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LAG Düsseldorf, 01.09.1998 - 3 Sa 857/98 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Ansprüche auf Zusatzversorgung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Betriebliche Altersversorgung: Zusatzversorgung von mehr als geringfügig beschäftigten Studierenden
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Duisburg, 02.04.1998 - 2 Ca 3943/97
- LAG Düsseldorf, 01.09.1998 - 3 Sa 857/98
Papierfundstellen
- NZA-RR 1999, 258
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BVerfG, 06.06.1978 - 1 BvR 102/76
Verfassungsmäßigkeit der Begrenzung der Sozialversicherungsrente für Witwen
Auszug aus LAG Düsseldorf, 01.09.1998 - 3 Sa 857/98
Dies kommt dann in Betracht, wenn die Gleichheit oder Ungleichheit so bedeutsam ist, dass ihre Beachtung bei einer normativen Regelung nach einer am Gerechtigkeitssinn orientierten Betrachtungsweise geboten erscheint (BVerfG v. 06.06.1978, AP Nr. 115 zu Art. 3 GG ). - BAG, 27.02.1996 - 3 AZR 886/94
Zusatzversorgung - Ausschluß geringfügig Beschäftigter
Auszug aus LAG Düsseldorf, 01.09.1998 - 3 Sa 857/98
Sozialversicherungsrechtlicher Anknüpfungspunkt für eine Differenzierung (vgl. zu dem entsprechenden Recht der Tarifpartner BAG v. 27.02.1996, NZA 96, 992 zu III 3 b bb der Gründe) war das Nichtvorhandensein einer Grundversorgung. - BAG, 30.01.1970 - 3 AZR 44/68
Verdrängung einer Ruhegeldordnung durch spätere Betriebsvereinbarung
Auszug aus LAG Düsseldorf, 01.09.1998 - 3 Sa 857/98
Da Tarifvertragsparteien wie ein Gesetzgeber Rechtsnormen schaffen, müssen sie sich wie der Gesetzgeber auch an die Norm des Art. 3 Abs. 1 GG halten (vgl. BAG v. 19.04.1983, AP Nr. 124 zu Art. 3 GG ; BAG v. 30.01.1970, AP Nr. 142 zu § 242 BGB Ruhegehalt). - BAG, 12.02.1975 - 5 AZR 117/74
Urlaub: Anrechnung bisher gezahlter Urlaubsgelder auf tarifliches Urlaubsgeld
Auszug aus LAG Düsseldorf, 01.09.1998 - 3 Sa 857/98
Nach den vom Bundesverfassungsgericht zur Teilnichtigkeit von Gesetzen entwickelten Grundsätzen (BVerfG AP Nr. 2 zu § 19 AZO) ist bei Tarifverträgen darauf abzustellen, ob der gültige Teil des Tarifvertrages noch eine sinnvolle und in sich geschlossene Regelung enthält (vgl. BAG AP Nr. 8 zu § 4 TVG Effektivklausel; BAG AP Nr. 12 zu § 4 TVG Ordnungsprinzip).