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   LAG Düsseldorf, 04.03.2014 - 13 Ta 645/13   

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LAG Düsseldorf, 04.03.2014 - 13 Ta 645/13 (https://dejure.org/2014,32201)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 04.03.2014 - 13 Ta 645/13 (https://dejure.org/2014,32201)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 04. März 2014 - 13 Ta 645/13 (https://dejure.org/2014,32201)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • IWW

    §§ 62 Abs. 2 Satz 1, 78 Satz 1 ArbGG, 793, 567 Abs. 1 Nr. 1 ZPO, § 569 Abs. 1 ZPO, § 795b ZPO, § 313 Abs. 2 ZPO, § 888 ZPO, § 726 Abs. 1 ZPO, § 97 Abs. 1 ZPO, § 574 Abs. 2 Nr. 2, Abs. 3 ZPO

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zwangsvollstreckung eines Zeugnisses aus Vergleich; Wohlwollendes qualifiziertes Zeugnis; Vergleich und erforderliche Bestimmtheit

  • LAG Düsseldorf PDF

    § 888 ZPO; § 109 GewO; § 794 Abs. 1 Nr. 1 ZPO
    Zwangsvollstreckung; Zeugnis; Bestimmtheit

  • hensche.de

    Zeugnis

  • ra.de
  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    § 888 ZPO; § 109 GewO; § 794 Abs. 1 Nr. 1 ZPO
    Zwangsvollstreckung; Zeugnis; Bestimmtheit

  • rechtsportal.de

    ZPO § 726 Abs. 1
    Zwangsvollstreckung eines Zeugnisses aus Vergleich

  • rechtsportal.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (14)

  • BAG, 09.09.2011 - 3 AZB 35/11

    Zwangsvollstreckung - Zeugnis - Prozessvergleich

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 04.03.2014 - 13 Ta 645/13
    Die Verpflichtung des Arbeitgebers in einem gerichtlichen Vergleich, ein Zeugnis nach einem vom Arbeitnehmer noch zu erstellenden Formulierungsvorschlag zu erteilen, ist nicht vollstreckbar (Abweichung von BAG 09.09.2011 - 3 AZB 35/11).

    Sie beruft sich darauf, in Anwendung der in der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 09.09.2011 (- 3 AZB 35/11 - NZA 2012, 1244) niedergelegten Grundsätze sei der Vergleich dahingehend vollstreckbar, dass sie die Erteilung eines Zeugnisses mit dem Text ihres Entwurfs - unter Berücksichtigung der Änderung aus dem Schriftsatz vom 02.12.2013 - verlangen könne.

    In diesem Zusammenhang betont das Bundesarbeitsgericht in der Entscheidung das Prinzip, dass allein der protokollierte Inhalt des Vergleichs maßgebend sei, also auch die Frage beantworte, ob er einen bestimmten oder zumindest bestimmbaren Inhalt hat (BAG 09.09.2011 - 3 AZB 35/11 - NZA 2012, 1244 RN 13; siehe auch BAG 31.05.2012 - 3 AZB 29/12 - NZA 2012, 1117).

    Die Frage, ob "das erteilte Zeugnis dem eingereichten Entwurf entspricht" (BAG 09.09.2011 a. a. O. RN 23), kann nicht allein aus dem Inhalt des Vergleichs beantwortet werden.

  • BGH, 19.05.2011 - I ZB 57/10

    Zwangsvollstreckung zur Erwirkung einer unvertretbaren Handlung: Abgabe einer

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 04.03.2014 - 13 Ta 645/13
    Das Verfahren nach § 888 ZPO dient nämlich nicht der Feststellung, sondern allein der Vollstreckung des titulierten Anspruchs; der Mangel der fehlenden Bestimmtheit eines Titels kann daher in diesem Verfahren nicht nachträglich geheilt werden (BGH 19.05.2011 - I ZB 57/10 - NJW 2011, 3161).

    Eine Verlagerung der Fragen, die im Erkenntnisverfahren zu beantworten sind, in das Vollstreckungsverfahren verbietet sich jedoch auch deshalb, weil in den beiden Verfahren unterschiedliche Verfahrensgrundsätze gelten (BGH 19.05.2011 - I ZB 57/10 - NJW 2011, 3161).

  • OLG Saarbrücken, 13.08.2013 - 5 W 79/13

    Zwangsvollstreckungsverfahren: Vollstreckungsfähigkeit eines Vergleichs mit der

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 04.03.2014 - 13 Ta 645/13
    Es genügt nicht einmal, dass die Parteien oder das Gericht außerhalb des Titels liegende Umstände aus dem Verfahrenszusammenhang oder aus dem Zusammenhang mit anderen Verfahren kennen (OLG Saarbrücken 13.08.2013 - 5 W 79/13 - MDR 2013, 1311).

    Die Klausel entfaltet bereits deshalb keine Bindungswirkung, weil dieser die fehlende Vollstreckungsfähigkeit offensichtlich übersehen hat (vgl. hierzu OLG Saarbrücken 13.08.2013 - 5 W 79/13 - MDR 2013, 1311).

  • BAG, 31.05.2012 - 3 AZB 29/12

    Zwangsvollstreckung - Prozessvergleich - Übertragung einer Direktversicherung

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 04.03.2014 - 13 Ta 645/13
    In diesem Zusammenhang betont das Bundesarbeitsgericht in der Entscheidung das Prinzip, dass allein der protokollierte Inhalt des Vergleichs maßgebend sei, also auch die Frage beantworte, ob er einen bestimmten oder zumindest bestimmbaren Inhalt hat (BAG 09.09.2011 - 3 AZB 35/11 - NZA 2012, 1244 RN 13; siehe auch BAG 31.05.2012 - 3 AZB 29/12 - NZA 2012, 1117).

    Es liegt daher auch kein Fall vor, bei dem der Titel das Ergebnis (den Erfolg) beschreibt, nicht jedoch die Art, auf die es herbeizuführen ist (vgl. insoweit BAG 31.05.2012 - 3 AZB 29/12 - NZA 2012, 1117).

  • LAG Köln, 04.07.2013 - 4 Ta 155/13

    Titulierung des Anspruchs auf Erteilung eines qualifizierten Zeugnisses

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 04.03.2014 - 13 Ta 645/13
    Zwar mag diese Formulierung ohne weiteres nicht so auszulegen sein, dass das Zeugnis genau dem Wortlaut des Entwurfs entsprechen muss (vgl. LAG Köln 04.07.2013 - 4 Ta 155/13 - NZA-RR 2013, 490).

    Das Landesarbeitsgericht Köln hat konsequenterweise in Anwendung der durch das Bundesarbeitsgericht vertretenen Rechtssätze sogar angenommen, die Bestimmtheit eines gerichtlichen Vergleichs könne nicht durch den Rückgriff auf den Inhalt der Prozessakten, etwa die gestellten Anträge, herbeigeführt werden (LAG Köln 04.07.2013 - 4 Ta 155/13 - NZA-RR 2013, 490).

  • BAG, 28.02.2003 - 1 AZB 53/02

    Rechtsbeschwerde im Rahmen des Beschlußverfahrens

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 04.03.2014 - 13 Ta 645/13
    Dies entspricht ständiger Rechtsprechung (vgl. nur BAG 28.02.2003 - 1 AZB 53/02 - NZA 2003, 516 = AP ArbGG 1979 nF § 78 Nr. 2 m. w. N.).

    Umstände, die außerhalb des Titels liegen, dürfen bei der Auslegung in der Regel nicht berücksichtigt werden (BAG 28.02.2003 - 1 AZB 53/02 - NZA 2003, 516 unter RN 18; BGH 25.08.1999 - XII ZR 136/97 - juris).

  • BGH, 07.12.2005 - XII ZR 94/03

    Verpflichtung des Gerichts zu Hinweisen auf prozessuale Gestaltungsmöglichkeiten

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 04.03.2014 - 13 Ta 645/13
    Danach genügt für die Bestimmtheit eines Titels nicht, wenn auf Urkunden Bezug genommen wird, die nicht Bestandteil des Titels sind, oder wenn sonst die Leistung nur aus dem Inhalt anderer Schriftstücke ermittelt werden kann (BGH 07.12.2005 - XII ZR 94/03 - NJW 2006, 695).
  • LAG Hessen, 17.03.2003 - 16 Ta 82/03

    Zwangsvollstreckung; Zeugnis

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 04.03.2014 - 13 Ta 645/13
    Das Hessische Landesarbeitsgericht hat entschieden, dass die Bezugnahme im Vergleich auf ein bereits erteiltes Zwischenzeugnis nicht ausreicht, wenn dessen Inhalt weder im Vergleichstext wiedergegeben noch sein Text dem Protokoll beigefügt war (Hess. LAG 17.03.2003 - 16 Ta 82/03 - NZA-RR 2004, 382).
  • BAG, 05.11.2003 - 10 AZB 38/03

    Vergleich auf Widerruf - Vollstreckungsklausel

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 04.03.2014 - 13 Ta 645/13
    Die gegenteilige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (05.11.2003 - 10 AZB 38/03 - NZA 2004, 117) ist durch die Einfügung des § 795b ZPO gegenstandslos geworden.
  • BAG, 10.05.2005 - 9 AZR 230/04

    Beschäftigungsanspruch - Schwerbehinderung - Darlegung

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 04.03.2014 - 13 Ta 645/13
    Der Streit der Parteien darf nicht in die Vollstreckung verlagert werden (BAG 10.05.2005 - 9 AZR 230/04 - NZA 2006, 155).
  • BAG, 15.04.2009 - 3 AZB 93/08

