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   LAG Bremen, 30.10.2018 - 1 Sa 157/17   

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https://dejure.org/2018,47344
LAG Bremen, 30.10.2018 - 1 Sa 157/17 (https://dejure.org/2018,47344)
LAG Bremen, Entscheidung vom 30.10.2018 - 1 Sa 157/17 (https://dejure.org/2018,47344)
LAG Bremen, Entscheidung vom 30. Oktober 2018 - 1 Sa 157/17 (https://dejure.org/2018,47344)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • IWW

    Art. 23 EuGVVO, Art. 4 Abs. 1 Brüssel I, § ... 513 Abs. 2 ZPO, § 64 Abs. 1, 2 ArbGG, §§ 64 Abs. 6, 66 Abs. 1 ArbGG, 519, 520 ZPO, § 280 ZPO, Art. 24 EuGVVO, Abschnitt 5 der EuGVVO, Art. 4 Abs. 1 EuGVVO, Abschnitt 5 EuGVVO, Art. 21 Nr. 1 EuGVVO, § 611a BGB, Art. 21 Nr. 2 a EuGVVO, § 97 ZPO, § 72 Abs. 2 Nr. 1 ArbGG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Schlüssiger Vortrag zur Arbeitnehmereigenschaft als Indiz für die Gerichtszuständigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Schlüssiger Vortrag zur Arbeitnehmereigenschaft als Indiz für die Gerichtszuständigkeit; Zuständiges Gericht bei Klagen von Flugpersonal; Vorrang der Heimatbasis für die Gerichtszuständigkeit bei Klagen von Flugpersonal

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (11)

  • EuGH, 14.09.2017 - C-168/16

    Mitglieder des Flugpersonals können in Rechtsstreitigkeiten über ihre

    Auszug aus LAG Bremen, 30.10.2018 - 1 Sa 157/17
    Sie hat insoweit auf die Entscheidung des EUGH vom 14.09.2017 (C-168/16) verwiesen.

    Der EuGH habe in seiner Entscheidung vom 14.09.2017 ( C-168/16) auch nicht ausgeschlossen, dass Flugzeuge als Arbeitsmittel anzusehen seien.

    Diese Regelungen sind nach der ständigen Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs aus der Erwägung erwachsen, die schwächere Vertragspartei durch Zuständigkeitsvorschriften zu schützen, die für sie günstiger sind (EUGH v. 14.09.2017, C-168/16, NZA 2017, 1477 ff.).

    a) Der Europäische Gerichtshof hat in der Entscheidung vom 14.09.2017 (C-168/16) zur internationalen Zuständigkeit der Arbeitsgerichte bei Klagen von Flugpersonal ausgeführt, dass die Vorschriften des 5. Abschnitts der EuGVVO es dem Arbeitnehmer ermöglichen sollen, seinen Arbeitgeber vor dem Gericht zu verklagen, das ihm seiner Ansicht nach am nächsten steht, indem sie ihm die Befugnis einräumen, vor einem Gericht des Ortes eines Mitgliedstaats zu klagen, an dem er z. B. die Arbeit gewöhnlicher Weise verrichtet oder zuletzt gewöhnlich verrichtet hat.

    Bei einem Arbeitsvertrag, der im Hoheitsgebiet mehrerer Vertragsstaaten erfüllt wurde, ist es notwendig, den Ort zu bestimmen, mit dem der Rechtsstreit die engste Verknüpfung aufweist, um so das zur Entscheidung des Rechtsstreits aufgrund seiner Lage am Besten geeignete Gericht zu bezeichnen und dem Arbeitnehmer als der sozial schwächeren Partei einen angemessenen Schutz zu gewährleisten sowie eine Häufung von Gerichtsständen zu vermeiden (EuGH v. 14.09.2017, a. a. O.).

    Denn an diesem Ort könne der Arbeitnehmer mit dem geringsten Kostenaufwand Klage gegen seinen Arbeitgeber erheben und das Gericht dieses Ortes ist am Besten zur Entscheidung eines Rechtsstreits befähigt, der den Arbeitsvertrag betrifft (EuGH vom 14.09.2017, a. a. O.).

    Es ist insbesondere zu ermitteln, in welchem Mitgliedsstaat der Ort liegt, von dem aus der Arbeitnehmer seine Verkehrsdienste erbringt, an den er danach zurückkehrt, an dem er seine Anweisungen dazu erhält und seine Arbeit organisiert und an dem sich die Arbeitsmittel befinden (EuGH v. 14.09.2017, a. a. O.).

