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   LAG Bremen, 27.07.2016 - 3 TaBV 2/16   

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https://dejure.org/2016,26282
LAG Bremen, 27.07.2016 - 3 TaBV 2/16 (https://dejure.org/2016,26282)
LAG Bremen, Entscheidung vom 27.07.2016 - 3 TaBV 2/16 (https://dejure.org/2016,26282)
LAG Bremen, Entscheidung vom 27. Juli 2016 - 3 TaBV 2/16 (https://dejure.org/2016,26282)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beteiligungs- und Informationsrechte des Betriebsrats im Zusammenhang mit der Verteilung von Aktienoptionen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    BetrVG § 87 Nr. 10
    Beteiligungs- und Informationsrechte des Betriebsrats im Zusammenhang mit der Verteilung von Aktienoptionen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (24)

  • BAG, 08.06.1999 - 1 ABR 28/97

    Unterrichtung des Betriebsrats über Mitarbeiterbefragung

    Auszug aus LAG Bremen, 27.07.2016 - 3 TaBV 2/16
    Die Grenzen des Auskunftsanspruchs liegen danach dort, "wo Anhaltspunkte dafür fehlen, dass ein Beteiligungsrecht in Betracht kommt" (BAG 8. Juni 1999 - 1 ABR 28/97 - AP BetrVG 1972 § 80 Nr. 57).

    Ausreichend für den Auskunftsanspruch ist "eine gewisse Wahrscheinlichkeit für das Bestehen von Aufgaben des Betriebsrats" (BAG 30. März 2004 - 1 ABR 61/01 -, BAGE 110, 100 -122; 15. Dezember 1998 - 1 ABR 9/98 - BAGE 90, 288, 295 f.; 8. Juni 1999 aaO jeweils mwN).

    Bei der Beurteilung dieser Wahrscheinlichkeit ist vom jeweiligen Kenntnisstand des Betriebsrats auszugehen (BAG 8. Juni 1999 aaO).

  • LAG Baden-Württemberg, 09.04.2014 - 19 TaBV 7/13
    Auszug aus LAG Bremen, 27.07.2016 - 3 TaBV 2/16
    Gem. § 12 Abs. 4 AGG hat der Arbeitgeber die im Einzelfall geeigneten, erforderlichen und angemessenen Maßnahmen zum Schutz der Beschäftigten zu ergreifen (vgl. LAG Baden-Württemberg 9. April 2014 - 19 TaBV 7/13 - nicht rk).

    Auch wenn die ausländische Konzernmutter das Verfahren der teilnahmeberechtigten Arbeitnehmer abschließend festlegt, bleibt in diesem Rahmen Raum für ein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats, der jedenfalls die Einhaltung des Gleichbehandlungsgrundsatzes und der Vorgaben der Verteilungsgrundsätze überprüfen können muss (vgl. LAG Baden-Württemberg 9. April 2014 - 19 TaBV 7/13 - nicht rk; Fitting aaO. § 75 BetrVG Rn. 42; Otto/Mückl, DB 2009, 1594, 1598).

  • BAG, 21.11.2006 - 3 AZR 309/05

    Vorgezogene Betriebsrente des vorzeitig ausgeschiedenen Arbeitnehmers

    Auszug aus LAG Bremen, 27.07.2016 - 3 TaBV 2/16
    Im Konzern kommt deshalb eine unternehmensübergreifende Anwendung des Gleichbehandlungsgrundsatzes bei Sozialleistungen allenfalls dann in Betracht, wenn vom herrschenden Unternehmen ausgehend bestimmte Leistungen üblicherweise konzerneinheitlich erbracht werden und auf den Fortbestand dieser Übung ein schützenswertes Vertrauen für die Arbeitnehmer der Konzernunternehmen entstanden ist (BAG 17. Juni 2009 - 7 AZR 112/08 (A) -, BAGE 131, 113 -144, Rn. 78; 4. Oktober 1994 - 3 AZR 910/93 - zu B II 3 der Gründe, BAGE 78, 87 = AP BetrAVG § 16 Nr. 32 = EzA BetrAVG § 16 Nr. 28; 21. November 2006 - 3 AZR 309/05 - Rn. 59, AP BetrAVG § 1b Nr. 7; Fitting aaO. § 75 BetrVG Rn. 42).

