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   LAG Düsseldorf, 01.07.2015 - 1 Sa 194/15   

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LAG Düsseldorf, 01.07.2015 - 1 Sa 194/15 (https://dejure.org/2015,21529)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 01.07.2015 - 1 Sa 194/15 (https://dejure.org/2015,21529)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 01. Juli 2015 - 1 Sa 194/15 (https://dejure.org/2015,21529)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (18)

  • LAG Düsseldorf, 18.03.2015 - 12 Sa 64/15

    Auslegung eines Vergleichs über die Höhe der Annahmeverzugsvergütung im Hinblick

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 01.07.2015 - 1 Sa 194/15
    Sie hat mit Ihrem Angebot ausdrücklich auch darauf hingewiesen, dass das Vergleichsangebot "aus Gleichbehandlungsgrundsätzen" nicht nachverhandelt, sondern nur angenommen oder abgelehnt werden könne (vgl. ebenso LAG Düsseldorf 18.03.2015 - 12 Sa 64/15 -).

    Zur Überzeugung der Kammer führt die vorzunehmende Auslegung zu einem eindeutigen Auslegungsergebnis (ebenso LAG Düsseldorf 18.03.2015 - 12 Sa 64/15 - ).

    Dies entspricht der typisierten Interessenlage der beteiligten, durchschnittlichen Vertragspartner des Vergleichs (vgl. LAG Düsseldorf 18.03.2015 - 12 Sa 64/15 -).

    Wenn es darin heißt, der Vergleichsvorschlag erfolge, um "dieses Prozedere zu vermeiden ", ist damit nicht das aufwändige Verfahren einer Differenzlohnberechnung gemeint, sondern eine etwaige Verweigerungserklärung gemäß § 12 Satz 1 KSchG und die Folge, dass dann Annahmeverzugslohnansprüche nur für die Zeit zwischen der Entlassung und dem Eintritt in das neue Arbeitsverhältnis (§ 12 Satz 4 KSchG) bestehen (vgl. zum Parallelfall LAG Düsseldorf vom 18.03.2015 - 12 Sa 64/15 -).

    Zwar hat die Klägerin ausdrücklich nur auf den "zwischen den Parteien durch meine Annahmeerklärung vom 10.01.2014 zustande gekommenen Vergleich" Bezug genommen, d.h. keine Erklärung zu der angesprochenen Anrechnung von Zwischenverdienst abgegeben, dies ändert aber nichts daran, dass die Beklagte die Antwort redlicher Weise nur so verstehen durfte, dass die Klägerin mit diesem Vergleich einverstanden ist und ihm dabei das gleiche Verständnis beilegt (ebenso LAG Düsseldorf 18.03.2015 - 12 Sa 64/15).

  • BAG, 06.09.1990 - 2 AZR 165/90

    Annahmeverzug; Anrechnung anderweitigen Verdienstes

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 01.07.2015 - 1 Sa 194/15
    Anhaltspunkte hierfür können sich sowohl aus objektiven als auch aus subjektiven Umständen ergeben (vgl. BAG 06.09.1990 - 2 AZR 165/90 - AP Nr. 47 zu § 615 BGB).

    Bei der Feststellung der erforderlichen Kausalität ist nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts auf die konkreten Umstände des Einzelfalles abzustellen (BAG 06.09.1990 - 2 AZR 165/90 - AP Nr. 47 zu § 615 BGB).

    b) In seiner Entscheidung vom 06.09.1990 (- 2 AZR 165/90 - a.a.O.), auf die die Beklagte ausdrücklich Bezug nimmt, hat das Bundesarbeitsgericht sich dem rechtlichem Ansatz angeschlossen und festgestellt, dass der anderweitige Erwerb kausal durch das Freiwerden der Arbeitskraft ermöglicht worden sein muss.

    Er soll nicht mehr erhalten, als er bei normaler Abwicklung des Arbeitsverhältnisses erhalten hätte (vgl. BAG 06.09.1990 - 2 AZR 165/90 - a.a.O. m.w.N.).

  • ArbG Düsseldorf, 20.01.2015 - 2 Ca 4459/14

    Annahmeverzug, Anrechnung, Zwischenverdienst

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 01.07.2015 - 1 Sa 194/15
    das Urteil des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 20.01.2015 - 2 Ca 4459/14 - werden zurückgewiesen.

    Die Klägerin beantragt, unter teilweiser Abänderung des am 20.01.2015 verkündeten Urteils des Arbeitsgerichts Düsseldorf - 2 Ca 4459/14 - die Beklagte zu verurteilen, an sie weitere 21.558,50 EUR brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 31.07.2014 zu zahlen.

    Die Beklagte beantragt, das Urteil des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 20.01.2015 - 2 Ca 4459/14 - teilweise abzuändern und die Klage vollumfänglich abzuweisen.

  • BAG, 19.07.2007 - 6 AZR 774/06

    Auflösungsvertrag - Geschäftsführerdienstvertrag

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 01.07.2015 - 1 Sa 194/15
    Formvorschriften beschränken bei formbedürftigen Rechtsgeschäften nicht die für die Auslegung der Willenserklärungen zu berücksichtigen Umstände (BAG 17.07.2007 - 6 AZR 774/06 - AP Nr. 18 zu § 35 GmbHG).

    Außerhalb der Urkunde liegende Umstände dürfen berücksichtigt werden, wenn der einschlägige rechtsgeschäftliche Wille der Parteien in der formgerechten Urkunde einen, wenn auch nur unvollkommenen oder andeutungsweisen Ausdruck gefunden hat (BAG 17.07.2007 - 6 AZR 774/06 - a.a.O.).

  • BAG, 19.05.2004 - 5 AZR 434/03

    Annahmeverzug - fehlender Leistungswille

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 01.07.2015 - 1 Sa 194/15
    Eine Abrechnung betrifft daher von ihrer Wortbedeutung her die tatsächlich bestehenden Ansprüche (vgl. BAG 19.05.2004 - 5 AZR 434/03 - AP Nr. 108 zu § 615 BGB).

    Sie zielt auf eine Berechnung nach den außerhalb des Vergleichs aufzufindenden, von ihm unabhängig anzuwendenden Rechtsnormen (vgl. BAG 19.05.2004 - 5 AZR 434/03 - a.a.O.).

  • BAG, 10.01.2007 - 5 AZR 84/06

    Ruhen des Arbeitsverhältnisses - AGB-Kontrolle

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 01.07.2015 - 1 Sa 194/15
    Die Regelung ist abdingbar (BAG 10.01.2007 - 5 AZR 84/06 - AP Nr. 6 zu § 611 BGB Ruhen des Arbeitsverhältnisses).
  • BAG, 01.03.1958 - 2 AZR 533/55

    Anderweitiger Arbeitsverdienst - Vertragsmäßige Vergütung - Dauer des

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 01.07.2015 - 1 Sa 194/15
    Das Bundesarbeitsgericht ist dem in seiner Entscheidung vom 01.03.1958 (- 2 AZR 533/55 - AP Nr. 1 zu § 9 KSchG) gefolgt.
  • RG, 12.07.1904 - III 146/04

    Zu § 615 BGB

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 01.07.2015 - 1 Sa 194/15
    a) Bereits das Reichsgericht hat in seinem Urteil vom 12.07.1904 (RGZ 58, 402, 404) ausgeführt, anrechnungspflichtig sei nur derjenige Verdienst, den der Dienstpflichtige durch anderweitige Verwendung desjenigen Teils seiner Arbeitskraft erwerbe, welchen er dem Dienstherrn zur Verfügung zu stellen verpflichtet gewesen sei.
  • BAG, 14.08.1974 - 5 AZR 497/73

    Feststellung der Unwirksamkeit einer fristlosen Kündigung - Teilurteil -

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 01.07.2015 - 1 Sa 194/15
    Diese Rechtsprechung hat das Bundesarbeitsgericht in der Entscheidung vom 14.08.1974 (- 5 AZR 497/73 - AP Nr. 3 zu § 13 KSchG) fortgeführt.
  • BAG, 06.02.1964 - 5 AZR 93/63

    Fortzahlung - Kündigungsfrist

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 01.07.2015 - 1 Sa 194/15
    Die Abbedingung muss grundsätzlich zweifelsfrei vereinbart sein (BAG 06.02.1964 - 5 AZR 93/63 - AP Nr. 24 zu § 615 BGB; ErfK/Preis, 15. Aufl., 2015, § 615 BGB Nr. 86; Palandt/Weidenkaff BGB, 74. Aufl., 2015, § 615 Rn. 6).
  • BAG, 16.04.2015 - 6 AZR 352/14

    Eingruppierung einer Diplom-Sportlehrerin nach den Sächsischen Lehrer-Richtlinien

  • BAG, 05.09.2002 - 8 AZR 702/01

    Vorenthaltene private Nutzung eines Dienstfahrzeugs - Begriff der vertragsgemäßen

  • LAG Köln, 28.10.1994 - 13 Sa 807/94

    Prozeßvergleich; Rechtsstreit; Erledigung; Ausgleichskausel; Abrechnen;

  • BAG, 17.04.2013 - 10 AZR 281/12

    Jahressonderzahlung - Freiwilligkeitsvorbehalt - Unklarheitenregel

  • BAG, 13.10.1955 - 2 AZR 106/54

    Arbeitsverhältnis: Voraussetzungen für die außerordentliche Kündigung eines

  • BGH, 18.10.2000 - XII ZR 179/98

    Wahrung der Schriftform bei Abschluß eines Mietvertrages

  • BAG, 15.03.2011 - 9 AZR 813/09

    Gesetzliche Anforderungen an die Berufungsbegründungsschrift

  • BAG, 19.02.2013 - 9 AZR 543/11

    Gesetzliche Anforderungen an die Begründung der Berufung

  • BAG, 24.02.2016 - 5 AZR 425/15

    Annahmeverzug - Anrechnung von Zwischenverdienst - Gesamtberechnung

    Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 1. Juli 2015 - 1 Sa 194/15 - wird zurückgewiesen.
  • LAG Nürnberg, 09.01.2019 - 4 Sa 306/18

    Vergleich - Annahmeverzug - Zwischenverdienst

    Das Problem der Anrechnung von Zwischenverdienst stelle sich nämlich schon bei der Frage der Abrechnung und nicht erst bei der Auszahlung, weshalb es konsequent sei, es dort nicht zu erwähnen (LAG Düsseldorf 01.07.2015 - 1 Sa 194/15).

    Die Auslegung des Erstgerichts, die sich vollumfänglich an den Gründen der Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 01.07.2015 (1 Sa 194/15 - LAGE Nr. 26 zu § 615 BGB 2002) orientiert, lässt unberücksichtigt, dass sich die Parteien in dem vorliegenden Fall ausdrücklich auf die Abrechnung und Zahlung eines bestimmten monatlichen Bruttobetrages geeinigt haben, der von dem gesetzlichen Anspruch auf Annahmeverzugslohn erheblich abweicht und sich auf nur 50% des gesetzlichen Anspruchs beläuft.

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