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   LAG Düsseldorf, 02.07.2021 - 6 Sa 8/19   

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LAG Düsseldorf, 02.07.2021 - 6 Sa 8/19 (https://dejure.org/2021,20252)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 02.07.2021 - 6 Sa 8/19 (https://dejure.org/2021,20252)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 02. Juli 2021 - 6 Sa 8/19 (https://dejure.org/2021,20252)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    § 1 BetrAVG, § 177 Abs. 1 BGB, § 184 Abs. 1 BGB § 1 BetrAVG, § 177 Abs. 1 BGB, § 184 Abs. 1 BGB § 1 BetrAVG, § 177 Abs. 1 BGB, § 184 Abs. 1 BGB § 1 BetrAVG, § 177 Abs. 1 BGB, § 184 Abs. 1 BGB
    Genehmigung einer zunächst schwebend unwirksamen Betriebsvereinbarung- Ablösung von Unterstützungskassenrichtlinien - Anwendbarkeit des dreistufigen Prüfungsschemas bei einem gewerkschaftlichen Arbeitgeber

  • IWW
  • rewis.io
  • LAG Düsseldorf PDF

    § 1 BetrAVG, § 177 Abs. 1 BGB, § 184 Abs. 1 BGB § 1 BetrAVG, § 177 Abs. 1 BGB, § 184 Abs. 1 BGB § 1 BetrAVG, § 177 Abs. 1 BGB, § 184 Abs. 1 BGB § 1 BetrAVG, § 177 Abs. 1 BGB, § 184 Abs. 1 BGB
    Genehmigung einer zunächst schwebend unwirksamen Betriebsvereinbarung- Ablösung von Unterstützungskassenrichtlinien - Anwendbarkeit des dreistufigen Prüfungsschemas bei einem gewerkschaftlichen Arbeitgeber

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BetrAVG § 1 ; BGB § 177 Abs. 1 ; BGB § 184 Abs. 1
    Genehmigung einer zunächst schwebend unwirksamen Betriebsvereinbarung; Ablösung von Unterstützungskassenrichtlinien; Anwendbarkeit des dreistufigen Prüfungsschemas bei einem gewerkschaftlichen Arbeitgeber

  • rechtsportal.de

    BetrAVG § 1 ; BGB § 177 Abs. 1 ; BGB § 184 Abs. 1
    Genehmigung einer zunächst schwebend unwirksamen Betriebsvereinbarung; Ablösung von Unterstützungskassenrichtlinien; Anwendbarkeit des dreistufigen Prüfungsschemas bei einem gewerkschaftlichen Arbeitgeber

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • anwalt.de (Äußerung von Verfahrensbeteiligten)

    Heilung einer unwirksamen Betriebsvereinbarung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA-RR 2022, 32
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (32)

  • BAG, 12.02.2013 - 3 AZR 414/12

    Betriebliche Altersversorgung - Ablösung von Richtlinien einer

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 02.07.2021 - 6 Sa 8/19
    Für eine Gewerkschaft, die als steuerbefreiter Berufsverband nicht mit Gewinnerzielung am Markt tätig ist, gilt das für Eingriffe in Versorgungsanwartschaften entwickelte dreistufige Prüfungsschema mit der Maßgabe, dass es auf der dritten Stufe lediglich sachlicher Gründe bedarf, ohne dass es auf die Proportionalität des Eingriffs ankommt (so bereits BAG v. 12.02.2013 - 3 AZR 414/12 -).

    Obwohl damit ausdrücklich nur für die "Anmeldung" auf die Unterstützungsrichtlinien in ihrer jeweiligen Fassung verwiesen wird, wurden damit allgemein die Richtlinien nicht statisch, sondern dynamisch in Bezug genommen (vgl. BAG v. 12.02.2013 - 3 AZR 414/12 - Rn. 45).

    Sie konnte vielmehr auch durch eine einseitige Regelung des Arbeitgebers erfolgen (vgl. für die Ablösung der UR 80 - dort als UR 88 bezeichnet - durch die VO 95: BAG v. 12.02.2013 - 3 AZR 414/12 - Rn. 46).

    Damit sind alle Regelungen erfasst, mit denen die betriebliche Altersversorgung gestaltet werden kann (vgl. BAG v. 12.02.2013 - 3 AZR 414/12 - Rn. 46).

    (1) Bei den UR 83 handelt es sich um Allgemeine Geschäftsbedingungen im Sinne des § 305 Abs. 1 Satz 1 und Satz 2 BGB (ebenso für die UR 88: BAG v. 12.02.2013 - 3 AZR 414/12 - Rn. 54).

    Von Bedeutung für das Auslegungsergebnis sind ferner der von den Vertragsparteien verfolgte Regelungszweck sowie die der jeweils anderen Seite erkennbare Interessenlage der Beteiligten (BAG v. 12.02.2013 - 3 AZR 414/12 - Rn. 54, vgl. auch BAG v. 16.12.2009 - 5 AZR 888/08 - Rn. 12).

    (2) Danach ergibt die Auslegung von § 26 Abs. 1 UR 83, dass die schriftliche Erklärung des Kassenmitglieds gegenüber seinen Begünstigten nur dem Zweck dient, die Betroffenen über die Ablösung zu informieren (ebenso BAG v. 12.02.2013 - 3 AZR 414/12 - Rn. 55 für die entsprechende Regelung in den UR 80/88).

    Da nach § 26 Abs. 1 UR 83 lediglich das Gebrauchtmachen von der Abänderungsbefugnis durch schriftliche Erklärung u.a. gegenüber den begünstigten Arbeitnehmern zu erfolgen hat und keine Anhaltspunkte dafür ersichtlich sind, dass von den üblicherweise für die Verlautbarung von Änderungen von Unterstützungskassen-Richtlinien geltenden Grundsätzen abgewichen werden sollte, hat die entsprechende Erklärung gegenüber dem Arbeitnehmer nur Mitteilungscharakter (BAG v. 12.02.2013 - 3 AZR 414/12 - Rn. 58).

    Dies kann auch durch ein Rundschreiben erfolgen, welches keine Originalunterschrift enthält (BAG v. 12.02.2013 - 3 AZR 414/12 - Rn. 58 und 59).

    Da es ausreicht, dass der Betroffene die Möglichkeit der Kenntnisnahme hat, es auf die konkrete Kenntnisnahme hingegen nicht ankommt (BAG v. 12.02.2013 - 3 AZR 414/12 - Rn. 58), ist der Nachweis des Zugangs des Schreibens nicht erforderlich.

    Aus diesen Grundsätzen folgt, dass die Gründe, die den Eingriff rechtfertigen sollen, um so gewichtiger sein müssen, je stärker der Besitzstand ist, in den eingegriffen wird (ständige Rechtsprechung (vgl. etwa BAG v. 12.02.2013 - 3 AZR 414/12 - Rn. 62 und BAG v. 18.09.2012 - 3 AZR 415/10 - Rn. 34).

    Sachlich-?proportionale Gründe können auf einer wirtschaftlich ungünstigen Entwicklung des Unternehmens oder einer Fehlentwicklung der betrieblichen Altersversorgung beruhen (BAG v. 12.02.2013 - 3 AZR 414/12 - Rn. 67; vgl. auch BAG v. 11.05.1999 - 3 AZR 21/98 - zu III 2 c bb der Gründe).

    Es geht nur darum, die Willkürfreiheit des Eingriffs in noch nicht erdiente Zuwächse zu belegen (BAG v. 12.02.2013 - 3 AZR 414/12 - Rn. 68; BAG v. 15.02.2011 - 3 AZR 35/09 - Rn. 73).

    Maßnahmen, die auf den ersten Blick dem Sanierungszweck offen zuwiderlaufen, müssen erklärt werden und einleuchtend sein (BAG v. 12.02.2013 - 3 AZR 414/12 - Rn. 69; BAG v. 15.02.2011 - 3 AZR 35/09 - Rn. 74).

    Der Eingriff in das betriebliche Versorgungswerk muss sich in ein nachvollziehbar auf eine Verbesserung der wirtschaftlichen Lage ausgerichtetes Gesamtkonzept einpassen (BAG v. 12.02.2013 - 3 AZR 414/12 - Rn. 70).

    Der Regelungszweck und das Mittel der Kürzung müssen in einem vernünftigen Verhältnis zueinanderstehen (BAG v. 12.02.2013 - 3 AZR 414/12 - Rn. 70).

    Allerdings gelten diese Grundsätze bei Gewerkschaften nicht einschränkungslos (BAG v. 12.02.2013 - 3 AZR 414/12 - Rn. 72).

    Dies führt dazu, dass es den Gerichten für Arbeitssachen grundsätzlich untersagt ist, die Verwendung ihrer Einkünfte im Einzelnen zu überprüfen oder gar zu bewerten (BAG v. v. 12.02.2013 - 3 AZR 414/12 - Rn. 72; vgl. weiter BAG v. 11.12.2001 - 3 AZR 512/00 - zu II 3 b aa der Gründe).

    Auf die Proportionalität des Eingriffs kommt es nicht an (BAG v. 12.02.2013 - 3 AZR 414/12 - Rn. 72).

  • BAG, 10.12.2019 - 3 AZR 478/17

    Betriebliche Altersversorgung - Stichtagsregelung -

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 02.07.2021 - 6 Sa 8/19
    aaa) Die Betriebsparteien haben beim Abschluss von Betriebsvereinbarungen den betriebsverfassungsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz des § 75 Abs. 1 BetrVG zu beachten, dem wiederum der allgemeine Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG zugrunde liegt (BAG v. 10.12.2019 - 3 AZR 478/17 - Rn. 37).

    Maßgeblich für das Vorliegen eines die Bildung unterschiedlicher Gruppen rechtfertigenden Sachgrundes ist vor allem der mit der Regelung verfolgte Zweck (BAG v. 10.12.2019 - 3 AZR 478/17 - Rn. 37; vgl. auch BAG v. 19.04.2016 - 3 AZR 526/14 - Rn. 37 m.w.N.).

    Die damit verbundenen unvermeidlichen Härten sind hinzunehmen, wenn sie lediglich eine verhältnismäßig kleine Zahl von Personen betreffen, der Verstoß gegen den Gleichheitssatz nicht sehr intensiv ist und sie nur unter Schwierigkeiten vermeidbar wären (BAG v. 10.12.2019 - 3 AZR 478/17 - Rn. 37).

    Härten sind zu dulden, sofern sich die Wahl des Stichtags am Regelungszweck und dem gegebenen Sachverhalt orientiert und somit sachlich vertretbar ist (BAG v. 10.12.2019 - 3 AZR 478/17 - Rn. 37).

  • BAG, 15.02.2011 - 3 AZR 35/09

    Auslegung einer Versorgungszusage - Ablösung einer Gesamtzusage - Kündigung einer

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 02.07.2021 - 6 Sa 8/19
    Es geht nur darum, die Willkürfreiheit des Eingriffs in noch nicht erdiente Zuwächse zu belegen (BAG v. 12.02.2013 - 3 AZR 414/12 - Rn. 68; BAG v. 15.02.2011 - 3 AZR 35/09 - Rn. 73).

    Maßnahmen, die auf den ersten Blick dem Sanierungszweck offen zuwiderlaufen, müssen erklärt werden und einleuchtend sein (BAG v. 12.02.2013 - 3 AZR 414/12 - Rn. 69; BAG v. 15.02.2011 - 3 AZR 35/09 - Rn. 74).

  • BGH, 14.05.2002 - XI ZR 155/01

    Rechtsfolgen einer unwirksamen Vollmachterteilung

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 02.07.2021 - 6 Sa 8/19
    In der Rechtsprechung wird häufig die Formulierung verwendet, grundsätzlich setze die Genehmigung des vollmachtlosen Vertreterhandelns gemäß § 177 Abs. 1 BGB die schlüssige Erklärung voraus, dass der Genehmigende die Unwirksamkeit kennt oder zumindest mit ihr rechnet (so etwa BGH v. 09.01.2018 - XI ZR 17/15 - Rn. 53; BGH v. 14.05.2002 - XI ZR 155/01 - BGH v. 03.07.2000 - II ZR 282/98 - LAG Baden-Württemberg v. 13.03.2019 - 4 Sa 39/18 -).

    Die höchstrichterliche Rechtsprechung, in der diese Grundsätze aufgestellt wurden, ist jeweils zu Fallkonstellationen ergangen, in denen zu beurteilen war, ob die Ausführung des - schwebend unwirksamen Geschäfts - eine konkludente Genehmigung darstellte (so betraf etwa die Entscheidung des BGH v. 09.01.2018 - XI ZR 17/05 - die mögliche Genehmigung eines Darlehensvertrags durch Auszahlung der Darlehensvaluta; vgl. auch BGH v. 14.05.2002 - XI ZR 155/01 -: vertragskonformes Verhalten als etwaige Genehmigung; vgl. weiter LAG Baden-Württemberg: keine Genehmigung aufgrund der Umsetzung einer vermeintlich wirksamen Versorgungszusage durch Bildung von Rückstellungen etc.).

  • BAG, 16.06.2015 - 3 AZR 549/13

    Ablösung einer Versorgungsordnung - Drei-Stufen-Prüfungsschema - Begriff der

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 02.07.2021 - 6 Sa 8/19
    Ob eine spätere Betriebsvereinbarung in Besitzstände eingreift und deshalb eine Überprüfung anhand des dreistufigen Prüfungsschemas erforderlich ist, kann nur im jeweiligen Einzelfall und auf das Einzelfallergebnis bezogen festgestellt werden (BAG v. 16.06.2015 - 3 AZR 549/13 - Rn. 22; BAG v. 15.05.2012 - 3 AZR 11/10 - Rn. 26).

    In diesen Fällen kann regelmäßig erst zu diesem Zeitpunkt beurteilt werden, welche Versorgungsordnung sich als günstiger erweist (BAG v. 16.06.2015 - 3 AZR 549/13 - Rn. 22; BAG v. 11.12.2001 - 3 AZR 128/01 -).

  • BAG, 23.02.2016 - 3 AZR 44/14

    Betriebliche Altersversorgung - Geltung von Versorgungsbestimmungen - Berechnung

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 02.07.2021 - 6 Sa 8/19
    Den abgestuften Besitzständen der Arbeitnehmer sind entsprechend abgestufte, unterschiedlich gewichtete Eingriffsgründe des Arbeitgebers gegenüberzustellen (vgl. BAG v. 23.02.2016 - 3 AZR 44/14 - Rn. 39; BAG v. 15.01.2013 - 3 AZR 169/10 - Rn. 51 m.w.N.).

    Für Eingriffe in dienstzeitabhängige, noch nicht erdiente Zuwachsraten genügen sachlich-proportionale Gründe (vgl. nur BAG v. 23.02.2016 - 3 AZR 44/14 - Rn. 39 und BAG v. 09.12.2014 - 3 AZR 323/13 - Rn. 21 mwN).

  • BAG, 09.12.2008 - 3 AZR 384/07

    Teilwiderruf einer Unterstützungskassenversorgung - Mitbestimmung bei

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 02.07.2021 - 6 Sa 8/19
    Eine konkrete Kenntnisnahme des jeweiligen Arbeitnehmers ist nicht erforderlich (BAG v. 09.12.2008 - 3 AZR 384/07 - Rn. 41).

    Diese Kenntnisverschaffung kann auch durch ein Rundschreiben erfolgen (vgl. BAG v. 09.12.2008 - 3 AZR 384/07 -).

  • BAG, 11.07.2007 - 7 AZR 501/06

    Befristung - Hochschule - Rückwirkung - Weiterarbeit nach § 15 Abs. 5 TzBfG

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 02.07.2021 - 6 Sa 8/19
    Auslegungsziel ist bei empfangsbedürftigen Willenserklärungen nicht der innere Wille des Erklärenden, sondern das, was der Adressat nach seinem Empfängerhorizont als Willen des Erklärenden verstehen konnte (BAG v. 24.08.2016 - 5 AZR 129/16 - Rn. 22; BAG v. 11.07.2007 - 7 AZR 501/06 - Rn. 36).
  • BAG, 24.08.2016 - 5 AZR 129/16

    Vorrang der Individualabrede

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 02.07.2021 - 6 Sa 8/19
    Auslegungsziel ist bei empfangsbedürftigen Willenserklärungen nicht der innere Wille des Erklärenden, sondern das, was der Adressat nach seinem Empfängerhorizont als Willen des Erklärenden verstehen konnte (BAG v. 24.08.2016 - 5 AZR 129/16 - Rn. 22; BAG v. 11.07.2007 - 7 AZR 501/06 - Rn. 36).
  • BAG, 11.05.1999 - 3 AZR 21/98

