Rechtsprechung
   LAG Düsseldorf, 04.07.2014 - 6 TaBV 24/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,18550
LAG Düsseldorf, 04.07.2014 - 6 TaBV 24/14 (https://dejure.org/2014,18550)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 04.07.2014 - 6 TaBV 24/14 (https://dejure.org/2014,18550)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 04. Juli 2014 - 6 TaBV 24/14 (https://dejure.org/2014,18550)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2014,18550) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (12)

  • openjur.de

    Anfechtung einer Betriebsratswahl - Vorschlagsliste mit nur einer Wahlbewerberin

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Anfechtung einer Betriebsratswahl - Vorschlagsliste mit nur einer Wahlbewerberin

  • IWW

    § 613 a BGB, § ... 11 BetrVG, § 9 BetrVG, § 87 Abs. 1 ArbGG, §§ 66 Abs. 1, 64 Abs. 6 ArbGG, 520 ZPO, § 19 Abs. 2 Satz 1 Alt. 3 BetrVG, § 19 Abs. 1 BetrVG, § 8 BetrVG, § 1 Abs. 1 BetrVG, Artikel 3 Abs. 1 GG, § 13 Abs. 2 Nr. 2 BetrVG, § 13 Abs. 2 Nr. 1 und 2 BetrVG, § 21 S. 5 BetrVG, §§ 92 Abs. 2 S. 2, 72 Abs. 2 Nr. 1 ArbGG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gültigkeit einer nur einen Wahlbewerber aufweisenden Vorschlagsliste für die Betriebsratswahl; Durchführung der Betriebsratswahl bei zu geringer Zahl der Wahlbewerber

  • LAG Düsseldorf PDF

    §§ 9, 11, 19 BetrVG, §§ 6 Abs. 3, 9 WO
    Anfechtung einer Betriebsratswahl - Vorschlagsliste mit nur einer Wahlbewerberin

  • Betriebs-Berater

    Anfechtung einer Betriebsratswahl - Vorschlagsliste mit nur einer Wahlbewerberin

  • ra.de
  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WO § 9; WO § 11; WO § 19 BetrVG; WO § 6 Abs. 3
    Anfechtung einer Betriebsratswahl; Vorschlagsliste mit nur einer Wahlbewerberin

  • rechtsportal.de

    WO § 9 ; WO § 11 ; WO § 19 BetrVG ; WO § 6 Abs. 3
    Gültigkeit einer nur einen Wahlbewerber aufweisenden Vorschlagsliste für die Betriebsratswahl

  • rechtsportal.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Ein Kandidat auf Vorschlagsliste für Betriebsratswahl reicht aus

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Anfechtung einer Betriebsratswahl - Vorschlagsliste mit nur einer Wahlbewerberin

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Betriebsratswahl auch mit einem Kandidaten gültig

Besprechungen u.ä.

  • osborneclarke.com (Entscheidungsbesprechung)

    Vorschlagsliste für Betriebsratswahl mit nur einem Kandidaten auch bei größerem Betriebsrat zulässig

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2014, 1155
  • BB 2014, 2803
  • NZA-RR 2014, 476
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • BAG, 29.06.1965 - 1 ABR 2/65

    Wahlvorschlag - Betriebsratsmitglieder - Nennung eines Bewerbers - Verletzung der

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 04.07.2014 - 6 TaBV 24/14
    Bei § 6 Abs. 2 WO handelt es sich um eine reine Ordnungsvorschrift, deren Nichtbeachtung nicht zur Ungültigkeit der Vorschlagsliste führt (vgl. BAG v. 10.10.2012 - 7 ABR 53/11 - Rn.28, AP Nr. 15 zu § 8 BetrVG 1972; BAG v. 29.06.1965 - 1 ABR 2/65 - unter Ziffer II. 2. der Gründe, AP Nr. 11 zu § 13 BetrVG).

    Der Verordnungsgeber hat die ursprüngliche Mussvorschrift bewusst durch eine Änderungsvorschrift vom 07.02.1962 in eine Sollvorschrift umgewandelt (vgl. BAG v. 29.06.1965 aaO).

    Weder dem Betriebsverfassungsgesetz noch § 6 Abs. 1 und 2 WO lässt sich entnehmen, dass eine Vorschlagsliste mehr als einen Kandidaten aufweisen muss (vgl. BAG v. 29.06.1965 aaO, unter II. 1. der Gründe; LAG Berlin v. 07.04.1978, AuR 1979, 252; GK - Kreutz/Jakobs, § 6 WO Rn.7; Richardi - Thüsing, Anhang § 6 WO Rn. 8; Fitting u.a., § 6 WO Rn. 7; DKKW - Homburg, § 11 BetrVG Rn. 4 und § 6 WO 2001 Rn. 15; a.A. Heinze NZA 1988, 570).

  • BAG, 13.12.2006 - 10 AZR 674/05

    Sozialkassenverfahren - Arbeitnehmerüberlassung

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 04.07.2014 - 6 TaBV 24/14
    Andernfalls könnte jedes Schweigen des Gesetzgebers - also der Normalfall, wenn er etwas nicht regeln will - als planwidrige Lücke aufgefasst und diese im Wege der Analogie von den Gerichten ausgefüllt werden (BAG v. 10.12.2013 - 9 AZR 51/13 - Rn. 23, NZA 2014, 196; BAG v. 13.12.2006 - 10 AZR 674/05 - Rn.13, AP Nr. 31 zu § 1 AÜG).
  • BAG, 12.01.2000 - 7 ABR 61/98

    Restmandat des Betriebsrats - Niederlegung des Betriebsratsamts

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 04.07.2014 - 6 TaBV 24/14
    Dass dem Gesetzgeber das Bestehen eines Betriebsrats wichtiger ist als die Einhaltung der in § 9 BetrVG vorgesehenen Größe bringt das Gesetz auch in den Fällen des § 13 Abs. 2 Nr. 1 und 2 BetrVG zum Ausdruck, denn der bisherige - zu kleine - Betriebsrat bleibt gemäß § 21 S. 5 BetrVG bis zu einer Neuwahl im Amt (vgl. BAG v. 12.01.2000 - 7 ABR 61/98 - AP Nr. 5 zu § 24 BetrVG 1972), und zwar selbst dann, wenn er diese nicht unverzüglich einleitet (vgl. die Entscheidung der Kammer vom 15.04.2011 - 6 Sa 857/10 - Rn.86, LAGE § 13 BetrVG 2001 Nr. 1).
  • LAG Düsseldorf, 15.04.2011 - 6 Sa 857/10

    Vorzeitige Beendigung des Betriebsratsamtes; Ordnungsgemäße Betriebsratsanhörung

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 04.07.2014 - 6 TaBV 24/14
    Dass dem Gesetzgeber das Bestehen eines Betriebsrats wichtiger ist als die Einhaltung der in § 9 BetrVG vorgesehenen Größe bringt das Gesetz auch in den Fällen des § 13 Abs. 2 Nr. 1 und 2 BetrVG zum Ausdruck, denn der bisherige - zu kleine - Betriebsrat bleibt gemäß § 21 S. 5 BetrVG bis zu einer Neuwahl im Amt (vgl. BAG v. 12.01.2000 - 7 ABR 61/98 - AP Nr. 5 zu § 24 BetrVG 1972), und zwar selbst dann, wenn er diese nicht unverzüglich einleitet (vgl. die Entscheidung der Kammer vom 15.04.2011 - 6 Sa 857/10 - Rn.86, LAGE § 13 BetrVG 2001 Nr. 1).
  • ArbG Essen, 04.02.2014 - 2 BV 69/13

    Keine Nachfrist für Wahlvorschläge bei zu wenigen Wahlbewerbern /; Anfechtung

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 04.07.2014 - 6 TaBV 24/14
    Die Beschwerde der Beteiligten zu 1) gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Essen vom 04.02.2014 - Az.: 2 BV 69/13 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 10.10.2012 - 7 ABR 53/11

    Wählbarkeit zum Betriebsrat

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 04.07.2014 - 6 TaBV 24/14
    Bei § 6 Abs. 2 WO handelt es sich um eine reine Ordnungsvorschrift, deren Nichtbeachtung nicht zur Ungültigkeit der Vorschlagsliste führt (vgl. BAG v. 10.10.2012 - 7 ABR 53/11 - Rn.28, AP Nr. 15 zu § 8 BetrVG 1972; BAG v. 29.06.1965 - 1 ABR 2/65 - unter Ziffer II. 2. der Gründe, AP Nr. 11 zu § 13 BetrVG).
  • BAG, 10.12.2013 - 9 AZR 51/13

    Nicht vorübergehende Arbeitnehmerüberlassung - Rechtsfolge

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 04.07.2014 - 6 TaBV 24/14
    Andernfalls könnte jedes Schweigen des Gesetzgebers - also der Normalfall, wenn er etwas nicht regeln will - als planwidrige Lücke aufgefasst und diese im Wege der Analogie von den Gerichten ausgefüllt werden (BAG v. 10.12.2013 - 9 AZR 51/13 - Rn. 23, NZA 2014, 196; BAG v. 13.12.2006 - 10 AZR 674/05 - Rn.13, AP Nr. 31 zu § 1 AÜG).
  • LAG Schleswig-Holstein, 07.09.1988 - 3 TaBV 2/88

