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   LAG Düsseldorf, 01.12.2021 - 4 TaBV 19/21   

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https://dejure.org/2021,48854
LAG Düsseldorf, 01.12.2021 - 4 TaBV 19/21 (https://dejure.org/2021,48854)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 01.12.2021 - 4 TaBV 19/21 (https://dejure.org/2021,48854)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 01. Dezember 2021 - 4 TaBV 19/21 (https://dejure.org/2021,48854)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • rewis.io
  • LAG Düsseldorf PDF
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Der Betriebsrat kann gem. § 101 Satz 1 BetrVG die nachträgliche Beseitigung einer unter Verletzung von §§ 99 Abs. 1 Satz 1, 100 Abs. 2 BetrVG durchgeführten personellen Maßnahme verlangen, nicht aber die vorbeugende Unterlassung der Störung (BAG 23.06.2009 - 1 ABR 23/08, Rn. 19). Dies gilt ...

  • rechtsportal.de

    Beseitigungsanspruch des Betriebsrats bei fehlerhaften Ein- und Umgruppierungen Kein vorbeugender Unterlassungsanspruch des Betriebsrats wegen künftiger Störungen Beseitigung personeller Maßnahmen durch den Betriebsrat

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 18.10.2011 - 1 ABR 25/10

    Tarifvorbehalt - Betriebliche Lohngestaltung

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 01.12.2021 - 4 TaBV 19/21
    Dennoch ist der tarifgebundene Arbeitgeber betriebsverfassungsrechtlich verpflichtet, die tarifliche Vergütungsordnung ungeachtet der Tarifbindung der Arbeitnehmer im Betrieb anzuwenden, soweit deren Gegenstände der erzwingbaren Mitbestimmung des § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG unterliegen (BAG 18.10.2011 - 1 ABR 25/10, Rn.16).

    BetrVG, wonach der Betriebsrat nur mitbestimmen kann, soweit eine gesetzliche oder tarifliche Regelung nicht besteht, beschränkt oder ausgeschlossen sein kann (BAG 18.10.2011 - 1 ABR 25/10, Rn.18).

    BetrVG ist bereits die Tarifbindung des Arbeitgebers ausreichend (BAG 18.10.2011 - 1 ABR 25/10, Rn.21).

    Dies widerspricht der gesetzgeberischen Intention, die einseitige Gestaltungsmacht des Arbeitgebers im Bereich der sozialen Angelegenheiten des § 87 Abs. 1 BetrVG entweder durch eine bestehende tarifliche Regelung oder durch die Mitbestimmung des Betriebsrats zu begrenzen (BAG 18.10.2011 - 1 ABR 25/10, Rn.22).

    Die Bindung des Arbeitgebers an die tarifliche Entgeltstruktur begründet indes keinen Anspruch der nicht tarifgebundenen Arbeitnehmer auf den Tariflohn (BAG 18.10.2011 - 1 ABR 25/10, Rn.29).

    Auch ist der Antrag hinreichend bestimmt iSv. § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO (vgl. etwa BAG 18.10.2011 - 1 ABR 25/10, Rn. 10).

  • BAG, 23.06.2009 - 1 ABR 23/08

    Versetzung - Allgemeiner Unterlassungsanspruch

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 01.12.2021 - 4 TaBV 19/21
    Der Betriebsrat kann gem. § 101 Satz 1 BetrVG die nachträgliche Beseitigung einer unter Verletzung von §§ 99 Abs. 1 Satz 1, 100 Abs. 2 BetrVG durchgeführten personellen Maßnahme verlangen, nicht aber die vorbeugende Unterlassung der Störung (BAG 23.06.2009 - 1 ABR 23/08, Rn. 19).

    Er zielt auf nachträgliche Beseitigung, nicht auf vorbeugende Unterlassung der Störung (BAG 23.06.2009 - 1 ABR 23/08, Rn. 19).

  • ArbG Düsseldorf, 03.05.2021 - 14 BV 166/20
    Auszug aus LAG Düsseldorf, 01.12.2021 - 4 TaBV 19/21
    Die Arbeitgeberin beantragt, den Beschluss des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 03.05.2021 - 14 BV 166/20 - abzuändern und die Anträge zurückzuweisen.
  • BAG, 04.05.2011 - 7 ABR 10/10

    Eingruppierung und betriebliche Vergütungsordnung

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 01.12.2021 - 4 TaBV 19/21
    a.Der Betriebsrat kann in Fällen, in denen der Arbeitgeber die gebotene Ein- oder Umgruppierung eines Arbeitnehmers unterlässt, in entsprechender Anwendung von § 101 BetrVG zur Sicherung seines Mitbeurteilungsrechts nach § 99 Abs. 1 BetrVG beim Arbeitsgericht beantragen, dem Arbeitgeber aufzugeben, eine Ein- oder Umgruppierungsentscheidung vorzunehmen, ihn um Zustimmung zu ersuchen und im Falle der beachtlichen Zustimmungsverweigerung das arbeitsgerichtliche Zustimmungsersetzungsverfahren einzuleiten (BAG 04.05.2011 - 7 ABR 10/10, Rn. 16).
  • BAG, 14.04.2010 - 7 ABR 91/08

    Eingruppierung - Wegfall der Tarifbindung des Arbeitgebers - betriebliche

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 01.12.2021 - 4 TaBV 19/21
    Die Arbeitgeberin konnte nach dem Wegfall ihrer Tarifbindung eine Änderung der sich aus dem ERA NRW ergebenden Entlohnungsgrundsätze einseitig nicht wirksam vornehmen (BAG 14.04.2010 - 7 ABR 91/08, Rn. 13 f.).
  • BAG, 14.02.2023 - 1 ABR 9/22

    Betriebliche Vergütungsordnung - tarifgebundener Arbeitgeber

    Auf die Rechtsbeschwerde des Betriebsrats wird der Beschluss des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 1. Dezember 2021 - 4 TaBV 19/21 - aufgehoben, soweit er der Beschwerde der Arbeitgeberin gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 3. Mai 2021 - 14 BV 166/20 - stattgegeben hat.
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