Rechtsprechung
LAG Düsseldorf, 12.04.2016 - 3 Sa 2/15 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- IWW
§ 95 Abs. 1 SGB V, § ... 845 ZPO, § 4 Abs. 1 Nr. 2 MPG, § 140 BGB, § 362 BGB, § 69 Abs. 2 ArbGG, § 69 Abs. 3 Satz 2 ArbGG, § 64 Abs. 1 ArbGG, § 64 Abs. 2 Ziffer b ArbGG, § 66 Abs. 1 Satz 1 und Satz 2 ArbGG, §§ 519, 520 ZPO, § 626 Abs. 1 BGB, § 314 Abs. 2 S. 1 BGB, § 626 Abs. 2 BGB, § 256 Abs. 1 ZPO, Art. 5 Abs. 1 GG, Art. 103 Abs. 1 GG, § 91 a ZPO, § 269 Abs. 3 S. 2 ZPO, § 269 Abs. 3 S. 1 ZPO, § 72 Abs. 2 ArbGG
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Fristlose Kündigung des Arbeitsverhältnisses eines angestellten Facharztes für Augenheilkunde wegen Verstoßes gegen interne Anweisungen, Hygienevorschriften, Bedienungsanleitungen und Vorgaben der Hersteller für die Verwendung ihrer Produkte
- LAG Düsseldorf
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
BGB § 626 Abs. 1
Fristlose Kündigung des Arbeitsverhältnisses eines angestellten Facharztes für Augenheilkunde wegen Verstoßes gegen interne Anweisungen, Hygienevorschriften, Bedienungsanleitungen und Vorgaben der Hersteller für die Verwendung ihrer Produkte - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de (Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Wuppertal, 10.07.2013 - 3 Ca 2764/12
- LAG Düsseldorf, 12.04.2016 - 3 Sa 2/15
Wird zitiert von ... (2)
- OVG Nordrhein-Westfalen, 16.01.2017 - 4 A 1606/16
Akteneinsicht; Gerichtsakten; Nicht-Verfahrensbeteiligter; Rechtliches Interesse; …
Der Beklagte wird verpflichtet, dem Kläger Einsicht in die Akten des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf mit den Aktenzeichen 3 Sa 2/15 und 3 Sa 3/15 zu gewähren.In dem vor dem Arbeitsgericht Wuppertal (3 Ca 2764/12) geführten Prozess erging zunächst ein Teilurteil, das seine Fortsetzung im Berufungsverfahren LAG Düsseldorf 3 Sa 2/15 fand.
Durch Urteil vom 12.4.16 wies das LAG Düsseldorf die Berufung des Arbeitgebers des Beigeladenen im Verfahren 3 Sa 2/15 zurück.
Im Verlauf des Verfahrens nahm der Beigeladene wiederholt Bezug auf die vor dem LAG Düsseldorf geführten Verfahren 3 Sa 2/15 und 3/15; Unterlagen aus den arbeitsgerichtlichen Prozessen stellte er hierbei zum Teil ausschließlich dem Landgericht und nicht auch dem Kläger zur Verfügung.
Am 10.12.2015 beantragte der Kläger bei dem Beklagten Einsicht in die Akten des LAG Düsseldorf mit den Aktenzeichen 3 Sa 2/15 und 3/15. Zur Begründung verwies er auf das Gebot der "prozessualen Waffengleichheit".
Demgegenüber bestehe kein rechtliches Interesse hinsichtlich der übrigen Streitgegenstände der Akten (Teilurteil sowie Berufungsakte 3 Sa 2/15 betreffend die Wirksamkeit der Kündigungen vom 1.10.2012 und 6.3.2013).
Der Kläger hat im erstinstanzlichen Klageverfahren beantragt, 1. den Bescheid der Präsidentin des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 29.1.2016 aufzuheben, 2. den Beklagten zu verpflichten, ihm Akteneinsicht in die Gerichtsakten des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf mit den Aktenzeichen 3 Sa 2/15 und 3 Sa 3/15 (Aktenzeichen des Arbeitsgerichts Wuppertal 3 Ca 2764/12) zu gewähren.
Sachfremd gehe der Beklagte davon aus, dass das angeblich fehlende rechtliche Interesse auf Akteneinsicht im Verfahren 3 Sa 2/15 im Rahmen der Ermessensausübung im Verfahren 3 Sa 3/15 eine Rolle spielen könne.
Aus dem Verfahren 3 Sa 2/15 sei ihm zwar Einiges bekannt; die Frage der Vollständigkeit könne er aber nicht einschätzen, weil er die Unterlagen von seiner ehemaligen Mandantin erhalten habe und das Mandat beendet sei.
Der Kläger beantragt, das Urteil des Verwaltungsgerichts abzuändern und den Beklagten zu verpflichten, dem Kläger Akteneinsicht in die Gerichtsakten LAG Düsseldorf 3 Sa 2/15 und 3 Sa 3/15 (ArbG Wuppertal 3 Ca 2764/12) zu gewähren, hilfsweise, die Anträge des Klägers vom 9.12.2015 auf Akteneinsicht in das Verfahren LAG Düsseldorf 3 Sa 2/15 und das Verfahren 3 Sa 3/15 (ArbG Wuppertal 3 Ca 2764/12) unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts neu zu bescheiden.
Der Kläger hatte ein rechtliches Interesse auf Einsicht in die gesamte, für beide Aktenzeichen (3 Sa 2/15 und 3 Sa 3/15) gemeinsam geführte Akte glaubhaft gemacht, der der Beigeladene nicht zugestimmt hatte.
In Bezug auf das Verfahren 3 Sa 2/15 geht es dem Kläger darum, Erkenntnisse dazu zu gewinnen, ob er dem behaupteten Schaden des Beigeladenen (ggf. auch nur teilweise) damit entgegen treten kann, dass das Arbeitsverhältnis zwischen dem Beigeladenen und seinem ehemaligen Arbeitgeber bereits infolge einer wirksamen Kündigung vor den nach dem Vortrag des Beigeladenen schadensbegründenden Sachverhalten beendet worden ist.
- LAG Köln, 13.04.2018 - 9 TaBV 68/17
Außerordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses eines Betriebsratsmitgliedes …
(3) Von Bedeutung ist schließlich, dass die Erklärung in einem arbeitsgerichtlichen Eilverfahren abgegeben wurde, bei denen auch überspitzte Formulierungen im Rahmen der Wahrnehmung berechtigter Interessen liegen können (BAG…, Urteil vom 13. Juni 2002 - 2 AZR 234/01 -, BAGE 101, 341-351, Rn. 38; Landesarbeitsgericht Düsseldorf, Urteil vom 12. April 2016 - 3 Sa 2/15 -, Rn. 115, juris; Landesarbeitsgericht Hamburg…, Urteil vom 20. Juni 2005 - 7 Sa 88/04 -, Rn. 45, juris).Parteien dürfen zur Verteidigung von Rechten schon im Hinblick auf den Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs (Art. 103 Abs. 1 GG) alles vortragen, was als rechts-, einwendungs- oder einredebegründender Umstand prozesserheblich sein kann (Landesarbeitsgericht Düsseldorf, Urteil vom 12. April 2016 - 3 Sa 2/15 -, Rn. 114, juris).