  • BAG, 24.09.2009 - 8 AZR 306/08

    Internationale Zuständigkeit - Hochseefähre

    Auszug aus LAG Bremen, 30.10.2018 - 1 Sa 157/17
    Nach der Lehre von den doppelt relevanten Tatsachen muss der Kläger die zuständigkeitsbegründeten Tatsachen nur schlüssig behaupten (BAG v. 24.09.2009, 8 AZR 306/08).

    Denn Gründe des materiellen Rechts sollen nicht in die Zuständigkeitsprüfung durchschlagen, da der Beklagte nicht durch bloße Gegenbehauptungen den vom Kläger bezeichneten Gerichtsstand diesem nehmen können soll (EUGH v. 03.07.1997, C-269/95; BAG v. 24.09.2009, a. a. O.).

  • BGH, 17.03.2015 - VI ZR 11/14

    Schadensersatzprozess wegen des Erwerbs von Aktien einer nicht börsennotierten

    Auszug aus LAG Bremen, 30.10.2018 - 1 Sa 157/17
    Die Berufung sei auch nicht gemäß § 513 Abs. 2 ZPO unzulässig, da davon Entscheidungen über internationale Zuständigkeiten nicht erfasst würden (BHG v. 17.03.2015, VI ZR 11/14).

    Zwar enthält diese Vorschrift keine Beschränkung auf die örtliche und sachliche Zuständigkeit, doch kann sie wegen deren Bedeutung auch für die Frage des anwendbaren Rechts nach zutreffender Auffassung nicht auf die internationale Zuständigkeit angewendet werden (BGH v. 17.03.2015, VI ZR 11/14; Zöller(-Heßler), ZPO , 32. Aufl., § 513 Rn 8 m. w. N.).

  • BAG, 17.10.1990 - 5 AZR 639/89

    Arbeitsgerichtliche Zuständigkeit für arbeitnehmerähnliche Personen

    Auszug aus LAG Bremen, 30.10.2018 - 1 Sa 157/17
    Zwischenurteile über die Zulässigkeit einer Klage sind revisionsfähig (BAG v. 17.10.1990, 5 AZR 639/89; Schwab/Weth, ArbGG , 3. A., § 72 Rn. 14).
  • EuGH, 28.01.2015 - C-375/13

    Kolassa - Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts - Verordnung (EG) Nr.

    Auszug aus LAG Bremen, 30.10.2018 - 1 Sa 157/17
    Nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs ist es bei Fragen der internationalen Zuständigkeit nicht erforderlich, zu den strittigen Tatsachen, die sowohl für die Frage der Zuständigkeit als auch für das Bestehen des geltend gemachten Anspruchs von Bedeutung sind, ein umfassendes Beweisverfahren durchzuführen (EUGH v. 28.01.2015, C-375/13).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 27.02.2018 - 6 SHa 140/18

    Arbeitsort eines Piloten - Fluggesellschaft mit Sitz im europäischen Ausland -

    Auszug aus LAG Bremen, 30.10.2018 - 1 Sa 157/17
    Vielmehr stelle er einen Aspekt dar, der bei der Ermittlung der relevanten Indizien eine wichtige Rolle spiele (vgl. auch LAG Berlin-Brandenburg v. 27.02.2018, 6 SHa 140/18; LAG Berlin-Brandenburg v. 05.03.2018, 15 SHa 180/18).
  • EuGH, 03.05.2012 - C-337/10

    Bei Eintritt in den Ruhestand hat ein Beamter Anspruch auf eine finanzielle

    Auszug aus LAG Bremen, 30.10.2018 - 1 Sa 157/17
    a) Mit dem unionsrechtlichen Arbeitnehmerbegriff wird jede tatsächliche und echte Tätigkeit erfasst, mit Ausnahme solcher so geringen Umfangs, dass sie völlig untergeordnet und unwesentlich ist, wenn jemand während einer bestimmten Zeit für einen anderen nach dessen Weisung Leistungen erbringt und dafür als Gegenleistung eine Vergütung erhält (s. nur EuGH v. 03.05.2012, C-337/10; s. auch Dornbusch/Fischermeier/Löwisch (-Kolbe), AR, 8. A. § 6 GewO Rn. 5).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 05.03.2018 - 15 SHa 180/18

    Zuständigkeitsbestimmung - fliegendes Personal - Stationierungsort

    Auszug aus LAG Bremen, 30.10.2018 - 1 Sa 157/17
    Vielmehr stelle er einen Aspekt dar, der bei der Ermittlung der relevanten Indizien eine wichtige Rolle spiele (vgl. auch LAG Berlin-Brandenburg v. 27.02.2018, 6 SHa 140/18; LAG Berlin-Brandenburg v. 05.03.2018, 15 SHa 180/18).
  • EuGH, 03.07.1997 - C-269/95

    Benincasa

    Auszug aus LAG Bremen, 30.10.2018 - 1 Sa 157/17
    Denn Gründe des materiellen Rechts sollen nicht in die Zuständigkeitsprüfung durchschlagen, da der Beklagte nicht durch bloße Gegenbehauptungen den vom Kläger bezeichneten Gerichtsstand diesem nehmen können soll (EUGH v. 03.07.1997, C-269/95; BAG v. 24.09.2009, a. a. O.).
  • LAG Düsseldorf, 10.01.2017 - 3 Sa 736/15

    Wirksamkeit einer arbeitsvertraglichen Gerichtsstandsvereinbarung

    Auszug aus LAG Bremen, 30.10.2018 - 1 Sa 157/17
    Sie ist in Kraft seit dem 10.01.2015 und gilt für alle Verfahren, die nach diesem Zeitpunkt eingeleitet wurden, d. h. rechtshängig gemacht wurden (s. nur LAG Düsseldorf v. 10.01.2017, 3 Sa 736/15).
  • BAG, 20.10.2015 - 9 AZR 525/14

    Internationale Zuständigkeit - Gerichtsstandsvereinbarung

  • BAG, 26.04.2022 - 9 AZR 139/21

    Arbeitnehmerüberlassung mit Auslandsbezug - Fiktion eines Arbeitsverhältnisses

    Die deutschen Gerichte sind aufgrund des rechtskräftigen Zwischenurteils des Landesarbeitsgerichts vom 30. Oktober 2018 - 1 Sa 157/17 - zuständig.
  • LAG Bremen, 08.12.2020 - 1 Sa 30/20

    Gewöhnlicher Arbeitsort bei Ausübung einer Tätigkeit in mehreren Staaten

    Dies wurde bestätigt durch Urteil des Landesarbeitsgerichts Bremen vom 30.10.2018 (Az. 1 Sa 157/17).

    Mit rechtskräftig gewordenem Urteil vom 30.10.2018 - 1 Sa 157/17 - hat das Landesarbeitsgericht Bremen festgestellt, dass die deutsche Gerichtsbarkeit gegeben ist.

    Auch die Frage der Wirksamkeit der Versetzung im behaupteten Arbeitsverhältnis und der Anspruch auf Erteilung eines Zwischenzeugnisses gehören zu dieser Fallgruppe (vgl. auch bereits allerdings hinsichtlich der internationalen Zuständigkeit LAG Bremen vom 30.10.2018, 1 Sa 157/17).

  • LAG München, 25.11.2021 - 3 Sa 466/21

    Internationale Zuständigkeit der deutschen Arbeitsgerichtsbarkeit

    Aufgrund dieser Rechtsprechung wird teilweise der schlüssige Sachvortrag des Klägers für die Entscheidung über die internationale Zuständigkeit der Gerichte als ausreichend gesehen (vgl. LAG Niedersachen, Urteil vom 12.07.2021 - 12 Sa 1341/20 - Rn. 43 m. w. Nachw; LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 08.10.2019 - 6 Sa 97/19 - Rn. 34.; einschränkend LAG Bremen, Urteil vom 30.10.2018 - 1 Sa 157/17 - Rn. 40).

    Der klägerische Vortrag ist deshalb auf seine hinreichende Substantiierung bezüglich der Arbeitnehmerstellung unter Berücksichtigung der dem gegenüber vorgebrachten Einwände der Beklagten zu prüfen (in diesem Sinne bereits LAG Bremen, Urteil vom 30.10.2018 - 1 Sa 157/17 - Rn. 40).

  • ArbG Regensburg, 22.06.2021 - 6 Ca 877/20

    Internationale Zuständigkeit der deutschen Arbeitsgerichte

    Es ist daher naheliegend, die drei vorgenannten Fallgruppen vorliegend auch im Rahmen der Bestimmung der internationalen Zuständigkeit heranzuziehen (LAG Bremen v. 30.10.2018 - 1 Sa 157/17 -, Rn. 59, juris).
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