht