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   LAG Bremen, 31.05.2022 - 1 Sa 169/21   

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LAG Bremen, 31.05.2022 - 1 Sa 169/21 (https://dejure.org/2022,23519)
LAG Bremen, Entscheidung vom 31.05.2022 - 1 Sa 169/21 (https://dejure.org/2022,23519)
LAG Bremen, Entscheidung vom 31. Mai 2022 - 1 Sa 169/21 (https://dejure.org/2022,23519)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • IWW

    § 30 IfSG, § ... 9 BUrlG, Art. 7 der Richtlinie 2003/88/EG, Art. 7 Abs. 1 der Richtlinie 2003/88/EG, § 64 Abs. 1, 2 ArbGG, §§ 64 Abs. 6, 66 Abs. 1 ArbGG, 519, 520 ZPO, § 69 Abs. 2 ArbGG, § 362 Abs. 1 BGB, § 7 Abs. 1 BUrlG, § 275 Abs. 1 BGB, Art. 20 Abs. 2 S. 2 des Grundgesetzes, §§ 9, 10 BUrlG, § 24 S. 2 MuSchG, § 8 BUrlG, § 97 Abs. 1 ZPO, § 72 Abs. 2 Nr. 1 ArbGG

  • Landesarbeitsgericht Bremen PDF

    Gutschrift von Urlaubstagen - Quarantäne

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Erfüllung der Mitwirkungsobliegenheit des Arbeitgebers mit der Festlegung und Gewährung des Urlaubszeitraums Grundsätze zur analogen Gesetzesanwendung Keine analoge Anwendung des § 9 BurlG auf angeordnete Quarantänezeiten im Urlaub

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Erfüllung der Mitwirkungsobliegenheit des Arbeitgebers mit der Festlegung und Gewährung des Urlaubszeitraums; Grundsätze zur analogen Gesetzesanwendung; Keine analoge Anwendung des § 9 BurlG auf angeordnete Quarantänezeiten im Urlaub

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (16)

  • BAG, 09.08.1994 - 9 AZR 384/92

    Urlaub bei Beschäftigungsverbot wegen Schwangerschaft

    Auszug aus LAG Bremen, 31.05.2022 - 1 Sa 169/21
    Auch die BAG-Entscheidung vom 09.08.1994 (9 AZR 384/92) spreche für eine Analogiefähigkeit.

    Nur soweit der Gesetzgeber bzw. die Tarifvertragsparteien besondere Regelungen zur Nichtanrechnung von Urlaub treffen - wie in § 9 BUrlG - findet eine Umverteilung des Risikos zu Gunsten des Arbeitnehmers statt (BAG vom 25.08.2020 - 9 AZR 612/19; BAG vom 09.08.1994 - 9 AZR 384/92).

    In ständiger Rechtsprechung vertritt das Bundesarbeitsgericht die Auffassung, dass eine analoge Anwendung des § 9 BUrlG auf andere ähnlich gelagerte Sachverhalte wegen des Ausnahmecharakters der Norm nicht in Betracht kommt (s. nur BAG vom 09.08.1994, a.a.O., zur analogen Anwendung bei einem Beschäftigungsverbot nach MuSchG; BAG vom 10.05.2005, 9 AZR 251/04, zur analogen Anwendung auf Einsatzzeiten als THW-Helfer; BAG vom 25.08.2020, a.a.O., zur analogen Anwendung bei Einschränkungen durch sozialversicherungsrechtliche Handlungsobliegenheiten nach vorangegangener fristloser Kündigung).

    Die Klägerin kann insoweit nicht mit Erfolg einwenden, dass sie als Facharbeiterin in der Endfertigung gar nicht im Home-Office arbeiten könne, da es bei einer Analogie stets auf die typische Vergleichbarkeit von Arbeitsunfähigkeit und Quarantäne ankommt und nicht auf die im Einzelfall vorliegenden Bedingungen (vgl. BAG vom 09.08.1994, 9 AZR 384/92).

    einer Analogie gerade auf die typische Vergleichbarkeit und nicht auf den im Einzelfall festzustellenden Grad der Beeinträchtigung ankommt (BAG vom 09.08.1994, a.a.O.; LAG Schleswig-Holstein vom 15.02.2022, a.a.O.).

