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   LAG Düsseldorf, 08.01.2019 - 3 Sa 338/18   

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LAG Düsseldorf, 08.01.2019 - 3 Sa 338/18 (https://dejure.org/2019,79)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 08.01.2019 - 3 Sa 338/18 (https://dejure.org/2019,79)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 08. Januar 2019 - 3 Sa 338/18 (https://dejure.org/2019,79)
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (63)

  • BAG, 21.05.2015 - 8 AZR 409/13

    Betriebsstilllegung - Übertragung von Personal auf ein Schwesterunternehmen -

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 08.01.2019 - 3 Sa 338/18
    aa) Die Stilllegung des gesamten Betriebes oder eines Betriebsteils durch den Arbeitgeber gehört zu den dringenden betrieblichen Erfordernissen im Sinne von § 1 Abs. 2 S. 1 KSchG, die einen Grund zur sozialen Rechtfertigung einer Kündigung abgeben können (st. Rspr. vgl. BAG vom 22.09.2016 - 2 AZR 276/16, juris, Rz. 64; BAG vom 21.05.2015 - 8 AZR 409/13, juris, Rz. 51; BAG vom 16.02.2012 - 8 AZR 693/10, juris, Rz. 37).

    Erforderlich ist, dass der Arbeitgeber im Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung den ernsthaften und endgültigen Entschluss gefasst hat, den Betrieb endgültig und nicht nur vorübergehend stillzulegen (BAG vom 21.05.2015 - 8 AZR 409/13, juris, Rz. 52; BAG vom 16.02.2012 - 8 AZR 693/10, juris, Rz. 37).

    An einem endgültigen Entschluss zur Betriebsstilllegung fehlt es, wenn der Arbeitgeber im Zeitpunkt der Kündigung noch in ernsthaften Verhandlungen über eine Veräußerung des Betriebes steht oder sich noch um neue Aufträge bemüht (BAG vom 21.05.2015 - 8 AZR 409/13, juris, Rz. 52; BAG vom 13.02.2008 - 2 AZR 543/06, juris, Rz. 23).

    Bei einer Kündigung wegen beabsichtigter Stilllegung ist ferner erforderlich, dass die geplanten Maßnahmen zum Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung bereits "greifbare Formen" angenommen haben (BAG vom 21.05.2015 - 8 AZR 409/13, juris, Rz. 53; BAG vom 15.12.2011 - 8 AZR 692/10, juris, Rz. 40).

    Für die Stilllegung von Betriebsteilen gilt dies, begrenzt auf die jeweilige Einheit, entsprechend (BAG vom 21.05.2015 - 8 AZR 409/13, juris, Rz. 53; BAG vom 26.05.2011 - 8 AZR 37/10, juris, Rz. 26).

    (1)Betriebsveräußerung und Betriebsstilllegung schließen sich systematisch aus (st. Rspr., vgl. BAG vom 21.05.2015 - 8 AZR 409/13, juris, Rz. 33; BAG vom 14.03.2013 - 8 AZR 153/12, juris, Rz. 28; BAG vom 16.02.2012 - 8 AZR 693/10, juris, Rz. 39).

    Eine vom Arbeitgeber mit einer Stilllegungsabsicht begründete Kündigung ist nur dann sozial gerechtfertigt, wenn sich die geplante Maßnahme objektiv als Betriebsstilllegung und nicht als Betriebsveräußerung darstellt, weil etwa die für die Fortführung des Betriebs wesentlichen Gegenstände einem Dritten überlassen werden sollten, der Veräußerer diesen Vorgang aber rechtlich unzutreffend als Betriebsstilllegung wertet (BAG vom 21.05.2015 - 8 AZR 409/13, juris, Rz. 33; BAG vom 28.05.2009 - 8 AZR 273/08, juris, Rz. 30).

    Dann liegt keine Betriebsstilllegung, sondern allenfalls eine Betriebsteilstilllegung vor (BAG vom 21.05.2015 - 8 AZR 409/13, juris, Rz. 33; BAG vom 30.10.2008 - 8 AZR 397/07, juris, Rz. 28).

    Wird ein Betriebsteil veräußert und der verbleibende Restbetrieb stillgelegt, kann die Stilllegung des Restbetriebes einen betriebsbedingten Kündigungsgrund darstellen, wenn die Arbeitnehmer diesem stillgelegten Betriebsteil zugeordnet waren (BAG vom 21.05.2015 - 8 AZR 409/13, juris, Rz. 33; BAG vom 14.03.2013 - 8 AZR 153/12, juris, Rz. 25-28).

    Diese Umstände sind jedoch nur Teilaspekte der vorzunehmenden Gesamtbewertung und dürfen deshalb nicht isoliert betrachtet werden (BAG vom 21.05.2015 - 8 AZR 409/13, juris, Rz. 35-37; BAG vom 23.05.2013 - 8 AZR 207/12, juris, Rz. 22; vgl. auch EuGH vom 20.01.2011 - C-463/09 - [CLECE], juris, Rz. 34).

    Dem Übergang eines gesamten Betriebs steht, soweit die Vorrausetzungen des § 613a BGB erfüllt sind, der Übergang eines Betriebsteils gleich (BAG vom 21.05.2015 - 8 AZR 409/13, juris, Rz. 46).

    Es genügt, wenn die funktionelle Verknüpfung zwischen den übertragenen Produktionsfaktoren beibehalten und es dem Erwerber derart ermöglicht wird, diese Faktoren zu nutzen, um derselben oder einer gleichartigen wirtschaftlichen Tätigkeit nachzugehen (BAG vom 21.05.2015 - 8 AZR 409/13, juris, Rz. 46; BAG vom 07.04.2011 - 8 AZR 730/09, juris, Rz. 16; EuGH vom 12.02.2009 - C-466/07 - [Klarenberg], juris, Rz. 50).

  • BAG, 04.11.2015 - 7 AZR 972/13

    Freigestelltes Betriebsratsmitglied - betriebsübliche berufliche Entwicklung -

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 08.01.2019 - 3 Sa 338/18
    Es ist allerdings gewohnheitsrechtlich anerkannt, dass Auskunftsansprüche nach Treu und Glauben (§ 242 BGB) bestehen können, wenn die Rechtsbeziehungen zwischen den Parteien es mit sich bringen, dass der Berechtigte in entschuldbarer Weise über Bestehen und Umfang seines Rechts im Ungewissen ist und der Verpflichtete die zur Beseitigung der Ungewissheit erforderliche Auskunft unschwer geben kann (BAG vom 04.11.2015 - 7 AZR 972/13, juris, Rz. 18 - 20).

    Im Grundsatz gilt, dass keine Partei gehalten ist, dem Gegner das Material für dessen Obsiegen im Prozess zu verschaffen (BAG vom 04.11.2015 - 7 AZR 972/13, juris, Rz. 18; BAG vom 01.12.2004 - 5 AZR 664/03, juris, zu II 1 der Gründe; BGH vom 11.06.1990 - II ZR 159/89, juris, zu IV 2 der Gründe).

    Außerdem muss der Berechtigte die Wahrscheinlichkeit seines Anspruchs dargelegt haben (vgl. BAG vom 04.11.2015 - 7 AZR 972/13, juris, Rz. 19; BAG vom 21.11.2000 - 9 AZR 665/99, juris, zu I 2 b der Gründe; ErfK/Preis, 19. Auflage, § 611 BGB Rn. 633 m.w.N.).

    Mit dieser Maßgabe kann u.U. ein Auskunftsanspruch gemäß §§ 611, 242 BGB in Betracht kommen (BAG vom 04.11.2015 - 7 AZR 972/13, juris, Rz. 19).

  • BAG, 10.11.2011 - 8 AZR 546/10

    Betriebsübergang - Begriff des übergangsfähigen Betriebsteils -

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 08.01.2019 - 3 Sa 338/18
    Der Übergang eines Betriebsteils auf einen Erwerber im Sinne von § 613a Abs. 1 Satz 1 BGB liegt nur vor, wenn die übernommenen Betriebsmittel und/oder Beschäftigten bereits beim Veräußerer eine abgrenzbare organisatorische wirtschaftliche Einheit, d.h. einen Betriebsteil, dargestellt haben (BAG vom 27.09.2012 - 8 AZR 826/11, juris, Rz. 32; BAG vom 10.11.2011 - 8 AZR 546/10, juris, Rz. 20).

    Hierbei darf die im Betriebsteil liegende Einheit nicht als bloße Tätigkeit verstanden werden (BAG vom 10.11.2011 - 8 AZR 546/10, juris, Rz. 21).

    Die Identität der Einheit ergibt sich auch aus anderen Merkmalen, wie ihrem Personal, ihren Führungskräften, ihrer Arbeitsorganisation, ihren Betriebsmethoden und ggf. den ihr zur Verfügung stehenden Betriebsmitteln (BAG vom 10.11.2011 - 8 AZR 546/10, juris, Rz. 21).

    Werden Betriebsmittel nicht ausschließlich in einem Teilbereich, sondern in allen Tätigkeitsfeldern eines Betriebes eingesetzt, so spricht dies gegen die Annahme einer abgrenzbaren Einheit und damit eines Teilbetriebs (vgl. BAG vom 10.11.2011 - 8 AZR 546/10, juris, Rz. 24).

  • BAG, 23.10.2014 - 2 AZR 736/13

    Außerordentliche Kündigung - Anhörung des Betriebsrats

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 08.01.2019 - 3 Sa 338/18
    Die Personalvertretung soll die Stichhaltigkeit und Gewichtigkeit der Kündigungsgründe überprüfen und sich über sie eine eigene Meinung bilden können (vgl. für die BR-Anhörung: BAG vom 16.07.2015 - 2 AZR 15/15, juris, Rz. 14; BAG vom 23.10.2014 - 2 AZR 736/13, juris, Rz. 15).

    Der Inhalt der Unterrichtung ist deshalb grundsätzlich subjektiv determiniert (BAG vom 23.10.2014 - 2 AZR 736/13, juris, Rz. 14; BAG vom 21.11.2013 - 2 AZR 797/11, juris, Rz. 24).

    Der Arbeitgeber muss der Personalvertretung die Umstände mitteilen, die seinen Kündigungsentschluss tatsächlich bestimmt haben (zu § 102 BetrVG: BAG vom 23.10.2014 - 2 AZR 736/13 sowie BAG vom 21.11.2013 - 2 AZR 797/11).

    Dem kommt der Arbeitgeber dann nicht nach, wenn er der Personalvertretung einen schon aus seiner eigenen Sicht unrichtigen oder unvollständigen Sachverhalt unterbreitet (vgl. zu § 102 BetrVG: BAG vom 23.10.2014 - 2 AZR 736/13, juris, Rz. 14; BAG vom 21.11.2013 - 2 AZR 797/11, juris, Rz. 24).

  • BAG, 16.02.2012 - 8 AZR 693/10

    Betriebsbedingte Kündigung - Betriebsstilllegung

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 08.01.2019 - 3 Sa 338/18
    aa) Die Stilllegung des gesamten Betriebes oder eines Betriebsteils durch den Arbeitgeber gehört zu den dringenden betrieblichen Erfordernissen im Sinne von § 1 Abs. 2 S. 1 KSchG, die einen Grund zur sozialen Rechtfertigung einer Kündigung abgeben können (st. Rspr. vgl. BAG vom 22.09.2016 - 2 AZR 276/16, juris, Rz. 64; BAG vom 21.05.2015 - 8 AZR 409/13, juris, Rz. 51; BAG vom 16.02.2012 - 8 AZR 693/10, juris, Rz. 37).

    Erforderlich ist, dass der Arbeitgeber im Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung den ernsthaften und endgültigen Entschluss gefasst hat, den Betrieb endgültig und nicht nur vorübergehend stillzulegen (BAG vom 21.05.2015 - 8 AZR 409/13, juris, Rz. 52; BAG vom 16.02.2012 - 8 AZR 693/10, juris, Rz. 37).

    Gleiches gilt für die Durchführung des Konsultationsverfahrens, den Abschluss des Interessenausgleichs und Sozialplans sowie die Erstattung der Massenentlassungsanzeige (vgl. BAG vom 16.02.2012 - 8 AZR 693/10, juris, Rz. 44).

    (1)Betriebsveräußerung und Betriebsstilllegung schließen sich systematisch aus (st. Rspr., vgl. BAG vom 21.05.2015 - 8 AZR 409/13, juris, Rz. 33; BAG vom 14.03.2013 - 8 AZR 153/12, juris, Rz. 28; BAG vom 16.02.2012 - 8 AZR 693/10, juris, Rz. 39).

  • BAG, 26.08.1999 - 8 AZR 718/98

    Übergang eines Teilbetriebs - Veräußerung einzelner Lastkraftwagen

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 08.01.2019 - 3 Sa 338/18
    Die Wahrnehmung eines dauerhaften Teilzwecks führt aber nur dann zu einer selbständig übergangsfähigen Einheit, wenn eine organisierte Gesamtheit von Personen und Sachen vorliegt (vgl. BAG vom 26.08.1999 - 8 AZR 718/98, juris, zu II.2. der Gründe).

    Es genügt auch nicht, dass ein oder mehrere Arbeitnehmer ständig bestimmte Aufgaben mit bestimmten Betriebsmitteln erfüllen (BAG vom 26.08.1999, aaO).

    Dementsprechend führt gemäß der vorgenannten BAG-Entscheidung im Rahmen einer Spedition die Zuordnung bestimmter Lkw zu einem bestimmten Auftrag selbst dann nicht zur Annahme eines Teilbetriebsüberganges, wenn zugleich immer derselbe Arbeitnehmer eingesetzt worden ist (BAG vom 26.08.1999 - 8 AZR 718/98, juris, zu II.2. der Gründe).

  • BAG, 14.03.2013 - 8 AZR 153/12

    Betriebsbedingte Kündigung - Betriebsstilllegung - Betriebsübergang -

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 08.01.2019 - 3 Sa 338/18
    (1)Betriebsveräußerung und Betriebsstilllegung schließen sich systematisch aus (st. Rspr., vgl. BAG vom 21.05.2015 - 8 AZR 409/13, juris, Rz. 33; BAG vom 14.03.2013 - 8 AZR 153/12, juris, Rz. 28; BAG vom 16.02.2012 - 8 AZR 693/10, juris, Rz. 39).

    Wird ein Betriebsteil veräußert und der verbleibende Restbetrieb stillgelegt, kann die Stilllegung des Restbetriebes einen betriebsbedingten Kündigungsgrund darstellen, wenn die Arbeitnehmer diesem stillgelegten Betriebsteil zugeordnet waren (BAG vom 21.05.2015 - 8 AZR 409/13, juris, Rz. 33; BAG vom 14.03.2013 - 8 AZR 153/12, juris, Rz. 25-28).

    Die Einreichung einer Massenentlassungsanzeige bei der örtlich unzuständigen Arbeitsagentur kann zur Nichtigkeit der Kündigung führen (vgl. mit Hinweis auf die herrschende Meinung in der Literatur BAG vom 14.03.2013 - 8 AZR 153/12, juris, Rz. 47; ErfK/Kiel, 19. Auflage, § 17 KSchG Rn. 29; APS/Moll, 5. Auflage, § 17 KSchG Rn. 96; KR/Weigand, 12. Auflage, § 17 KSchG Rn. 122; Spelge, RdA 2018, 297, 300).

  • BAG, 07.04.2011 - 8 AZR 730/09

    Betriebsübergang - Übergang eines Teilbetriebs - Teilbetrieb beim

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 08.01.2019 - 3 Sa 338/18
    Schon beim bisherigen Betriebsinhaber muss also - in Anlehnung an § 4 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BetrVG - eine selbständig abtrennbare organisatorische Einheit gegeben sein, mit der innerhalb des betrieblichen Gesamtzwecks ein Teilzweck verfolgt wurde (BAG vom 07.04.2011 - 8 AZR 730/09, juris, Rz. 16).

