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   LAG Düsseldorf, 07.12.2010 - 17 Sa 883/09   

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https://dejure.org/2010,15744
LAG Düsseldorf, 07.12.2010 - 17 Sa 883/09 (https://dejure.org/2010,15744)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 07.12.2010 - 17 Sa 883/09 (https://dejure.org/2010,15744)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 07. Dezember 2010 - 17 Sa 883/09 (https://dejure.org/2010,15744)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Zusatzurlaub für im Rahmen des Bereitschaftsdienstes geleistete Nachtstunden

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    § 55 TVöD/BT-K, §§ 6 Abs. 5, 2 Abs. 3, 4, 5 ArbZG
    Zusatzurlaub für im Rahmen des Bereitschaftsdienstes geleistete Nachtstunden

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Nachtarbeit im Bereitschaftsdienst außerhalb der regelmäßigen Arbeitszeit; Klage auf Zusatzurlaub oder Freizeitausgleich bei unsubstantiierten Darlegungen zur Eigenschaft als Nachtarbeitnehmer

  • LAG Düsseldorf PDF

    § 55 TVöD/BT-K, §§ 6 Abs. 5, 2 Abs. 3, 4, 5 ArbZG
    Zusatzurlaub für im Rahmen des Bereitschaftsdienstes geleistete Nachtstunden

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Nachtarbeit im Bereitschaftsdienst außerhalb der regelmäßigen Arbeitszeit; unbegründete Klage auf Zusatzurlaub oder Freizeitausgleich bei unsubstantiierten Darlegungen zur Eigenschaft als Nachtarbeitnehmer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (11)

  • BAG, 15.07.2009 - 5 AZR 867/08

    Freizeitausgleich für nächtlichen Bereitschaftsdienst

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 07.12.2010 - 17 Sa 883/09
    Bereitschaftsdienst liegt vor, wenn sich der Angestellte auf Anordnung des Arbeitgebers außerhalb der regelmäßigen Arbeitszeit an einer vom Arbeitgeber bestimmten Stelle aufzuhalten hat, um im Bedarfsfall die Arbeit aufzunehmen (vgl. zu der insoweit wortgleichen Regelung in § 48 a Abs. 6 BAT-KF; BAG Urteil v. 15.07.2009 - 5 AZR 867/08 - AP Nr. 10 zu § 6 ArbZG).

    Auf die zitierte Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 15.07.2009 (a.a.O) kann sich der Kläger nicht mit Erfolg berufen.

  • BAG, 16.03.2004 - 9 AZR 93/03

    Bereitschaftsdienst - Arbeitszeit - Kirchliche Regelung

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 07.12.2010 - 17 Sa 883/09
    Unter Bereitschaftdienst wird dagegen eine Zeit verstanden, in der sich der Beschäftigte auf Anordnung des Arbeitgebers außerhalb der regelmäßigen Arbeitszeit an einer vom Arbeitgeber bestimmten Stelle aufhalten muss, um im Bedarfsfall seine Arbeit aufnehmen zu können (BAG Urteil v. 11.07.2006 - 9 AZR 519/05 - AP Nr. 10 zu § 611 BGB; BAG Urteil v. 16.03.2004 - 9 AZR 93/03 - AP Nr. 2 zu § 2 ArbZG Dienstreise).
  • BAG, 27.05.2003 - 9 AZR 180/02

    Nachtarbeitszuschlag

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 07.12.2010 - 17 Sa 883/09
    Der für geleistete Nachtarbeit geschuldete angemessene Zuschlag ist danach "auf" das dem Arbeitnehmer hierfür zustehende Bruttoarbeitsentgelt zu gewähren (BAG Urteil v. 05.09.2002 - 9 AZR 202/01- NZA 2003, 563; BAG Urteil v. 24.05.2003 - 9 AZR 180/02 - AP Nr. 5 zu § 6 ArbZG).
  • BAG, 05.09.2002 - 9 AZR 202/01

    Nachtarbeit - Zuschlag - Angemessenheit

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 07.12.2010 - 17 Sa 883/09
    Der für geleistete Nachtarbeit geschuldete angemessene Zuschlag ist danach "auf" das dem Arbeitnehmer hierfür zustehende Bruttoarbeitsentgelt zu gewähren (BAG Urteil v. 05.09.2002 - 9 AZR 202/01- NZA 2003, 563; BAG Urteil v. 24.05.2003 - 9 AZR 180/02 - AP Nr. 5 zu § 6 ArbZG).
  • BAG, 27.07.2005 - 7 AZR 486/04

    Befristete Erhöhung der regelmäßigen Arbeitszeit

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 07.12.2010 - 17 Sa 883/09
    Dadurch wird sichergestellt, dass die nach § 310 Abs. 4 Satz 1 BGB von der AGB-Kontrolle ausgenommenen Tarifverträge auch bei einer einzelvertraglichen Inbezugnahme keiner Inhaltskontrolle unterliegen (BAG Urteil v. 12.09.2006 - 9 AZR 675/05 - AP Nr. 176 zu § 611 BGB Lehrer, Dozenten; BAG Urteil v. 27.07.2005 - 7 AZR 486/04 - AP BGB § 307 Nr. 6).
  • BAG, 20.04.2005 - 4 AZR 285/04

    Vergütungsrechtliche Behandlung von Wendezeiten in Nahverkehrs-Tarifvertrag

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 07.12.2010 - 17 Sa 883/09
    Die Arbeitszeitrichtlinie betrifft allein den öffentlich-rechtlichen Arbeitsschutz, nicht dagegen die Frage der Vergütung (BAG Urteil vom 20.04.2005 - 4 AZR 285/04 - NJOZ 2007, 503).
  • BAG, 11.07.2006 - 9 AZR 519/05

    Dienstreise - Arbeitszeit

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 07.12.2010 - 17 Sa 883/09
    Unter Bereitschaftdienst wird dagegen eine Zeit verstanden, in der sich der Beschäftigte auf Anordnung des Arbeitgebers außerhalb der regelmäßigen Arbeitszeit an einer vom Arbeitgeber bestimmten Stelle aufhalten muss, um im Bedarfsfall seine Arbeit aufnehmen zu können (BAG Urteil v. 11.07.2006 - 9 AZR 519/05 - AP Nr. 10 zu § 611 BGB; BAG Urteil v. 16.03.2004 - 9 AZR 93/03 - AP Nr. 2 zu § 2 ArbZG Dienstreise).
  • BAG, 12.09.2006 - 9 AZR 675/05

    Lehrkräfte - Anzahl der Unterrichtspflichtstunden

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 07.12.2010 - 17 Sa 883/09
    Dadurch wird sichergestellt, dass die nach § 310 Abs. 4 Satz 1 BGB von der AGB-Kontrolle ausgenommenen Tarifverträge auch bei einer einzelvertraglichen Inbezugnahme keiner Inhaltskontrolle unterliegen (BAG Urteil v. 12.09.2006 - 9 AZR 675/05 - AP Nr. 176 zu § 611 BGB Lehrer, Dozenten; BAG Urteil v. 27.07.2005 - 7 AZR 486/04 - AP BGB § 307 Nr. 6).
  • LAG Hamm, 10.07.2008 - 16 Sa 44/08

    Ausgleichsanspruch für Bereitschaftsdienste während der Nachtschicht

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 07.12.2010 - 17 Sa 883/09
    Hiervon kann nur ausgegangen werden, wenn konkrete Anhaltspunkte für eine Pauschalierung der Ausgleichszahlungsleistung vorliegen (LAG Hamm Urteil v. 10.07.2008 - 16 Sa 44/08 - PflR 2009, 228-234).
  • BAG, 08.07.2009 - 10 AZR 589/08

    Schichtzulage - Schichtplan

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 07.12.2010 - 17 Sa 883/09
    Der Begriff des Schichtdienstes ist nach allgemeinem Sprachgebrauch dann als erfüllt anzusehen, wenn die Arbeitsleistungen mehrerer Arbeitnehmer an einem Arbeitsplatz einander ablösen, damit der Arbeitsplatz nicht nur während der regelmäßigen Arbeitszeit nur eines Arbeitnehmers besetzt ist, sondern nacheinander von mehreren Arbeitnehmern für eine die Arbeitszeit eines Arbeitnehmers übersteigende Zeitspanne (u.a. BAG Urteil v. 23.9. 1960 - 1 AZR 567/59 - AP AZO § 2 Nr. 4; BAG Urteil v. 08.07.2009 - 10 AZR 589/08 - EzTVöD 100 § 7 TVöD-AT Schicht).
  • BAG, 23.09.1960 - 1 AZR 567/59

    Schichtdienst - Allgemeiner Sprachgebrauch - Arbeitsleistungen mehrerer

  • BAG, 12.12.2012 - 10 AZR 193/11

    Zusatzurlaub für Nachtarbeit - Nächtlicher Bereitschaftsdienst - TVöD-K

    Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 7. Dezember 2010 - 17 Sa 883/09 - aufgehoben.
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