  • BAG, 25.08.2020 - 9 AZR 612/19

    Urlaubsgewährung bei fristloser Kündigung

    Auszug aus LAG Bremen, 31.05.2022 - 1 Sa 169/21
    Die Beklagte hat sich insoweit insbesondere auf das Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 25.08.2020 (Az. 9 AZR 612/19) berufen.

    Nur soweit der Gesetzgeber bzw. die Tarifvertragsparteien besondere Regelungen zur Nichtanrechnung von Urlaub treffen - wie in § 9 BUrlG - findet eine Umverteilung des Risikos zu Gunsten des Arbeitnehmers statt (BAG vom 25.08.2020 - 9 AZR 612/19; BAG vom 09.08.1994 - 9 AZR 384/92).

    In ständiger Rechtsprechung vertritt das Bundesarbeitsgericht die Auffassung, dass eine analoge Anwendung des § 9 BUrlG auf andere ähnlich gelagerte Sachverhalte wegen des Ausnahmecharakters der Norm nicht in Betracht kommt (s. nur BAG vom 09.08.1994, a.a.O., zur analogen Anwendung bei einem Beschäftigungsverbot nach MuSchG; BAG vom 10.05.2005, 9 AZR 251/04, zur analogen Anwendung auf Einsatzzeiten als THW-Helfer; BAG vom 25.08.2020, a.a.O., zur analogen Anwendung bei Einschränkungen durch sozialversicherungsrechtliche Handlungsobliegenheiten nach vorangegangener fristloser Kündigung).

    Deren entsprechende Anwendung auf andere urlaubsstörende Ereignisse oder Sachverhalte, aus denen sich eine Beseitigung der Arbeitspflicht des Arbeitnehmers ergibt, kommt danach grundsätzlich nicht in Betracht (BAG vom 25.08.2020, a.a.O.).

    den Urlaub ist vielmehr, dass der Arbeitnehmer die Gewissheit hat, während eines bestimmten Zeitraums nicht zur Arbeit herangezogen zu werden und sich deshalb nicht zur Erbringung der Arbeitsleistung bereithalten muss (BAG vom 25.08.2020, a.a.O.).

  • LAG Bremen, 10.02.2022 - 2 Sa 137/21

    Folgen einer Quarantäneanordnung für bewilligten Urlaub

    Auszug aus LAG Bremen, 31.05.2022 - 1 Sa 169/21
    b) Eine analoge Anwendung von § 9 BUrlG scheidet aus, da es sowohl an einer planwidrigen Lücke als auch an einer vergleichbaren Interessenlage fehlt (s. auch: LAG Düsseldorf vom 15.10.2021, 7 Sa 857/21; LAG Köln vom 13.12.2021, 2 Sa 488/21; LAG Bremen vom 10.02.2022, 2 Sa 137/21; LAG Schleswig-Holstein vom 15.02.2022, 1 Sa 208/21; LAG Baden-Württemberg vom 16.02.2022, a.a.O.; a. A.: LAG Hamm vom 27.01.2022, 5 Sa 1030/21).

    Hätte der Gesetzgeber auch für den Fall einer Quarantäne nach Infektionsschutzgesetz im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie das Erlöschen des Urlaubsanspruchs verhindern wollen, hätte es nahegelegen, Entsprechendes im Infektionsschutzgesetz zu regeln (LAG Bremen vom 10.02.2022, a.a.O.).

    Dies ist angesichts der wachsenden Möglichkeiten zur Arbeit im Home-Office bei häuslicher Quarantäne jedenfalls nicht generell der Fall (s. auch LAG Bremen vom 10.02.2022, a.a.O.; LAG Köln vom 13.12.2021, a.a.O.).

