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   LAG Bremen, 27.10.1995 - 4 Sa 56/95   

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LAG Bremen, 27.10.1995 - 4 Sa 56/95 (https://dejure.org/1995,4910)
LAG Bremen, Entscheidung vom 27.10.1995 - 4 Sa 56/95 (https://dejure.org/1995,4910)
LAG Bremen, Entscheidung vom 27. Oktober 1995 - 4 Sa 56/95 (https://dejure.org/1995,4910)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wirksamkeit der Zustellung eines Versäumnisurteils und einer Klage

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BB 1996, 538
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (17)

  • BGH, 23.11.1977 - VIII ZR 107/76

    Revision gegen die Verwerfung des Einspruchs gegen ein Versäumnisurteil als

    Auszug aus LAG Bremen, 27.10.1995 - 4 Sa 56/95
    (vgl. BGH, NJW 1978, 426) Die Voraussetzung für eine Heilung des Zustellungsmangels mit der Folge, dass die Zustellung als bewirkt angesehen werden kann, ist somit erst gegeben, wenn der Zweck der verletzten Verfahrensnorm auf andere Weise dennoch eingetreten ist (vgl. OLG Köln, GRUR 1987, 404 m.w.N.).Der Begriff des "Zugangs" im Sinne von § 187 ZPO , erfordert daher, dass das zuzustellende Schriftstück, hier also die beglaubigte Abschrift der Klageschrift (§§ 253 Abs. 1, 271 Abs. 1, 170 Abs. 1 , ZPO ), auf irgendeine Weise - wenn auch nur vorübergehend - in den Besitz des Zustellungsadressaten selbst gelangt ist (vgl. OLG Köln, aaO., BGHZ 17, 348, 352. Eine anderweitige Kenntnisnahme vom Inhalt des zuzustellenden Schriftsatzes ohne Besitzerlangung, etwa durch Unterrichtung des Prozessbevollmächtigten nach Akteneinsicht, genügt nicht (vgl. BGHZ 70, 387, OLG Köln, aaO., OLG Nürnberg, MDR 1982, 238; Zöller/Stöber, aaO., § 187 Rdn. 3, Baumbach/Hartmann, aaO. § 187 Rdn. 3, MünchKomm/von Feldmann, ZPO , § 187 Rdn. 4), da insoweit der Wille fehlt, die Zustellung an ihn zu bewirken.

    Die vom Arbeitsgericht angeführten Entscheidungen, in denen angeblich eine Gegenauffassung vertreten wird, betreffen andere Fallgestaltungen: In der Entscheidung des BGH, NJW 1978, 426 hatte der Zustelladressat die Zustellung einer Klage an sich arglistig vereitelt.

    Im Übrigen lässt der BGH aber auch hier offen, ob die Kenntnis des Zustellungsadressaten vom Inhalt des zuzustellenden Schriftstückes ohne Besitzerlangung ausreicht, um einen Zugang anzunehmen (vgl. BGH, NJW 1978, 426, 427. Die beiden anderen Entscheidungen, die das Arbeitsgericht zitiert hat, betreffen Fälle, in denen zwar an den falschen Adressaten zugestellt wurde, das Schriftstück aber gleichwohl in den Besitz des richtigen Adressaten gelangt ist.

  • OLG Hamm, 10.05.1994 - 29 U 193/93
    Auszug aus LAG Bremen, 27.10.1995 - 4 Sa 56/95
    Aufgrund des von dem Beklagten gesetzten Rechtsscheins ist dabei im Rechtsverkehr gegenüber Dritten gleichwohl als Betreiber der Gaststätte und somit auch als Arbeitgeber der dort beschäftigten Frau ... zu behandeln (vgl. OLG Köln, NJW-NR 1989, 335 ; OLG Hamm, NJW-RR 1995, 418; BGH, NJW 1990, 827, 829, auch OLG Karlsruhe, GRUR 1984, 829).

    Dieser und der nach Rechtsscheinsgrundsätzen Haftende haften vielmehr als Gesamtschuldner, wobei der allein in Anspruch Genommene ggf. im Innenverhältnis von dem anderen Ausgleich verlangen kann (vgl. OLG Hamm, NJW-RR 1995, 418, 419; BGH, NJW 1991, 2627, 2628, BGH, NJW 1990, 2678, 2679, BGH, NJW 1988, 3013 ).

  • BAG, 15.10.1980 - 4 AZR 662/78

    Forderungspfändung - Zustellung - PfÜB - Pfändungs- und Überweisungsbeschluß -

    Auszug aus LAG Bremen, 27.10.1995 - 4 Sa 56/95
    Diese Betrachtungsweise wird aber dem Zweck des § 185 ZPO nach Auffassung der Kammer nicht gerecht: Dieser besteht zum einen in der Besorgnis, der Prozessgegner werde das Schriftstück dem Zustellungsadressaten nicht aushändigen - wie im vorliegenden Fall -, zum anderen im Schutzbedürfnis des Zustellungsadressaten (vgl. BAG, NJW 1981, 1399, 1400. § 185 ZPO ist daher weit auszulegen und auch auf solche Fälle anzuwenden, in denen sich die Gegnerschaft nur aufgrund der tatsächlichen Interessenlage ergibt. Für die vorliegende Drittschuldnerklage ergibt sich das Verhältnis der Frau ... (Schuldnerin) und des Beklagten (Drittschuldner) aus § 841 ZPO .

    Aus diesem Grunde ist nach zutreffender Rechtsprechung des BAG auch eine Zustellung des Pfändungsbeschlusses an den Drittschuldner durch Ersatzzustellung an den Schuldner unwirksam (BAG, NJW 1981, 1399, 1400.

