Rechtsprechung
   LAG Bremen, 25.05.1999 - 3 Ta 14/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,7438
LAG Bremen, 25.05.1999 - 3 Ta 14/99 (https://dejure.org/1999,7438)
LAG Bremen, Entscheidung vom 25.05.1999 - 3 Ta 14/99 (https://dejure.org/1999,7438)
LAG Bremen, Entscheidung vom 25. Mai 1999 - 3 Ta 14/99 (https://dejure.org/1999,7438)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1999,7438) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vorliegen einer Erledigungserklärung trotz Verweigerung der Übernahme der Kosten; Heilbarkeit von Zustellungmängeln bei Ingangsetzung einer Notfrist; Möglichkeit der Heilbarkeit von Zustellungsmängeln durch rückwirkende Genehmigung; Unzulässigkeit der sofortigen ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 183 Abs. 1 § 187 Satz 2
    Ersatzzustellung: Wirksamkeit - Zustellungsmangel

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 23.11.1977 - VIII ZR 107/76

    Revision gegen die Verwerfung des Einspruchs gegen ein Versäumnisurteil als

    Auszug aus LAG Bremen, 25.05.1999 - 3 Ta 14/99
    Die weitaus überwiegende Meinung in Rechtsprechung und Literatur schließt hieraus, daß Zustellungsmängel in derartigen Fällen überhaupt nicht heilbar sind, auch nicht durch Genehmigung oder über § 295 ZPO (BGH NJW 1978, 426, 427; BGH NJW 1994, 2295, 2296; BAG EzA § 187 ZPO Nr. 1; von Feldmann, a.a.O., Rdn. 7 zu § 187 ZPO ; Baumbach/Hartmann, a.a.O., Rdn. 13 zu § 187 ZPO ; Zöller, a.a.O., Rdn. 9 zu § 187 ZPO ; Musielak, a.a.O., Rdn. 7 zu § 187 ZPO ).

    Zur Begründung wird ausgeführt: Der Beginn einer Notfrist sei im Verlaufe eines Rechtsstreits ein Einschnitt von solcher Bedeutung, daß er keinerlei Unsicherheit in seiner Festlegung vertrage; die Entstehungsgeschichte von § 187 ZPO mache deutlich, daß die Heilung von Zustellungsmängeln bei Notfristen schlechthin ausgeschlossen werden solle (BGH NJW 1978, 426); ein solcher Fall dulde keine Ungewißheit (Hartmann, a.a.O.).

    § 187 ZPO in der alten Fassung erlaubte in engen Grenzen die Heilung durch Genehmigung der Partei auch bei Notfristen (vgl. BGH NJW 1978, 426).

  • BGH, 08.02.1999 - II ZB 24/98

    Zulässigkeit der Beschwerde gegen eine Entscheidung des Oberlandesgerichts im

    Auszug aus LAG Bremen, 25.05.1999 - 3 Ta 14/99
    Die auf greifbare Gesetzeswidrigkeit gestutzte außerordentliche Beschwerde ist also auf Ausnahmefälle krassen Unrechts beschrankt (vgl. Musielak, Rdnm. 16 f. zu § 567 ZPO ; Zöller, Rdnrn. 18 f. zu & 567 ZPO ; Gift/Baur, S. 1316; Baumbach/Albers, Rdn. 6 zu § 567 ZPO ; Thomas/Putzo, Rdn. 7 zu § 567 ZPO ; jeweils mit Rechtsprechungsnachweisen sowie zuletzt BGH NJW 1999, 1404 ).
  • BGH, 19.04.1994 - VI ZR 269/93

    Wirksamkeit der Zustellung an den Prozeßbevollmächtigten

    Auszug aus LAG Bremen, 25.05.1999 - 3 Ta 14/99
    Die weitaus überwiegende Meinung in Rechtsprechung und Literatur schließt hieraus, daß Zustellungsmängel in derartigen Fällen überhaupt nicht heilbar sind, auch nicht durch Genehmigung oder über § 295 ZPO (BGH NJW 1978, 426, 427; BGH NJW 1994, 2295, 2296; BAG EzA § 187 ZPO Nr. 1; von Feldmann, a.a.O., Rdn. 7 zu § 187 ZPO ; Baumbach/Hartmann, a.a.O., Rdn. 13 zu § 187 ZPO ; Zöller, a.a.O., Rdn. 9 zu § 187 ZPO ; Musielak, a.a.O., Rdn. 7 zu § 187 ZPO ).
  • LAG Hamburg, 20.11.2006 - 8 Ta 14/06

    Gegenstandswert für Antrag auf Zustimmungsersetzung bei Personaleinstellung

    Es ist damit der ständigen Rechtsprechung des LAG Hamburg gefolgt, wonach der Gegenstandswert für den Antrag nach § 99 IV BetrVG regelmäßig mit 2 Monatsgehältern und derjenige für den Antrag nach § 100 II 3 BetrVG regelmäßig mit einem weiteren Monatsgehalt anzusetzen ist (vgl. LAG Hamburg v. 09.12.1996 - 3 Ta 21/95 - n. v.; v. 27.08.1998 - 3 Ta 14/99 -n. v.; v. 02.12.2004 - 4 Ta 26/04 - NZA-RR 05, 209; v. 15.03.2000 - 5 Ta 2/00 - juris; ebenso LAG Düsseldorf v. 11.05.1999 - 7 Ta 143/99 - LAGE § 8 BRAGO Nr. 41).
  • LAG Hamburg, 27.09.2007 - 8 Ta 10/07

    Gegenstandswert für Antrag nach § 99 IV BetrVG bei Einstellung von

    Für den Antrag nach § 100 II 3 BetrVG ist ein ist in diesen Fällen die Hälfte von diesem Wert, also ein weiteres Monatsgehalt in Ansatz zu bringen (LAG Hamburg v. 20.11.2006 - 8 Ta 14/06 - juris; v. 09.12.1996 - 3 Ta 21/95 - n. v.; v. 27.08.1998 - 3 Ta 14/99 - n. v.; v. 02.12.2004 - 4 Ta 26/04 - NZA-RR 05, 209; v. 15.03.2000 - 5 Ta 2/00 - juris; ebenso LAG Düsseldorf v. 11.05.1999 - 7 Ta 143/99 - LAGE § 8 BRAGO Nr. 41).
  • LAG Hamburg, 02.12.2004 - 4 Ta 26/04

    Gegenstandswert des Arbeitgeberantrags auf Zustimmungsersetzung

    Nachdem die Zweite Kammer des Beschwerdegerichts mit Beschluss vom 04. August 1992 (2 Ta 6/92 - NZA 1993, 82) die Auffassung vertrat, dass für den Antrag des Betriebsrats gem. § 101 BetrVG eine Festsetzung in Anlehnung an § 12 Abs. 7 Satz 1 ArbGG in Höhe von drei Monatsgehältern nicht in Betracht komme, sondern vielmehr im Regelfall als Gegenstandswert ein Bruttomonatsgehalt des betroffenen Arbeitnehmers zugrunde zu legen sei, hat schließlich die Dritte Kammer des Beschwerdegerichts mit ihrem grundlegenden Beschluss vom 09. Dezember 1996 (3 Ta 21/95) (vgl. auch Beschl. vom 27.08.1999 - 3 Ta 14/99) es als sachgerecht erachtet, die Wertfestsetzung für Beschlussverfahren nach § 99 ff BetrVG im Zusammenhang mit der Einstellung von Arbeitnehmern nach folgenden wörtlich zitierten Grundsätzen vorzunehmen:.
  • FG Hamburg, 30.01.2004 - III 320/03

    Verfahrensrecht: Ersatzzustellung

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • LAG Hamburg, 28.10.2002 - 3 TaBV 5/02

    Anwaltsvergütung; Festsetzung des Gegenstandswertes; Wertfestsetzung im

    Der Betrag von EUR 4.000,- ist nach dem eindeutigen Wortlaut der gesetzlichen Regelung lediglich hilfsweise für solche Fallgestaltungen heranzuziehen, in denen auch die Lage des Falles keine weiteren Anhaltspunkte für die Wertfestsetzung bietet und eine individuelle Bewertung deshalb nicht möglich ist (Beschluss der beschließenden Kammer vom 27. August 1999 - 3 Ta 14/99 - n. v.; LAG Hamburg, Beschluss vom 04. August 1992 - 2 Ta 6/92 - NZA 1993, S. 42 ff., zu II 1 b cc der Gründe m. w. N.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht