Rechtsprechung
LAG Düsseldorf, 23.10.2018 - 8 TaBV 42/18 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- Wolters Kluwer
Anspruch des Betriebsrats auf Überlassung von Entgeltlisten
- LAG Düsseldorf
§ 13 Abs. 2 Entg.TranspG, § 80 Abs. 1, 2 BetrVG
... - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Anspruch des Betriebsrats auf Überlassung von Entgeltlisten
- rechtsportal.de
Anspruch des Betriebsrats auf Überlassung von Entgeltlisten
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (5)
- cmshs-bloggt.de (Kurzinformation)
Entgelttransparenzgesetz: Überlassung von Entgeltlisten an den Betriebsrat?
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Kein Anspruch des Betriebsrates auf Überlassung von Entgeltlisten
- bund-verlag.de (Kurzinformation)
Kein Recht auf Überlassung der Lohnlisten
- bund-verlag.de (Kurzinformation)
Kein Recht auf dauerhafte Überlassung von Entgeltlisten
- Jurion (Kurzinformation)
Keine Ansprüche des Betriebsrats auf Überlassung von Entgeltlisten
Besprechungen u.ä.
- efarbeitsrecht.net (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung)
Betriebsrat als eigener Verantwortlicher im Sinne der DSGVO
Verfahrensgang
- ArbG Düsseldorf, 06.07.2018 - 11 BV 47/18
- LAG Düsseldorf, 23.10.2018 - 8 TaBV 42/18
- BAG, 28.07.2020 - 1 ABR 6/19
Wird zitiert von ... (3)
- BAG, 28.07.2020 - 1 ABR 6/19
Entgelttransparenzgesetz - Anspruch des Betriebsrats im Hinblick auf …
Die Rechtsbeschwerde des Betriebsrats gegen den Beschluss des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 23. Oktober 2018 - 8 TaBV 42/18 - wird zurückgewiesen. - LAG München, 17.12.2019 - 6 TaBV 33/19
Übergabe der Bruttolohnlisten zur Aufgabenerfüllung nach § 13 Abs. 2 EntgTranspG
Für die Beantwortung der Frage, welche Regelungskonzeption dem Gesetz zugrunde liegt, kommt daneben den Gesetzesmaterialien und der Systematik des Gesetzes eine Indizwirkung zu (vgl. BVerfG v. 19.3.2013 - 2 BvR 2628/10, 2 BvR 2883/10, 2 BvR 2155/11, NJW 2013, 1058; BAG v. 21.12.2016 - 5 AZR 374/16, NZA 2017, 378; LAG Düsseldorf v. 23.10.2018 - 8 TaBV 42/18, ZTR 2019, 188.Auch aus bloß zu sichtenden Quellen lassen sich Informationen herauslesen (LAG Berlin-Brandenburg v. 1.8. 2019, a.a.O., Rz. 21; LAG Düsseldorf v. 23.10.2018, a.a.O. Rz. 39 [juris]).
Eine Auswertung im hier verstandenen Sinne kann nur, wie auch das LAG Düsseldorf (Beschluss vom 23.10.2018, a.a.O., Rz. 39 [juris]) erkennt, als "sich nutzbar machen" oder "auswerten" bzw. "verwerten" zu verstehen.
Andernfalls beschränkte sich das Einsichtsrecht aus § 80 Abs. 2 Satz 2, 2. Halbs. BetrVG auf einen reinen Selbstzweck, wenn sich der Betriebsausschuss/Betriebsrat keinen Erkenntnisgewinn verschaffen könnte (so bereits LAG Düsseldorf v. 23.10.2018, a.a.O., Rz. 39 [juris]).
- LAG Berlin-Brandenburg, 01.08.2019 - 5 TaBV 313/19
Kein Anspruch des Betriebsrates auf Aushändigung von Entgeltlisten
Vielmehr lassen sich auch aus bloß zu sichtenden Quellen Informationen herauslesen (Landesarbeitsgericht Düsseldorf, Beschluss vom 23. Oktober 2018 - 8 TaBV 42/18 -, juris, Rn. 39).