    Dabei greift der Gleichbehandlungsgrundsatz nur bei einem gestaltenden Verhalten, aber nicht beim bloßen Normvollzug ein (BAG 21. November 2006 - 3 AZR 309/05 -, Rn. 60, juris; 5. Oktober 1999 - 3 AZR 230/98 - BAGE 92, 310 , zu IV der Gründe; 26. April 2005 - 1 AZR 76/04 - BAGE 114, 286 , zu II 1 der Gründe).

  • BAG, 04.10.1994 - 3 AZR 910/93

    Betriebsrentenanpassung im Konzern

    Auszug aus LAG Bremen, 27.07.2016 - 3 TaBV 2/16
    (3) Der Gleichbehandlungsgrundsatz gilt unternehmens-, nicht aber ohne weiteres konzernbezogen (BAG 4. Oktober 1994 - 3 AZR 910/93 -, BAGE 78, 87 -107, Rn. 29; HWK/Hergenröder 3. Aufl. GG Art. 3 Rn. 54; Konzen, RdA 1984, 65, 87; Schäfer, Beilage Nr. 1 zu NZA 1988, 31, 34, jeweils m.w.N.).

    Im Konzern kommt deshalb eine unternehmensübergreifende Anwendung des Gleichbehandlungsgrundsatzes bei Sozialleistungen allenfalls dann in Betracht, wenn vom herrschenden Unternehmen ausgehend bestimmte Leistungen üblicherweise konzerneinheitlich erbracht werden und auf den Fortbestand dieser Übung ein schützenswertes Vertrauen für die Arbeitnehmer der Konzernunternehmen entstanden ist (BAG 17. Juni 2009 - 7 AZR 112/08 (A) -, BAGE 131, 113 -144, Rn. 78; 4. Oktober 1994 - 3 AZR 910/93 - zu B II 3 der Gründe, BAGE 78, 87 = AP BetrAVG § 16 Nr. 32 = EzA BetrAVG § 16 Nr. 28; 21. November 2006 - 3 AZR 309/05 - Rn. 59, AP BetrAVG § 1b Nr. 7; Fitting aaO. § 75 BetrVG Rn. 42).

  • BAG, 23.06.2009 - 1 ABR 30/08

    Mitbestimmung bei Einstellung - Weiterbeschäftigung - Zuweisung von Beamten an

    Auszug aus LAG Bremen, 27.07.2016 - 3 TaBV 2/16
    BetrVG genannten normativen Regelungen gleich (BAG 23. Juni 2009 - 1 ABR 30/08 - Rn. 23, AP BetrVG 1972 § 99 Einstellung Nr. 59).

    Wo für den Arbeitgeber nichts zu entscheiden ist, gibt es für den Betriebsrat nichts mitzubestimmen (BAG 23. Juni 2009 - 1 ABR 30/08 -, Rn. 23, juris zu § 99 BetrVG ; 11. Dezember 2012 - 1 ABR 78/11 -, BAGE 144, 109 -116 Rn. 20).

  • BAG, 14.05.2013 - 1 ABR 4/12

    Betriebsrat - Unterrichtung über die wirtschaftliche Lage und Entwicklung des

    Auszug aus LAG Bremen, 27.07.2016 - 3 TaBV 2/16
    Dies ist bei der Auslegung des Antrags stets zu berücksichtigen (BAG 14. Mai 2013 - 1 ABR 4/12 -, Rn. 10, juris).

    Hieraus folgt eine zweistufige Prüfung darauf hin, ob überhaupt eine Aufgabe des Betriebsrats gegeben und ob im Einzelfall die begehrte Information zu ihrer Wahrnehmung erforderlich ist (BAG 14. Mai 2013 - 1 ABR 4/12; 7. Februar 2012 - 1 ABR 46/10 - Rn. 7, BAGE 140, 350 ).

