Rechtsprechung
LAG Düsseldorf, 30.11.2015 - 14 Sa 817/15 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- IWW
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
Eingruppierung eines Arbeitnehmers im städtischen Ordnungs- und Servicedienst (OSD)
- LAG Düsseldorf
Eingruppierung eines Arbeitnehmers im städtischen Ordnungs- und Servicedienst (OSD)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Eingruppierung eines Arbeitnehmers im städtischen Ordnungs- und Servicedienst
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- lto.de (Kurzinformation)
Eingruppierung Ordnungsdienst - Wertvolle Arbeit, aber nur vielseitige Kenntnisse
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Keine höhere Vergütung für OSD-Mitarbeiter
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Eingruppierung eines Arbeitnehmers im städtischen Ordnungs- und Servicedienst
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Keine höhere Vergütung für OSD-Mitarbeiter
Verfahrensgang
- ArbG Düsseldorf, 16.03.2015 - 15 Ca 8/15
- ArbG Düsseldorf, 16.03.2015 - 15 Ca 9/15
- LAG Düsseldorf, 30.11.2015 - 14 Sa 817/15
- LAG Düsseldorf, 30.11.2015 - 14 Sa 818/15
- BAG, 05.07.2017 - 4 AZR 865/15
- BAG, 05.07.2017 - 4 AZR 866/15
Wird zitiert von ... (3)
- BAG, 05.07.2017 - 4 AZR 866/15
Eingruppierung eines Streifenführers im Außendienst des Ordnungs- und …
Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 30. November 2015 - 14 Sa 817/15 - wird zurückgewiesen. - LAG Sachsen-Anhalt, 16.05.2017 - 1 Sa 249/16
Tarifgerechte Eingruppierung
Unter 'selbständiger Leistung' ist vielmehr eine Gedankenarbeit zu verstehen, die im Rahmen der für die Vergütungsgruppe vorausgesetzten Fachkenntnisse hinsichtlich der einzuschlagenden Wege, wie insbesondere hinsichtlich des zu findenden Ergebnisses, eine eigene Beurteilung und eine eigene Entschließung erfordert (vgl. LAG Düsseldorf, Urteil vom 30.11.2015 - 14 Sa 817/15, Rn. 111, unter Hinweis auf BAG, Urteil vom 28.9.1994 - 4 AZR 542/93).Kennzeichnend für selbständige Leistungen im tariflichen Sinne können nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ohne Bindung an verwaltungsrechtliche Fachbegriffe ein wie auch immer gearteter Ermessens-, Entscheidungs-, Gestaltungs- oder Beurteilungsspielraum bei der Erarbeitung eines Arbeitsergebnisses sein (LAG Düsseldorf, Urteil vom 30.11.2015 - 14 Sa 817/15, Rn. 111, unter Hinweis auf BAG, Urteil vom 14.8.1985 - 4 AZR 21/84).
- ArbG Düsseldorf, 11.05.2018 - 14 Ca 6504/17 Für die Eingruppierung ist jedoch erforderlich, dass bereits zu Beginn der Tätigkeit ihre tarifliche Wertigkeit feststeht (BAG, 07.07.2004 - 4 AZR 507/03; BAG, 18.05.1994 - 4 AZR 461/93; LAG Düsseldorf, 30.11.2015 - 14 Sa 817/15, Rn. 101 ff.).