Rechtsprechung
LAG Düsseldorf, 08.05.1970 - 3 Sa 89/70 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1970,8909) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- IWW
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Köln, 31.10.1969 - 8 Ca 2329/69
- LAG Düsseldorf, 08.05.1970 - 3 Sa 89/70
Papierfundstellen
- DB 1970, 1136
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BAG, 06.07.1955 - 1 AZR 71/54
Arbeitsgerichtsverfahren: Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Versäumung …
Auszug aus LAG Düsseldorf, 08.05.1970 - 3 Sa 89/70
X "Unabwendbarer Zufall" im Sinne des § 233 ZPO ist jedes Ereignis, das auch durch die äußerste, den Umständen nach angemessene und vernünftigerweise zu erwartende Sorgfalt von der betroffenen Partei oder ihren Prozeßbevollmächtigten weder abgewendet noch in seinen schädlichen Folgen verhindert werden kann (SAG in AP Nr. 6 zu § 232 ZPO und dann in ständiger Rechtsprechung).
- ArbG Chemnitz, 29.01.2018 - 11 Ca 1751/17
Urlaubserteilung: Angemessene Zeitspanne für Arbeitgeber zur Gewährung von Urlaub
Es ist jedoch, wie bereits in der Entscheidung des LAG Düsseldorf vom 08.05.1970 (3 Sa 89/70, DB 1970, 1136 zit. nach Juris) ausgeführt, davon auszugehen, dass es nicht ohne Bedeutung sein kann, wenn der Arbeitgeber zu Beginn des Kalenderjahres von seinen Arbeitnehmern die Angabe ihrer Urlaubswünsche verlangt und diese in einen Urlaubsplan einträgt.