  • BGH, 24.06.1991 - II ZR 293/90

    Rechtsscheinhaftung bei Fortlassung des Formzusatzes

    Auszug aus LAG Bremen, 27.10.1995 - 4 Sa 56/95
    Dieser und der nach Rechtsscheinsgrundsätzen Haftende haften vielmehr als Gesamtschuldner, wobei der allein in Anspruch Genommene ggf. im Innenverhältnis von dem anderen Ausgleich verlangen kann (vgl. OLG Hamm, NJW-RR 1995, 418, 419; BGH, NJW 1991, 2627, 2628, BGH, NJW 1990, 2678, 2679, BGH, NJW 1988, 3013 ).
  • BGH, 16.06.1993 - VIII ZB 39/92

    Zurechnung fehlerhafter Zustellung kraft Rechtsscheins

    Auszug aus LAG Bremen, 27.10.1995 - 4 Sa 56/95
    Von § 183 ZPO wird auch der Scheininhaber erfasst: Dieser muss den von ihm in der Öffentlichkeit herbeigeführten Rechtsschein, am Zustellungsort einen Gewerbebetrieb zu führen, gegen sich gelten lassen (vgl. OLG Köln, NJW-RR 1989, 535, BGH, NJW-RR 1993, 1083 , MünchKomm/von Feldmann, ZPO , § 183 Rdn. 2, Zöller/Stöber, § 183 Rdn. 4a).
  • BGH, 15.01.1990 - II ZR 311/88

    Person des Vertragspartners bei unternehmensbezogenen Geschäften mit einer GmbH;

    Auszug aus LAG Bremen, 27.10.1995 - 4 Sa 56/95
    Dieser und der nach Rechtsscheinsgrundsätzen Haftende haften vielmehr als Gesamtschuldner, wobei der allein in Anspruch Genommene ggf. im Innenverhältnis von dem anderen Ausgleich verlangen kann (vgl. OLG Hamm, NJW-RR 1995, 418, 419; BGH, NJW 1991, 2627, 2628, BGH, NJW 1990, 2678, 2679, BGH, NJW 1988, 3013 ).
  • LG Berlin, 23.04.1987 - 7 O 282/85
    Auszug aus LAG Bremen, 27.10.1995 - 4 Sa 56/95
    Von § 183 ZPO wird auch der Scheininhaber erfasst: Dieser muss den von ihm in der Öffentlichkeit herbeigeführten Rechtsschein, am Zustellungsort einen Gewerbebetrieb zu führen, gegen sich gelten lassen (vgl. OLG Köln, NJW-RR 1989, 535, BGH, NJW-RR 1993, 1083 , MünchKomm/von Feldmann, ZPO , § 183 Rdn. 2, Zöller/Stöber, § 183 Rdn. 4a).
  • BGH, 17.10.1989 - XI ZR 158/88

    Abschluß eines Beratungsvertrages mit einer Steuerberater-Sozietät;

    Auszug aus LAG Bremen, 27.10.1995 - 4 Sa 56/95
    Aufgrund des von dem Beklagten gesetzten Rechtsscheins ist dabei im Rechtsverkehr gegenüber Dritten gleichwohl als Betreiber der Gaststätte und somit auch als Arbeitgeber der dort beschäftigten Frau ... zu behandeln (vgl. OLG Köln, NJW-NR 1989, 335 ; OLG Hamm, NJW-RR 1995, 418; BGH, NJW 1990, 827, 829, auch OLG Karlsruhe, GRUR 1984, 829).
  • BGH, 24.03.1988 - IX ZR 114/87

    Sorgfaltspflichten des zum Prozeßbevollmächtigten bestellten Rechtsanwalts bei

    Auszug aus LAG Bremen, 27.10.1995 - 4 Sa 56/95
    Dieser und der nach Rechtsscheinsgrundsätzen Haftende haften vielmehr als Gesamtschuldner, wobei der allein in Anspruch Genommene ggf. im Innenverhältnis von dem anderen Ausgleich verlangen kann (vgl. OLG Hamm, NJW-RR 1995, 418, 419; BGH, NJW 1991, 2627, 2628, BGH, NJW 1990, 2678, 2679, BGH, NJW 1988, 3013 ).
  • LAG Berlin, 17.03.1995 - 1 Ta 6/95

    Streitwert: Hinzurechnung von Abfindungen

    Auszug aus LAG Bremen, 27.10.1995 - 4 Sa 56/95
    Auf die Berechnung in dem Beschluss des Landesarbeitsgerichts Bremen vom 14. August 1995 - 1 Ta 6/95 - wird verwiesen.
  • BGH, 29.06.1957 - IV ZR 88/57

    Anforderungen an den Rügeverzicht

  • BGH, 10.06.1955 - V ZR 72/54

    Zustellung eines Enteignungsbeschlusses

  • BGH, 11.11.1993 - VII ZB 24/93

    Berichtigung einer Prozeßhandlung ist nicht ausgeschlossen!

  • BGH, 10.10.1952 - V ZR 159/51

    Begriff des Streitgegenstandes; Voraussetzungen der Rechtshängigkeit

  • OLG Köln, 19.12.1986 - 6 U 141/86

    Vollziehungsfrist; Einstweilige Verfügung; Versäumung der Vollziehungsfrist

  • OLG Nürnberg, 05.11.1981 - 8 U 351/81
  • OLG Hamm, 02.12.1992 - 8 W 62/92
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