    Zur Frage einer Neuwahl des Betriebsrats wegen Ablehnung des Amtes eines

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 04.07.2014 - 6 TaBV 24/14
    bbb) § 11 BetrVG ist aber analog anzuwenden, wenn die Zahl der Bewerber unterhalb der Zahl der zu wählenden Betriebsratsmitglieder liegt (so auch die ganz h.M. im Schrifttum, vgl. etwa: Fitting u.a., § 11 BetrVG Rn. 8; Richardi-Thüsing, Betriebsverfassungsgesetz, 14. Auflage 2014, § 11 BetrVG Rn. 6; Hess/Worzalla/Glock/Nicolai/Rose/Huke, BetrVG, 9. Auflage 2014, § 11 BetrVG Rn.7; Däubler/Kittner/Klebe/Wedde [DKKW] - Homburg, BetrVG, 14. Auflage 2014, § 9 BetrVG Rn. 4 und § 11 BetrVG Rn.4; vgl. zudem LAG Schleswig-Holstein v. 07.09.1988 - 3 TaBV 2/88 - LAGE § 11 BetrVG 1972 Nr. 1 für den Fall, dass die in § 9 BetrVG vorgesehene Stärke des Betriebsrats nicht erreicht wird, weil ein gewählter Kandidat die Wahl nicht annimmt; a.A. nur Kreutz/Jakobs in Wiese u.a, Betriebsverfassungsgesetz Gemeinschaftskommentar [GK], § 9 WO Rn.27).
  • LAG Hamburg, 14.06.2023 - 7 TaBV 1/23

    Teilnahme an einer Verhandlung im Wege der Videokonferenz - Größe des

    Liegt die Anzahl der Wahlbewerber bei einer Betriebsratswahl unterhalb der Anzahl der gemäß § 9 BetrVG zu wählenden Betriebsratsmitglieder, ist in (ggf. mehrfacher) entsprechender Anwendung von § 11 BetrVG auf die (jeweils) nächstniedrigere Stufe des § 9 BetrVG so lange zurückzugehen, bis die Anzahl der Wahlbewerber ausreicht (Anschluss an: LAG Düsseldorf, Beschluss vom 4. Juli 2014 - 6 TaBV 24/14 -).

    Hierzu werde auf die Ausführungen des Arbeitsgerichts Hamburg vom 4. Oktober 2022 - 12 BV 7/22 - und des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 4. Juli 2014 - 6 TaBV 24/14 - verwiesen, die die Kammer sich zu Eigen mache.

    Die Tragweite der Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 4. Juli 2014 - 6 TaBV 24/14 - habe der Arbeitgeberin bekannt sein müssen, sodass hier kein Fall einer ungeklärten Rechtsfrage vorliege.

    Wie das Landesarbeitsgericht Düsseldorf (Beschluss vom 4. Juli 2014 - 6 TaBV 24/14 -, juris) mit zutreffender Begründung ausgeführt hat, ist in einem derartigen Fall § 11 BetrVG analog anzuwenden, wenn die Zahl der Bewerber unterhalb der Zahl der zu wählenden Betriebsratsmitglieder liegt.

    Eine analoge Gesetzesanwendung erfordert darüber hinaus, dass der gesetzlich ungeregelte Fall nach Maßgabe des Gleichheitssatzes und zur Vermeidung von Wertungswidersprüchen nach der gleichen Rechtsfolge verlangt wie die gesetzessprachlich erfassten Fälle (LAG Düsseldorf, Beschluss vom 4. Juli 2014 - 6 TaBV 24/14 -, Rn. 30, juris).

    Bei einer Betriebsgröße von bis zu 20 wahlberechtigten Mitarbeitern dürfte ein Betriebsrat gewählt werden, bei einer größeren Mitarbeiterzahl wäre die Wahl eines Betriebsrats ausgeschlossen (LAG Düsseldorf, Beschluss vom 4. Juli 2014 - 6 TaBV 24/14 -, Rn. 34, juris).

    Dass dem Gesetzgeber das Bestehen eines Betriebsrats wichtiger ist als die Einhaltung der in § 9 BetrVG vorgesehenen Größe bringt das Gesetz auch in den Fällen des § 13 Abs. 2 Nr. 1 und 2 BetrVG zum Ausdruck, denn der bisherige - zu kleine - Betriebsrat bleibt gemäß § 21 Satz 5 BetrVG bis zu einer Neuwahl im Amt, und zwar selbst dann, wenn er diese nicht unverzüglich einleitet (vgl. LAG Düsseldorf, Beschluss vom 4. Juli 2014 - 6 TaBV 24/14 -, Rn. 35, juris).

    Entsprechend dem Sinn und Zweck des § 11 BetrVG ist diese Norm erneut anzuwenden, so dass auf die dann folgende Stufe herab zu gehen ist, bis die Zahl der wählbaren Arbeitnehmer - bzw. der Wahlbewerber - ausreicht (vgl. LAG Düsseldorf, Beschluss vom 4. Juli 2014 - 6 TaBV 24/14 -, Rn. 36, juris).

  • ArbG Hamburg, 15.11.2022 - 11 BV 16/22

    Pflichtverletzungen des Arbeitgebers gegenüber dem Betriebsrat

    Hierzu wird auf die überzeugenden Ausführungen des Arbeitsgerichts Hamburg vom 04.10.2022 (Az. 12 BV 7/22) und des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 04.07.2014 (Az. 6 TaBV 24/14) verwiesen.

    Die Tragweite der Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 04.07.2014 (Az. 6 TaBV 24/14) müsste der Arbeitgeberin bekannt sein, sodass hier kein Fall von einer ungeklärten Rechtsfrage vorliegt.

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht