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   LAG Düsseldorf, 07.07.2010 - 2 Ta 393/10   

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LAG Düsseldorf, 07.07.2010 - 2 Ta 393/10 (https://dejure.org/2010,7201)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 07.07.2010 - 2 Ta 393/10 (https://dejure.org/2010,7201)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 07. Juli 2010 - 2 Ta 393/10 (https://dejure.org/2010,7201)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Nachweis der Zustellung durch anwaltliches Empfangsbekenntnis; unzulässige Streitwertbeschwerde bei verspäteter Einlegung

  • LAG Düsseldorf PDF

    § 174 Abs. 2 u. 4 ZPO; § 33 RVG
    Beweiswert eines vom Rechtsanwalt unterzeichneten Empfangsbekenntnisses

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Nachweis der Zustellung durch anwaltliches Empfangsbekenntnis; unzulässige Streitwertbeschwerde bei verspäteter Einlegung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA-RR 2010, 658
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 24.04.2001 - VI ZR 258/00

    Würdigung des Sachverhalts durch das Revisionsgericht; Unrichtigkeit eines

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 07.07.2010 - 2 Ta 393/10
    Ein derartiges Empfangsbekenntnis erbringt grundsätzlich Beweis nicht nur für die Entgegennahme des darin bezeichneten Schriftstücks, sondern auch für den Zeitpunkt der Entgegennahme durch den Unterzeichner und damit die Zustellung (vgl. BGH vom 18.01.2006 - VIII ZR 114/05 - NJW 2006, 1206 Rdn. 8; BGH vom 24.04.2001 - VI ZR 258/00 - NJW 2001, 2722 II. 1. u. 2. der Gründe; Zöller/Stöber, ZPO, 28. Aufl., § 174 Rdn. 20).

    Dieser setzt jedoch voraus, dass die Beweiswirkung des § 174 ZPO vollständig entkräftet und jede Möglichkeit ausgeschlossen ist, dass die Angaben des Empfangsbekenntnisses richtig sein könnten; hingegen ist dieser Gegenbeweis nicht schon dann geführt, wenn lediglich die Möglichkeit der Unrichtigkeit besteht, die Richtigkeit der Angaben also nur erschüttert ist (vgl. BVerfG vom 27.03.2001 - 2 BvR 2211/97 - NJW 2001, 1563; BGH vom 24.04.2001 a. a. O. unter II. 2.; Zöller/Stöber a. a. O. Rdn. 20 m. w. N.).

  • BGH, 21.03.2000 - VI ZB 4/00

    Pflichtverletzung - Rechtsanwalt - Empfangsbekenntnis - Unterzeichnung

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 07.07.2010 - 2 Ta 393/10
    Daher besteht keine Möglichkeit der Wiedereinsetzung, wenn ein Irrtum über den Fristablauf darauf zurückzuführen ist, dass der Rechtsanwalt das Empfangsbekenntnis unterzeichnet hat, ohne zu prüfen, ob das zuzustellende Schriftstück tatsächlich beigefügt war (BGH vom 21.03.2000 - VI ZB 4/00 - NJW 2000, 2112; Zöller/Greger a. a. O. § 233 Rdn. 23 "Zustellung").
  • BGH, 18.01.2006 - VIII ZR 114/05

    Widerlegung der Angaben in einem anwaltlichen Empfangsbekenntnis

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 07.07.2010 - 2 Ta 393/10
    Ein derartiges Empfangsbekenntnis erbringt grundsätzlich Beweis nicht nur für die Entgegennahme des darin bezeichneten Schriftstücks, sondern auch für den Zeitpunkt der Entgegennahme durch den Unterzeichner und damit die Zustellung (vgl. BGH vom 18.01.2006 - VIII ZR 114/05 - NJW 2006, 1206 Rdn. 8; BGH vom 24.04.2001 - VI ZR 258/00 - NJW 2001, 2722 II. 1. u. 2. der Gründe; Zöller/Stöber, ZPO, 28. Aufl., § 174 Rdn. 20).
  • BVerfG, 27.03.2001 - 2 BvR 2211/97

    Verwerfung eines angeblich verspäteten Einspruchs wegen Zweifeln am richtigen

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 07.07.2010 - 2 Ta 393/10
    Dieser setzt jedoch voraus, dass die Beweiswirkung des § 174 ZPO vollständig entkräftet und jede Möglichkeit ausgeschlossen ist, dass die Angaben des Empfangsbekenntnisses richtig sein könnten; hingegen ist dieser Gegenbeweis nicht schon dann geführt, wenn lediglich die Möglichkeit der Unrichtigkeit besteht, die Richtigkeit der Angaben also nur erschüttert ist (vgl. BVerfG vom 27.03.2001 - 2 BvR 2211/97 - NJW 2001, 1563; BGH vom 24.04.2001 a. a. O. unter II. 2.; Zöller/Stöber a. a. O. Rdn. 20 m. w. N.).
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