  • LAG Düsseldorf, 15.10.2021 - 7 Sa 857/21

    COVID-19-Quarantäne: Nichtanrechnung auf den Urlaub nur mit ärztlicher

    Auszug aus LAG Bremen, 31.05.2022 - 1 Sa 169/21
    b) Eine analoge Anwendung von § 9 BUrlG scheidet aus, da es sowohl an einer planwidrigen Lücke als auch an einer vergleichbaren Interessenlage fehlt (s. auch: LAG Düsseldorf vom 15.10.2021, 7 Sa 857/21; LAG Köln vom 13.12.2021, 2 Sa 488/21; LAG Bremen vom 10.02.2022, 2 Sa 137/21; LAG Schleswig-Holstein vom 15.02.2022, 1 Sa 208/21; LAG Baden-Württemberg vom 16.02.2022, a.a.O.; a. A.: LAG Hamm vom 27.01.2022, 5 Sa 1030/21).

    Eine analoge Anwendung setzt voraus, dass der geregelte und der ungeregelte Fall ähnlich sind und beide in Folge dieser Ähnlichkeit in den für die gesetzliche Bewertung maßgebenden Hinsichten gleich zu bewerten sind (LAG Düsseldorf vom 15.10.2021, a.a.O.).

    Er ist jedoch nicht typischerweise in Erholung und Erneuerung der Arbeitsfähigkeit gehindert (LAG Düsseldorf vom 15.10.2021, a.a.O.).

  • BGH, 30.11.1978 - III ZR 43/77

    Seuchenpolizeiliches Tätigkeitsverbot

    Auszug aus LAG Bremen, 31.05.2022 - 1 Sa 169/21
    Die Klägerin hat sich insoweit insbesondere auf die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 30.11.1978 (Az.: III ZR 43/77) berufen.

    Auch in der Entscheidung des BGH vom 30.11.1978 (III ZR 43/77) werde festgestellt, dass in ähnlichen Fällen eine selbstgewählte Gestaltung der Urlaubszeit nicht möglich sei.

    Soweit sich die Klägerin auf das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 30.11.1978 (Az. III ZR 43/77) berufen hat, steht dem die ständige Rechtsprechung des BAG entgegen.

  • LAG Schleswig-Holstein, 15.02.2022 - 1 Sa 208/21

    Urlaub, Covid 19, Ansteckungsverdacht, Absonderungsanordnung, Urlaubbstage,

    Auszug aus LAG Bremen, 31.05.2022 - 1 Sa 169/21
    b) Eine analoge Anwendung von § 9 BUrlG scheidet aus, da es sowohl an einer planwidrigen Lücke als auch an einer vergleichbaren Interessenlage fehlt (s. auch: LAG Düsseldorf vom 15.10.2021, 7 Sa 857/21; LAG Köln vom 13.12.2021, 2 Sa 488/21; LAG Bremen vom 10.02.2022, 2 Sa 137/21; LAG Schleswig-Holstein vom 15.02.2022, 1 Sa 208/21; LAG Baden-Württemberg vom 16.02.2022, a.a.O.; a. A.: LAG Hamm vom 27.01.2022, 5 Sa 1030/21).

    einer Analogie gerade auf die typische Vergleichbarkeit und nicht auf den im Einzelfall festzustellenden Grad der Beeinträchtigung ankommt (BAG vom 09.08.1994, a.a.O.; LAG Schleswig-Holstein vom 15.02.2022, a.a.O.).

  • BAG, 15.06.1993 - 9 AZR 65/90

    Nachträgliche Unmöglichkeit einer Freistellung nach dem AWbG NW

    Auszug aus LAG Bremen, 31.05.2022 - 1 Sa 169/21
    Insoweit verweist die Klägerin auf die Entscheidung des BAG vom 15.06.1993 (9 AZR 65/90).

    Dem lässt sich im Gegensatz zur Auffassung der Klägerin auch nicht die Entscheidung des BAG vom 15.06.1993 (9 AZR 65/90) entgegenhalten, da diese eine andere Fallgestaltung betrifft - nämlich konkurrierende Freistellungsansprüche aus dem ArbeitnehmerweiterbildungsG NRW und einer betrieblichen Freischichtregelung - und auch zeitlich durch die Folgerechtsprechung des BAG überholt ist.

  • LAG Köln, 13.12.2021 - 2 Sa 488/21

    Keine Nachgewährung von Urlaubstagen bei Quarantäne wegen Coronainfektion

    Auszug aus LAG Bremen, 31.05.2022 - 1 Sa 169/21
    eine Inhaftierung eines Arbeitnehmers führe zu einer Nachgewährungspflicht des Urlaubs (LAG Köln vom 13.12.2021, 2 Sa 488/21).

    b) Eine analoge Anwendung von § 9 BUrlG scheidet aus, da es sowohl an einer planwidrigen Lücke als auch an einer vergleichbaren Interessenlage fehlt (s. auch: LAG Düsseldorf vom 15.10.2021, 7 Sa 857/21; LAG Köln vom 13.12.2021, 2 Sa 488/21; LAG Bremen vom 10.02.2022, 2 Sa 137/21; LAG Schleswig-Holstein vom 15.02.2022, 1 Sa 208/21; LAG Baden-Württemberg vom 16.02.2022, a.a.O.; a. A.: LAG Hamm vom 27.01.2022, 5 Sa 1030/21).

  • BVerfG, 11.07.2012 - 1 BvR 3142/07

    Verfassungsbeschwerden in Sachen "Delisting" erfolglos

    Auszug aus LAG Bremen, 31.05.2022 - 1 Sa 169/21
    Eine Interpretation, die als richterliche Rechtsfortbildung den Wortlaut des Gesetzes hintanstellt und sich über den klar erkennbaren Willen des Gesetzgebers hinwegsetzt, greift unzulässig in die Kompetenzen des demokratisch legitimierten Gesetzgebers ein (BVerfG vom 11.07.2012, 1 BvR 3142/07; BAG vom 10.12.2013, 9 AZR 51/13).
  • BAG, 10.05.2005 - 9 AZR 251/04

    Tätigkeit für das THW während des Erholungsurlaubs

    Auszug aus LAG Bremen, 31.05.2022 - 1 Sa 169/21
    In ständiger Rechtsprechung vertritt das Bundesarbeitsgericht die Auffassung, dass eine analoge Anwendung des § 9 BUrlG auf andere ähnlich gelagerte Sachverhalte wegen des Ausnahmecharakters der Norm nicht in Betracht kommt (s. nur BAG vom 09.08.1994, a.a.O., zur analogen Anwendung bei einem Beschäftigungsverbot nach MuSchG; BAG vom 10.05.2005, 9 AZR 251/04, zur analogen Anwendung auf Einsatzzeiten als THW-Helfer; BAG vom 25.08.2020, a.a.O., zur analogen Anwendung bei Einschränkungen durch sozialversicherungsrechtliche Handlungsobliegenheiten nach vorangegangener fristloser Kündigung).
  • BAG, 07.07.2010 - 4 AZR 549/08

    Grundsatz der Tarifeinheit - Rechtsprechungsänderung

  • BAG, 21.02.2013 - 2 AZR 433/12

    Außerordentliche Kündigung - Zeitpunkt der Anhörung des Personalrats

  • LAG Baden-Württemberg, 16.02.2022 - 10 Sa 62/21

    Urlaub - COVID-19 - Quarantäne - Nichtanrechnung auf den Urlaub - Schadensersatz

  • LAG Hamm, 27.01.2022 - 5 Sa 1030/21

    Kein Verfall von Urlaubstagen wegen Quarantäne; Nachgewährung von Urlaub bei

  • BAG, 10.12.2013 - 9 AZR 51/13

    Nicht vorübergehende Arbeitnehmerüberlassung - Rechtsfolge

  • BAG, 13.12.2006 - 10 AZR 674/05

    Sozialkassenverfahren - Arbeitnehmerüberlassung

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