    Zwangsvollstreckung - hinreichende Bestimmtheit eines ausgeurteilten

  • BGH, 25.08.1999 - XII ZR 136/97

    Bestimmtheit eines Herausgabetitels

  • LAG Köln, 03.09.2013 - 11 Ta 202/13

    Keine Zwangsvollstreckung bei Anspruch auf wohlwollendes Zeugnis

  • LAG Sachsen, 06.08.2012 - 4 Ta 170/12

    Unbegründeter Zwangsgeldantrag bei Erfüllung des titulierten Zeugnisanspruchs

  • LAG Köln, 26.07.2016 - 7 Ta 58/16

    Vergleich; Zeugnisentwurf; Vollstreckungstitel; Zwangsgeld

    Schon aus diesen Gründen weist Ziffer 4 des Vergleichs vom 11.08.2015 keinen hinreichend bestimmten und folglich auch keinen vollstreckbaren Aussagegehalt zum Wortlaut des zu erteilenden Zeugnisses auf (ebenso: LAG Düsseldorf vom 04.03.2014, ZTR 2014, 740 ff.; auf die ausführlich und überzeugend begründete Entscheidung des LAG Düsseldorf wird Bezug genommen).

    Im Gegensatz zur Auffassung des Klägers sprechen auch keine Praktikabilitätsgesichtspunkte gegen die hier vertretene Auffassung (ebenso LAG Düsseldorf vom 04.03.2014, ZTR 2014, 740 ff.).

    Andererseits teilt zwar das Beschwerdegericht die Kritik, die das LAG Düsseldorf in seinem Beschluss vom 04.03.2014, ZTR 2014, 740 ff. an der zuletzt genannten BAG-Entscheidung geübt hat und weicht somit in der Begründung teilweise von der BAG-Rechtsprechung ab.

  • LAG Hessen, 08.09.2016 - 10 Ta 337/16

    1. Die Regelung in einem gerichtlichen Vergleich, in der sich der Schuldner zur

    aa) Die häufig vorkommende Umschreibung, dass das Zeugnis "wohlwollend" sein müsse, ist für sich genommen nicht vollstreckbar (vgl. LAG Düsseldorf 4. März 2014-13 Ta 645/13 - Rn. 21, Juris; LAG Köln 3. September 2013 -11 Ta 202/13 - Rn. 2, Juris; LAG Hamm 4. August 2010 - 1 Ta 310/10 - Juris; Erman/Belling 14. Aufl. § 630 Rn. 24).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 01.04.2019 - 15 Ta 317/19

    Bestimmtheit - Vergleich - Zeugnis - Abweichung durch Arbeitgeber -

    Das LAG Düsseldorf (04.03.2014 - 13 Ta 645/13 - juris) geht hingegen davon aus, dass insofern ein vollstreckungsfähiger Inhalt fehle.

    Insofern kann offen bleiben, ob der Ansicht des LAG Düsseldorf auch dahingehend zu folgen ist, dass die Bestimmtheit eines Titels mit der Rechtsprechung des BGH deswegen nicht gegeben ist, weil auf Urkunden Bezug genommen wird, die nicht Bestandteil des Titels sind (LAG Düsseldorf 04.03.2014 - 13 Ta 645/13 - juris Rn 24).

  • LAG Düsseldorf, 18.01.2021 - 13 Ta 364/20

    Zwangsvollstreckung; Zeugnis; Bestimmtheit

    Zwar ist die Wendung "wohlwollend" unbestimmt und deshalb ein Vergleich insoweit nicht vollstreckbar; dies hindert jedoch nicht die Vollstreckbarkeit des titulierten Anspruchs auf ein qualifiziertes Zeugnis an sich, da die Wendung nur deklaratorisch das wiedergibt, was nach allgemeinen Zeugnisgrundsätzen inhaltlich von einem Zeugnis zu fordern ist; sie ist deshalb vollstreckungsrechtlich ohne Bedeutung (LAG Köln 03.09.2013 - 11 Ta 202/13 - juris; Sächs. LAG 06.08.2012 - 4 Ta 170/12 (9) - NZA-RR 2013, 215; Beschwerdekammer 04.03.2014 - 13 Ta 645/13 - juris RN 21).
  • LAG Hessen, 08.10.2019 - 8 Ta 319/19

    Der Schuldner ist nicht gehalten, mit der Vollstreckung zuzuwarten, weil der

    Die häufig vorkommende Umschreibung, dass das Zeugnis "wohlwollend" sein müsse, ist für sich genommen nicht vollstreckbar (HessLAG 8. September 2016 - 10 Ta 337/16 - n.v. juris; LAG Düsseldorf 4. März 2014 - 13 Ta 645/13 - ZTR 2014, 740 ff.; LAG Köln 3. September 2013 -11 Ta 202/13 - n.v. juris) .
  • LAG München, 16.03.2015 - 10 Ta 26/15

    Heilung eines Zustellungsmangels bei der Zwangsvollstreckung nach § 888 ZPO im

    Dann aber sei der Eintritt der Bedingung grundsätzlich durch öffentliche oder öffentlich beglaubigte Urkunden zu beweisen (ausführlich zu den genannten Punkten LAG Düsseldorf v. 04.03.2014, 13 Ta 645/13, zit. n. Juris).
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