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   LAG Düsseldorf, 02.05.2011 - 11 Sa 27/11   

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LAG Düsseldorf, 02.05.2011 - 11 Sa 27/11 (https://dejure.org/2011,72166)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 02.05.2011 - 11 Sa 27/11 (https://dejure.org/2011,72166)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 02. Mai 2011 - 11 Sa 27/11 (https://dejure.org/2011,72166)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Auskunftsanspruch gegen den ein Konkurrenzverhältnis während des Arbeitsverhältnissses vorbereitenden Arbeitnehmer

  • LAG Düsseldorf PDF
  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Auskunftsanspruch gegen den ein Konkurrenzverhältnis während des Arbeitsverhältnissses vorbereitenden Arbeitnehmer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (16)

  • BAG, 28.01.2010 - 2 AZR 1008/08

    Konkurrenztätigkeit im gekündigten Arbeitsverhältnis

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 02.05.2011 - 11 Sa 27/11
    Der Arbeitnehmer darf nämlich, wenn ein, wie im Streitfall, nachvertragliches Wettbewerbsverbot nach § 74 HGB nicht vereinbart ist, schon vor Beendigung des Arbeitsverhältnisses für die Zeit nach seinem Ausscheiden die Gründung eines eigenen Unternehmens vorbereiten (BAG 28.01.2010 - 2 AZR 1008/08 - Rz. 22 EzA § 626 BGB 2002 Nr. 30; vgl. auch BAG 12.05.1972 - 3 AZR 401/71 - AP Nr. 6 zu § 60 HGB).

    (1.) Während des rechtlichen Bestehens eines Arbeitsverhältnisses ist einem Arbeitnehmer grundsätzlich jede Konkurrenztätigkeit zum Nachteil seines Arbeitgebers untersagt (st. Rspr., z. B. BAG 26.06.2008 - 2 AZR 190/07 - Rz 15 EzA § 626 BGB 2002 Nr. 21; BAG 28.01.2010 - 2 AZR 1008/08 - Rz. 22 EzA § 626 BGB 2002 Nr. 30).

    Dem Arbeitgeber soll dieser Bereich uneingeschränkt und ohne die Gefahr einer nachteiligen Beeinflussung durch den Arbeitnehmer offenstehen (BAG 21.11.1996 - 2 AZR 852/95 - Rz. 20 EzA § 626 BGB n. F. Nr. 162; BAG 28.01.2010 - 2 AZR 1008/08 - Rz. 22 a. a. O.).

    Allerdings darf er, wenn ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot nach § 74 HGB nicht vereinbart ist, schon vor Beendigung des Arbeitsverhältnisses für die Zeit nach seinem Ausscheiden die Gründung eines eigenen Unternehmens vorbereiten (BAG 26.06.2008 - 2 AZR 190/07 - Rz. 15 a. a. O.; BAG 28.01.2010 - 2 AZR 1008/08 - Rz. 22 a. a. O.).

    Bloße Vorbereitungshandlungen, die in die Interessen des Arbeitgebers nicht unmittelbar eingreifen, erfüllen diese Voraussetzungen nicht (BAG 26.06.2008 - 2 AZR 190/07 - Rz. 15 a. a. O.; BAG 28.01.2010 - 2 AZR 1008/08 - Rz. 22 a. a. O.).

  • BAG, 22.07.2010 - 8 AZR 1012/08

    Beförderung - geschlechtsbezogene Benachteiligung

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 02.05.2011 - 11 Sa 27/11
    Allerdings muss eine gewisse Wahrscheinlichkeit des Schadenseintritts bestehen (st. Rspr., z. B. BAG 16.05.2007 - 8 AZR 709/06 - Rz. 126 EzA § 611 BGB 2002, Persönlichkeitsrecht Nr. 6; BAG 22.07.2010 - 8 AZR 1012/08 - Rz. 105 juris).

    Insoweit ist bei Feststellungsanträgen erforderlich, dass sich für den Fall der Klagestattgabe der objektive Umfang der Bindungswirkung der gerichtlichen Entscheidung hinreichend feststellen lässt (st. Rspr., z. B. BAG 23.01.2007 - 9 AZR 557/06 - Rz. 18 AP Nr. 4 zu § 611 BGB Mobbing; BAG 22.07.2010 - 8 AZR 1012/08 - Rz. 108 juris).

    Dabei muss der Streitgegenstand so genau bezeichnet werden, dass die eigentliche Streitfrage mit Rechtskraftwirkung zwischen den Parteien entschieden werden kann (BAG 17.06.1997 - 1 ABR 10/97 - Rz. 23 juris; BAG 22.07.2010 - 8 AZR 1012/08 - Rz. 108 juris).

    Dabei darf es sich jedoch nicht über einen eindeutigen Antrag hinwegsetzen (BAG 22.07.2010 - 8 AZR 1012/08 - Rz. 108 juris, vgl. auch BAG 17.06.1997 - 1 ABR 10/97 - juris).

  • BAG, 26.06.2008 - 2 AZR 190/07

    Außerordentliche Kündigung - Wettbewerb - Ausschlussfrist

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 02.05.2011 - 11 Sa 27/11
    (1.) Während des rechtlichen Bestehens eines Arbeitsverhältnisses ist einem Arbeitnehmer grundsätzlich jede Konkurrenztätigkeit zum Nachteil seines Arbeitgebers untersagt (st. Rspr., z. B. BAG 26.06.2008 - 2 AZR 190/07 - Rz 15 EzA § 626 BGB 2002 Nr. 21; BAG 28.01.2010 - 2 AZR 1008/08 - Rz. 22 EzA § 626 BGB 2002 Nr. 30).

    Allerdings darf er, wenn ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot nach § 74 HGB nicht vereinbart ist, schon vor Beendigung des Arbeitsverhältnisses für die Zeit nach seinem Ausscheiden die Gründung eines eigenen Unternehmens vorbereiten (BAG 26.06.2008 - 2 AZR 190/07 - Rz. 15 a. a. O.; BAG 28.01.2010 - 2 AZR 1008/08 - Rz. 22 a. a. O.).

    Bloße Vorbereitungshandlungen, die in die Interessen des Arbeitgebers nicht unmittelbar eingreifen, erfüllen diese Voraussetzungen nicht (BAG 26.06.2008 - 2 AZR 190/07 - Rz. 15 a. a. O.; BAG 28.01.2010 - 2 AZR 1008/08 - Rz. 22 a. a. O.).

  • BAG, 17.06.1997 - 1 ABR 10/97
    Auszug aus LAG Düsseldorf, 02.05.2011 - 11 Sa 27/11
    Dabei muss der Streitgegenstand so genau bezeichnet werden, dass die eigentliche Streitfrage mit Rechtskraftwirkung zwischen den Parteien entschieden werden kann (BAG 17.06.1997 - 1 ABR 10/97 - Rz. 23 juris; BAG 22.07.2010 - 8 AZR 1012/08 - Rz. 108 juris).

    Dabei darf es sich jedoch nicht über einen eindeutigen Antrag hinwegsetzen (BAG 22.07.2010 - 8 AZR 1012/08 - Rz. 108 juris, vgl. auch BAG 17.06.1997 - 1 ABR 10/97 - juris).

  • BAG, 26.05.2009 - 3 AZR 816/07

    Rückkaufswert einer Direktversicherung

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 02.05.2011 - 11 Sa 27/11
    a) Nach Treu und Glauben können vertragliche Nebenpflichten (§§ 241 Abs. 2, 242 BGB) zur Auskunftserteilung bestehen, wenn die zwischen den Parteien bestehenden Rechtsbeziehungen es mit sich bringen, dass der Berechtigte in entschuldbarer Weise über Bestehen oder Umfang seines Rechts im Ungewissen ist und der Verpflichtete die zur Beseitigung der Ungewissheit erforderlichen Auskünfte unschwer geben kann (st. Rspr., z. B. BAG 01.12.2004 - 5 AZR 664/03 - NZA 2005, 289, 291; BAG 26.05.2009 - 3 AZR 816/07 - Rz. 13 NZA-RR 2010, 95).

    Das für die Begründetheit eines Auskunftsverlangens erforderliche Informationsbedürfnis fehlt, wenn der geltend gemachte Leistungsanspruch bereits dem Grunde nach nicht in Betracht kommt (BAG 26.05.2009 - 3 AZR 816/07 - Rz. 13 NZA-RR 2010, 95 m. w. N.).

