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   LAG Bremen, 27.08.2003 - 2 Sa 78/03   

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https://dejure.org/2003,4665
LAG Bremen, 27.08.2003 - 2 Sa 78/03 (https://dejure.org/2003,4665)
LAG Bremen, Entscheidung vom 27.08.2003 - 2 Sa 78/03 (https://dejure.org/2003,4665)
LAG Bremen, Entscheidung vom 27. August 2003 - 2 Sa 78/03 (https://dejure.org/2003,4665)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Kündigungsschutzklage gegen eine ordentliche, betriebsbedingte Kündigung; Unterlassen einer Betriebsratsanhörung; Eigenständige betriebsratsfähige Einheit (Betriebsteil); Selbständiger kontra nicht selbständiger Betriebsteil; Eigenständigkeit in Funktion und ...

  • Judicialis

    BetrVG § 1; ; BetrVG § ... 1 Abs. 1; ; BetrVG § 4; ; BetrVG § 4 Abs. 1; ; BetrVG § 4 Abs. 1 Satz 1; ; BetrVG § 4 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2; ; BetrVG § 4 Abs. 1 Satz 1 Ziffer 1; ; BetrVG § 4 Abs. 1 Ziff. 1; ; BetrVG § 4 Abs. 1 Ziff. 2; ; BetrVG § 4 Abs. 2; ; BetrVG § 4 Satz 1; ; BetrVG § 4 Satz 1 Nr. 2; ; BetrVG § 87 Abs. 1; ; BetrVG § 99; ; BetrVG § 102

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BetrVG § 4 Abs. 1 Nr. 1, 2
    Begriff des eigenständigen Betriebsteils i.S. von § 4 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (14)

  • BAG, 24.02.1976 - 1 ABR 62/75

    Begriff der räumlich weiten Entfernung vom Hauptbetrieb

    Auszug aus LAG Bremen, 27.08.2003 - 2 Sa 78/03
    Es muss vielmehr darauf abgestellt werden, ob bei der gegebenen Entfernung eine ordnungsgemäße Betreuung der in dem auswärtigen Betriebsteil beschäftigten Arbeitnehmer durch einen Betriebsrat am Sitz des Hauptbetriebs möglich wäre (BAG Beschluss vom 30.06.1993 a.a.O. und vom 24.02.1976 Az.: 1 ABR 62/75 = AP Nr. 2 zu § 4 BetrVG 1972).

    Die Frage, ob ein Betriebsteil räumlich weit entfernt ist, muss daher nach organisations-, aber auch belegschaftsbezogenen Kriterien beantwortet werden (BAG Beschlüsse vom 24.02.1976 - 1 ABR 62/75 = AP Nr. 2 zu § 4 BetrVG 1972; vom 05.06.1964 Az.: 1 ABR 11/63 = AP Nr. 7 zu § 3 BetrVG 1952).

  • BAG, 23.09.1960 - 1 ABR 9/59

    Begriff des "Betriebsteil " - Wahl eines Betriebsrats bei räumlich weiter

    Auszug aus LAG Bremen, 27.08.2003 - 2 Sa 78/03
    Es kommt daher entscheidend auf die Verkehrsmöglichkeiten an, die es dem Betriebsrat ermöglichen müssen, kurzfristig zusammenzutreten (BAG Beschlüsse vom 23.9.1960 Az.: 1 ABR 9/59 und vom 24.09.1968 Az.: 1 ABR 4/68 = AP Nr. 4 und 9 zu § 3 BetrVG 1952).

    Jeder Arbeitnehmer muss daher auch die Möglichkeit haben, das Betriebsratsmitglied seines Vertrauens aufzusuchen, ohne hieran allein wegen der räumlichen Entfernung gehindert zu sein (BAG Beschlüsse vom 23.09.1960 Az.: 1 ABR 9/59 und vom 01.02.1963 Az.: 1 ABR 1/62 = AP Nr. 4 und 5 zu § 3 BetrVG 1952).

  • BAG, 25.09.1986 - 6 ABR 68/84

    Bildung eines einheitlichen Betriebs nach räumlichem Zusammenschluß zweier

    Auszug aus LAG Bremen, 27.08.2003 - 2 Sa 78/03
    Dieser sei zwar in die Organisation des Hauptbetriebes eingegliedert; er sei ihm gegenüber jedoch räumlich und organisatorisch abgrenzbar und relativ verselbständigt, bleibe aber auf dessen Zweck ausgerichtet (siehe auch BAGE 53, 119, 128 = AP Nr. 7 zu § 1 BetrVG 1972, m. w. Nw.).
  • BAG, 29.01.1992 - 7 ABR 27/91

    Wahlberechtigung von Zeitungszustellern

    Auszug aus LAG Bremen, 27.08.2003 - 2 Sa 78/03
    Ein Betriebsteil gilt dann als betriebsratsfähiger Betrieb i.S. des § 4 Satz 1 Nr. 2 BetrVG, wenn er nicht nur hinsichtlich seiner Funktion, sondern auch hinsichtlich seiner Organisation in der Weise eine gewisse Eigenständigkeit hat, dass in ihm der wesentliche Kern der der betrieblichen Mitbestimmung unterliegenden Arbeitgeberfunktionen auszuüben ist (BAG, Beschluss vom 29.1.1992, Az: 7 ABR 27/91 = AP Nr. 1 zu § 7 BetrVG 1972).
  • BAG, 28.06.1995 - 7 ABR 59/94

    Begriff des Betriebsteils

    Auszug aus LAG Bremen, 27.08.2003 - 2 Sa 78/03
    Das Bundesarbeitsgericht hat in seiner Entscheidung vom 26.08.1995 (Az.: 7 ABR 59/94 = EZA § 4 Nr. 7) ausgeführt, dass nicht jede räumlich oder organisatorisch abgrenzbare Betriebsstätte ein Betriebsteil im Sinne von § 4 Abs. 1 BetrVG sei.
  • BAG, 25.05.1988 - 7 ABR 51/87

    Vorliegen eines einheitlichen Betriebsteils bei zwei Niederlassungen

    Auszug aus LAG Bremen, 27.08.2003 - 2 Sa 78/03
    Insoweit ist wie unter 1. a) festgestellt, eine den Einsatz der Arbeitnehmer bestimmende Leitung institutionalisiert, von der das Weisungsrecht des Arbeitgebers ausgeübt wird (vgl. BAG Beschlüsse vom 29.5.1991, Az.: 7 ABR 54/90 = AP Nr. 5 zu § 4 BetrVG 1972 und vom 25.5.1988 Az.: 7 ABR 51/87, n. v.).
  • BAG, 01.02.1963 - 1 ABR 1/62

    Nichtigkeit einer Betriebsratswahl - Arbeitsgerichtliches Beschlußverfahren -

    Auszug aus LAG Bremen, 27.08.2003 - 2 Sa 78/03
    Jeder Arbeitnehmer muss daher auch die Möglichkeit haben, das Betriebsratsmitglied seines Vertrauens aufzusuchen, ohne hieran allein wegen der räumlichen Entfernung gehindert zu sein (BAG Beschlüsse vom 23.09.1960 Az.: 1 ABR 9/59 und vom 01.02.1963 Az.: 1 ABR 1/62 = AP Nr. 4 und 5 zu § 3 BetrVG 1952).
  • BAG, 05.06.1964 - 1 ABR 11/63

    Antragsrecht einer "im Betrieb vertretenen Gewerkschaft - Begriff des Betriebs

    Auszug aus LAG Bremen, 27.08.2003 - 2 Sa 78/03
    Die Frage, ob ein Betriebsteil räumlich weit entfernt ist, muss daher nach organisations-, aber auch belegschaftsbezogenen Kriterien beantwortet werden (BAG Beschlüsse vom 24.02.1976 - 1 ABR 62/75 = AP Nr. 2 zu § 4 BetrVG 1972; vom 05.06.1964 Az.: 1 ABR 11/63 = AP Nr. 7 zu § 3 BetrVG 1952).
  • BAG, 30.06.1993 - 7 ABR 64/92

    Betriebsratswahl - Wachobjekte als Betriebsteil

    Auszug aus LAG Bremen, 27.08.2003 - 2 Sa 78/03
    Fehle es an einer selbständigen Leitungsstruktur, lägen die Merkmale des Betriebsbegriffs im Sinne von § 1 BetrVG und die des Begriffs des Betriebsteils im Sinne des § 4 Satz 1 BetrVG nicht vor (BAG 30.6.1993 Az.: 7 ABR 64/92).
  • LAG Bremen, 15.09.1999 - 2 TaBV 19/98

    Feststellung der Unwirksamkeit einer Betriebsratswahl; Verfahrensfehler bei der

    Auszug aus LAG Bremen, 27.08.2003 - 2 Sa 78/03
    Es hat sich dies in seinen Beschlüssen vom 15.09.1999 (Az.: 2 TaBV 19/98) und vom 04.07.2001 (Az. 2 TaBV 1/01) in einer Entscheidung ein Unternehmen betreffend, das Dienstleistungen in Kundenbetrieben wie Reinigung, Catering etc. erbringt, zu Eigen gemacht.
  • BAG, 29.05.1991 - 7 ABR 54/90

    Betriebsteile als selbständige Betriebe - Rechtsschutzinteresse

  • BAG, 24.09.1968 - 1 ABR 4/68

    Begriff der "räumlich weiten Entfernung"

  • LAG Bremen, 04.07.2001 - 2 TaBV 1/01
  • LAG Bremen, 27.08.2003 - 2 Sa 123/03
  • BAG, 03.06.2004 - 2 AZR 577/03

    Anhörung des Betriebsrats des Hauptbetriebs zur Kündigung eines Arbeitnehmers der

    Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Bremen vom 27. August 2003 - 2 Sa 78/03 - aufgehoben.
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