Rechtsprechung
   LAG Düsseldorf, 03.04.2003 - 11 (5) Sa 1459/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,15593
LAG Düsseldorf, 03.04.2003 - 11 (5) Sa 1459/02 (https://dejure.org/2003,15593)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 03.04.2003 - 11 (5) Sa 1459/02 (https://dejure.org/2003,15593)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 03. April 2003 - 11 (5) Sa 1459/02 (https://dejure.org/2003,15593)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2003,15593) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    BGB §§ 198 Satz 1 BGB a. F., 315 Abs. 3 Satz 2; BetrAVG § 16, LO 1985 Bochumer Verband § 20

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Abhängigkeit des Verjährungsbeginns des Anspruchs eines Arbeitnehmers auf Leistungen der betrieblichen Altersversorgung; Eintritt der gestaltenden Wirkung einer gerichtlichen Entscheidung erst mit Rechtskraft bei einer für die Zukunft wirkenden gerichtlichen ...

  • rewis.io
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 24.11.1995 - V ZR 174/94

    Beginn der Verjährung eines von gerichtlicher Leistungsbestimmung abhängenden

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 03.04.2003 - 11 (5) Sa 1459/02
    Unerheblich für den in § 198 Satz 1 BGB a. F. geregelten Verjährungsbeginn war, dass eine gerichtliche Leistungsbestimmung nach § 315 Abs. 3 Satz 2 BGB nur für die Zukunft wirken kann und die gestaltende Wirkung der gerichtlichen Entscheidung erst mit Rechtskraft des Urteils eintritt (BGH 24.11.1995 - V ZR 174/94 - NJW 1996, 1054, 1056).

    Die Verjährung des hieraus folgenden Zahlungsanspruchs begann nach § 198 Satz BGB a. F. aber nur dann in diesem Augenblick, wenn mit der Leistungsbestimmung ein bis dahin "schwebender" Anspruch auf eine unbestimmte Leistung erstmals rechtsgestaltend konkretisiert wurde (vgl. auch BGHZ 55, 340, 344; BGH 24.11.1995 - V ZR 174/94 - NJW 1996, 1054, 1056).

    Richtig daran ist, dass die gestaltende Wirkung der gerichtlichen Entscheidung erst mit Rechtskraft des Urteils eintritt (BGH 24.11.1995 - V ZR 174/94 - NJW 1996, 1054, 1056).

    Die Verjährung des hieraus folgenden Zahlungsanspruchs beginnt aber nur dann in diesem Augenblick, wenn mit der Leistungsbestimmung ein bis dahin schwebender Anspruch auf eine unbestimmte Leistung erstmals rechtsgestaltend konkretisiert wird (Staudinger/Rieble, BGB, 2001, § 315 Rz. 219; vgl. auch BGHZ 55, 340, 344; BGH 24.11.1995 - V ZR 174/94 - NJW 1996, 1054, 1056).

    Diese Situation ist z. B. gegeben, wenn die Entstehung des Anspruchs von einer Kündigung oder Anfechtung durch den Berechtigten oder aber von einer Einigung der Parteien abhängt (vgl. BGH 24.11.1995 - V ZR 174/94 - NJW 1996, 1054, 1056).

  • BAG, 09.11.1999 - 3 AZR 432/98

    Ruhegeldanpassung - Bochumer Verband

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 03.04.2003 - 11 (5) Sa 1459/02
    An diesem Verjährungsbeginn änderte nichts der Umstand, dass nach Auffassung des Bundesarbeitsgerichts der Bochumer Verband im Rahmen eines Rechtsstreits nach § 315 Abs. 3 Satz 2 BGB die Möglichkeit hatte, bis zur letzten mündlichen Verhandlung in der Tatsacheninstanz eine neue unternehmensübergreifende Anpassungsentscheidung nach § 16 BetrAVG bzw. § 20 LO 1985 zu treffen (BAG 09.11.1999 - 3 AZR 432/98 - EzA § 1 BetrAVG Ablösung Nr. 23, zu B III 3 b der Gründe).

    Das Bundesarbeitsgericht habe dazu in seinem Urteil vom 09.11.1999 - 3 AZR 432/98 - entschieden, dass gerichtliche Billigkeitskontrolle ergänzenden Vortrag bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung in der Tatsacheninstanz zu berücksichtigen sei.

    Der Verjährung steht nicht entgegen, dass, sofern die zum 01.01.1997 getroffene Anpassungsentscheidung des Bochumer Verbandes, wie vom Kläger geltend gemacht, nicht billigem Ermessen entsprechen sollte, das Landesarbeitsgericht eine Leistungsbestimmung nach § 315 Abs. 3 Satz 2 BGB zu treffen hätte (vgl. BAG 09.11.1999 - 3 AZR 432/98 - EzA § 1 BetrAVG Ablösung Nr. 23, zu B II 3 b (4) der Gründe).

