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LAG Düsseldorf, 08.10.2010 - 6 Sa 867/10 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Essen, 07.05.2010 - 5 Ca 496/10
- LAG Düsseldorf, 08.10.2010 - 6 Sa 867/10
- BAG, 28.05.2013 - 3 AZR 210/11
Wird zitiert von ... (5)
- BAG, 28.05.2013 - 3 AZR 210/11
Verfall von Versorgungsanwartschaften - Diskriminierung wegen des Alters und des …
Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 8. Oktober 2010 - 6 Sa 867/10 - wird mit der klarstellenden Maßgabe zurückgewiesen, dass die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Essen vom 7. Mai 2010 - 5 Ca 496/10 - zurückgewiesen wird. - LAG Köln, 12.09.2023 - 4 Sa 362/23
Eingruppierung; Arbeitsvorgang; Darlegungs- und Beweislast bezüglich …
Hat das Gericht die angefochtene Entscheidung auf mehrere voneinander unabhängige, selbstständig tragende rechtliche Erwägungen gestützt, muss der Berufungskläger in der Berufungsbegründung für jede dieser Erwägungen darlegen, warum sie nach seiner Auffassung die angegriffene Entscheidung nicht trägt; andernfalls ist das Rechtsmittel insgesamt unzulässig (BAG vom 14.12.2004, 1 AZR 504/03; Sächsisches LAG vom 27.09.2019, 2 Sa 202/19; LAG Düsseldorf vom 08.10.2010, 6 Sa 867/10). - LAG Mecklenburg-Vorpommern, 12.10.2011 - 2 Sa 91/11
Sachgrundlose Befristung - Rechtsmissbrauch - Zuvorbeschäftigungsverbot - ARGE
Diesen Anforderungen genügt eine Berufungsbegründung nur dann, wenn sie erkennen lässt, in welchen Punkten tatsächlicher oder rechtlicher Art das angefochtene Urteil nach Ansicht des Berufungsklägers unrichtig sein soll und auf welchen Gründen diese Ansicht im Einzelnen beruht (BAG, Urteil vom 08.10.2008 - 5 AZR 526/07 - NZA 2008, 1429; BAG, Urteil vom 25.04.2007 - 6 AZR 436/05 - NJW 2007, 3803; LAG Köln, Beschluss vom 04.02.2011 - 3 Sa 1346/10 - juris; LAG Düsseldorf, Urteil vom 08.10.2010 - 6 Sa 867/10 - juris; LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 04.11.2010 - 26 Sa 1438/10 - NZA-RR 2011, 153). - LAG Köln, 10.01.2023 - 4 Sa 680/22
Anforderungen an die Berufungsbegründung; Auslegung von Willenserklärungen; …
Hat das Gericht die angefochtene Entscheidung auf mehrere voneinander unabhängige, selbstständig tragende rechtliche Erwägungen gestützt, muss der Berufungskläger in der Berufungsbegründung für jede dieser Erwägungen darlegen, warum sie nach seiner Auffassung die angegriffene Entscheidung nicht trägt; andernfalls ist das Rechtsmittel insgesamt unzulässig (BAG vom 14.12.2004, 1 AZR 504/03; Sächsisches LAG vom 27.09.2019, 2 Sa 202/19; LAG Düsseldorf vom 08.10.2010, 6 Sa 867/10). - LAG Mecklenburg-Vorpommern, 05.10.2011 - 2 Sa 283/10
Auslegung einer Bezugnahmeklausel - Firmentarifvertrag
Diesen Anforderungen genügt eine Berufungsbegründung nur dann, wenn sie erkennen lässt, in welchen Punkten tatsächlicher oder rechtlicher Art das angefochtene Urteil nach Ansicht des Berufungsklägers unrichtig sein soll und auf welchen Gründen diese Ansicht im Einzelnen beruht (BAG, Urteil vom 08.10.2008 - 5 AZR 526/07 - NZA 2008, 1429; BAG, Urteil vom 25.04.2007 - 6 AZR 436/05 - NJW 2007, 3803; LAG Köln, Beschluss vom 04.02.2011 - 3 Sa 1346/10 - juris; LAG Düsseldorf, Urteil vom 08.10.2010 - 6 Sa 867/10 - juris; LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 04.11.2010 - 26 Sa 1438/10 - NZA-RR 2011, 153).