  • BAG, 30.05.1978 - 2 AZR 598/76

    Kaufmännischer Angestellter - Wettbewerbsverbot - Freistellung von

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 02.05.2011 - 11 Sa 27/11
    (3.) Was den Zeitraum vom 01.01.2010 bis 31.01.2010 betrifft, ist zwar richtig, dass es für das aus dem allgemeinen Rechtsgedanken des § 60 Abs. 1 HGB folgendes Wettbewerbsverbots während eines bestehenden Arbeitsverhältnisses nicht darauf ankommt, ob der Arbeitnehmer überhaupt noch tatsächlich seine Dienste erbringt oder nicht, z. B. weil er suspendiert ist (vgl. BAG 30.05.1978 - 2 AZR 598/76 - EzA § 60 HGB Nr. 11).
  • BAG, 21.11.1996 - 2 AZR 852/95

    Vorliegen eines wichtigen Grundes als Vorausssetzung für die außerordentliche

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 02.05.2011 - 11 Sa 27/11
    Dem Arbeitgeber soll dieser Bereich uneingeschränkt und ohne die Gefahr einer nachteiligen Beeinflussung durch den Arbeitnehmer offenstehen (BAG 21.11.1996 - 2 AZR 852/95 - Rz. 20 EzA § 626 BGB n. F. Nr. 162; BAG 28.01.2010 - 2 AZR 1008/08 - Rz. 22 a. a. O.).
  • BGH, 17.05.2000 - VIII ZR 216/99

    Widersprüchliche Feststellungen im Berufungsurteil

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 02.05.2011 - 11 Sa 27/11
    Unrichtigkeiten i. S. von § 320 Abs. 1 ZPO kann auch das tatsächliche Vorbringen der Parteien im Rahmen der Entscheidungsgründe betreffen (vgl. MünchKomm ZPO-Musielak, 3. Aufl. 2008, § 320 Rz. 5 m. w. N.; vgl. auch BGH 17.05.2000 - VIII ZR 216/99 - NJW 2000, 3007).
  • ArbG Düsseldorf, 06.12.2010 - 2 Ca 533/10

    Schadensersatz, Wettbewerb, Bestimmtheitserfordernis

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 02.05.2011 - 11 Sa 27/11
    Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 06.12.2010 - 2 Ca 533/10 - wird auf seine Kosten zurückgewiesen.
  • BAG, 12.05.1972 - 3 AZR 401/71

    Kaufmännische Angestellte - Wettbewerbshandlung - Wettbewerbsverbot

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 02.05.2011 - 11 Sa 27/11
    Der Arbeitnehmer darf nämlich, wenn ein, wie im Streitfall, nachvertragliches Wettbewerbsverbot nach § 74 HGB nicht vereinbart ist, schon vor Beendigung des Arbeitsverhältnisses für die Zeit nach seinem Ausscheiden die Gründung eines eigenen Unternehmens vorbereiten (BAG 28.01.2010 - 2 AZR 1008/08 - Rz. 22 EzA § 626 BGB 2002 Nr. 30; vgl. auch BAG 12.05.1972 - 3 AZR 401/71 - AP Nr. 6 zu § 60 HGB).
  • BAG, 15.06.1993 - 9 AZR 558/91

    Wettbewerbsverbot - vorzeitige Pensionierung und Aufstockung von

  • BAG, 01.12.2004 - 5 AZR 664/03

    Auskunft über Gehaltserhöhung - Stufenklage

  • BAG, 23.01.2007 - 9 AZR 557/06

    Feststellungsklage - Zurückbehaltungsrecht - Mobbing

  • BAG, 16.05.2007 - 8 AZR 709/06

    Persönlichkeitsverletzung - Mobbing - Ausschlussfrist

  • BAG, 20.01.2009 - 1 ABR 78/07

    Auslegung einer Betriebsvereinbarung

  • BAG, 14.12.2010 - 1 ABR 93/09

    Feststellungsantrag - Tendenzeigenschaft eines Unternehmens

  • BAG, 16.01.2013 - 10 AZR 560/11

    Konkurrenztätigkeit - Darlegungs- und Beweislast

    Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 2. Mai 2011 - 11 Sa 27/11 - aufgehoben, soweit es die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 6. Dezember 2010 - 2 Ca 533/10 - hinsichtlich des Zahlungsantrags zurückgewiesen hat.
  • LAG Düsseldorf, 09.01.2020 - 11 Sa 1023/18

    Stufenklage bei Wettbewerbsverstößen

    Denn bei einer Tätigkeit für einen Wettbewerber stellt nicht nur der Abschluss von einzelnen Geschäften für fremde Rechnung, sondern bereits dessen Unterstützung einen Verstoß gegen das arbeitsvertragliche Verbot dar (vgl. BAG, Urteil vom 28.01.2010 - 2 AZR 1008/08 - Juris; BAG, Urteil vom 26.06.2008 - 2 AZR 190/07 - Juris; LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 14.07.2016 - 26 Sa 2070/15, 26 Sa 2071/15 - Beck-Online; LAG Düsseldorf, Urteil vom 02.05.2011 - 11 Sa 27/11 - Juris).
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