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   LAG Düsseldorf, 02.11.2015 - 14 Sa 800/15   

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https://dejure.org/2015,37296
LAG Düsseldorf, 02.11.2015 - 14 Sa 800/15 (https://dejure.org/2015,37296)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 02.11.2015 - 14 Sa 800/15 (https://dejure.org/2015,37296)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 02. November 2015 - 14 Sa 800/15 (https://dejure.org/2015,37296)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • IWW

    § 298 StGB, § ... 170 Abs. 2 StPO, § 384 Nr. 2 ZPO, Art. 103 Abs. 2 GG, § 384 ZPO, § 147 StPO, § 254 StPO, §§ 298, 263 StGB, § 263 StGB, § 386 ZPO, § 64 Abs. 6 ArbGG, §§ 525 Satz 1, 387 Abs. 1 ZPO, § 384 Nr. 2, Alt. 2 ZPO, § 152 Abs. 2 StPO, § 298 Abs. 1 StGB, § 263 Abs. 2 StGB, § 384 Nr. 2 Alt. 2 ZPO, § 384 Nr. 1, § 78 Abs. 3 Nr. 4 StGB, § 78 c Abs. 3 Satz 2 StGB, § 263 Abs. 1 StGB, § 263 Abs. 3 Nr. 2 StGB, § 78 Abs. 3 StGB, § 78 a StGB, § 170 Abs. 2 StGB, § 142 Abs. 1 ZPO, § 55 StPO, § 78c StGB, § 78c Abs. 1 Nr. 4 StGB, § 78c Abs. 3 StGB, § 152 StPO, § 294 Abs. 1 ZPO, § 384 Abs. 1 Nr. 2, § 91 ZPO, § 3 ZPO, § 574 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2 ZPO

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Umfang des Auskunftsverweigerungsrechts eines Zeugen im Arbeitsgerichtsprozess im Hinblick auf ein anhängiges Straf- bzw. Kartellordnungswidrigkeitenverfahren

  • LAG Düsseldorf PDF
  • ra.de
  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 384 Nr. 2 Alt. 2
    Umfang des Auskunftsverweigerungsrechts eines Zeugen im Arbeitsgerichtsprozess im Hinblick auf ein anhängiges Straf- bzw. Kartellordnungswidrigkeitenverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerfG, 06.02.2002 - 2 BvR 1249/01

    Zum Auskunftsverweigerungsrecht über bereits rechtskräftig abgeurteilte Taten -

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 02.11.2015 - 14 Sa 800/15
    Da die Schwelle eines Anfangsverdachts im Sinne des § 152 Abs. 2 StPO niedrig liegt, ist auch das Bestehen einer entsprechenden Gefahr bereits weit im Vorfeld einer direkten Belastung zu bejahen (BVerfG, Beschluss vom 06.02.2002 - 2 BvR 1249/01, Rn. 20, juris).

    Nach der zum Auskunftsverweigerungsrecht nach § 55 StPO ergangenen höchstrichterlichen Rechtsprechung genügt für die Begründung eines Auskunftsverweigerungsrechts die Gefahr, dass der Zeuge Auskünfte über "Teilstücke in einem mosaikartig zusammengesetzten Beweisgebäude" (BVerfG, Beschluss vom 06.02.2002 - 2 BvR 1249/01, Rn. 25; BGH, Beschluss vom 18.12.2012 - StB 16/12, Rn. 9, juris) geben und damit zugleich potentielle Beweismittel gegen sich selbst liefern müsste.

    Denn nach der bereits oben zitierten Rechtsprechung zum Auskunftsverweigerungsrecht nach § 55 StPO genügt die Gefahr, dass der Zeuge durch die Beantwortung der Beweisfragen Auskünfte über Teilstücke in einem mosaikartig zusammengesetzten Beweisgebäude geben und damit zugleich potenzielle Beweismittel gegen sich selbst liefern müsste (BVerfG, Beschluss vom 06.02.2002 - 2 BvR 1249/01, Rn. 25; BGH, Beschluss vom 18.12.2012 - StB 16/12, Rn. 9, juris).

    Da es sich bei dem Zeugnisverweigerungsrecht gemäß § 384 Abs. 1 Nr. 2, Alt. 2 ZPO um ein Recht von grundsätzlicher Bedeutung handelt (BVerfG, Beschluss vom 06.02.2002 - 2 BvR 1249/01, Rn. 20; BVerfG, Beschluss vom 21.08.2000 - 2 BvR 1372/00, Rn. 16, juris), vermag das Interesse der Prozessparteien an der Zeugenaussage ein anderes Ergebnis nicht zu begründen.

  • OLG Celle, 14.06.2010 - 8 U 21/09

    Umfang des Zeugnisverweigerungsrechts; Pflicht des Zeugen zum Erscheinen bei

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 02.11.2015 - 14 Sa 800/15
    Denn die Beantwortung von Fragen aus - unterstellt - verjährten Zeiträumen kann ein Teilstück in einem mosaikartigen Beweisgebäude betreffend Taten in nicht verjährter Zeit darstellen (vgl. OLG Celle, Urteil vom 14.06.2010 - 8 U 21/09, Rn. 34, juris).

    Für das Zeugnisverweigerungsrecht nach der Vorschrift in § 384 Nr. 2, Alt. 2 ZPO, die hinsichtlich des Rechts, das Zeugnis über solche Fragen zu verweigern, deren Beantwortung dem Zeugen die Gefahr zuziehen würde, wegen einer Straftat oder Ordnungswidrigkeit verfolgt zu werden, mit der Bestimmung in § 55 StPO wortgleich ist, kann nichts anderes gelten (OLG Celle, Urteil vom 14.06.2010 - 8 U 21/09, Rn. 16, juris).

    Die Beklagte hat die Kosten des Zwischenstreits zu tragen, einschließlich der notwendigen Auslagen des Zeugen H., die ihm als Partei des Zwischenstreits entstanden sind (vgl. OLG Celle, Urteil vom 14.06.2010 - 8 U 21/09, Rn. 37, juris).

  • BGH, 18.12.2012 - StB 16/12

    Zeugnisverweigerungsrecht bei Gefahr der Strafverfolgung (Besonderheiten bei

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 02.11.2015 - 14 Sa 800/15
    Nach der zum Auskunftsverweigerungsrecht nach § 55 StPO ergangenen höchstrichterlichen Rechtsprechung genügt für die Begründung eines Auskunftsverweigerungsrechts die Gefahr, dass der Zeuge Auskünfte über "Teilstücke in einem mosaikartig zusammengesetzten Beweisgebäude" (BVerfG, Beschluss vom 06.02.2002 - 2 BvR 1249/01, Rn. 25; BGH, Beschluss vom 18.12.2012 - StB 16/12, Rn. 9, juris) geben und damit zugleich potentielle Beweismittel gegen sich selbst liefern müsste.

    Denn nach der bereits oben zitierten Rechtsprechung zum Auskunftsverweigerungsrecht nach § 55 StPO genügt die Gefahr, dass der Zeuge durch die Beantwortung der Beweisfragen Auskünfte über Teilstücke in einem mosaikartig zusammengesetzten Beweisgebäude geben und damit zugleich potenzielle Beweismittel gegen sich selbst liefern müsste (BVerfG, Beschluss vom 06.02.2002 - 2 BvR 1249/01, Rn. 25; BGH, Beschluss vom 18.12.2012 - StB 16/12, Rn. 9, juris).

  • OLG Stuttgart, 13.11.2006 - 6 U 165/06

    Anordnung der Urkundenvorlegung: Unzumutbarkeit der Vorlage eines

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 02.11.2015 - 14 Sa 800/15
    Ferner besteht eine Gefahr nicht mehr, wenn die Gefahr der Verfolgung zweifellos ausgeschlossen ist, also z. B. dann, wenn der Zeuge wegen Rechtskraft nicht erneut verfolgt werden darf oder die Verfolgung verjährt ist (BGH, Beschluss vom 04.08.2009 - StB 37/09, Rn. 5, juris; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 13.03.2014 - 14 W 18/14, Rn. 19, juris; OLG Stuttgart, Urteil vom 13.11.2006 - 6 U 165/06, Rn. 5, juris; KK-StPO/Senge § 55, Rn. 4; Wieczorek/Schütze/Ahrens, ZPO, 4. Aufl., § 384, Rn. 35; Ahrens, Der Beweis im Zivilprozess, Kapitel 35, Rn. 31).

    Dies liegt darin begründet, dass die Strafverfolgungsbehörden die Verjährung - anders als im Zivilrecht - von Amts wegen zu berücksichtigen haben und daher ein Strafverfahren, sofern es überhaupt zu Vorermittlungen und der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens kommen sollte, ohne weitere Befassung und damit ohne Belastung des Zeugen einzustellen wäre (OLG Stuttgart, Urteil vom 13.11.2006 - 6 U 165/06, Rn. 5, juris).

  • BVerfG, 21.08.2000 - 2 BvR 1372/00

    Verletzung von GG Art 2 Abs 2 S 2 und Art 104 Abs 1 S 1 durch Anordnung von

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 02.11.2015 - 14 Sa 800/15
    Da es sich bei dem Zeugnisverweigerungsrecht gemäß § 384 Abs. 1 Nr. 2, Alt. 2 ZPO um ein Recht von grundsätzlicher Bedeutung handelt (BVerfG, Beschluss vom 06.02.2002 - 2 BvR 1249/01, Rn. 20; BVerfG, Beschluss vom 21.08.2000 - 2 BvR 1372/00, Rn. 16, juris), vermag das Interesse der Prozessparteien an der Zeugenaussage ein anderes Ergebnis nicht zu begründen.
  • BAG, 05.04.2001 - 2 AZR 217/00

    Verdachtskündigung; Suspendierung

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 02.11.2015 - 14 Sa 800/15
    Das Verfahren kann vielmehr jederzeit - formlos - wieder aufgenommen werden, wenn aus Sicht der Ermittlungsbehörden Anlass dazu besteht (BGH, Urteil vom 04.05.2011 - 2 StR 524/10, Rn. 9, juris; BAG, Urteil vom 05.04.2001 - 2 AZR 217/00, Rn. 17).
  • BGH, 01.06.1994 - StB 10/94

    Voraussetzungen des Auskunftsverweigerungsrechts und Anforderungen an die Annahme

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 02.11.2015 - 14 Sa 800/15
    Nicht ausreichend sind allerdings die bloße Vermutung oder die rein theoretische Möglichkeit einer Strafverfolgung (vgl. BGH, Beschluss vom 01.06.1994 - StB 10/94, Rn. 13, juris; KK-StPO/Senge StPO § 55, Rn. 4; Kleinknecht/N.-Goßner, 55. Aufl. § 55 Rn. 7; jeweils zu § 55; in: Wieczorek/Schütze/ Ahrens, ZPO, 4. Aufl., § 386, Rz. 6; Ahrens, Der Beweis im Zivilprozess, Kapitel 35, Rn. 31).
  • BGH, 04.08.2009 - StB 37/09

    Rädelsführerschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung; Mitglied

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 02.11.2015 - 14 Sa 800/15
    Ferner besteht eine Gefahr nicht mehr, wenn die Gefahr der Verfolgung zweifellos ausgeschlossen ist, also z. B. dann, wenn der Zeuge wegen Rechtskraft nicht erneut verfolgt werden darf oder die Verfolgung verjährt ist (BGH, Beschluss vom 04.08.2009 - StB 37/09, Rn. 5, juris; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 13.03.2014 - 14 W 18/14, Rn. 19, juris; OLG Stuttgart, Urteil vom 13.11.2006 - 6 U 165/06, Rn. 5, juris; KK-StPO/Senge § 55, Rn. 4; Wieczorek/Schütze/Ahrens, ZPO, 4. Aufl., § 384, Rn. 35; Ahrens, Der Beweis im Zivilprozess, Kapitel 35, Rn. 31).
  • LG Traunstein, 07.10.1988 - 6 Qs 193/88
    Auszug aus LAG Düsseldorf, 02.11.2015 - 14 Sa 800/15
    Die Zweifel können sich dabei aus tatsächlichen und rechtlichen Gründen ergeben (LG Traunstein, Urteil vom 07.10.1988 - 6 Qs 193/88, StV 1989, 474, 475).
  • BGH, 03.05.2011 - 3 StR 33/11

    Unterbrechung der Verjährung (Untersuchungshandlung gegenüber Mitbeschuldigten;

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 02.11.2015 - 14 Sa 800/15
    Sie dienen vielmehr in der Regel einer umfassenden Sachaufklärung und richten sich daher, soweit keine Einschränkung ersichtlich ist, grundsätzlich gegen alle Tatverdächtigen (BGH, Beschluss vom 03.05.2011 - 3 StR 33/11, Rn. 5, juris; Schönke/Schröder/ Sternberg-Lieben/Bosch, StGB, 29. Aufl., § 78c Rn. 24 f.).
  • OLG Düsseldorf, 13.03.2014 - 14 W 18/14

    Begründetheit der Zeugnisverweigerung wegen Selbstbelastung bei Einstellung des

  • BGH, 04.05.2011 - 2 StR 524/10

    Strafverfolgungsverjährung (Reichweite der Unterbrechung bei einem

  • OLG Braunschweig, 19.12.2023 - 3 Kap 1/16

    Kapitalanleger-Musterverfahren; Ausgangsverfahren; Beweisbeschluss; Beweisthemen;

    Dieser Grundsatz gilt bereits bei der Darlegung und Glaubhaftmachung des Weigerungsgrundes; es darf nicht die Angabe von Anhaltspunkten für die Berechtigung zur Berufung auf das Zeugnisverweigerungsrecht gefordert werden, wenn diese Anhaltspunkte selbst ein Teilstück in einem "mosaikartig" zusammengesetzten Strafverdacht sein könnten (LAG Düsseldorf, Zwischenurteil vom 2. November 2015 - 14 Sa 800/15 -, juris, Rn. 70).

    Ist die Aussage des Zeugen von zentraler Bedeutung für den Ausgang des Rechtsstreits, so kann der Wert seiner Aussage den Wert der Hauptsache erreichen (vgl. BGH, Beschluss vom 25. März 1991 - II ZA 9/90 -, juris, Rn. 1; KG, Beschluss vom 25. April 1968 - 1 W 373/68 -, NJW 1968, S. 1937 [1938]; Greger , in: Zöller, ZPO, 35. Auflage 2024, § 387 ZPO, Rn. 5); andernfalls ist sie mit einem Bruchteil der Hauptsache zu bewerten (vgl. OLG Stuttgart, Beschluss vom 9. Februar 2011 - 3 W 73/10 -, juris, Rn. 21 [dort 1/4]; LAG Düsseldorf, Zwischenurteil vom 2. November 2015 - 14 Sa 800/15 -, juris, Rn. 83 [dort 1/5]; vgl. auch OLG Jena, Beschluss vom 22. November 2019 - 4 W 53/19 -, juris, Rn. 1 [Interesse des Zeugen an der Beschwerdeentscheidung, § 47 Abs. 1 Satz 1 GKG ]).

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