    Kündigung einer Betriebsvereinbarung überbetriebliche Altersversorgung

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 02.07.2021 - 6 Sa 8/19
    Sachlich-?proportionale Gründe können auf einer wirtschaftlich ungünstigen Entwicklung des Unternehmens oder einer Fehlentwicklung der betrieblichen Altersversorgung beruhen (BAG v. 12.02.2013 - 3 AZR 414/12 - Rn. 67; vgl. auch BAG v. 11.05.1999 - 3 AZR 21/98 - zu III 2 c bb der Gründe).
  • BGH, 29.07.2014 - II ZR 243/13

    Austritt aus einem Arbeitgeberverband: Unwirksamkeit einer

  • BAG, 23.04.2013 - 3 AZR 512/11

    Beitragsbemessungsgrenze - gespaltene Rentenformel

  • BAG, 19.03.2019 - 3 AZR 201/17

    Altersversorgung - Betriebsvereinbarung - mehrfache Ablösung

  • LAG Baden-Württemberg, 13.03.2019 - 4 Sa 39/18

    Wirksamkeit Versorgungszusage - Gesellschaftergeschäftsführer einer GmbH -

  • BAG, 19.04.2016 - 3 AZR 526/14

    Betriebliche Altersversorgung - Benachteiligung Teilzeitbeschäftigter -

  • BAG, 09.12.2014 - 3 AZR 323/13

    Ablösung einer Versorgungsordnung

  • BGH, 09.01.2018 - XI ZR 17/15

    Sicherung eines Darlehensvertrags durch die Bestellung eines Pfandrechts an einem

  • BAG, 17.05.2017 - 7 AZR 301/15

    Befristung - Vertretung - Entstehung eines unbefristeten Arbeitsverhältnisses

  • BAG, 17.04.1985 - 3 AZR 72/83

    Versorgungsregelung - Unterstützungskasse - Zusatzversorgung - Annahme des

  • BAG, 08.12.2020 - 3 AZR 437/18

    Betriebliche Altersversorgung - Lebensversicherung

  • BAG, 11.12.2001 - 3 AZR 512/00

    Teilwiderruf einer Unterstützungskassenversorgung

  • BGH, 03.07.2000 - II ZR 282/98

    Abschluß eines Geschäftsführeranstellungsvertrages

  • BAG, 16.12.2009 - 5 AZR 888/08

    Kleine dynamische Bezugnahmeklausel - Tarifsukzession - ergänzende

  • BAG, 19.06.2012 - 1 AZR 137/11

    Tarifvorbehalt - Gesamtzusage - Abfindung bei Wiedereinstellungszusage

  • BAG, 15.01.2013 - 3 AZR 169/10

    Versorgungsanwartschaft - Ablösung - Unverfallbarkeit

  • BAG, 15.05.2012 - 3 AZR 11/10

    Ablösung einer Versorgungsordnung - Drei-Stufen-Schema - Anhebung der

  • BAG, 05.06.2019 - 10 AZR 100/18

    Beschränkung des Klageantrags in der Revisionsinstanz

  • BAG, 19.12.2018 - 7 AZR 70/17

    Altersgrenze - Hinausschieben des Beendigungszeitpunkts

  • BGH, 02.11.1989 - IX ZR 197/88

    Schuldhafte Verkürzung der Zwangsverwaltungsmasse durch den Verwalter

  • BAG, 14.06.2017 - 7 AZR 608/15

    Doppelbefristung - Personalratsbeteiligung

  • BAG, 18.09.2012 - 3 AZR 415/10

    Betriebliche Altersversorgung - Änderung einer Anpassungsregelung

  • BAG, 11.12.2001 - 3 AZR 128/01

    Teilwiderruf einer Unterstützungskassenversorgung

  • BAG, 03.05.2022 - 3 AZR 472/21

    Betriebliche Altersversorgung - Ablösung

    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 2. Juli 2021 - 6 Sa 8/19 - wird zurückgewiesen.
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