Rechtsprechung
   LAG Düsseldorf, 05.05.2010 - 7 Sa 1571/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,860
LAG Düsseldorf, 05.05.2010 - 7 Sa 1571/09 (https://dejure.org/2010,860)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 05.05.2010 - 7 Sa 1571/09 (https://dejure.org/2010,860)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 05. Mai 2010 - 7 Sa 1571/09 (https://dejure.org/2010,860)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2010,860) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Tariflicher Ausschluss von Urlaubsabgeltungsansprüchen; Ausschluss des Abgeltungsanspruchs im ruhendem Arbeitsverhältnis

  • LAG Düsseldorf PDF

    §§ 1,7,13 BUrlG, Art. 7 Abs. 1 der Richtllinie 2003/88 EG
    Kein Urlaubsanspruch im ruhenden Arbeitsverhältnisses

  • hensche.de

    Urlaub: Krankheit, Krankheit: Urlaub, Urlaubsabgeltung

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Tariflicher Ausschluss von Urlaubsabgeltungsansprüchen; Ausschluss des Abgeltungsanspruchs im ruhendem Arbeitsverhältnis

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA-RR 2010, 568
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (38)Neu Zitiert selbst (37)

  • BAG, 23.03.2010 - 9 AZR 128/09

    Mehrurlaub - Zusatzurlaub - Vertrauensschutz

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 05.05.2010 - 7 Sa 1571/09
    Das Bundesarbeitsgericht hat die "Surrogatstheorie" nunmehr aufgegeben (BAG, Urteil vom 23.03.2010, 9 AZR 128/09, Rn. 42, zitiert nach juris, Düwell, AnwK-ArbR/Düwell, 2. Aufl., § 1 Rn. 20, § 7 Rn. 9).

    Dabei konnte dem Arbeitsgericht allerdings die weitere Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 23.03.2010, 9 AZR 128/09, noch nicht bekannt sein, die hinsichtlich des Vertrauensschutzes eine andere Sichtweise einführt.

    Die Kammer schließt sich insoweit hinsichtlich des Vertrauensschutzes den letzten Erkenntnissen des Bundesarbeitsgerichts an (vgl. BAG, Urteil vom 23.03.2010, 9 AZR 128/09, Rn. 101, zitiert nach juris), wonach es sich für die Arbeitgeber bereits seit dem Ende der Umsetzungsfrist für die Richtlinie am 23.11.1996 im Rahmen einer vorhersehbaren Entwicklung hält, dass die Rechtsprechung zum Verfall von Urlaubs(-abgeltungs)ansprüchen bei Arbeitsunfähigkeit im Licht der Arbeitszeitrichtlinie zu überprüfen sein würde.

    Da der Kläger wegen verminderter Erwerbsfähigkeit nach § 35 AVR ausgeschieden war, könnte ihm nach § 28 Abs. 5 Satz 3 AVR der halbe Jahresurlaub 2007 zustehen (einschränkend BAG, Urteil vom 23.03.2010, 9 AZR 128/09, Rn. 58, zitiert nach juris Rn. 58).

  • LAG Düsseldorf, 02.08.2006 - 12 Sa 486/06

    Urlaubsabgeltungsanspruch und EG-Arbeitszeitrichtlinie

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 05.05.2010 - 7 Sa 1571/09
    Der Beklagte kann sich - entgegen der Auffassung des Arbeitsgerichts - hinsichtlich der Ansprüche für den Zeitraum bis Bekanntwerden des Vorabentscheidungsersuchens des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf in der Sache Schultz-Hoff vom 02.08.2006, 12 Sa 486/06, einschließlich des Jahres 2005 auch nicht darauf berufen, ihr Vertrauen darauf, dass bis zum Ablauf des Übertragungszeitraums (§ 7 Abs. 3 BUrlG) nicht genommener Urlaub erlischt, sei im Hinblick auf die diesbezügliche langjährige ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgericht schutzwürdig.

    Dies konnte von Arbeitgebern durchaus so verstanden werden, dass das Bundesarbeitsgericht auch der im Vorlagebeschluss des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf (Urteil vom 02.08.2006, 12 Sa 486/06, zitiert nach juris) dargelegten Auslegung nicht folgen wird (vgl. dazu BAG, Urteil vom 20.05.2008, 9 AZR 219/07, Rn. 40 a.E., zitiert nach juris, LAG Düsseldorf, Urteil vom 02.02.2009, 12 Sa 486/06, mit Nachw. in Rn. 113, 141 ff, Hanau, NZA 2010, 3) und auch die vom EuGH im Urteil vom 26.06.2001 (- C-173/99 BECTU -, RIW 2002, 141 ff.) gewonnenen, mit Urteil vom 18.03.2004 (- C-342/01 [Merino Gómez] - EuZW 2004, 340 ff.) und weiteren Entscheidungen fortentwickelten Auslegungsgrundsätze nicht für das deutsche Urlaubsrecht übernehmen wird.

    Wie sich aus dem Vorabentscheidungsersuchen des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 02.08.2006 (LAG Düsseldorf, 12 Sa 486/06, Rn. 106, zitiert nach juris) ergibt, war als 3. Frage an den Gerichtshof herangetragen worden, ob Urlaubansprüche etwa auch bei unentschuldigtem Fehlen entstehen.

  • BAG, 20.05.2008 - 9 AZR 219/07

    Urlaubsabgeltung bei zweiter Elternzeit - Änderung der Senatsrechtsprechung

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 05.05.2010 - 7 Sa 1571/09
    Der Urlaubsabgeltungsanspruch unterfällt tariflichen und einzelvertraglichen Ausschlussfristen, soweit diese dem Effektivitäts-und Äquivalenzprinzip genügen ( anders BAG, Urteil vom 20.01.2009, 9 AZR 650/07, Rn. 27 (unter Hinweis auf § 7 Abs. 3 BUrlG) und BAG, Urteil vom 20.05.2008, 9 AZR 219/07, Rn. 48 (unter Hinweis auf § 13 Abs. 1 BUrlG)).

    Dies konnte von Arbeitgebern durchaus so verstanden werden, dass das Bundesarbeitsgericht auch der im Vorlagebeschluss des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf (Urteil vom 02.08.2006, 12 Sa 486/06, zitiert nach juris) dargelegten Auslegung nicht folgen wird (vgl. dazu BAG, Urteil vom 20.05.2008, 9 AZR 219/07, Rn. 40 a.E., zitiert nach juris, LAG Düsseldorf, Urteil vom 02.02.2009, 12 Sa 486/06, mit Nachw. in Rn. 113, 141 ff, Hanau, NZA 2010, 3) und auch die vom EuGH im Urteil vom 26.06.2001 (- C-173/99 BECTU -, RIW 2002, 141 ff.) gewonnenen, mit Urteil vom 18.03.2004 (- C-342/01 [Merino Gómez] - EuZW 2004, 340 ff.) und weiteren Entscheidungen fortentwickelten Auslegungsgrundsätze nicht für das deutsche Urlaubsrecht übernehmen wird.

    Das Bundesarbeitsgericht lehnte bisher die Verfallbarkeit von Urlaubsansprüchen ab wegen des gesetzeseigenen "Zeitregimes" (BAG, Urteil vom 20.01.2009, 9 AZR 650/07, Rn. 27, zitiert nach juris; vgl. aber auch Düwell, dbr 2009, 11 f.) sowie der Unabdingbarkeit nach § 13 Abs. 1 BUrlG (BAG, Urteil vom 20.05.2008, 9 AZR 219/07, R. 48, zitiert nach juris, vgl. aber BAG, Urteil vom 22.01.2002, 9 AZR 601/00, Rn. 95, zitiert nach juris).

  • BAG, 24.03.2009 - 9 AZR 983/07

    Urlaubsabgeltung bei Arbeitsunfähigkeit

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 05.05.2010 - 7 Sa 1571/09
    Der Kläger hat sich zur Begründung seines Anspruchs auf die "Schultz-Hoff-Entscheidung" des EuGH vom 20.01.2009, C-350/06 und C-520/06 und die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 24.03.2009, 9 AZR 983/07, berufen.

    Das Arbeitsgericht hat sich bei seiner Entscheidung auf das Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 24.03.2009, 9 AZR 983/07, bezogen, in der das Bundesarbeitsgericht ausgeführt hat, ein Arbeitgeber habe zumindest seit bekannt werden des Vorabentscheidungsersuchens damit rechnen müssen, noch nicht verfallene Urlaubsansprüche im Falle fortdauernder Arbeitsunfähigkeit noch erfüllen und mit Beendigung des Arbeitsverhältnisses abgelten zu müssen.

    Das Bundesarbeitsgericht hat die Frage des Verfalls nach tarifvertraglichen Vorschriften für den Urlaubsabgeltungsanspruch allerdings zuletzt offengelassen (BAG, Urteil vom 24.03.2009, 9 AZR 983/07, Rn. 77, zitiert nach juris).

  • EuGH, 20.01.2009 - C-350/06

    Schultz-Hoff - Kein Verlust des Urlaubsanspruchs bei Krankheit

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 05.05.2010 - 7 Sa 1571/09
    Der Kläger hat sich zur Begründung seines Anspruchs auf die "Schultz-Hoff-Entscheidung" des EuGH vom 20.01.2009, C-350/06 und C-520/06 und die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 24.03.2009, 9 AZR 983/07, berufen.

    Diesem Ergebnis stehe die Entscheidung des EuGH vom 20.01.2009 zum Az. C-350/06 und C-530/06 nicht entgegen.

    Soweit ersichtlich, wird auch in der Rechtsprechung des EuGH der Abgeltungsanspruch nicht zur Disposition der Parteien gestellt (vgl. dazu EuGH, Urteil vom 20.01.2009 - C-350/06 Schultz-Hoff - Rn. 56, EuGH, Urteil vom 26.06.2001 - C-173/99 BECTU - Rn. 40).

  • LAG Köln, 20.04.2010 - 12 Sa 1448/09

    Tariflicher Verfall von Urlaubsabgeltungsansprüchen

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 05.05.2010 - 7 Sa 1571/09
    Dem steht nicht entgegen, dass der Kläger bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses arbeitsunfähig erkrankt war (vgl. dazu die Ausführungen des LAG Köln, Urteil vom 20.04.2010, 12 Sa 1448/09, zitiert nach juris).

    Dieser höchstrichterlichen Rechtsprechung sind mit eingehender Begründung das erstinstanzliche Urteil und mittlerweile die 10. Kammer des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf (Urteil vom 23.04.2010, 10 Sa 203/10, zu I 2 der Gründe) sowie, dies mit besonderem Hinweis auf den Vergütungscharakter des Abgeltungsanspruchs, das Landesarbeitsgericht Köln (Urteil vom 20.04.2010, 12 Sa 1448/09 Rn. 29, zitiert nach juris) entgegen getreten (ebenso ArbG Regensburg, Urteil vom 04.02.2010, 8 Ca 1022/09, zitiert nach juris).

  • EuGH, 26.06.2001 - C-173/99

    BECTU

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 05.05.2010 - 7 Sa 1571/09
    Soweit ersichtlich, wird auch in der Rechtsprechung des EuGH der Abgeltungsanspruch nicht zur Disposition der Parteien gestellt (vgl. dazu EuGH, Urteil vom 20.01.2009 - C-350/06 Schultz-Hoff - Rn. 56, EuGH, Urteil vom 26.06.2001 - C-173/99 BECTU - Rn. 40).

    Dies konnte von Arbeitgebern durchaus so verstanden werden, dass das Bundesarbeitsgericht auch der im Vorlagebeschluss des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf (Urteil vom 02.08.2006, 12 Sa 486/06, zitiert nach juris) dargelegten Auslegung nicht folgen wird (vgl. dazu BAG, Urteil vom 20.05.2008, 9 AZR 219/07, Rn. 40 a.E., zitiert nach juris, LAG Düsseldorf, Urteil vom 02.02.2009, 12 Sa 486/06, mit Nachw. in Rn. 113, 141 ff, Hanau, NZA 2010, 3) und auch die vom EuGH im Urteil vom 26.06.2001 (- C-173/99 BECTU -, RIW 2002, 141 ff.) gewonnenen, mit Urteil vom 18.03.2004 (- C-342/01 [Merino Gómez] - EuZW 2004, 340 ff.) und weiteren Entscheidungen fortentwickelten Auslegungsgrundsätze nicht für das deutsche Urlaubsrecht übernehmen wird.

  • LAG Düsseldorf, 17.06.1998 - 12 Sa 520/98

    Urlaubsabgeltung - Arbeitsunfähigkeit

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 05.05.2010 - 7 Sa 1571/09
    Mit der Rechtsprechungsänderung im Jahre 1982 wurde die "Surrogatstheorie" ausgebaut, um mit Hilfe eines hypothetischen Kausalverlaufs, der danach fragt, ob der Urlaubsanspruch noch erfüllt werden könnte, wenn das Arbeitsverhältnis weiter bestünde, die urlaubsrechtliche Gleichbehandlung zwischen bestehendem und beendetem Arbeitsverhältnis zu bewirken, insbesondere hinsichtlich der Befristung des Urlaubsanspruchs und seiner, von der Erfüllung einer Mahnungsobliegenheit abhängigen Ablösung durch den "(Ersatz-)urlaubsanspruch" (abl. LAG Düsseldorf, Urteil vom 17.06.1998, 12 Sa 520/98, Rn. 26, zitiert nach juris; Rummel, DB 2010, 225 ff.).

    Zwar ist zu Gunsten der Beklagten zu berücksichtigen, dass das Bundesarbeitsgerichts seine Urlaubsrechtsprechung (vgl. dazu z.B. BAG, Urteil vom 05.12.1995, 9 AZR 871/94, zitiert nach juris) auch in Verbindung mit dem Umstand, dass Art. 7 der Arbeitszeitrichtlinie (EGRL 2003/88, zuvor EGRL 93/104) vom Landesarbeitsgericht Düsseldorf bereits 1998 thematisiert war (vgl. Urteil vom 17.06.1998, 12 Sa 520/98, Rn. 57, zitiert nach juris) nicht überdacht, respektive geändert hat.

  • LAG Düsseldorf, 23.04.2010 - 10 Sa 203/10

    Tariflicher Verfall des Abgeltungsanspruchs auf gesetzlichen Erholungsurlaub

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 05.05.2010 - 7 Sa 1571/09
    Dieser höchstrichterlichen Rechtsprechung sind mit eingehender Begründung das erstinstanzliche Urteil und mittlerweile die 10. Kammer des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf (Urteil vom 23.04.2010, 10 Sa 203/10, zu I 2 der Gründe) sowie, dies mit besonderem Hinweis auf den Vergütungscharakter des Abgeltungsanspruchs, das Landesarbeitsgericht Köln (Urteil vom 20.04.2010, 12 Sa 1448/09 Rn. 29, zitiert nach juris) entgegen getreten (ebenso ArbG Regensburg, Urteil vom 04.02.2010, 8 Ca 1022/09, zitiert nach juris).

    Der Kläger hatte für die Dauer von sechs Monaten die faktische und reale Möglichkeit, seine Ansprüche auf Urlaubsabgeltung durch eine einfaches schriftliches Geltendmachungsschreiben bei der Beklagten einzufordern und im Falle der Verweigerung ggf. Klage zu erheben (ebenso LAG Düsseldorf, Urteil vom 23.04.2010, 10 Sa 203/10, zitiert nach juris).

  • EuGH, 24.03.2009 - C-445/06

    Danske Slagterier - Maßnahmen gleicher Wirkung - Gesundheitspolizei -

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 05.05.2010 - 7 Sa 1571/09
    Wie die 10. Kammer des Landesarbeitsgerichts dazu ausgeführt hat, ist seit Wegfall des besonderen "Zeitregimes" des Urlaubs- und Urlaubsabgeltungsanspruchs mit Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 24.03.2009 (a.a.O.) diese Rechtfertigung der Sonderbehandlung eines urlaubsrechtlichen Geldanspruchs gegenüber anderen gesetzlichen Zahlungsansprüchen im Hinblick auf die Anwendung von tarifvertraglichen Verfallklauseln entkräftet mit der Folge, dass fortan tarifvertragliche Verfallklauseln auf den Urlaubsabgeltungsanspruch Anwendung finden.

    Allerdings verlangt der EuGH, dass dem Grundsatz der Effektivität in der Weise Rechnung zu tragen ist, dass die nationale Regelung zum einen den Anforderungen der Normenbestimmtheit und Normenklarheit genügt und zum anderen so gestaltet ist, dass die Ausübung des Anspruchs dem Arbeitnehmer nicht praktisch unmöglich gemacht oder übermäßig erschwert wird (vgl. EuGH 29.10.2009 - C-63/08 Pontin - Rn. 47 f., 69, EuGH 16.07.2009 - C-69/08 Visciano - Rn. 43 ff. [zu einer Klagefrist von einem Jahr], vgl. EuGH 24.03.2009 - C-445/06 Danske Slagterier - Rn. 62).

  • BAG, 20.01.2009 - 9 AZR 650/07

    Urlaubsanspruch - Erfüllung - Abgeltung

  • BAG, 15.12.2009 - 9 AZR 795/08

    Freizeitanspruch im Heuerverhältnis - Freizeitkonto

  • EuGH, 22.04.2010 - C-486/08

    Zentralbetriebsrat der Landeskrankenhäuser Tirols - Sozialpolitik -

  • ArbG Wuppertal, 13.11.2009 - 3 Ca 1128/09

    Anwendbarkeit der Verfallfrist des § 28 Abs. 7 der Arbeitsvertragsrichtlinien des

  • BAG, 25.05.2005 - 5 AZR 572/04

    Einzelvertragliche zweistufige Ausschlussfrist

  • BAG, 20.04.1989 - 8 AZR 621/87

    Urlaubsabgeltung: Erwerbsunfähigkeit bzw. Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers -

  • BAG, 16.08.2000 - 10 AZR 500/99

    Auslegung eines Tarifvertrages - Wille der Tarifvertragsparteien - Unterbrechung

  • BAG, 29.09.2004 - 5 AZR 558/03

    Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall - Erwerbsunfähigkeit

  • BAG, 16.01.2002 - 5 AZR 430/00

    Entgeltfortzahlung - tarifliche Ausschlußfrist

  • BAG, 30.03.1962 - 2 AZR 101/61

    Ausschlußfristen - Tarifvertrag - Krankengeldzuschuß - Rahmentarifvertrag für

  • BAG, 30.07.1986 - 8 AZR 475/84

    Türkischer Arbeitnehmer - Türke - Ausländer - Wehrdienst - Vergütung -

  • LAG Düsseldorf, 25.07.2007 - 12 Sa 944/07

    Befristung des Urlaubs- und des Urlaubsabgeltungsanspruchs nach § 7 Abs. 3 BUrlG

  • BAG, 21.01.2010 - 6 AZR 556/07

    Arbeitgeberdarlehen - Tarifliche Ausschlussfrist

  • BAG, 05.12.1995 - 9 AZR 871/94

    Urlaubsabgeltung - Arbeitsunfähigkeit

  • BAG, 06.11.1996 - 5 AZR 334/95

    Rückzahlung von Fort- und Weiterbildungskosten nach AVR-Caritas

  • BAG, 22.01.2009 - 6 AZR 5/08

    Kinderbezogene Anteile im Ortszuschlag nach BAT - Anforderungen an die Wahrung

  • BAG, 18.11.2003 - 9 AZR 95/03

    Urlaub bei Betriebsübergang nach Insolvenz

  • EuGH, 15.04.2010 - C-542/08

    Ein Mitgliedstaat kann für die Geltendmachung von Ansprüchen auf besondere

  • BAG, 22.01.2002 - 9 AZR 601/00

    Wirksamkeit tarifvertraglicher Berechnungsklauseln für das Urlaubsentgelt;

  • BAG, 24.11.1992 - 9 AZR 549/91

    Ersatzurlaub und tarifliche Ausschlußfrist

  • EuGH, 18.03.2004 - C-342/01

    Merino Gómez

  • EuGH, 16.07.2009 - C-69/08

    Visciano - Sozialpolitik - Schutz der Arbeitnehmer - Zahlungsunfähigkeit des

  • EuGH, 22.12.2010 - C-277/09

    RBS Deutschland Holding - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Recht auf

  • BVerfG, 18.11.2003 - 1 BvR 302/96

    Zur Verfassungsmäßigkeit des vom Arbeitgeber zu zahlenden Zuschusses zum

  • EuGH, 29.10.2009 - C-63/08

    SCHWANGEREN ARBEITNEHMERINNEN, DENEN GEKÜNDIGT WURDE, MUSS EIN WIRKSAMER

  • ArbG Regensburg, 04.02.2010 - 8 Ca 1022/09

    Urlaubsabgeltung bei Krankheit - tarifliche Ausschlussfrist

  • EuGH, 22.10.2007 - C-530/06

    Kommission / Italien

  • BAG, 07.08.2012 - 9 AZR 353/10

    Urlaub - krankheitsbedingtes Ruhen des Arbeitsverhältnisses

    Die "Anpassung" des Urlaubsanspruchs stehe insofern in Einklang mit der Entscheidung des EuGH in der Rechtssache Zentralbetriebsrat der Landeskrankenhäuser Tirols vom 22. April 2010 - C-486/08 - (vgl. LAG Düsseldorf 5. Mai 2010 - 7 Sa 1571/09 - zu II 2 a der Gründe, NZA-RR 2010, 568) .
  • LAG Düsseldorf, 01.10.2010 - 9 Sa 1541/09

    Urlaubsansprüche und Abgeltungsansprüche im ruhenden Arbeitsverhältnis

    b) Vor diesem Hintergrund wird nunmehr geltend gemacht, dass in einem ruhenden Arbeitsverhältnis Urlaubsansprüche nicht entstehen (LAG Düsseldorf, 05.05.2010 - 7 Sa 1571/09; LAG Köln, 29.04.2010 - 6 Sa 103/10; LAG Düsseldorf, 02.02.2009 - 12 Sa 486/06 - NZA-RR 2009, 242; Fieberg, NZA 2009, 929, 934; a.A. Picker ZTR 2009, 230, 237; als rechtlich ungeklärt wird die Frage vom LAG Sachsen-Anhalt, 28.04.2010 - 6 Sa 429/08, angesehen).

    Im Übrigen wird insoweit zutreffend darauf hingewiesen, dass der EuGH die Frage, ob aus Art. 7 der Richtlinie 2003/88/EG folgt, dass Arbeitnehmer während eines ruhenden Arbeitsverhältnisses Urlaubsansprüche erwerben sollen, (noch) nicht entschieden hat (LAG Düsseldorf, 05.05.2010 - 7 Sa 1571/09).

    Die 7. Kammer des LAG Düsseldorf hat in ihrer Entscheidung vom 05.05.2010 (7 Sa 1571/09) bereits herausgestellt, dass die krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit eine Leistungsstörung des Arbeitsverhältnisses darstellt, hingegen wird beim ruhenden Arbeitsverhältnis der Arbeitsvertrag selbst im Kern seines Inhalts umgestaltet (so auch LAG Köln, 29.04.2010 - 6 Sa 103/10; Fieberg, NZA 2009, 929 ff.).

    Auf Ausfallzeiten, die - wie bei einem ruhenden Arbeitsverhältnis - vom Willen des Arbeitnehmers abhängig sind, wurde vom EuGH nicht eingegangen (LAG Düsseldorf, 05.05.2010 - 7 Sa 1571/09).

    Erst mit Aufgabe dieser Rechtsprechung stellt sich nunmehr die Frage, ob Urlaubs- und entsprechend Urlaubsabgeltungsansprüche verjähren können, da das dem Urlaubsrecht eigene Zeitregime entfallen ist (so zur Anwendbarkeit von Ausschlussfristen LAG Düsseldorf 05.05.2010 - 7 Sa 1571/09; LAG Düsseldorf, 23.04.2010 - 10 Sa 203/10; LAG Köln, 20.04.2010 - 12 Sa 1448/09).

    (1) Die 7. Kammer des LAG Düsseldorf hat in ihrer Entscheidung vom 05.05.2010 (7 Sa 1571/09) die Auffassung vertreten, der Abgeltungsspruch sei mit Beendigung des Arbeitsverhältnisses entstanden und gleichzeitig fällig geworden.

    Die Aufgabe der Surrogatstheorie macht nicht erforderlich, die Sichtweise, dass der Urlaubsabgeltungsanspruch den nicht mehr erfüllbaren Naturalurlaubsanspruch ersetzt, aufzugeben (LAG Düsseldorf, 05.05.2010 a.a.O.).

  • BAG, 13.12.2011 - 9 AZR 399/10

    Urlaubsabgeltung - Länge tariflicher Ausschlussfristen

    Bei der Ausgestaltung müssen die Grundsätze der Gleichwertigkeit und der Effektivität gewahrt werden (vgl. EuGH 18. September 2003 - C-125/01 - [Pflücke] Rn. 34 mwN, Slg. 2003, I-9375; vgl. zum Verfall von Urlaubsabgeltungsansprüchen: LAG Düsseldorf 5. Mai 2010 -  7 Sa 1571/09  - zu III 2 der Gründe, NZA-RR 2010, 568) .
  • LAG Baden-Württemberg, 21.12.2011 - 10 Sa 19/11

    Urlaubsansprüche im ruhenden Arbeitsverhältnis bei Bezug von Arbeitslosengeld -

    In Folge der Auslegung der Richtlinie 2003/88/EG ist dies inzwischen umstritten (weiterhin bejahend z.B. LAG Baden-Württemberg 29.4.2010 - 11 Sa 64/09; LAG Düsseldorf 8.2.2011 - 6 Sa 1574/10 jeweils für Ruhen als Folge einer befristeten Erwerbsunfähigkeitsrente; a.A. z.B. LAG Baden Württemberg 9.6.2011 - 6 Sa 109/10; LAG Nürnberg 8.2.2011 - 6 Sa 500/10 - ZTR 2011, 550 jeweils bei Ruhen zum Zwecke des Arbeitslosengeldbezugs für den Bezug von Arbeitslosengeld, LAG Düsseldorf 5.5.2010 - 7 Sa 1571/09 - NZA-RR 2010, 568; LAG Köln 10.3.2011 - 3 Sa 1057/10 jeweils bei Bezug einer Erwerbsminderungsrente).
  • LAG Schleswig-Holstein, 16.12.2010 - 4 Sa 209/10

    Erwerbsunfähigkeitsrente, Befristete Rente, Arbeitsverhältnis, ruhendes,

    Zutreffend weist deshalb auch Fabian in seiner Anmerkung zum Urteil des LAG Düsseldorf vom 05.05.2010 - 7 Sa 1571/09 - im Jurispraxisreport vom 10.11.2010 (zitiert nach juris) darauf hin, dass es sehr zweifelhaft sei, ob angenommen werden dürfe, die Vereinbarung des Ruhens des Arbeitsverhältnisses wegen befristeter Erwerbsminderungsrente beruhe anders als die krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit auf einem willensgesteuerten Verhalten des Arbeitnehmers.

    Düsseldorf (Urteil vom 05.05.2010 - 7 Sa 1571/09 -, NZA-RR 1010/568) und der 11. Kammer des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg (Urteil vom 29.04.2010 - 11 Sa 64/09 -, zitiert nach juris, Rn. 49) an, wonach Beginn der Verfallfrist die Beendigung des Arbeitsverhältnisses ist, weil zu diesem Zeitpunkt der Abgeltungs- und Vergütungsanspruch des Klägers entstanden ist und zugleich fällig wurde.

  • BAG, 09.08.2011 - 9 AZR 475/10

    Urlaubsabgeltung - Verfall nach § 45 Abs. 2 der Arbeitsvertragsrichtlinien des

    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 5. Mai 2010 - 7 Sa 1571/09 - wird zurückgewiesen.
  • LAG Düsseldorf, 18.08.2010 - 12 Sa 650/10

    Verjährung von Urlaubsanprüchen

    Weil die dreijährige gesetzliche Verjährungsfrist das Effektivitäts- und Äquivalenzprinzip wahrt, ist die nach nationalem Recht vorgesehen Verjährung des Urlaubsanspruchs aus unionsrechtlicher Sicht unbedenklich (dazu LAG Düsseldorf 05.05.2010 - 7 Sa 1571/09 - z. V.v., zu III 2 der Gründe).

    Insoweit ist dem Arbeitnehmer ebenso wenig verjährungsrechtlich "Vertrauensschutz" zu gewähren wie dem Arbeitgeber Vertrauensschutz zugestanden wird, wenn dieser sich in der Vergangenheit auf die Urlaubsrechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts verlassen und seine Befreiuung von der Urlaubsschuld mit Ablauf der Fristen des § 7 Abs. 3 BUrlG angenommen hatte (LAG Düsseldorf 05.05.2010, a.a.O., zu II 1 c).

  • LAG Düsseldorf, 25.02.2011 - 9 Sa 258/10

    Urlaubsabgeltung, Ruhen des Arbeitsverhältnisses, Erwerbsunfähigkeitsrente,

    Erst mit Aufgabe dieser Rechtsprechung stellt sich nunmehr die Frage, ob Urlaubs- und entsprechend Urlaubsabgeltungsansprüche verjähren können, da das dem Urlaubsrecht eigene Zeitregime entfallen ist (so zur Anwendbarkeit von Ausschlussfristen LAG Düsseldorf 05.05.2010 - 7 Sa 1571/09; LAG Düsseldorf, 23.04.2010 - 10 Sa 203/10; LAG Köln, 20.04.2010 - 12 Sa 1448/09).

    (1) Die 7. Kammer des LAG Düsseldorf hat in ihrer Entscheidung vom 05.05.2010 (7 Sa 1571/09) die Auffassung vertreten, der Abgeltungsspruch sei mit Beendigung des Arbeitsverhältnisses entstanden und gleichzeitig fällig geworden.

    Die Aufgabe der "Surrogatstheorie" macht nicht erforderlich, die Sichtweise, dass der Urlaubsabgeltungsanspruch den nicht mehr erfüllbaren Naturalurlaubsanspruch ersetzt, aufzugeben (LAG Düsseldorf, 05.05.2010 a.a.O.).

  • ArbG Essen, 28.09.2011 - 6 Ca 1516/11

    Urlaubsabgeltungsanspruch des Arbeitnehmers bei Beendigung des

    Erst mit Aufgabe dieser Rechtsprechung stellt sich nunmehr die Frage, ob Urlaubs- und entsprechend Urlaubsabgeltungsansprüche verjähren können, da das dem Urlaubsrecht eigene Zeitregime entfallen ist (so zur Anwendbarkeit von Ausschlussfristen LAG Düsseldorf 05.05.2010 - 7 Sa 1571/09; LAG Düsseldorf, 23.04.2010 - 10 Sa 203/10; LAG Köln, 20.04.2010 - 12 Sa 1448/09).

    (1) Die 7. Kammer des LAG Düsseldorf hat in ihrer Entscheidung vom 05.05.2010 (7 Sa 1571/09) die Auffassung vertreten, der Abgeltungsspruch sei mit Beendigung des Arbeitsverhältnisses entstanden und gleichzeitig fällig geworden.

    Die Aufgabe der Surrogatstheorie macht nicht erforderlich, die Sichtweise, dass der Urlaubsabgeltungsanspruch den nicht mehr erfüllbaren Naturalurlaubsanspruch ersetzt, aufzugeben (LAG Düsseldorf, 05.05.2010 a.a.O.).

  • LAG Baden-Württemberg, 09.06.2011 - 6 Sa 109/10

    Urlaubsabgeltungsanspruch - Ruhen des Arbeitsverhältnisses bei Bezug von

    Damit ist die Urlaubsgewährung verbunden mit der Fortzahlung des Arbeitsentgelts für den Arbeitgeber Teil seiner Hauptleistungspflicht (ähnlich Zimmermann in Arnold/Tillmanns aaO Rn. 34 zu § 1, LAG Düsseldorf 05.05.2010 7 Sa 1571/09, Revision beim BAG eingelegt unter Az. 9 AZR 475/10) und keine Nebenpflicht (so aber u. a. LAG Baden-Württemberg 29.04.2010 11 Sa 64/09 Rn. 27 der Gründe unter Verweis auf BAG 24.11.1987 8 AZR 140/87, NZA 1988, 243 ff).
  • LAG Schleswig-Holstein, 21.06.2012 - 5 Sa 80/12

    Urlaubsanspruch, Abgeltung, Arbeitsverhältnis, ruhendes, Ruhensvereinbarung,

  • LAG Niedersachsen, 16.11.2010 - 3 Sa 1288/10

    Kürzung des Urlaubsanspruchs bei Elternzeit; Klage auf Urlaubsabgeltung bei

  • LAG Düsseldorf, 08.02.2011 - 16 Sa 1574/10

    Urlaubsabgeltungsanspruch der arbeitsunfähigen Arbeitnehmerin bei Bezug eine

  • LAG Niedersachsen, 17.05.2011 - 3 Sa 1867/10

    Urlaubsabgeltungsanspüche können tariflichen Ausschlussfristen unterliegen;

  • LAG Niedersachsen, 16.09.2011 - 6 Sa 348/11

    Urlaubsabgeltung; Verfall und Verjährung von Urlaubsansprüchen bei

  • LAG Hamm, 13.02.2012 - 16 Sa 148/11

    Verfall von Urlaubsansprüchen eines langfristig erkrankten Arbeitnehmers;

  • LAG München, 30.11.2010 - 6 Sa 684/10

    Urlaub

  • LAG Bremen, 15.09.2015 - 1 Sa 92/14

    Urlaubsabgeltung; Übergang von unbefristeter Erwerbsunfähigkeitsrente in

  • ArbG Ulm, 16.09.2010 - 5 Ca 563/09

    Verjährung und Verfall von Urlaubs- und Urlaubsabgeltungsansprüchen bei

  • LAG Köln, 10.03.2011 - 3 Sa 1057/10

    Urlaubsabgeltung, ruhendes Arbeitsverhältnis

  • LAG Hamm, 13.02.2012 - 16 Sa 560/10
  • LAG Köln, 19.08.2011 - 12 Sa 110/11

    Urlaubsabgeltung bei lang andauernder Arbeitsunfähigkeit im öffentlichen Dienst;

  • LAG Düsseldorf, 19.10.2010 - 17 Sa 379/10

    Verfall des Urlaubsanspruchs bei Arbeitsunfähigkeit; unbegründete Leistungsklage

  • ArbG Herne, 01.02.2012 - 1 Ca 1751/10

    Urlaubsabgeltung bei langjähriger Erkrankung des Arbeitnehmers.

  • LAG Düsseldorf, 04.05.2011 - 12 Sa 1832/10

    Urlaubsabgeltung bei längerer Erkrankung; unbefristeter Urlaubsanspruch über das

  • ArbG Wuppertal, 18.11.2010 - 6 Ca 2753/10
  • LAG Düsseldorf, 20.02.2014 - 11 Sa 1030/13

    Geltendmachung der Urlaubsabgeltung nicht gegenüber Urlaubskasse

  • LAG Niedersachsen, 29.03.2012 - 7 Sa 662/11

    Urlaubsabgeltung bei durchgängiger Arbeitsunfähigkeit; Europarechtskonforme

  • LAG Berlin-Brandenburg, 15.02.2012 - 20 Sa 1790/11

    Urlaubsanspruch während Erwerbsunfähigkeit - Verfall nach 15 Monaten

  • ArbG Köln, 27.10.2010 - 2 Ca 1492/10

    Urlaubsabgeltungsanspruch nach mehrjähriger Krankheit; Urlaubsabgeltungsanspruch

  • LAG München, 26.05.2011 - 4 Sa 66/11

    Urlaubsabgeltungsansprüche

  • LAG Köln, 10.05.2011 - 3 Sa 1057/10

    Ausschluss von Urlaubsansprüchen im ruhenden Arbeitsverhältnis bei Bezug einer

  • LAG Köln, 16.11.2010 - 12 Sa 375/10

    Urlaubsanspruch im ruhenden Arbeitsverhältnis; unbegründete Klage auf

  • LAG Berlin-Brandenburg, 06.12.2011 - 19 Sa 795/11

    Urlaubsabgeltungsanspruch - dauerhaft erkrankter Arbeitnehmer - konkludente

  • LAG Nürnberg, 08.02.2011 - 6 Sa 500/10

    Urlaubsanspruch bei ruhendem Arbeitsverhältnis

  • ArbG Halle, 23.01.2014 - 5 Ca 1108/13

    Urlaubsabgeltung bei längerer Krankheit und bei Renteneintritt

  • LAG München, 17.11.2011 - 3 Sa 594/11

    Urlaubsabgeltung nach ruhendem Arbeitsverhältnis

  • ArbG Wuppertal, 13.11.2009 - 3 Ca 1128/09
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht