Rechtsprechung
LAG Düsseldorf, 06.02.2001 - 3 TaBV 79/00 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
Wahl des auf die Gruppe der Angestellten entfallenden Gruppenvertreters zur Entsendung in den Unterkonzernbetriebsrat
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
§§ 54, 55 Abs. 1 BetrVG
Wahl des auf die Gruppe der Angestellten entfallenden Gruppenvertreters zur Entsendung in den Unterkonzernbetriebsrat - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Rechtsunwirksamkeit einer Betriebsratswahl; Nichtigkeit wegen Verstoßes gegen Vorgaben des Gruppenschutzes ; Losentscheidung bei Pattsituation; Gruppenvertreter der Angestellten; Entsendung in Unterkonzernbetriebsrat
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BetrVG § 54; BetrVG § 55 Abs. 1
Wahl des auf die Gruppe der Angestellten entfallenden Gruppenvertreters zur Entsendung in den Unterkonzernbetriebsrat - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Mönchengladbach, 20.09.2000 - 5 BV 36/00
- LAG Düsseldorf, 06.02.2001 - 3 TaBV 79/00
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (7)
- BAG, 15.01.1992 - 7 ABR 24/91
Anfechtung betriebsratsinterner Wahlen - Gruppenschutz
Auszug aus LAG Düsseldorf, 06.02.2001 - 3 TaBV 79/00
Im Interesse einer funktionierenden Betriebsverfassung muss es hier wie bei der in § 19 BetrVG geregelten Anfechtung der Betriebsratswahl selbst möglich sein, die Anfechtungsregelung des § 19 BetrVG auch auf die die Funktionsfähigkeit des Betriebsrats herstellenden betriebsratsinternen Wahlen entsprechend anzuwenden (vgl. BAG v. 13.11.1991 - 7 ABR 8/91 - EzA § 26 BetrVG 1972 Nr. 5; BAG v. 13.11.1991 - 7 ABR 18/91 - AP Nr. 3 zu § 27 BetrVG 1972; BAG v. 15.01.1992 - 7 ABR 24/91 - AP Nr. 10 zu § 26 BetrVG 1972).Alsdann konnte die verbleibende Patt-Situation nicht durch Übergang des Gruppenwahlrechts auf das Betriebsratsplenum, sondern nur durch Losentscheid gelöst werden (vgl. zutreffend zur Wahl für den Unterkonzernbetriebsrat auch LAG Düsseldorf v. 04.11.1999 - 5 TaBV 68/99 - vgl. grundsätzlich zum Losentscheid bei Patt-Situationen BAG v. 26.02.1987 - 6 ABR 54/85 - NZA 1987, 750; BAG v. 15.01.1992 - 7 ABR 24/91 - AP Nr. 10 zu § 26 BetrVG 1972 = NZA 1992, 1091, vgl. auch OVG Münster v. 06.07.1987 - CB 30/85 - PersR 1988, 196).
- LAG Düsseldorf, 04.11.1999 - 5 TaBV 68/99
Konzernbetriebsrat, Unterkonzernbetriebsrat, Bestellung und Abberufung von …
Auszug aus LAG Düsseldorf, 06.02.2001 - 3 TaBV 79/00
Alsdann konnte die verbleibende Patt-Situation nicht durch Übergang des Gruppenwahlrechts auf das Betriebsratsplenum, sondern nur durch Losentscheid gelöst werden (vgl. zutreffend zur Wahl für den Unterkonzernbetriebsrat auch LAG Düsseldorf v. 04.11.1999 - 5 TaBV 68/99 - vgl. grundsätzlich zum Losentscheid bei Patt-Situationen BAG v. 26.02.1987 - 6 ABR 54/85 - NZA 1987, 750; BAG v. 15.01.1992 - 7 ABR 24/91 - AP Nr. 10 zu § 26 BetrVG 1972 = NZA 1992, 1091, vgl. auch OVG Münster v. 06.07.1987 - CB 30/85 - PersR 1988, 196).Im Betriebsverfassungsgesetz geht es - anders als etwa in Fällen ungerechtfertigter Ungleichbehandlung wegen Gruppenzugehörigkeit kraft Gesetzes oder Vereinbarung - nicht um die spezifische Benachteiligung der Arbeitnehmergruppe, sondern um den Schutz von Minderheiten in den Fällen, wo nach dem gesetzgeberischen Willen eine Berücksichtigung gerade ihrer Interessen gewünscht und gefordert ist (vgl. zu Recht: LAG Düsseldorf v. 04.11.1999 - 5 TaBV 68/99 - LAG Düsseldorf v. 18.12.1998 - 9 TaBV 78/98 -).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 06.07.1987 - CB 30/85
Auszug aus LAG Düsseldorf, 06.02.2001 - 3 TaBV 79/00
Alsdann konnte die verbleibende Patt-Situation nicht durch Übergang des Gruppenwahlrechts auf das Betriebsratsplenum, sondern nur durch Losentscheid gelöst werden (vgl. zutreffend zur Wahl für den Unterkonzernbetriebsrat auch LAG Düsseldorf v. 04.11.1999 - 5 TaBV 68/99 - vgl. grundsätzlich zum Losentscheid bei Patt-Situationen BAG v. 26.02.1987 - 6 ABR 54/85 - NZA 1987, 750; BAG v. 15.01.1992 - 7 ABR 24/91 - AP Nr. 10 zu § 26 BetrVG 1972 = NZA 1992, 1091, vgl. auch OVG Münster v. 06.07.1987 - CB 30/85 - PersR 1988, 196).
- BAG, 26.02.1987 - 6 ABR 54/85
Betriebsratsplenum
Auszug aus LAG Düsseldorf, 06.02.2001 - 3 TaBV 79/00
Alsdann konnte die verbleibende Patt-Situation nicht durch Übergang des Gruppenwahlrechts auf das Betriebsratsplenum, sondern nur durch Losentscheid gelöst werden (vgl. zutreffend zur Wahl für den Unterkonzernbetriebsrat auch LAG Düsseldorf v. 04.11.1999 - 5 TaBV 68/99 - vgl. grundsätzlich zum Losentscheid bei Patt-Situationen BAG v. 26.02.1987 - 6 ABR 54/85 - NZA 1987, 750; BAG v. 15.01.1992 - 7 ABR 24/91 - AP Nr. 10 zu § 26 BetrVG 1972 = NZA 1992, 1091, vgl. auch OVG Münster v. 06.07.1987 - CB 30/85 - PersR 1988, 196). - BAG, 13.11.1991 - 7 ABR 8/91
Betriebsratsvorsitz - Wahlanfechtung
Auszug aus LAG Düsseldorf, 06.02.2001 - 3 TaBV 79/00
Im Interesse einer funktionierenden Betriebsverfassung muss es hier wie bei der in § 19 BetrVG geregelten Anfechtung der Betriebsratswahl selbst möglich sein, die Anfechtungsregelung des § 19 BetrVG auch auf die die Funktionsfähigkeit des Betriebsrats herstellenden betriebsratsinternen Wahlen entsprechend anzuwenden (vgl. BAG v. 13.11.1991 - 7 ABR 8/91 - EzA § 26 BetrVG 1972 Nr. 5; BAG v. 13.11.1991 - 7 ABR 18/91 - AP Nr. 3 zu § 27 BetrVG 1972; BAG v. 15.01.1992 - 7 ABR 24/91 - AP Nr. 10 zu § 26 BetrVG 1972). - BAG, 13.11.1991 - 7 ABR 18/91
Betriebsausschuß-Wahlanfechtung
Auszug aus LAG Düsseldorf, 06.02.2001 - 3 TaBV 79/00
Im Interesse einer funktionierenden Betriebsverfassung muss es hier wie bei der in § 19 BetrVG geregelten Anfechtung der Betriebsratswahl selbst möglich sein, die Anfechtungsregelung des § 19 BetrVG auch auf die die Funktionsfähigkeit des Betriebsrats herstellenden betriebsratsinternen Wahlen entsprechend anzuwenden (vgl. BAG v. 13.11.1991 - 7 ABR 8/91 - EzA § 26 BetrVG 1972 Nr. 5; BAG v. 13.11.1991 - 7 ABR 18/91 - AP Nr. 3 zu § 27 BetrVG 1972; BAG v. 15.01.1992 - 7 ABR 24/91 - AP Nr. 10 zu § 26 BetrVG 1972). - LAG Düsseldorf, 18.12.1998 - 9 TaBV 78/98
Wahl des auf die Gruppe der Angestellten entfallenden Gruppenvertreters zur …
Auszug aus LAG Düsseldorf, 06.02.2001 - 3 TaBV 79/00
Im Betriebsverfassungsgesetz geht es - anders als etwa in Fällen ungerechtfertigter Ungleichbehandlung wegen Gruppenzugehörigkeit kraft Gesetzes oder Vereinbarung - nicht um die spezifische Benachteiligung der Arbeitnehmergruppe, sondern um den Schutz von Minderheiten in den Fällen, wo nach dem gesetzgeberischen Willen eine Berücksichtigung gerade ihrer Interessen gewünscht und gefordert ist (vgl. zu Recht: LAG Düsseldorf v. 04.11.1999 - 5 TaBV 68/99 - LAG Düsseldorf v. 18.12.1998 - 9 TaBV 78/98 -).