  • BAG, 16.01.2008 - 7 AZR 887/06

    Betriebsratsmitglied - Entgeltsicherung - Aktienoptionen

    Auszug aus LAG Bremen, 27.07.2016 - 3 TaBV 2/16
    Es ist dann Sache des Arbeitgebers, die Erfüllbarkeit der eingegangenen Verpflichtung sicherzustellen (BAG 16. Januar 2008 - 7 AZR 887/06 -, Rn. 17, juris).

    Die von einem Dritten in Hinblick auf das Arbeitsverhältnis erbrachten Leistungen können somit Arbeitsentgelt i.S.d. § 37 Abs. 4 BetrVG darstellen, wenn der Dritte sie nach der Abrede der Arbeitsvertragsparteien anstelle oder neben dem zwischen ihnen vereinbarten Arbeitsentgelt erbringen soll (BAG 16. Januar 2008 - 7 AZR 887/06 -, Rn. 16, juris).

  • BAG, 12.02.2003 - 10 AZR 299/02

    Betriebsübergang - Aktienoptionsplan

    Auszug aus LAG Bremen, 27.07.2016 - 3 TaBV 2/16
    a) Schließt der Arbeitnehmer eine Vereinbarung über die Gewährung von Aktienoptionen nicht mit seinem Arbeitgeber, sondern mit einem anderen Konzernunternehmen ab, so können Ansprüche aus dieser Vereinbarung grundsätzlich nur gegenüber dem vertragsschließenden Konzernunternehmen geltend gemacht werden und werden nicht Bestandteil des Arbeitsverhältnisses mit einer Tochtergesellschaft (grundlegend BAG 12. Februar 2003 - 10 AZR 299/02 -, BAGE 104, 324 -335, Rn. 53).

    Der Vertrag über die Gewährung von Aktienoptionen steht rechtlich selbständig neben dem Arbeitsvertrag des Arbeitnehmers mit der Tochtergesellschaft (BAG 12. Februar 2003 - 10 AZR 299/02; LAG München 12. Februar 2009, 3 Sa 833/08; Lingemann/Diller/Mengel NZA 2000, 1191, 1198).

  • BAG, 11.12.2012 - 1 ABR 78/11

    Mitbestimmung - Verwaltungsakt - Videoüberwachung

    Auszug aus LAG Bremen, 27.07.2016 - 3 TaBV 2/16
    Wo für den Arbeitgeber nichts zu entscheiden ist, gibt es für den Betriebsrat nichts mitzubestimmen (BAG 23. Juni 2009 - 1 ABR 30/08 -, Rn. 23, juris zu § 99 BetrVG ; 11. Dezember 2012 - 1 ABR 78/11 -, BAGE 144, 109 -116 Rn. 20).
  • BAG, 07.02.2012 - 1 ABR 46/10

    Betriebsrat - Überwachungsrecht - betriebliches Eingliederungsmanagement -

    Auszug aus LAG Bremen, 27.07.2016 - 3 TaBV 2/16
    Hieraus folgt eine zweistufige Prüfung darauf hin, ob überhaupt eine Aufgabe des Betriebsrats gegeben und ob im Einzelfall die begehrte Information zu ihrer Wahrnehmung erforderlich ist (BAG 14. Mai 2013 - 1 ABR 4/12; 7. Februar 2012 - 1 ABR 46/10 - Rn. 7, BAGE 140, 350 ).
  • BAG, 17.06.2009 - 7 AZR 112/08

    Tarifliche Altersgrenze von 60 Jahren für Piloten

  • BAG, 26.04.2005 - 1 AZR 76/04

    Mitbestimmungsrecht bei Lohngestaltung

  • BAG, 15.12.1998 - 1 ABR 9/98

    Unterrichtung des Betriebsrats über Beschäftigung freier Mitarbeiter

  • BAG, 05.10.1999 - 3 AZR 230/98

    Absenkung einer tarifvertraglichen Zusatzrente bei späterer Änderung der

  • BAG, 13.02.2002 - 5 AZR 713/00

    Gleichbehandlung; Vergütung AT-Angestellte

  • BAG, 06.05.2003 - 1 ABR 13/02

    Auskunftsanspruch bei "Vertrauensarbeitszeit

  • BAG, 29.06.2004 - 1 ABR 32/99

    Auskunftsanspruch nach § 5 Abs. 1 EBRG gegen fingierte zentrale Leitung

  • BAG, 30.03.2004 - 1 ABR 61/01

    Auskunftsanspruch des Betriebsrats über Struktur einer gemeinschaftsweit tätigen

  • BAG, 26.01.2016 - 1 ABR 68/13

    Konzernbetriebsrat - Zuständigkeit - Überwachungseinrichtung

  • BAG, 17.02.2015 - 1 ABR 45/13

    Personalgestellung - Mitbestimmung des Betriebsrats

  • BAG, 07.02.2012 - 1 ABR 63/10

    Betriebsrat - Mitbestimmung - Parkplatz - Gesetzesvorbehalt

  • BAG, 22.07.2008 - 1 ABR 40/07

    Mitbestimmung des Betriebsrats bei Ethik-Richtlinien

  • BAG, 25.01.2000 - 1 ABR 3/99

    Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung und Mitbestimmung des Betriebsrats

  • LAG München, 12.02.2009 - 3 Sa 833/08

    Aktienbezugsrechte im Konzern

  • LAG München, 11.08.2017 - 9 TaBV 34/17

    Aktienoptionen, Mitbestimmungsrecht ausländische Muttergesellschaft

    Wird der Mitbestimmungsgegenstand durch diese inhaltlich und abschließend geregelt, fehlt es an einer Ausgestaltungsmöglichkeit durch die Betriebsparteien (LAG Bremen, 27.07.2016 - 3 TaBV 2/16, Rn. 35).

    In einem solchen Fall scheidet ein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats aus (vgl. auch LAG Baden-Württemberg, 17.01.2017 - 19 TaBV 3/16, Rn. 34; LAG Bremen, 27.07.2016 - 3 TaBV 2/16, Rn. 35).

    Maßgeblich ist nicht wer "behandelt", solange ein Bezug zum Arbeitsverhältnis besteht (vgl. ausführlich LAG Baden-Württemberg, 17.01.2017, Rn. 37 ff., LAG Bremen, 27.07.2016 -3 TaBV 2/16, Rn. 46; LAG Baden-Württemberg, 09.04.2014 - 19 TaBV 7/13, Rn. 39).

    Die Grundsätze, nach denen die amerikanische Muttergesellschaft der Arbeitgeberin die Mitarbeiterbeteiligungen zuteilt, gehören nicht zu den Grundsätzen von Recht und Billigkeit i.S.d. § 75 Abs. 1 BetrVG (a.A. LAG Bremen, 27.07.2016 - 3 TaBV 2/16, Rn. 41).

    Soweit diese Entscheidung von Urteil des LAG Bremen (27.07.2016 - 3 TaBV 2/16) abweicht, war nach § 92 Abs. 2 Ziff. 2 ArbGG die Rechtsbeschwerde zuzulassen.

  • BAG, 20.03.2018 - 1 ABR 50/16

    Unzulässige Beschwerde - Anforderungen an die Beschwerdebegründung

    Die Rechtsbeschwerde des Betriebsrats gegen den Beschluss des Landesarbeitsgerichts Bremen vom 27. Juli 2016 - 3 TaBV 2/16 - wird zurückgewiesen.

    Auf die Rechtsbeschwerde der Arbeitgeberin wird der Beschluss des Landesarbeitsgerichts Bremen vom 27. Juli 2016 - 3 TaBV 2/16 - aufgehoben und die Beschwerde des Betriebsrats gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Bremen-Bremerhaven vom 8. Oktober 2015 - 9 BV 910/14 - als unzulässig verworfen.

  • LAG Hessen, 03.08.2017 - 5 TaBV 23/17

    Die bloße Mitwirkung eines zum Konzern gehörenden Unternehmens an der

    Erforderlich ist zumindest ein beschränkter Gestaltungsspielraum, der durch die Gewährung von Mitsprache - und Vorschlagsrechten von der Muttergesellschaft eingeräumt wird (vgl. LAG Bremen 27.7.2016 - 3 TaBV 2/16 - S. 11; Lingemann/Stiller/Mengel in: NZA 2000, 1191 (1200)).
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