    Ist er mit der Entscheidung nicht einverstanden, kann er eine höhere Rente nach § 16 BetrAVG bzw. § 20 LO 1985 einklagen (BAG 28.04.1992 - 3 AZR 333/91 - n. v.; vgl. auch BAG 09.11.1999 - 3 AZR 432/98 - EzA § 1 BetrAVG Ablösung Nr. 23, zu B III 3 b der Gründe).

    b) Am Beginn der zweijährigen Verjährungsfrist nach § 196 Abs. 1 Nr. 8 BGB a. F. für die ab dem 01.01.1997 bzw. 01.01.1998 vom Kläger geltend gemachten höheren Anpassungsraten ändert nichts der Umstand, dass nach Auffassung des Bundesarbeitsgerichts der Bochumer Verband im Rahmen eines Rechtsstreits nach § 315 Abs. 3 Satz 2 BGB die Möglichkeit hat, bis zur letzten mündlichen Verhandlung in der Tatsacheninstanz eine neue unternehmensübergreifende Anpassungsentscheidung zu treffen (BAG 09.11.1999 - 3 AZR 432/98 - EzA § 1 BetrAVG Ablösung Nr. 23, zu B III 3 b der Gründe).

  • BGH, 17.02.1971 - VIII ZR 4/70

    Begriff der Entstehung des Anspruchs

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 03.04.2003 - 11 (5) Sa 1459/02
    Die Verjährung des hieraus folgenden Zahlungsanspruchs begann nach § 198 Satz BGB a. F. aber nur dann in diesem Augenblick, wenn mit der Leistungsbestimmung ein bis dahin "schwebender" Anspruch auf eine unbestimmte Leistung erstmals rechtsgestaltend konkretisiert wurde (vgl. auch BGHZ 55, 340, 344; BGH 24.11.1995 - V ZR 174/94 - NJW 1996, 1054, 1056).

    Im Sinne des § 198 Satz 1 BGB a. F. - für § 199 Abs. 1 Nr. 1 BGB n. F. gilt nichts anderes - entsteht ein Anspruch, wenn er erstmalig geltend gemacht und notfalls im Wege der Klage durchgesetzt werden kann (vgl. BGH 17.02.1971 - VIII ZR 4/70 - BGHZ 55, 340, 341; BAG 28.04.1992 - 3 AZR 333/91 - n. v.).

    Die Verjährung des hieraus folgenden Zahlungsanspruchs beginnt aber nur dann in diesem Augenblick, wenn mit der Leistungsbestimmung ein bis dahin schwebender Anspruch auf eine unbestimmte Leistung erstmals rechtsgestaltend konkretisiert wird (Staudinger/Rieble, BGB, 2001, § 315 Rz. 219; vgl. auch BGHZ 55, 340, 344; BGH 24.11.1995 - V ZR 174/94 - NJW 1996, 1054, 1056).

  • BAG, 28.04.1992 - 3 AZR 333/91

    Nachholende Anpassung der Betriebsrente - Verpflichtung zur nachholenden

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 03.04.2003 - 11 (5) Sa 1459/02
    Hiervon war auszugehen, wenn der Anspruch erstmalig geltend gemacht und notfalls im Wege der Klage durchgesetzt werden konnte (so schon BAG 28.04.1992 - 3 AZR 333/91 - n. v.).

    Im Sinne des § 198 Satz 1 BGB a. F. - für § 199 Abs. 1 Nr. 1 BGB n. F. gilt nichts anderes - entsteht ein Anspruch, wenn er erstmalig geltend gemacht und notfalls im Wege der Klage durchgesetzt werden kann (vgl. BGH 17.02.1971 - VIII ZR 4/70 - BGHZ 55, 340, 341; BAG 28.04.1992 - 3 AZR 333/91 - n. v.).

    Ist er mit der Entscheidung nicht einverstanden, kann er eine höhere Rente nach § 16 BetrAVG bzw. § 20 LO 1985 einklagen (BAG 28.04.1992 - 3 AZR 333/91 - n. v.; vgl. auch BAG 09.11.1999 - 3 AZR 432/98 - EzA § 1 BetrAVG Ablösung Nr. 23, zu B III 3 b der Gründe).

  • BAG, 27.02.1990 - 3 AZR 213/88

    Anrechnung von Vordienstzeiten

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 03.04.2003 - 11 (5) Sa 1459/02
    Bis zum 31.12.2001 unterlagen die einzelnen Raten einer laufenden Rentenverpflichtung der regelmäßigen Verjährung des § 196 Abs. 1 Nr. 8 BGB a. F., das Rentenstammrecht selbst jedoch der dreißigjährigen Verjährung gemäß § 195 BGB a. F. (vgl. nur BAG 27.02.1990 - 3 AZR 213/88 - AP Nr. 13 zu § 1 BetrAVG Vordienstzeiten).
  • BAG, 17.08.2004 - 3 AZR 367/03

    Betriebsrentenanpassung - Verjährung

    Auf die Revision des Klägers wird das Teilurteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 3. April 2003 - 11 (5) Sa 1459/02 - insoweit aufgehoben, als die Klage auf Zahlung von 2.078,33 Euro abgewiesen worden ist.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht