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   LAG Bremen, 22.06.2011 - 2 Sa 76/10   

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https://dejure.org/2011,63693
LAG Bremen, 22.06.2011 - 2 Sa 76/10 (https://dejure.org/2011,63693)
LAG Bremen, Entscheidung vom 22.06.2011 - 2 Sa 76/10 (https://dejure.org/2011,63693)
LAG Bremen, Entscheidung vom 22. Juni 2011 - 2 Sa 76/10 (https://dejure.org/2011,63693)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zustimmung der Arbeitgeberin zur Kündigung einer betrieblichen Rentenversicherung aus Kollektivrahmenvertrag; Leistungsklage der Angestellten einer Berufsgenossenschaft bei finanzieller Notlage

  • Landesarbeitsgericht Bremen PDF

    Betriebliche Altersvorsorge:Zustimmung zur Kündigung einer Rentenversicherung, die im Rahmen eines bestehenden Kollektivrahmenvertrages abgeschlossen wurde

  • Betriebs-Berater

    Kündigung der Entgeltumwandlung und Rückabwicklung einer Pensionskassenversorgung

  • arbeitsrechtsiegen.de

    Zustimmung zur Kündigung einer Rentenversicherung

  • longial.de PDF (Volltext und Entscheidungsbesprechung)

    Kündigung der Entgeltumwandlung und Rückabwicklung einer Pensionskassenversorgung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zustimmung der Arbeitgeberin zur Kündigung einer betrieblichen Rentenversicherung aus Kollektivrahmenvertrag; Leistungsklage der Angestellten einer Berufsgenossenschaft bei finanzieller Notlage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • longial.de PDF (Volltext und Entscheidungsbesprechung)

    Kündigung der Entgeltumwandlung und Rückabwicklung einer Pensionskassenversorgung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 2013, 635
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BAG, 22.09.1987 - 3 AZR 194/86

    Versorgungsanwartschaft - Abfindung

    Auszug aus LAG Bremen, 22.06.2011 - 2 Sa 76/10
    Lediglich im Zusammenhang mit Verzichtsvereinbarungen anlässlich des Ausscheidens aus dem Arbeitsverhältnis vor Eintritt des Versorgungsfalles hat das BAG erwogen, ob aus den gesetzlichen Regeln der Unverfallbarkeit bei vorzeitiger Beendigung des Arbeitsverhältnisses auch ableitbar ist, dass ein Verbot von Rechtsgeschäften, die die bisher bediente Altersversorgung ersatzlos entfallen lassen oder zur Abgeltung durch andere Leistungen führen, auch dann gilt, wenn das Arbeitsverhältnis weiter fortbesteht (vergleiche BAG Urteil vom 22.09.1987 - 3 AZR 194/86 - AP Nr. 13 zu § 17 BetrAVG ).

    Diese Überlegungen hat das Bundesarbeitsgerichts in seiner Entscheidung vom 20.10.1987 (AP Nr. 13 zu § 17 BetrAVG ) bekräftigt.

  • BAG, 24.09.2009 - 8 AZR 444/08

    Schadensersatz - Pflicht zur Wahrung der Interessen der Arbeitnehmer

    Auszug aus LAG Bremen, 22.06.2011 - 2 Sa 76/10
    Die Verletzung einer solchen Pflicht zur Interessenwahrung, arbeitsrechtlich gemeinhin als Verletzung der "Fürsorgepflicht" bezeichnet, könne Schadensersatzansprüche der Arbeitnehmer zur Folge haben (BAG - Az.: 8 AZR 444/08 - NZA 2010, 337 ff.).
  • OLG Hamm, 19.07.2006 - 20 U 72/06

    Anspruch des Arbeitnehmers auf den Rückkaufswert einer

    Auszug aus LAG Bremen, 22.06.2011 - 2 Sa 76/10
    Der Rechtsauffassung der Berufungskammer steht die Entscheidung des OLG Hamm vom 19.07.2006 (Az.: 20 U 72/06 - VersR 2007, 49 ) nicht entgegen.
  • LAG Köln, 08.07.2016 - 9 Sa 14/16

    Anspruch eines Arbeitnehmers auf Zustimmung des Arbeitgebers zur Kündigung eines

    Vielmehr kann ein Arbeitnehmer im laufenden Arbeitsverhältnis auf erdiente - verfallbare und unverfallbare - Anwartschaften wirksam verzichten (BAG, Urteil vom 21. Januar 2003 - 3 AZR 30/02 -, Rn. 24, juris; Landesarbeitsgericht Bremen, Urteil vom 22. Juni 2011 - 2 Sa 76/10 -, Rn. 72, juris).

    Die Verwertungsverbote der nach § 2 Abs. 2 Satz 4 und 5 BetrAVG greifen hier ebenfalls nicht, da sie Folgen der Unverfallbarkeit für den Fall der - hier nicht beabsichtigten - Beendigung eines Arbeitsverhältnisses regeln (Landesarbeitsgericht Bremen, Urteil vom 22. Juni 2011 - 2 Sa 76/10 -, Rn. 71, juris).

    Hingegen kann ein Arbeitnehmer nach Auffassung des Landesarbeitsgerichts Bremen vom Arbeitgeber im laufenden Arbeitsverhältnis verlangen, dass dieser die Kündigung des zu Gunsten des Arbeitnehmers abgeschlossenen Versicherungsvertrags mit dem Inhalt einer Entgeltumwandlung in Beiträge an eine Pensionskasse erklärt (Landesarbeitsgericht Bremen, Urteil vom 22. Juni 2011 - 2 Sa 76/10 -, Ls. 2, juris).

    Denn auch das Landesarbeitsgericht Bremen bejaht eine Verpflichtung des Arbeitgebers zur Kündigung einer Versicherung aus § 241 Abs. 2 BGB den Arbeitgeber (nur) dann, wenn es ihm möglich sei, ohne Beeinträchtigung eigener Interessen einen ihm möglichen Beitrag zu leisten, um dem Interesse des Arbeitnehmers entgegenzukommen (Landesarbeitsgericht Bremen, Urteil vom 22. Juni 2011 - 2 Sa 76/10 -, Rn. 63, juris).

  • LAG Hamm, 19.02.2014 - 4 Sa 1384/13

    Abfindung unverfallbarer Versorgungsanwartschaften

    Dies spricht dafür, § 3 Abs. 1 BetrAVG auch dann anzuwenden, wenn das Arbeitsverhältnis zwar nicht rechtlich beendet ist, aber ein wechselseitiger Leistungsaustausch nicht mehr stattfindet und auch nicht zu erwarten ist, dass das formal fortbestehende Arbeitsverhältnis noch einmal aktiviert wird (im Ergebnis wohl auch OLG Düsseldorf, Urteil vom 14.05.2002 - 4 U 203/01 = NZA-RR 2003, 214 f; OLG Hamm, Urteil vom 19.07.2006 - 20 U 72/06 = VersR 2007, 49 f.; a.A. LAG Bremen, Urteil vom 22.06.2011 - 2 Sa 76/10 = BB 2013, 635 ff.).

    Ob und inwieweit die Kammer zugleich von der Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Bremen vom 22.06.2011 (2 Sa 76/10 - a. a. O.) abweicht, was eine Zulassung nach § 72 Abs. 2 Nr. 2 ArbGG erfordert hätte, bedarf daher keiner Entscheidung.

  • ArbG München, 30.04.2013 - 13 Ca 14636/12

    Entgeltumwandlung; Versicherung zugunsten Arbeitnehmer; Arbeitgeber als

    Das Recht des Klägers, von der Beklagten zu verlangen, den zu seinen Gunsten abgeschlossenen Versicherungsvertrag zu kündigen, ergibt sich aus § 241 Abs. 2 BGB (vgl. hierzu auch LAG Bremen, Urteil vom 22.06.2011, Az.: 2 Sa 76/10).
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