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   LAG Düsseldorf, 04.10.2018 - 4 Ta 341/18   

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https://dejure.org/2018,33521
LAG Düsseldorf, 04.10.2018 - 4 Ta 341/18 (https://dejure.org/2018,33521)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 04.10.2018 - 4 Ta 341/18 (https://dejure.org/2018,33521)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 04. Oktober 2018 - 4 Ta 341/18 (https://dejure.org/2018,33521)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Mehrwert eines Vergleichs bei einer allgemein gehaltenen Ausgleichsklausel

  • Betriebs-Berater

    Bemessung des Streitwerts von Vergleichen bei Ausgleichsklauseln

  • LAG Düsseldorf PDF

    Vergleichsmehrwert; allgemeine Ausgleichsklausel;unbezifferter Schadensersatzanspruch
    Streitwert; Mehrvergleich

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Streitwert; Mehrvergleich; Vergleichsmehrwert; allgemeine Ausgleichsklausel; unbezifferter Schadensersatzanspruch

  • rechtsportal.de

    BGB § 779 ; ZPO § 3
    Mehrwert eines Vergleichs bei einer allgemein gehaltenen Ausgleichsklausel

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Vergleichsmehrwert auch durch allgemein gehaltene Ausgleichsklauseln

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • LAG Düsseldorf, 08.05.2007 - 6 Ta 99/07

    Streitwertfestsetzung für "Schleppnetzantrag" und Mehrvergleich in einem

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 04.10.2018 - 4 Ta 341/18
    a.Ausgleichsklauseln in gerichtlichen Vergleichen erhöhen den Vergleichswert nur, wenn durch sie ein streitiger oder ungewisser Anspruch erledigt wird (LAG Düsseldorf 15.08.2006 - 6 Ta 436/06; 08.05.2007 - 6 Ta 99/07; 28.12.2007 - 6 Ta 610/07; ebenso Streitwertkatalog idF v. 09.02.2018, Ziff. I.25.1.5 Satz 1).
  • LAG Düsseldorf, 19.03.2018 - 4 Ta 466/17

    Festsetzung des Streitwerts eines gerichtlichen Vergleichs

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 04.10.2018 - 4 Ta 341/18
    1.Ein Vergleichsmehrwert fällt an, wenn durch den Vergleichsabschluss ein weiterer Rechtsstreit und/oder außergerichtlicher Streit erledigt und/oder die Ungewissheit über ein Rechtsverhältnis beseitigt werden (stdRspr. d. Beschwerdekammer zu Nr. 1000 VV-RVG, vgl. etwa Beschluss v. 19.03.2018 - 4 Ta 466/17 - juris, Rn. 9; ebenso Streitwertkatalog idF v. 09.02.2018 unter Ziff. I.25.1).
  • OLG Karlsruhe, 11.12.2019 - 9 W 39/19

    Gegenstandwert eines Abfindungsvergleichs über die Neuwertspitze in der

    Dies entspricht den Grundsätzen der Wertfestsetzung bei der Abgeltung von zukünftigen Schadensfolgen, deren Eintritt ungewiss ist (vgl. beispielsweise LAG Düsseldorf, Beschluss vom 04.10.2018 - 4 Ta 341/18 - zitiert nach juris).
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