    Im Rahmen dieser Gesamtbetrachtung können wesentliche Änderungen in der Organisation, der Struktur und im Konzept einer Identitätswahrung entgegenstehen (BAG vom 07.04.2011 - 8 AZR 730/09).

    Es genügt, wenn die funktionelle Verknüpfung zwischen den übertragenen Produktionsfaktoren beibehalten und es dem Erwerber derart ermöglicht wird, diese Faktoren zu nutzen, um derselben oder einer gleichartigen wirtschaftlichen Tätigkeit nachzugehen (BAG vom 21.05.2015 - 8 AZR 409/13, juris, Rz. 46; BAG vom 07.04.2011 - 8 AZR 730/09, juris, Rz. 16; EuGH vom 12.02.2009 - C-466/07 - [Klarenberg], juris, Rz. 50).

  • BAG, 21.11.2013 - 2 AZR 797/11

    Tat- und Verdachtskündigung

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 08.01.2019 - 3 Sa 338/18
    Der Inhalt der Unterrichtung ist deshalb grundsätzlich subjektiv determiniert (BAG vom 23.10.2014 - 2 AZR 736/13, juris, Rz. 14; BAG vom 21.11.2013 - 2 AZR 797/11, juris, Rz. 24).

    Der Arbeitgeber muss der Personalvertretung die Umstände mitteilen, die seinen Kündigungsentschluss tatsächlich bestimmt haben (zu § 102 BetrVG: BAG vom 23.10.2014 - 2 AZR 736/13 sowie BAG vom 21.11.2013 - 2 AZR 797/11).

    Dem kommt der Arbeitgeber dann nicht nach, wenn er der Personalvertretung einen schon aus seiner eigenen Sicht unrichtigen oder unvollständigen Sachverhalt unterbreitet (vgl. zu § 102 BetrVG: BAG vom 23.10.2014 - 2 AZR 736/13, juris, Rz. 14; BAG vom 21.11.2013 - 2 AZR 797/11, juris, Rz. 24).

  • BAG, 22.09.2016 - 2 AZR 276/16

    Massenentlassung - Konsultationsverfahren

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 08.01.2019 - 3 Sa 338/18
    aa) Die Stilllegung des gesamten Betriebes oder eines Betriebsteils durch den Arbeitgeber gehört zu den dringenden betrieblichen Erfordernissen im Sinne von § 1 Abs. 2 S. 1 KSchG, die einen Grund zur sozialen Rechtfertigung einer Kündigung abgeben können (st. Rspr. vgl. BAG vom 22.09.2016 - 2 AZR 276/16, juris, Rz. 64; BAG vom 21.05.2015 - 8 AZR 409/13, juris, Rz. 51; BAG vom 16.02.2012 - 8 AZR 693/10, juris, Rz. 37).

    Eine Sozialauswahl war entbehrlich, weil die Arbeitsverhältnisse aller Piloten gekündigt worden sind (vgl. BAG vom 22.09.2016 - 2 AZR 276/16, juris, Rz. 64).

    Weder der Zweck des § 17 Abs. 1 S. 1, Abs. 3 S. 2 KSchG noch die Interessenlage der Beteiligten verlangen eine derartige Formstrenge (vgl. zum entsprechenden Schriftlichkeitserfordernis des § 17 Abs. 2 S. 1 KSchG: BAG vom 22.09.2016 - 2 AZR 276/16).

  • BAG, 01.12.2004 - 5 AZR 664/03

    Auskunft über Gehaltserhöhung - Stufenklage

  • BAG, 22.11.2012 - 2 AZR 371/11

    Unwirksamkeit einer Kündigung - fehlerhafte Massenentlassungsanzeige

  • EuGH, 06.03.2014 - C-458/12

    Amatori u.a. - Vorabentscheidungsersuchen - Sozialpolitik - Übergang von

  • BAG, 22.03.2001 - 8 AZR 565/00

    Gesetzlicher Richter bei kammerübergreifender Verbindung durch das LArbG

  • EuGH, 13.05.2015 - C-182/13

    Lyttle u.a. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Sozialpolitik - Massenentlassungen

  • EuGH, 12.02.2009 - C-466/07

    Klarenberg - Sozialpolitik - Richtlinie 2001/23/EG - Übergang von Unternehmen -

  • EuGH, 30.04.2015 - C-80/14

    Der Gerichtshof erläutert den Begriff "Betrieb" bei Massenentlassungen

  • BAG, 23.05.2013 - 8 AZR 207/12

    Betriebsübergang - Auftragsneuvergabe - Objektschutz

  • BAG, 27.09.2012 - 8 AZR 826/11

    Betriebsübergang - Eigenkündigung der Arbeitnehmer

  • EuGH, 20.01.2011 - C-463/09

    CLECE - Sozialpolitik - Richtlinie 2001/23/EG - Übergang von Unternehmen -

  • LAG Düsseldorf, 17.10.2018 - 1 Sa 337/18

    Air Berlin: Betriebsstilllegung oder Betriebsübergang

  • BAG, 26.05.2011 - 8 AZR 37/10

    Betriebsübergang - Betriebsverlagerung - neuer Betriebssitz im Ausland

  • ArbG Düsseldorf, 20.04.2018 - 4 Ca 6911/17
  • BAG, 21.11.2000 - 9 AZR 665/99

    Allgemeiner Auskunftsanspruch

  • BGH, 11.06.1990 - II ZR 159/89

    Schadensersatz durch Konkurseröffnung und Vereinbarungen mit Konkursverwaltern

  • BAG, 30.10.2008 - 8 AZR 397/07

    Betriebsübergang - Rechtsanwaltskanzlei

  • BAG, 28.05.2009 - 8 AZR 273/08

    Betriebsstilllegung - Betriebsübergang

  • BAG, 21.07.2009 - 9 AZR 404/08

    Fluggesellschaft - Bordpersonal - Einsatzort

  • BAG, 12.02.1997 - 7 AZR 317/96

    Befristeter Arbeitsvertrag aufgrund vorübergehend freier Haushaltsmittel infolge

  • BAG, 06.10.2005 - 2 AZR 280/04

    Verhaltensbedingte Kündigung wegen Tätlichkeit

  • BAG, 31.07.2014 - 2 AZR 407/13

    Außerordentliche Kündigung - Kooperationsbetrieb der Bundeswehr

  • BAG, 18.01.2012 - 6 AZR 407/10

    Hinweispflicht nach § 6 Satz 2 KSchG - Konsultationspflicht bei

  • BAG, 02.03.2006 - 8 AZR 147/05

    Neuvergabe der Bereederung eines Forschungsschiffs - Betriebsübergang

  • BAG, 22.04.2010 - 6 AZR 948/08

    Massenentlassung - Nachkündigung in der Insolvenz

  • BAG, 27.04.2017 - 8 AZR 859/15

    Übergang iSd. Richtlinie 2001/23/EG - Übergang iSv. § 613a BGB - Erwerb von

  • BGH, 03.11.2015 - II ZR 446/13

    Zwangsvollstreckung gegen eine BGB-Gesellschaft: Aktivlegitimation für eine

  • BAG, 16.07.2015 - 2 AZR 85/15

    Außerordentliche Kündigung - unerlaubte Herstellung digitaler Kopien am

  • BGH, 08.11.1965 - II ZR 223/64

    Gesellschafterauswechslung - § 105 HGB, gleichzeitige Auswechslung aller

  • BAG, 19.01.2011 - 10 AZR 738/09

    Versetzung - Auslegung von AGB - billiges Ermessen

  • BAG, 30.10.2008 - 8 AZR 855/07

    Befristeter Arbeitsvertrag - Betriebsteilübergang

  • BAG, 10.04.2014 - 2 AZR 684/13

    Strafbares außerdienstliches Verhalten - Eignungsmangel als in der Person des

  • BAG, 19.11.2015 - 6 AZR 558/14

    Schadenersatzanspruch nach § 113 Satz 3 InsO

  • BAG, 07.07.2011 - 6 AZR 248/10

    Betriebsratsanhörung - Verhinderung des Vorsitzenden

  • BAG, 23.09.2010 - 8 AZR 567/09

    Betriebsübergang - Übernahme des Personals

  • BAG, 09.06.2016 - 6 AZR 405/15

    Unterrichtung nach § 17 KSchG ohne Berufsgruppen

  • LAG Köln, 07.08.1998 - 11 Sa 218/98

    Kündigung; Betriebsratsanhörung; Substantiierung

  • BAG, 13.11.2007 - 3 AZN 449/07

    Rechtliches Gehör

  • BAG, 31.01.1996 - 2 AZR 181/95

    Wirksamkeit einer Kündigung bei Verletzung der Unterrichtungspflicht des

  • BAG, 10.05.2012 - 8 AZR 434/11

    Betriebsübergang - Daseinsvorsorge - Rettungsdienst

  • BAG, 13.04.2010 - 9 AZR 36/09

    Versetzung - anderer Arbeitsort - AGB-Kontrolle

  • BAG, 17.12.2009 - 8 AZR 1019/08

    Betriebsübergang - Begriff des Betriebsteils - Fortführung des bisherigen

  • BAG, 26.09.2012 - 10 AZR 311/11

    Versetzung - Stationierung einer Flugbegleiterin

  • EuGH, 09.09.2015 - C-160/14

    Der portugiesische Staat muss den Arbeitnehmern von Air Atlantis, einer früheren

  • BAG, 10.12.2008 - 10 AZR 1/08

    Anspruch auf Weihnachtsgeld - Freiwilligkeitsvorbehalt - AGB-Kontrolle - sog.

  • BAG, 14.11.2012 - 10 AZR 783/11

    Tantieme gemäß Partnervergütungssystem - Zielvereinbarung

  • BAG, 13.10.2011 - 8 AZR 455/10

    Betriebsteilübergang - Betriebsteil beim Veräußerer

  • BAG, 30.11.2016 - 10 AZR 11/16

    Versetzung - Stationierung einer Flugbegleiterin

  • BAG, 16.07.2015 - 2 AZR 15/15

    Krankheitsbedingte Kündigung - Betriebsratsanhörung

  • BVerfG, 19.10.1993 - 1 BvR 567/89

    Bürgschaftsverträge

  • LAG Düsseldorf, 08.01.2019 - 3 Sa 421/18

    Betriebsbedingte Kündigung; Betriebsübergang; Insolvenz eines

  • BAG, 13.02.2008 - 2 AZR 543/06

    Betriebsbedingte Kündigung wegen auslaufenden Auftrags - Betriebsstilllegung

  • BAG, 15.12.2011 - 8 AZR 692/10

    Betriebsstilllegung - selbständiger Betriebsteil - Abgrenzung zum

  • LAG Düsseldorf, 05.12.2018 - 12 Sa 401/18

    Betriebsbedingte Kündigung - Betriebsstilllegung oder Betriebsübergang nach

  • BAG, 13.02.2020 - 6 AZR 146/19

    Kündigungen des Cockpit-Personals von Air Berlin wegen fehlerhafter

    Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 8. Januar 2019 - 3 Sa 338/18 - im Kostenpunkt und insoweit aufgehoben, als es die Berufung des Klägers gegen die Abweisung der Kündigungsschutzklage zurückgewiesen hat.
  • LAG Düsseldorf, 30.01.2019 - 7 Sa 415/18

    Beabsichtigte endgültige Stilllegung des Betriebs als betriebsbedingter

    Die erkennende Kammer folgt insoweit im Wesentlichen den Erwägungen der 1., der 12. und der 3. Kammer des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf in den Urteilen vom 17.10.2018 (1 Sa 337/18), 05.12.2018 (12 Sa 401/18) und 08.01.2019 (3 Sa 338/18).
  • LAG Düsseldorf, 30.01.2019 - 7 Sa 568/18

    Beabsichtigte endgültige Stilllegung des Betriebs als betriebsbedingter

    Die erkennende Kammer folgt insoweit im Wesentlichen den Erwägungen der 1., der 12. und der 3. Kammer des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf in den Urteilen vom 17.10.2018 (1 Sa 337/18), 05.12.2018 (12 Sa 401/18) und 08.01.2019 (3 Sa 338/18).
  • LAG Düsseldorf, 15.01.2019 - 3 Sa 520/18

    Betriebsbedingte Kündigung wegen beabsichtigter Stilllegung des Betriebs;

    Die erkennende Kammer folgt insoweit im Wesentlichen den Erwägungen der und der 12. Kammer des Landesarbeitsgerichtes Düsseldorf in den Urteilen vom 17.10.2018 - 1 Sa 337/18 - und 05.12.2018 - 12 Sa 401/18 - sowie der bereite mit ihren eigenen Urteilen vom 08.01.2019 - u.a. 3 Sa 338/18 - vorgenommenen Würdigung.
  • ArbG Düsseldorf, 22.02.2021 - 6 Ca 5392/20
    Dies gilt jedenfalls dann, wenn - wie vorliegend - im Anhörungsschreiben ausdrücklich mitgeteilt wird, dass eine ordentliche, fristgemäße Kündigung unter Beachtung der gesetzlichen bzw. vertraglichen Kündigungsfristen erfolgt und zwar ausdrücklich ggfs. abgekürzt gemäß § 113 InsO (zutreffend: LAG Düsseldorf 08.01.2019 - 3 Sa 338/18 - Rn. 111; 24.01.2019 - 13 Sa 411/18 - Rn. 209).
  • ArbG Düsseldorf, 12.02.2021 - 1 Ca 5432/20
    Dies gilt jedenfalls dann, wenn - wie vorliegend - im Anhörungsschreiben ausdrücklich mitgeteilt wird, dass eine ordentliche, fristgemäße Kündigung unter Beachtung der gesetzlichen bzw. vertraglichen Kündigungsfristen erfolgt und zwar ausdrücklich ggfs. abgekürzt gemäß § 113 InsO (zutreffend: LAG Düsseldorf 08.01.2019 - 3 Sa 338/18 - Rn. 111; 24.01.2019 - 13 Sa 411/18 - Rn. 209).
  • LAG Düsseldorf, 15.01.2019 - 3 Sa 431/18

    Betriebsbedingte Kündigung wegen beabsichtigter Stilllegung des Betriebs;

    Die erkennende Kammer folgt insoweit im Wesentlichen den Erwägungen der 1. und der 12. Kammer des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf in den Urteilen vom 17.10.2018 - 1 Sa 337/18 - und 05.12.2018 - 12 Sa 401/18 - sowie der bereits mit ihren eigenen Urteilen vom 08.01.2019 - u.a. 3 Sa 338/18 - vorgenommenen Würdigung.
  • LAG Düsseldorf, 30.01.2019 - 7 Sa 365/18

    Beabsichtigte endgültige Stilllegung des Betriebs als betriebsbedingter

    Die erkennende Kammer folgt insoweit im Wesentlichen den Erwägungen der 1., der 12. und der 3. Kammer des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf in den Urteilen vom 17.10.2018 (1 Sa 337/18), 05.12.2018 (12 Sa 401/18) und 08.01.2019 (3 Sa 338/18).
  • LAG Düsseldorf, 30.01.2019 - 7 Sa 766/18

    Beabsichtigte endgültige Stilllegung des Betriebs als betriebsbedingter

    Die erkennende Kammer folgt insoweit im Wesentlichen den Erwägungen der 1., der 12. und der 3. Kammer des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf in den Urteilen vom 17.10.2018 (1 Sa 337/18), 05.12.2018 (12 Sa 401/18) und 08.01.2019 (3 Sa 338/18).
  • LAG Düsseldorf, 30.01.2019 - 7 Sa 364/18

    Beabsichtigte endgültige Stilllegung des Betriebs als betriebsbedingter

    Die erkennende Kammer folgt insoweit im Wesentlichen den Erwägungen der 1., der 12. und der 3. Kammer des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf in den Urteilen vom 17.10.2018 (1 Sa 337/18), 05.12.2018 (12 Sa 401/18) und 08.01.2019 (3 Sa 338/18).
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